Scholz und Partner GmbH
Lange Straße 28, 33154 Salzkotten, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Dr. Baer seit 29.11.2023 | Geschäftsführer |
Jan Ebentreich seit 6.3.2019 | Geschäftsführer |
Frank Iggesen seit 7.12.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Scholz und Partner GmbHSalzkottenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Das Berichtsjahr 2024 stellt für die Gesellschaft das dreißigste volle Geschäftsjahr seit Gründung, das elfte nach europaweit eingeführter Regulierung für Alternative Investment Fonds Manager sowie das fünfte nach Erhalt der Erlaubnis zur Tätigkeit als Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß §§ 20,22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bei der Verwaltung geschlossener Investmentvermögen dar. A. Grundlagen 1. Geschäftsmodell Die Scholz und Partner GmbH (Gesellschaft) wurde am 11.10.1994 u.a. von Manfred Gubitz, Salzkotten - der zum Bilanzstichtag unverändert Hauptgesellschafter ist - gegründet. Sie hat ihren ausschließlichen Sitz in Salzkotten, unterhält keine in- oder ausländischen Niederlassungen und hat sich mit dem zum 22. Juli 2013 in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) operativ neu ausgerichtet. Nach fünf Jahren als registriertes Unternehmen wurde Gesellschaft im Juli 2019 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Regulierungsbehörde die Erlaubnis zur kollektiven Vermögensverwaltung als KVG gemäß § 20 Absatz 1 i.V.m. § 22 KAGB für geschlossene inländische Publikums AIF (P-AIF) und geschlossene inländische Spezial AIF (S-AIF) erteilt. Im Jahr 2020 wurde die Erlaubnis um die Verwaltung von Beteiligungen der Investmentvermögen an anderen P- bzw. S-AIF erweitert, im Jahr 2023 erfolgte eine Erweiterung der Erlaubnis für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Transport von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien sowie deren Infrastruktur. Die beiden Hauptgeschäftsbereiche der Scholz und Partner bestehen aus dem Portfoliomanagement und dem Risikomanagement und werden von je einem Mitglied der Geschäftsleitung verantwortet. Im Portfoliomanagement der Gesellschaft erfolgt die Fondskonzeption neuer Investmentvermögen, das laufende Fonds-, Asset- und Objektmanagement (inklusive Immobilienverwaltung) für den Bestand der Investmentvermögen. Im Bereich Risikomanagement erfolgen das Risikocontrolling, das Liquiditätsmanagement sowie das Meldewesen. Ferner sind dort die Compliancefunktion, Revision, Geldwäsche und Finanzen angebunden. Der im Jahr 2023 neu gegründete Geschäftsbereich Energiewirtschaft wird von einem Mitglied der Geschäftsleitung beim Ausbau von Investitionen im Bereich Erneuerbarer Energien sowie der Betreuung der mehr als 1.100 Anleger mit über 1.400 Beteiligungen in den aktiv gemanagten Fonds verantwortet. Vertrieb und das Pre-Marketing der Fondsprodukte erfolgt exklusiv über die Schwestergesellschaft dgs-finance GmbH, Salzkotten, eine Gesellschaft der Dienstleistungsgruppe Salzkotten. Im Geschäftsjahr 2019 wurde von Scholz und Partner die Westfälische Sozialimmobilienfonds GmbH gegründet, an der Scholz und Partner zu 100 % beteiligt ist. Die Westfälische Sozialimmobilienfonds GmbH nimmt als Gründungsgesellschafterin neuer AIF-Emissionen Leistungen für die zu emittierenden neuen Fonds während der Gründungs- und Platzierungsphase wahr. Seit dem Geschäftsjahr 2021 besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Westfälische Sozialimmobilienfonds GmbH. Scholz und Partner ist seit dem Geschäftsjahr nicht mehr Gesellschafterin der swr Dritte Verwaltungsgesellschaft mbH (SWR), die liquidiert wurde. SWR hatte vormals die Funktion einer Komplementärin bei verwalteten Fondsgesellschaften. 2. Ziele und Strategien Scholz und Partner hat als registrierte und regulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft zur kollektiven Vermögensverwaltung die Grundlage für ein stetiges Wachstum bei der Konzeption und dem Angebot von geschlossenen Investmentvermögen in dauerhafter Partnerschaft mit Investmentspezialisten als Geschäftsbesorger in den Bereichen Immobilien und Energie gelegt. Zudem hat sie mit der seit Gründung begonnenen Aufnahme unregulierter Dienstleistungen im kaufmännischen und technischen Management von Immobilieninvestitionen für bereits bestehende geschlossene Fonds und sonstige unregulierte Investmentvermögen eine solide wirtschaftliche Grundlage für weiteres Wachstum gelegt. Mit zwei exklusiven Geschäftspartnern, der Bürener Wirtschafts- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH (kurz: BWU) und der dgs-finance GmbH (kurz: DGS), hat sie zudem langjährig erfahrene Immobilien- und Vertriebsspezialisten als strategische Partner an ihrer Seite. Dadurch wird der Qualitätsanspruch von Scholz und Partner bei den Immobilientransaktionen in der Investitionsphase und im laufenden Objekt- und Assetmanagement gewährleistet. Gleiches gilt auch für die Steuerung des Vertriebes emittierter Beteiligungen. Beide Gesellschaften gehören zur Dienstleistungsgruppe Salzkotten, einem Unternehmensverbund der Familie Gubitz. Weiterhin steht Scholz und Partner mit individuellen Fondslösungen für immobilienbestandshaltende Betriebsgesellschaften im sozial-caritativen Gesundheitsbereich als Partner für die Zukunftssicherung mittels Objektrevitalisierung und Finanzoptimierung zur Verfügung. Scholz und Partner bedient aktuell alle gesetzlich definierten Anlegergruppen, also Privatkunden ebenso wie semiprofessionelle und professionelle Anleger, mit individuell an den Bedürfnissen dieser Anlegergruppen konzipierten Produkten, sowohl im regulierten wie auch im unregulierten Bereich der Immobilieninvestitionen und versteht sich bei der Produktkonzeption als mittelständische Fondsmanufaktur mit dem Ziel der Marktführerschaft in Westfalen. Mit konsequenter Ausrichtung auf Investitionen im Sozialimmobilienmarkt und Aufbau eines Portfolios aus Investitionen in Erneuerbare Energien hat sich Scholz und Partner auch mit den weltweiten Herausforderungen der Nachhaltigkeit, bezogen auf die eigenen Aktivitäten, weiter auseinandersetzt. Wir sind uns der Verantwortung des Finanz- und Immobiliensektors, und damit unserer eigenen, bewusst und haben unsere Handlungsweisen im Einvernehmen aus Ökonomie und Ökologie darauf weiter ausgerichtet. In der Folge wurde im Herbst 2023 die regulative Erlaubnis um Investitionen im Bereich Erneuerbarer Energien ausgebaut. Wir haben zudem unsere Nachhaltigkeitsstrategie, die auf unserer Homepage veröffentlicht ist, auch in diesem Geschäftsjahr weiterentwickelt. Im Rahmen der Umsetzung haben wir sowohl im Portfoliomanagement als auch im Risikomanagement unsere operativen Handlungsweisen noch stärker an Nachhaltigkeitsfaktoren ausgerichtet und diese als festen Bestandteil von operativen Prozessen sowohl bei der Due Diligence neuer Immobilieninvestitionen als auch in der laufenden Bewirtschaftung gemacht. Nachhaltigkeitsrisiken werden zudem im Risikomanagement laufend identifiziert und bewertet, um frühzeitig Steuerungsmaßnahmen einleiten zu können. Wir haben zugleich für unsere neuen Produkte ab dem Jahr 2024 entschieden, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Fonds gemäß Artikel 6 der Offenlegungsverordnung aufzulegen. Feste Einsparpotentiale z.B. über bestehende Umweltauflagen und reduzierte Kohlendioxidemissionen hinaus, werden bis auf weiteres nicht gemäß den Anforderungen aus Artikel 8 und 9 beworben. