SDS Eldeblick GmbHLiquidiert

Rosenstraße 11, 19288 Rastow, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 6617
Eingetragen
23.6.1997
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens

Historie

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Management

NameRolle
Astrid Dahl
seit 3.11.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

SDS - Eldeblick GmbH

Fahrbinde

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN 25.448,50 29.759,83
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
25.446,37 28.719,89
II. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
2,13 1.039,94
SUMME Aktiva 25.448,50 29.759,83
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 24.463,54 25.489,13
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinn- und Verlustvortrag -1.101,05 -75,46
III. Jahresüberschuss
IV. buchmäßiges Eigenkapital 24.463,54 25.489,13
B. RÜCKSTELLUNGEN 800,00 2.929,74
C. VERBINDLICHKEITEN 184,96 1.340,96
SUMME Passiva 25.448,50 29.759,83

Anhang

zum Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S. d. § 42, III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

A. Geschäftsführungsorgane

E. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

F. Unterzeichnung gem. § 245 HGB

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die SDS Eldeblick GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.

2) Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff, §§ 242 ff, § 264 ff HGB und § 42 GmbHG erstellt.

3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Eine Ausnahme vom Verrechnungsverbot bilden Altersversorgungsverpflichtungen gem. § 246 Abs. 2 HGB.

5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Nach § 246 HGB sind im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Wahlrechte gem. § 248 Abs. 2 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

3) Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB und Art. 66 Abs. 3 EGHGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den deutschen handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden.

Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die vor dem 01.01.2010 angeschafft wurden, bei denen die Anschaffungskosten zwischen € 150,00 bis € 1.000,00 liegen, sogenannte Poolwirtschaftsgüter, werden gemäß § 6 Abs. 2 a EStG auf fünf Jahre verteilt und jährlich mit 20 % abgeschrieben. Bei den Anschaffungskosten nach dem 31.12.2009 greift die Neuregelung nach § 253 Abs. 3 HGB, wobei Vermögensgegenstände im Einzelwert bis zu € 410,00 im Zugangsjahr 2010 sofort abgeschrieben werden.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst worden.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit der Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1. Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafter keine Darlehensforderungen.

2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Astrid Dahl geführt.

Zum 01.01.2011 wird die Firma SDS Eldeblick GmbH liquidiert.

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