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im abgelaufenen Jahr 2024 ist das Bruttoinlandsprodukt nach aktueller Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Jahreswirtschaftsbericht 2025 preisbereinigt in einem Umfeld weltweit zunehmender wirtschaftlicher Unsicherheiten, u.a. aufgrund des seit Anfang 2022 laufenden Krieges auf dem Staatsgebiet der Ukraine, nach 2023 um 0,3 % auch im Jahr 2024 um 0,2 % gesunken. Die Konjunktur hat sich damit gegenüber dem Vorjahr 2023 nur um 0,1 %-Punkte erholt und befindet sich weiterhin in einer Stagnationsphase. Im Jahr 2024 hat sich der Anstieg des Verbraucherpreisindex in Deutschland gegenüber dem Vorjahr abermals leicht auf jahresdurchschnittlich 2,2 % erholt, während er im Vorjahr 2023 bei 5,9 %, gelegen hatte. Die Inflationsrate in Deutschland lag damit in den Jahren Jahr 2022 bis 2024, teilweise sehr deutlich, über der Zielmarke der Europäischen Zentralbank für den gesamten Euroraum von 2,0 %, mit sinkender Tendenz. Für das Gesamtjahr wird daher insgesamt nur ein verhaltener Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,3 Prozent erwartet, nach einem Rückgang um 0,2 Prozent im Vorjahr. Damit läge das BIP im Jahr 2025 nur um rund 0,5 Prozent über dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019. Die Projektion der Bundesregierung für das Jahr 2025 liegt leicht unterhalb der Prognose des Sachverständigenrates (SVR) vom November 2024. Der SVR hatte für das Jahr 2025 einen realen BIP-Anstieg in Höhe von 0,4 Prozent prognostiziert. Dabei war er bei einem insgesamt sehr ähnlichen Konjunkturbild von einer etwas günstigeren Entwicklung der realen privaten Konsumausgaben wie auch der Exporte von Waren und Dienstleistungen ausgegangen. Die größten Abweichungen zeigen sich daher neben dem etwas höheren erwarteten Wachstumsimpuls aus der Vorratsveränderung, der sich aus dem statistischen Überhang des Vorjahres ergibt, in dem deutlich negativeren Außenbeitrag (Exporte abzgl. Importe) in der Jahresprojektion der Bundesregierung. Der Trend rückläufiger Verbraucherpreise setzte sich auch im Jahresverlauf 2024 weiter fort. Die Inflation ging von 5,9 Prozent im Jahresdurch schnitt 2023 auf 2,2 Prozent im Jahr 2024 zurück, wobei vor allem niedrigere Energiepreise den Preisanstieg im Vorjahresvergleich gedämpft haben. Nach einer Rate von 1,6 Prozent im September zog die Inflation zum Jahresende allerdings wieder an und lag im Dezember bei 2,6 Prozent. Ursächlich hierfür waren auslaufende Basiseffekte bei Energiepreisen in Verbindung mit deutlich überproportional gestiegenen Preisen im Dienstleistungssektor. Auch in diesem Jahr wird mit einem Verbraucherpreisanstieg von 2,2 Prozent gerechnet. Dabei stehen einem noch leicht überdurchschnittlichen Zuwachs bei den Dienstleistungspreisen, die wesentlich durch die zuvor höheren Lohnabschlüsse geprägt waren, im Jahresdurchschnitt stabile Energiekosten sowie entlastende Preisentwicklungen auf den vorgelagerten Preisstufen gegenüber, die sich mit Verzögerung auch in den Verbraucherpreisen niederschlagen dürften. Temporär inflationserhöhende Effekte ergeben sich zu Jahresbeginn durch administrative Preiserhöhungen wie der Anhebung der CO 2 -Abgabe, gestiegener Portogebühren, der Anhebung des Preises für das "Deutschlandticket" sowie erhöhte Beitragssätze bei privaten Kranken- und Pflegeversicherungen. Bei den Verbraucherpreisen erwartet die Bundesregierung im Projektionszeitraum insgesamt eine moderate Entwicklung, die sich mit Schwankungen im Bereich der Zwei-Prozent-Zielmarke der EZB für die gesamte Eurozone bewegt. Zwar entfallen tendenziell die inflationsdämpfenden Effekte seitens der Energie, aber die Preise an den Terminmärkten deuten derzeit nicht darauf hin, dass es erneut zu nennenswerten Preisniveauanstiegen kommt. Zu Jahresbeginn 2025 wurden allerdings einige administrative Preiserhöhungen wie die CO 2 -Bepreisung im Brennstoffemissionshandelsgesetz, Portoerhöhung für Briefe und Pakete sowie der höhere Preis für das "Deutschlandticket" wirksam, die die Inflationsrate im Vorjahresvergleich erhöhen. Diesen preiserhöhenden Effekten stehen eine Reihe von inflationsdämpfenden Faktoren auf den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen sowie etwas geringere Lohnabschlüsse als in den Vorjahren gegenüber. Vor diesem Hintergrund erwartet die Bundesregierung im Jahresdurchschnitt 2025 eine Inflationsrate von 2,2 Prozent. Die Finanzierungsbedingungen haben sich im Jahresverlauf durch die geldpolitische Entspannung der EZB verbesset, liegen aber noch gravierend oberhalb des Niveaus der Niedrigzinsphase mit Negativzinsen. Der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschä?fte der Europäischen Zentralbank dürfte im Jahresdurchschnitt 2025, basierend auf den Konsenserwartungen, bei 2,3 Prozent liegen. Insgesamt zeigt sich der Arbeitsmarkt relativ robust, wenngleich sich die wirtschaftliche Stagnation der vergangenen zwei Jahre auch hier auswirkt. So lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2024 mit 6 Prozent über dem Stand Ende 2023 und die Anzahl offener Stellen geht zurück. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer verzeichnete zuletzt Rückgänge. Gleichzeitig liegt die Zahl der im Inland Erwerbstätigen jedoch mit zuletzt 46,3 Millionen im November 2024 auf einem sehr hohen Niveau und die Jugenderwerbslosigkeit ist im EU-Vergleich nach wie vor die geringste (allerdings mit steigendem Trend). Während im Jahr 2013 auf eine offene Stelle noch rund vier Arbeitslose kamen, sind es aktuell zwei (vgl. Abbildung 6). Vor allem die demografische Entwicklung zeigt sich in den kommenden Jahren durch das Ausscheiden der Baby-Boomer aus der Erwerbsphase noch deutlicher. In besonders strukturschwachen Regionen kann dabei der bis zum Jahr 2045 prognostizierte Bevölkerungsrückgang die Engpässe am Arbeitsmarkt verstärken. Die im internationalen Vergleich relativ schwache Entwicklung der Arbeitsproduktivität stellt ebenfalls eine Herausforderung dar und hemmt das Wirtschaftswachstum. Trotz der konjunkturellen Schwäche hatten zuletzt so viele Menschen wie nie zuvor einen Arbeitsplatz. Die Erwerbstätigkeit erreichte im Durchschnitt des vergangenen Jahres mit rund 46 Millionen Personen einen Höchststand - das sind rund 800.000 zusätzliche Personen seit 2019. Infolge der demografischen Entwicklung ging der Beschäftigungsaufbau seit Anfang 2023 in Summe ausschließlich auf ausländische Arbeitskräfte zurück. Dieser Erfolg ist auch den verbesserten Regelungen für die Fachkräfteeinwanderung zu verdanken. Allerdings ist die Beschäftigungsentwicklung durch unterschiedliche, in Teilen gegenläufige, sektorale Muster geprägt: Dem Rückgang der Beschäftigung im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt steht ein Zuwachs in anderen Bereichen, wie etwa im Start-up, Clean-Tech-Bereich oder der Pharmaindustrie, gegenüber. Hierin zeigt sich neben konjunkturellen Faktoren ein beschleunigter Strukturwandel. Auch in den Dienstleistungsbranchen, insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, wurde teils merklich Beschäftigung aufgebaut. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2024 im Durchschnitt erstmals seit 2016 wieder bei der Marke von 6 Prozent. Im EU-Vergleich weist Deutschland aber trotz der schwierigen konjunkturellen Lage weiterhin eine sehr geringe Erwerbslosigkeit auf. Die Jahresprojektion ist angesichts der globalen und innenpolitischen Ausgangslage mit deutlich höheren Unsicherheiten behaftet. Einerseits könnten sich zunehmende protektionistische Tendenzen bzw. eine Eskalation von Handelskonflikten negativ auf die Weltwirtschaft und den Welthandel auswirken. Hiervon wäre die sehr stark in globale Lieferketten eingebundene deutsche Wirtschaft besonders betroffen. Zudem könnten geopolitische Konflikte zu erneuten Preissteigerungen bei Rohstoffen, Vorprodukten und Transportkosten sowie Friktionen im internationalen Warenverkehr führen. Nicht zuletzt hat die öffentliche Verschuldung in einigen Ländern in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, was die Anfälligkeit gegenüber plötzlichen Kapitalabflüssen erhöht. Innenpolitisch besteht noch keine Klarheit bezüglich der künftigen Ausrichtung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der neuen Bundesregierung. Hierzu können - im Gegensatz zur sonst üblichen Darlegung im Jahreswirtschaftsbericht - zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. Eine länger andauernde vorläufige Haushaltsführung könnte dazu führen, dass zusätzliche Ausgaben des Bundes erst später im Jahr vorgenommen werden als bisher unterstellt. Dies kann dazu führen, dass auch private Konsum- und Investitionsentscheidungen zeitlich etwas verschoben werden. Auch wenn aktuell die Risiken überwiegen, ist dennoch auch eine günstigere als die hier dargestellte Entwicklung möglich. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn die internationalen Krisen deeskalieren und/oder die angedrohten protektionistischen Maßnahmen der US-Regierung nicht oder nur in geringerem Ausmaß umgesetzt würden. Zudem könnte eine rasche und wachstumsorientierte wirtschafts- und finanzpolitische Reformagenda der neuen Bundesregierung zu positiven Vertrauenseffekten bei privaten Haushalten und in den Unternehmen führen und die Konsum- und Investitionsdynamik verstärken. Schließlich könnten weiter rückläufige Energie- und Materialkosten zu einem deutlicheren Rückgang der Inflationsrate führen, der die geldpolitischen Spielräume erweitern und über Zinssenkungen die wirtschaftliche Erholung zusätzlich unterstützen könnte. Scholz und Partner betrachtet die Angaben im Jahreswirtschaftsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als inhaltlich und argumentativ dem Grunde nach nachvollziehbar. Zum Berichtsstichtag noch nicht vorhersehbare Sondereinflussfaktoren, wie z.B. der im Geschäftsjahr weiter andauernde Krieg auf dem Staatsgebiet der Ukraine oder Verschiebungen in der politischen Richtung der mit Europa und speziell Deutschland wirtschaftlich verbundenen Staaten, sowie ab Anfang 2025 in Deutschland selber, können in einer aktuell weiterhin stark volatilen Weltwirtschaft jederzeit zu gravierenden Verwerfungen konjunktureller Indikatoren und damit einhergehend betriebswirtschaftlich relevanter Erfolgsfaktoren, auch bei Scholz und Partner und den verwalteten AIF, führen. 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Scholz und Partner ist als regulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft im verwalteten Bestand gemessen am Investitionsvolumen der Immobilien und Investmentvermögen, neben Wohn- und Gewerbeimmobilien, seit Fertigstellung der ersten Sozialimmobilie im Dezember 2017 und strategischer Neuausrichtung im Jahr 2018, fast ausschließlich mit Transaktionsprüfungen, insbesondere von Gesundheitsimmobilien, betraut. Somit liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt sowohl in der Branche von Anbietern für geschlossene Sachinvestitionen als auch in der Sozialwirtschaft. Rahmendaten der Pflege- und Klinikwirtschaft haben somit für die Unternehmensentwicklung ebenfalls Bedeutung. Der Bereich Erneuerbarer Energien ist erst 2023 neu dazugekommen und soll in den nächsten Jahren das Produktportfolio sukzessive diversifizieren. Einzeltransaktionen wurden geprüft, jedoch im Rahmen einer restriktiven Risikopolitik im Geschäftsjahr noch nicht umgesetzt. 2.1 Entwicklung der Branche geschlossener Investmentvermögen Die für die Branche geschlossener Investmentvermögen in der Vergangenheit erhobenen und veröffentlichten Branchenzahlen des ZIA - Zentraler Immobilien Ausschuss e.V., liegen zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht vor. Basierend auf den Ergebnissen eigener Markterhebungen der Ratingagentur Scope Analysis GmbH lassen sich tendenzielle Kernaussagen zum Markt geschlossener Investmentvermögen für Privatkunden im Rahmen der Konzeption von Publikums-AIF ableiten: Im Markt geschlossener Publikums-AIF lag das prospektierte Angebotsvolumen mit EUR 0,96 Mrd. im Jahr 2024 rund EUR 34 % Mio. oberhalb der Zahlen aus 2023 (EUR 0,72 Mrd.) und nähert sich wieder der Grenze von 1,0 Mrd. EUR Neugeschäftsvolumen. Es liegt jedoch noch knapp unterhalb der Zahlen aus der Vor-Corona-Zeit 2019 (1,36 Mrd. EUR). Insgesamt wurden 20 Publikums-AIF von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Vertrieb zugelassen, das sind gegenüber dem Vorjahr 2023 zwei Fonds mehr. Gründe für den starken Anstieg sieht Scope allein darin, dass sechs großvolumige Fonds bereits 59 % des Angebotsvolumens vereinen, davon zwei Fonds mit Volumina oberhalb von 100 Mio. EUR. Bei den Assetklassen hat das Segment Private Equity erstmals den Immobilien den Rang abgelaufen. Sieben Fonds mit diesem Fokus vereinen mit einem prospektierten Eigenkapital von 510 Millionen Euro mehr als die Hälfte des Neuangebotes 2024 auf sich. Elf Immobilienfonds stellen weitere 40 Prozent des Volumens. Zugleich sank das insgesamt platzierte Volumen von 683 Mio. EUR im Jahr 2023 um 16 % auf nur noch 572 Mio. EUR im Jahr 2024. Dies entspricht abermals einem Rückgang um 16 %, nachdem es bereits in den Vorjahren einen signifikanten Rückgang, 2022 kommend von 1,23 Mrd. EUR, gab. Hauptgrund für den weiteren Rückgang des Platzierungsvolumens sei die anhaltende Zurückhaltung von privaten Anlegern aufgrund der relativ hohen Attraktivität festverzinslicher Anlageformen. Dazu komme die schwierige Situation an den Immobilienmärkten, die dieses bisher dominierende Segment schwäche. Auch negative Meldungen zu Insolvenzen trugen zur Verunsicherung der Anleger bei. Wie bei den Neuemissionen sei auch bei den Platzierungszahlen der Trend in Richtung Private Equity zu erkennen. Zwar dominiert 2024 die Assetklasse Immobilien mit einem platzierten Eigenkapital von 348 Millionen Euro (61 Prozent) noch immer. Doch der Anteil von Private Equity (2024: 181 Millionen Euro) ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: von 20 Prozent im Jahr 2020 auf 32 Prozent im Jahr 2024. Gleichzeitig reduzierte sich der Immobilien-Anteil von 70 Prozent auf 61 Prozent. Private Equity konnte den schwindenden Anteil der Assetklasse Immobilien bisher aber nicht kompensieren. Für 2025 erwartet Scope Emissionsaktivitäten der geschlossenen Publikums-AIF aufgrund von Unsicherheitsfaktoren unterhalb des Niveaus des Jahres 2024. Die Ausrichtung einer Vielzahl der Anbieter trägt Früchte, für semiprofessionelle und professionelle / institutionelle Kunden stark individualisierte Angebote zu konzipieren, die als Spezial-AIF, und damit nicht für die Privatkundschaft, angeboten werden und auch nicht Teil der Statistik sind. Diese Feststellungen bestätigen die bereits in den letzten Jahren ermittelten Erwartungen auf Anbieterseite. Die erfolgreiche Konzeption von vier Spezial-AIF durch Scholz und Partner bis Ende 2024 bestätigt diesen Trend, der auch in den Folgejahren im Fokus der Fondskonzeption stehen wird. Von Seiten der deutschen Regulierungsbehörde geraten, gemäß einer Veröffentlichung der BaFin aus März 2019, Blind-Pool Konstruktionen ebenso wie Direktinvestments mit (vermeintlichem) Eigentumserwerb, (Direkt-) Investments im Ausland mit erschwertem Zugriff auf Vermögenswerte und gestufte Nachrangdarlehen sowie Anlagen ohne Laufzeitende in den engeren Prüffokus zur Sicherung des Anlegerschutzes. Keine der vorgenannten Investitionsmodelle werden von Scholz und Partner konzipiert oder emittiert und bestätigen den mit Erlaubnisantrag und -genehmigung im Jahr 2019 eingeschlagenen Weg hin zu starker Produktqualität und hohem Anlegerschutz. Scholz und Partner ist im Gesamtmarktvergleich der geschlossenen Fondsbranche, gemessen am verwalteten Investitionsvolumen, ein kleiner Marktteilnehmer. Die regionale Expertise im westfälischen Immobilienmarkt und fachliche Schwerpunkte im Bereich von Sozialimmobilien heben Scholz und Partner vom Gesamtmarkt ab, deren Einflüsse sich eher mittelbar auf den Erfolg der eigenen geschäftlichen Aktivitäten auswirken. 2.2 Entwicklung der Pflege- und Klinikwirtschaft in Deutschland und Bezug zum Geschäftsmodell Bei den Neuakquisitionen künftiger Immobilientransaktionen im Marktsegment Sozialimmobilien, die nach den erfolgreichen Abschlüssen der Transaktionen Pflegeheim Steinhausen (2018), Tageseinrichtung Marsberg (2019), Neubau Alten- und Pflegeheim Warburg (2020) sowie Erwerb des Pflegeheimes Bad Driburg (2021) als Investitionsschwerpunkt für die Investmentvermögen identifiziert ist, pflegt Scholz und Partner weiterhin eine enge Kooperation, mit der auf Investitionen in Sozialimmobilien spezialisierten BWU- und Seniorat-Gruppe. Nach Sichtweise des ZIA - Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. aus 2023 ist das Anlageinteresse in Pflegeimmobilien in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Die sehr stabile bzw. aufgrund des demografischen Wandels steigende Nachfrage mit hoher Auslastung der Pflegeeinrichtungen und die in der Pflegebranche üblichen langfristigen Mietverträge minimieren das Investitionsrisiko. Im Frühjahrsgutachten 2025 hat der ZIA e.V. die weiter ansteigende Nachfrage nach Sozialimmobilien unter Bezug auf den demografischen Wandel nochmals bekräftigt. Die Nachfrage nach Gesundheits- und Sozialimmobilien wird aufgrund des demografischen Wandels weiter ansteigen, doch das Pflegesystem in Deutschland steht bereits seit vielen Jahren vor enormen Herausforderungen. Dazu zählen die stark steigende Zahl der Pflegebedürftigen bei gleichzeitigem Personalmangel, die zunehmende Dauer der Pflege und kontinuierlich steigende Kosten (Energie, Lebensmittel, Personal oder Immobilienfinanzierung). Letztere können in Verhandlungen mit Kostenträgern nicht in voller Höhe oder nur zeitlich verzögert refinanziert werden. Die erschwerte Situation der Betreiber äußert sich auch in über 1.000 Insolvenz und Schließungsfällen seit Anfang 2023. Dem Versorgungsabbau steht ein zusätzlicher Bedarf von 322.000 stationären Pflegeplätzen bis zum Jahr 2040 gegenüber. Der Neubau stagniert seit Jahren. Zudem ist ein großer Anteil der Bestandsgebäude im Pflegebereich älter als 25 Jahre, die Hälfte davon strukturell veraltet und energetisch ineffizient mit einem Investitionsbedarf von über 40 Mrd. Euro für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Für die Betreiber und die Sozialhilfeträger fehlen aber Anreize für energieeffizientes Verhalten bzw. geeignete Investitionen. Nötig wäre eine bundesländerüber greifende Vereinheitlichung der Nutzungsdauer von Pflegeimmobilien auf 33 Jahre sowie der Kostenrichtwerte, sodass diese höhere Energieeffizienzstandards angemessen berücksichtigen. Auch sollte die energetische Sanierung von den Sozialhilfeträgern als betriebsnotwendig anerkannt und verbindlich refinanziert werden. Die energetische Sanierung sowie der altersgerechte, barrierearme Umbau im Bestand könnte durch Zuschussprogramme staatlich unterstützt werden. Auf dem Investmentmarkt sind klassische großvolumige Transaktionen im Umfang früherer Jahre ausgeblieben. Das Transaktionsvolumen im Bereich der Gesundheits- und Sozialimmobilien ist im Jahr 2024 auf rund 1,3 Mrd. Euro gestiegen (2023: rund 1 Mrd. Euro), blieb aber verglichen mit dem Höhepunkt 2020 (3,7 Mrd. Euro) auf niedrigem Niveau. 2024 entfielen 70% (912 Mio. Euro) auf Pflegeimmobilien und 30% (395 Mio. Euro) auf medizinische Versorgungseinrichtungen. Für 2025 deutet sich eine leichte Marktbelebung an, wobei der Produktmangel das größte Hemmnis darstellen wird. Die Renditen (Spitzenrenditen) für Pflegeheime waren zwischen 2012 und 2021 kontinuierlich von 7,4% auf 3,9% gesunken. Nach der Trendwende 2022 stiegen sie 2023 auf 5,1% und verblieben 2024 auf diesem Niveau. Ähnlich entwickelten sich die Renditen im Bereich des Servicewohnens für Senioren: Sie stiegen von 3,25 bis 3,5% (2022) auf 4,5% (2023) und hielten 2024 diesen Wert. Die durchschnittliche Spitzenrendite für medizinische Versorgungseinrichtungen lag bei 4,75% (ambulant) bzw. 5,75% (stationär) und zeigte ebenfalls keine Veränderungen im Vergleich zu 2023. Für 2025 werden weiter stabile Renditen erwartet. Eventuell kommt es im zweiten Halbjahr zu einer Renditekompression aufgrund des Anlagedrucks seitens institutioneller Investoren. Im Dezember 2024 veröffentlichte das Statistische Bundesamt (D-STATIS) - gewöhnlich alle zwei Jahre aktualisiert - die Pflegestatistik 2023, die mit den Ergebnissen abermals die Notwendigkeit stationärer Pflege, neben der ambulanten Pflege, die Marktanteile gewinnt, bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen bestätigt. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland (im Sinne von § 14 SGB XI) hat von 2021 bis 2023 um 14,9 % (bzw. über 0,74 Mio.) auf 5,7 Mio. zugenommen. Dieser erneut sehr deutliche Anstieg verdeutlicht u.a. immer noch Effekte durch den seit dem 01.01.2017 weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit der Erweiterung der Leistungsempfänger. Eine weitere Ursache liegt im fortschreitenden demographischen Wandel und der damit einhergehenden Alterung der Bevölkerung in Deutschland. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst derzeit in stärkerem Maße, als durch die Alterung der Gesellschaft erwartbar ist. Im Fazit lässt sich festhalten, dass der Sozialimmobilienmarkt aufgrund der gesetzlich regulierten Rahmenbedingungen, einer weitestgehend langfristigen Planungssicherheit bei nachhaltiger Nutzung und Belegung für private Investitionen in Form geschlossener Investmentvermögen weiterhin sehr gut geeignet ist. Im Rahmen der Pflegestatistik wurden die allgemeinen Wachstumsprognosen zur Entwicklung im deutschen Pflegemarkt empirisch abermals bestätigt. Insgesamt sind der Pflegemarkt im Allgemeinen und der stationäre Pflegemarkt im Speziellen Wachstumsmärkte und werden es aller Voraussicht nach auch bleiben. Die demographischen und gesellschaftlichen Entwicklungen führen zwangsläufig zu einer höheren Nachfrage. Aktualisierte Daten zum Pflegemarkt werden wieder für Ende 2026 - Anfang 2027 erwartet. 2.3 Entwicklung von Infrastrukturinvestments in Deutschland und Bezug zum Geschäftsmodell Zur Diversifizierung der Fondsinvestitionen wurde in den vergangenen drei Jahren in unserer Unternehmensgruppe, zusammen mit externen Partnern aus der Energiewirtschaft, ein Projekt zur Identifizierung neuer Produkte zum Ausbau unseres nachhaltigen und sozialen Investitionsansatzes durchgeführt. Im Ergebnis dieser Due Diligence wurden Investitionen in Infrastrukturinvestments mit dem Schwerpunkt erneuerbare Energien identifiziert, um mit angemessenem Zeit- und Ressourcenaufwand einen Beitrag zur Verbesserung systemrelevanter Infrastruktur in Deutschland zu leisten und Anlegern eine Beteiligung daran zu ermöglichen. Nach Sichtweise von Scope besteht u.a. aufgrund der Energiewende, ein immenser Investitionsbedarf im Bereich Infrastruktur, die mit neuen Produkten geschlossener Investmentvermögen ein breites Spektrum an Investitionsmöglichkeiten sowohl für institutionelle als auch private Anleger bieten. Im Report 2024 hat Scope die steigende Nachfrage nach Investitionen in erneuerbare Energien als Teil der deutschen Infrastruktur hervorgehoben und vorgenannten Ansatz zur Diversifizierung mit neuen Produkten bestätigt. Das erwartete Angebot der Fondsanbieter im Bereich Infrastruktur wird dabei von Investitionen im Bereich Erneuerbare Energien beherrscht. Scope prognostiziert auf Basis einer Umfrage bei Anbietern alternativer Investmentprodukte, dass die Nachfrage in den nächsten drei Jahren insbesondere nach Investitionen in Erneuerbaren Energien, u.a. mit dem Schwerpunkt Photovoltaik, steigen wird. Im Vergleich zu anderen Investitionsbereichen verfügen Investments im Bereich Infrastruktur, dazu zählen neben Erneuerbaren Energien auch Gesundheits- und Sozialimmobilien, über besondere Eigenschaften wie z.B. langfristige Pacht-/Mietverträge gepaart mit einer oft sehr hohen Standorttreue der Pächter bzw. Mieter. Ein weiterer Grund für die im Vergleich zu vielen anderen Nutzungsarten grundsätzlich höhere Stabilität und Einnahmensicherheit ist eine weitgehende Konjunkturunabhängigkeit. Daher sind Infrastrukturimmobilien gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Rezessionen von langfristigen, sicherheitsorientierten Investoren besonders gefragt. Ökologische bzw. soziale Aspekte spielen bei Investments zudem eine immer wichtigere Rolle. Neue Immobilien werden zunehmend umweltfreundlich gestaltet und tragen somit zur Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen bei. Aber auch soziale Faktoren wie Versorgungssicherheit von Energieträgern zur Erzeugung von Strom und Wärme oder der Ausbau von Pflegeplätzen in unterversorgten Gebieten finden Berücksichtigung. Infrastrukturimmobilien haben zudem Vorteile durch ihre oft niedrige Mieterfluktuation und langfristige Mietverträge mit staatlichen oder öffentlichen Institutionen guter Bonität bzw. Absicherung durch staatliche Garantien, die das Risiko von Mietausfällen verringern können. Auch ihre geringe Korrelation zu anderen Anlageklassen stellt einen weiteren Pluspunkt für Produktanbieter und Anleger gleichermaßen dar. 2.4 Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschat (ESG-Kriterien) Den Finanzdienstleistungsgesellschaften - insbesondere Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften - wird bei der Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit (ESG) eine wichtige Rolle zugeschrieben. Scholz und Partner hat sich daher im letzten Geschäftsjahr, nach eingehender Auseinandersetzung im Rahmen der jährlichen Geschäftsstrategie 2022, eine weitere Verankerung im Unternehmen in Form einer Nachhaltigkeitsstrategie gegeben und diese auch im Jahr 2024 einer laufenden Revision unterzogen. In einer zunehmend für Nachhaltigkeit (ESG) sensibilisierten Welt haben sich nicht nur die Bedürfnisse der Anleger bzw. Investoren verändert, sondern auch die Art und Weise, wie diese ihre Portfolios zusammenstellen. Sie orientieren sich heute nicht mehr ausschließlich an wirtschaftlichen Faktoren. Vielmehr suchen sie Fonds, die nach Wertgrundsätzen anlegen, die ihre eigenen Werte und Zielsetzungen reflektieren. Zu den wichtigsten dieser Erwägungen gehören Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Kriterien). Umweltthemen wie Klimawandel und Ressourcenverknappung sind zweifellos wichtige ESG-Aspekte, aber der Begriff umfasst weit mehr. Er steht auch für gesellschaftliche Themen wie die Arbeitsbedingungen in Unternehmen, das Talentmanagement, die Sicherheit von Produkten und Daten. Er beinhaltet Aspekte einer guten Unternehmensführung und -aufsicht, wie die Vielfalt in Führungs- und Aufsichtsgremien, Führungskräftevergütung und Unternehmensethik. Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit - Ökologie und Ökonomie - schließen sich nicht aus und führen gleichberechtigt zum Erfolg. Wir beziehen daher bei unseren unternehmerischen und investiven Entscheidungen ESG-Kriterien im Transaktionsprozess, der Due Diligence, mit ein. Dazu haben wir die künftig zu beachtenden ESG-Kriterien im Management Team diskutiert und zur Beachtung und Kontrolle etwaig daraus resultierender Nachhaltigkeitsrisiken im Jahr 2024 erneut in unsere jährlich zu erneuernde Geschäfts- und Risikostrategie integriert. Unsere Anleger informieren wir bei allen neuen Fondsprodukten sowohl in den jeweiligen Verkaufsunterlagen als auch in unserem geschützten Anleger-Portal über potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken eines Produktes. Zugleich verzichten wir bei neuen Fondsprodukten - bis auf weiteres - auf die Definition einzelner qualitativer Nachhaltigkeitskriterien der Investitionsobjekte und deren laufende Überwachung und Quantifizierung während der Bewirtschaftungsphase. Wir werden zunächst keine Kategorisierung und Bewerbung unserer künftigen Fondsprodukte anhand von Nachhaltigkeitskriterien gemäß § 8 bzw. § 9 der Offenlegungsverordnung vornehmen. Innerhalb des Managementteams bei Scholz und Partner haben wir dies so entschieden, weil speziell in unserer Assetklasse -Sozialimmobilien- zwar Möglichkeiten zur nachhaltigen Bewirtschaftung erkennbar sind (und von uns z.B. bei Neubauprojekten selektiv umgesetzt werden) jedoch bis heute keine längerfristigen Erfahrungen vorliegen, anhand derer wir heute für die Laufzeiten unserer AIF-Produkte verlässlich quantifizierbare Aussagen zu einzelnen Nachhaltigkeitsparametern (insbesondere zur Reduzierung der Emission von Kohlendioxid) treffen können. Weiterhin sind der Umsetzung nachhaltiger Einbauten bei Immobilien, bei denen die Pächter von der Refinanzierung der Pachtzahlungen von regulativen Anforderungen staatlicher Stellen abhängig sind, inhaltliche und wirtschaftliche Grenzen gesetzt. Wir beobachten die vorgenannten Herausforderungen bei jedem neuen Immobilienprojekt, werden unsere Nachhaltigkeitsstrategie mit den neuen Erkenntnissen sukzessive weiterentwickeln und die Ergebnisse über unsere Homepage bzw. das Anleger-Portal veröffentlichen. 3. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft 3.1 Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2024 verlief bei Scholz und Partner, aufgrund weiterhin gravierender Einflüsse durch den seit Ende Februar 2022 stattfindenden Krieg in der Ukraine und die auch damit verbundenen weltwirtschaftlichen Veränderungen relevanter Parameter in der Breite der Gesellschaft, erstmalig seit 2018 ergebnisneutral. Mit Beschluss Ende Januar 2024 über die Geschäftsstrategie 2024 wurden folgende Projekte im Berichtsjahr sukzessive umgesetzt. Für unseren vierten Spezial-AIF der Produktgruppe "Westfälische Sozialimmobilien" mit Erwerb eines Alten- und Pflegeheimes in Bad Eilsen (WS IV) wurde das zu platzierende Resteigenkapital bis auf ca. 1,2 Mio. EUR vollständig eingezahlt und der Fonds zum Teil im Jahr 2024 ertragswirksam abgerechnet. In der Folgezeit des Geschäftsjahres wurden im Rahmen aktiven Gebäudemanagements im Verwaltungsbestand an mehreren Standorten Maßnahmen zur energetischen Optimierung durchgeführt. Parallel wurde die Planung für eine künftig energetische Nutzung von Dachflächen auf verwalteten Bestandsobjekten vorangebracht. Die Ergebnisse führten während der Aufstellung des Geschäftsberichtes zur Inbetriebnahme der ersten PV-Anlagen Investition mit über 100 kWp. Weiterhin wurde aufgrund des sich verändernden Zinsniveaus in den aktiv gemangten Fonds sowie der berichtenden Gesellschaft die jeweils freie Liquidität im Rahmen gesetzlich erlaubter Möglichkeiten bei deutschen Kreditinstituten kurzzeitlich befristet angelegt. Insbesondere Verfügbarkeit und Anlagesicherheit im Liquiditätsmanagement standen bei den Anlageentscheidungen im Vordergrund und werden im Risikomanagement laufend überwacht. Im letzten Quartal 2024 wurde für einen P-AIF der Ankauf des Grundstückes für ein im Verwaltungsbestand bestehendes Erbbaurecht zwecks Zusammenführung vorbereitet und die Finanzierungsanfrage gestellt. Umsetzung ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen. Pandemie und Krieg in der Ukraine Auswirkungen der weltweiten Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auf den Geschäftsbetrieb sowie der Krieg in der Ukraine wirken weiterhin indirekt. Einerseits gibt es bis zum Zeitpunkt dieses Berichtes im Bestand weiterhin keine Mietausfälle und keine Einschränkungen bei Neuvermietungen, andererseits mussten geplante Investitionen zeitlich und inhaltlich überarbeitet und der Einsatz und der Umfang von Verwaltungskapazitäten situationsbezogen neu justiert und allokiert werden. Verkauf von Fondsobjekten und Liquidation von Bestandsfonds Es befinden sich im verwalteten Bestand von 19 Immobilien derzeit an keinem Standort Verkaufsaktivitäten - die letzten zwei sonstigen Investmentvermögen befinden sich zum Stichtag weiterhin in Liquidation. Diese sollen für beide Gesellschaften endgültig im Jahr 2025 abgeschlossen werden. 3.1.1 Übersicht angebotener Investmentvermögen 2024 Im Jahr 2024 wurde von der Scholz und Partner kein geschlossenes Investmentvermögen neu im Vertrieb angeboten. Bei einem Gesamtplatzierungsergebnis von EUR 0,55 Mio. (eingezahlt EUR 0,55 Mio. - von insgesamt EUR 1,77 Mio. zu platzierendem Eigenkapital) standen zum Bilanzstichtag keine offenen Einzahlungen aus.
3.1.2 Personal - Vergütungsrichtlinie - Hedging-Vereinbarungen - Mitarbeitergeschäfte Das Team der Scholz und Partner veränderte sich im Geschäftsjahr nicht und besteht zum Bilanzstichtag aus insgesamt acht Voll- bzw. Teilzeitmitarbeitern. Gemäß Personalplanung besteht eine offene Stelle im Bereichen Hausverwaltung, die während des Aufstellungszeitraumes befristet besetzt wurde. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft von den Möglichkeiten variabler Vergütungsbestandteile aufgrund der 2018 beschlossenen und in Kraft getretenen Vergütungsrichtlinie Gebrauch gemacht. Nach Regelprüfung im Risikomanagement wurde die Vergütungsrichtlinie im Berichtsjahr eingehalten und ohne Beanstandungen des Aufsichtsrates zur Kenntnis genommen. Aktuell bestehen Regelungen zu variablen Vergütungsbestandteilen ausschließlich auf Ebene der Geschäftsleitung. Es gibt bei Scholz und Partner weiterhin keine direkte Vergütung aus verwalteten Investmentvermögen. Die Höhe bemisst sich ausschließlich am Erfolg der durch Scholz und Partner vereinnahmten Emissions- und Verwaltungserlöse und somit dem Gesamtergebnis der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat die Einhaltung der Bestimmungen der Vergütungsrichtlinie überwacht. Die Ermittlung der variablen Vergütung erfolgt im Einklang mit der Vergütungsrichtlinie im Rahmen der Abschlussprüfung und wurde von den Wirtschaftsprüfern uneingeschränkt bestätigt. Zahlungen unter dieser Richtlinie, neben den fix vereinbarten Gehältern, wurden somit im Geschäftsjahr vertragskonform geleistet. Der Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken sind seit 2021 Bestandteil der Vergütungsrichtlinie. Die bestehende Malusregelung war bei keinem Mitarbeiter anzuwenden. Die Vereinbarungen zur Berechnungsmethodik der Vergütungsrichtlinie stehen im Einklang mit der im Jahr 2018 erstmals von den Gremien Scholz und Partner verabschiedeten und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlichten Vergütungspolitik sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen und wurden der BaFin zur Anzeige gebracht. Alle Mitarbeiter bei Scholz und Partner unter Einbeziehung der Geschäftsleitung haben die jährlich wiederkehrende Erklärung zum Ausschluss von Hedging-Vereinbarungen zwecks Absicherung der jeweiligen Gehaltsbestandteile im Geschäftsjahr uneingeschränkt abgegeben. Bei der jährlich wiederkehrenden Regelprüfung des Risikomanagements konnten, auch unter Hinzuziehung der schriftlichen Erklärungen der Mitarbeiter, keine meldepflichtigen Mitarbeitergeschäfte festgestellt werden. 3.1.3 Verwaltetes Bestandsportfolio Das verwaltete Bestandsportfolio der Scholz und Partner beläuft sich zum Bilanzstichtag auf einen Wert aller Vermögensgegenstände (Basis sind Marktwert/Verkehrswertermittlungen externer Bewerter nach § 216 KAGB bzw. interne Folgebewertungen gemäß extern WP-geprüfter Bewertungsrichtlinie) von insgesamt rund EUR 57,0 Mio. und hat sich gegenüber dem Vorjahr (EUR 55,0 Mio.) um EUR 2,0 Mio. bzw. 3,6 % unwesentlich erhöht. Es besteht aus fünf verwalteten Investmentvermögen (allesamt regulierte AIF) mit 19 Immobilien im Bestand der kollektiven Vermögensverwaltung sowie eine Altgesellschaft im Liquidationsprozess.
* abgeleitet aus den vorläufigen Jahresabschlüssen 2024 der einzelnen Investmentvermögen Des Weiteren befindet sich außerhalb der Statistik noch eine Altgesellschaft im verwalteten Bestand (gegenüber zwei im Vorjahr). Die Vermögensobjekte sind seit 2014 veräußert - die Gesellschaft (ohne Treuhänder) befindet sich Jahren im Liquidationsprozess, derzeit weiterhin zur Bereinigung des Handelsregisters bezüglich der Vervollständigung der Angaben zu allen Kommanditisten. 3.1.4 Besonderheiten im verwalteten Bestand geschlossener Investmentvermögen Brandschutzanforderungen Als wirtschaftliche Herausforderung erweisen sich weiterhin regional / kommunal unterschiedliche behördliche Anforderungen an den Brandschutz - nicht zuletzt aufgrund negativer Berichterstattung anhand konkreter Brandfälle (nicht im eigenen Bestand) - sowie die daraus resultierenden Anforderungen an die Mieter/Pächter. Hierbei gilt es, jeweils die Interessen der betroffenen Mieter/Pächter, Fondsanleger, Behörden sowie Bewohner der Einrichtungen in ein inhaltliches wie nachhaltig und wirtschaftlich angemessenes Konzept münden zu lassen. Steigende Finanzierungsanforderungen bei gewerblichen Mietern/Pächtern Die seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 zunehmende Regulierung der Banken mit stetig steigenden Eigenkapitalanforderungen bei der Kreditvergabe - bekannt durch Basel II, III und künftig Basel IV - führte, in Verbindung mit dem seit Beginn des Krieges in der Ukraine sehr stark gestiegenen Zinsniveau, bei Bankkunden tendenziell zu höheren Kreditmargen, eingeschränkter Kreditvergabepraxis in Verbindung mit einem steigenden Sicherungsbedürfnis. Aufgrund oftmals nur geringer unternehmerischer Gestaltungsmöglichkeiten bei gewerblichen Mietern / Pächtern - insbesondere Betreibern von Sozialimmobilien - bestehen daher zur Stärkung des Eigenkapitals (z.B. aufgrund bankenseitig geforderter Sicherheiten) künftig sinkende Finanzierungsspielräume. Diese Entwicklung kann sich in den Auswirkungen bei gewerblichen Mietern/Pächtern durch das seit Jahresbeginn 2022 deutlich angestiegenen Zinsniveau, das im Jahr 2024, aufgrund restriktiver Zinspolitik der relevanten Notenbanken wieder leicht gesunken ist, tendenziell weiter verschlechtern, was sich auch in zunehmenden Insolvenzen des Berichtsjahres bei Betreibergesellschaften gezeigt hat. Dies erfordert einerseits weiterhin die Zuführung privater Mittel, insbesondere in die Sozialwirtschaft, die z.B. über neu emittierte AIF zur Verfügung gestellt werden können, und andererseits bei den verwalteten Bestandsfonds eine noch aufmerksamere Beobachtung der wirtschaftlichen Situation der gewerblichen Mieter / Pächter, um rechtzeitig wirtschaftlich zukunftsfähige und tragfähige Finanzierungskonzepte - auch unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen - zu ermöglichen. Ebenso kann es, trotz aktivem Fondsmanagement, bei einzelnen Pachtbetrieben auch unbemerkt zu gravierenden, wirtschaftlichen Verschlechterungen kommen, so dass Pachtzahlungen an die Fonds reduziert oder gar ganz ausgesetzt werden. Die Auswirkungen der sich verändernden Geschäftspolitik deutscher Banken und Sparkassen hat sich bei Scholz und Partner in deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Refinanzierung des aktuellen Grundstücksankaufes zum Jahresende 2024 gezeigt. Während des Aufstellungszeitraumes konnte die Finanzierung noch nicht verbindlich vereinbart und ausgezahlt werden. Zum Berichtszeitpunkt sind der Geschäftsleitung keine gravierenden negativen Einflüsse bei unseren gewerblichen Mietern / Pächtern bekannt, die eine negative Veränderung im Bestand erwarten lassen. Scholz und Partner wirkt diesen Entwicklungen entgegen, indem Sie, neben eingeführter und sich sukzessive anpassender Due Diligence Prozesse, die Aktivitäten zur Gewinnung kommunaler und kirchlicher Betreiber für die Investitionsobjekte weiter intensiviert. Die Betriebsgesellschaft innerhalb der Unternehmensgruppe von Scholz und Partner, die Seniorat Gruppe, hat im Jahr 2024 eine Restrukturierung eingeleitet und erfolgreich abgeschlossen. Sie ist nunmehr Teil der gruppenweiten DGS-Stiftung als Tochtergesellschaften in Form gemeinnütziger GmbHs. Auswirkungen weltweiter Pandemien / kriegerischer Handlungen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb aufgrund Endemien, Pandemien oder kriegerischer Handlungen, insbesondere auf dem europäischen Kontinent, sind bis zum Berichtszeitpunkt nur indirekt erfolgt. Einerseits gab es keine Mietausfälle im Bestand oder Einschränkungen bei Neuvermietungen, andererseits mussten geplante Investitionen und Verwaltungsaufwendungen neu allokiert und verwendet werden. Scholz und Partner verfügt in der Fondsverwaltung über ein stark diversifiziertes Produkt- und Mieterportfolio, so dass wirtschaftliche Folgen einzelner Branchen abgefedert wurden. Davon losgelöst zeigten sich insbesondere Vertragsverhältnisse mit Mietern aus dem Bereich der Pflege- und Sozialwirtschaft stabil. Die weiteren Entwicklungen werden seitens der Gesellschaft laufend beobachtet, dabei können inflationäre, rezessive oder immobilienwirtschaftliche Verwerfungen an den Märkten auch negativen Einfluss auf bestehende und neu zu konzipierende Fonds sowie deren Pacht-/Miet- und Projektpartner nehmen. Die Einflüsse der seit drei Jahren gestörten Lieferketten hat sich im Bereich von Instandhaltungsmaßnahmen und dem Neubau bisher im Bereich kalkulierter und über die Laufzeit der AIF prognosegemäß refinanzierbaren Toleranzen bewegt. Somit wurden im Berichtszeitraum keine gravierenden wirtschaftlichen Schädigungen verursacht. Bei weiteren, ungeplanten Sondereinflüssen mit Auswirkungen auf konjunkturelle Indikatoren können betriebswirtschaftliche Erfolgsfaktoren bei Scholz und Partner bzw. den verwalteten Fonds negativ beeinflusst werden. Dies gilt insbesondere für die seit Februar 2022 zyklisch und volatil gestiegenen Zinssätze für Immobilienfinanzierungen über alle Laufzeitenbereiche. Derzeit befindet sich im Risiko-/ Liquiditätsmanagement ausschließlich eine, im Jahr 2026 anstehende Prolongation eines der verwalteten Objekte in individueller Beobachtung. Zum Berichtszeitpunkt gibt es aufgrund ausreichendem Liquiditätspuffer des AIF keinen Grund außerordentliche Finanzierungsmaßnahmen, wie z.B. eine vorzeitige Prolongation, einzuleiten. Zugleich stehen für den ersten Publikums-AIF Ende des kommenden Geschäftsjahres Weichenstellungen zur Auszahlung rechtmäßig gekündigter Beteiligungen an. Hierzu liegen seitens des Risikomanagements keine Informationen vor, dass die gesellschaftsrechtlichen Bedingungen dafür - unterlegt durch die fortgeschriebene Liquiditätsplanung - ggf. nicht eingehalten werden. 3.2 Ertragslage Das Geschäftsjahr 2024 wurde zum siebten Mal nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (kurz: RechKredV) aufgestellt. Das Geschäftsjahr 2024 schließt, nach sechs Jahren stetig steigender Jahresüberschüsse, mit einem Jahresüberschuss (nach Steuern) von TEUR 18,3 - um 88,5% reduziert - unterhalb des Ergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2023 (TEUR 159,3) sowie unterhalb der Planung für 2024 (TEUR 145,0) ab. Das Ergebnis der Tochtergesellschaft Westfälische Sozialimmobilien Fonds GmbH wurde aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in Höhe von TEUR 2,2 (gegenüber einem Überschuss von TEUR 10,7 im Jahr 2023) in diesem Jahr ergebnisreduzierend berücksichtigt. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (vor Steuern) reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 203,6 auf TEUR 25,6 (Vorjahr bei TEUR 229,2). Dabei wurden vertragsgemäß, dem Platzierungsstand zum 31.12.2024 folgend Erlöse aus initialen Leistungen neuer Fondsemissionen im Jahr 2024 zur Höhe von TEUR 54,2 (Vorjahr EUR 375,4) ergebniserhöhend berücksichtigt. Die gesamten Umsatzerlöse reduzierten sich im Jahr 2024 ohne außerordentliche Einmalerlöse um TEUR 323,2 auf TEUR 963,4 (Vorjahr TEUR 1.286,6) wobei die gestiegenen Erlöse aus Geschäftsbesorgung und Fondsverwaltung mit TEUR 544,7 (gegenüber TEUR 483,3 im Vorjahr) einen abermals erhöhten Anteil von 56,5% ausmachten (gegenüber 40,8 % in 2023). Die Erlöse aus Fondskonzeption und Investmenttransaktionen reduzierten sich im Jahr 2024, ohne Neuemission, auf TEUR 54,2 (Vorjahr TEUR 379,6) und machten 2024 einen Anteil an den Gesamtumsatzerlösen von nur noch 5,6 % (gegenüber 32,1 % im Vorjahr) aus. Grund dafür sind noch in Konzeption befindliche potenziell neue Fondsemissionen. Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich vorwiegend aus gegenüber dem Vorjahr um TEUR 66,7 gesunkenen Personalkosten von TEUR 552,0 (Vorjahr TEUR 618,7) und um 7,7 % reduzierten Verwaltungsaufwendungen von TEUR 383,0 (Vorjahr TEUR 414,8) zusammen. Die Reduzierung der Personalkosten resultiert vorwiegend aus den nicht zu berücksichtigenden variablen Vergütungen und ersparten Personalkosten aufgrund Krankheit eines Mitarbeitenden. Die Verwaltungsaufwendungen bestehen im Geschäftsjahr hauptsächlich aus Kosten für Rechtsberatung, IT-Aufwendungen im weiteren Sinne (z.B. Wartung, Lizenzen, Datenschutzbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter), Miete, dauerhaften und einmaligen Consultingleistungen von Unternehmen aus dem Gesellschafterkreis, Fuhrpark sowie Werbe- und Reisekosten. Entlastend hat sich auf die Verwaltungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang der Rechts- und Beratungskosten (- TEUR 44,1) und der Werbe- und Reisekosten (- TEUR 4,3) ausgewirkt. In der Breite sind alle Kostengruppen aufgrund direkter oder indirekter Einflussnahme durch die inflationären Entwicklungen angestiegen. Die Ertragslage des elften vollen Geschäftsjahres nach Beginn der Regulierung hat sich, insbesondere unter Berücksichtigung der genannten Sondereffekte, unterhalb der anfänglichen Planung entwickelt. 3.3 Vermögens- und Finanzlage Am 31. Dezember 2024 beträgt das Stammkapital der Scholz und Partner, unverändert TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 125). Die Bilanzsumme hat sich verringert auf TEUR 796,6 (Vorjahr: TEUR 1.192,5). Das haftende Eigenkapital hat sich auf weiterhin hohem Niveau per Ende 2024 zzgl. Bilanzgewinn auf insgesamt TEUR 651,6 (Vorjahr: TEUR 745,3) leicht verringert. Die Eigenkapitalquote, verstanden als Summe des haftenden Eigenkapitals im prozentualen Bezug zur gesamten Bilanzsumme beträgt inkl. o.g. Jahresüberschuss, abzgl. vorgesehener Ausschüttungen, mit 81,8 % (Vorjahr: 62,5 %) weiterhin deutlich mehr als 50 %. Die Eigenkapitalausstattung und die Deckungsverhältnisse der Gesellschaft sind auch im Geschäftsjahr 2024 ausreichend. Im Unternehmen gibt es keine langfristig gebundenen Vermögenswerte und keine Fremd- oder Bankfinanzierungen. Die Höhe der nach §25 KAGB für Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis notwendigen Eigenmittel wurde im Jahr 2024 bei der Gesellschaft laufend als Forecast auf den anstehenden Bilanzstichtag ermittelt und überwacht. Es wurden keine Unterdeckungen festgestellt. Die zur Verfügung stehende Liquidität zweiten Grades belief sich am Bilanzstichtag auf TEUR 731,2. Gegenüber dem Jahr 2023, in der sie in Summe TEUR 1.116,0 betrug, ist dies auf hohem Niveau eine plangemäße Abnahme zum Vorjahr um TEUR 384,8 bzw. 34,4 %. Bedingt durch plangemäße Steuerzahlungen, Ausschüttungen an Gesellschafter und Zahlungen gebuchter Rückstellungen. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen wurden fristgerecht erfüllt. 4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren 4.1 Finanzielle Leistungsindikatoren Umfang des verwalteten Investmentbestandes und des Neugeschäftsvolumens Die beiden wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind für Scholz und Partner einerseits der Umfang des verwalteten Investmentbestandes, nebst daraus resultierenden Erlösen aus dem Asset-, Property-/ Facilitymanagement und der Immobilienverwaltung, sowie andererseits das Neugeschäftsvolumen und der daraus resultierenden Konzeptionserlöse und in der Folge ebenfalls aus dem Asset-, Property-/ Facilitymanagement und der Immobilienverwaltung. Für die interne Steuerung dieser finanziellen Leistungsindikatoren erstellt Scholz und Partner eine Fondsplanung des jeweiligen Folgegeschäftsjahres, die, sofern notwendig, unterjährig an aktuelle Marktentwicklungen angepasst wird. Anhand der geplanten Zahlen können Abweichungen durch einen regelmäßigen Soll-/Ist-Vergleich frühzeitig identifiziert werden, um mit angemessenen Maßnahmen reagieren zu können. Die Planung erfolgt dabei unter Zuhilfenahme eines in der Unternehmensberatung eingeführten, IT-gestützten Controlling Systems, das anlassbezogen auch bei der Liquiditätsplanung der verwalteten Investmentvermögen zum Einsatz kommt. Daneben wird sich Scholz und Partner regelmäßig mit ihren Partnern, insbesondere BWU und DGS, über die Vorlaufzeit der Fonds bis zur jeweiligen Vertriebsgenehmigung eines AIF durch die BaFin abstimmen. Mit operativer Umsetzung neuer AIF wird aus daraus gewonnenen Erkenntnissen und Platzierungszeit ersichtlich, welche Erlöse für das jeweilige Geschäftsjahr realisierbar sind. Durch einen auf Einzelkontoebene gut kalkulierten Kostenblock, der in vorgenanntem Controlling System täglich mit Ist-Daten aktualisiert abrufbar ist, kann das Jahresergebnis verlässlich prognostiziert und bei negativen Tendenzen angemessen gegengesteuert werden. 4.2 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Qualität des Fonds- und Assetmanagement Der für die Gesellschaft wesentliche nicht finanzielle Leistungsindikator ist die Qualität des Fonds- und Assetmanagement. Die Qualität des Fonds- und Assetmanagement lässt sich am besten anhand der Vermietungsquote (Soll- zur Ist-Miete) der verwalteten Immobilen bemessen. Die Auslastungsquote der im Geschäftsjahr 2024 in der Verwaltung befindlichen Objekte aller Investmentvermögen lag bei 99,05 Prozent. Sie bleibt gegenüber dem Vorjahr (99,34 Prozent) bei aktiver Optimierung der qualitativen Mieterstruktur im Wohnmietbestand (einhergehend mit zeitlich limitierten Leerständen) auf bereits sehr hohem Niveau weiter stabilisiert. Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter Bei Scholz und Partner ist ebenso die Ausbildung der Mitarbeiter ein wesentlicher nicht finanzieller Faktor. Im Geschäftsjahr wurde der Aus- und Fortbildung, damit einhergehend der Verbesserung der Qualität der Arbeitsergebnisse, u.a. durch Pflichtveranstaltungen zu regulativen Themen, die individuelle Förderung von Mitarbeitern zu Sachthemen abermals verstärkt Rechnung getragen. Die Schulungen wurden Online bzw. mittels Electronic-Learning durchgeführt. Die eingeführten Malusregelungen bei der variablen Vergütung im Falle von Schulungsversäumnissen kamen im Berichtsjahr nicht zur Anwendung. 5. Gesamtaussage Scholz und Partner hat durch die Umsetzung ihres Businessplanes bis zu diesem Geschäftsjahr 2024 innerhalb von elfeinhalb Jahren nach Inkraftsetzung des KAGB und Beginn der Regulierung eine Grundlage für zukünftiges Wachstum geschaffen. Das Geschäftsjahr ist aufgrund fehlender Erlöse aus einer neuen Transaktion und erhöhten Personalkosten - insbesondere im interessenkonfliktbelegten Personenkreis sowie zusätzlichem Mitglied der Geschäftsleitung - unterhalb der Planansätze verlaufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist mit Erhalt der Erlaubnis nach § 20,22 KAGB im Jahr 2019, Geschäftserweiterung in den Jahren 2020 bis 2022, Erhalt der Erlaubniserweiterung für Investitionen in den neuen Geschäftsbereich "Erneuerbare Energien" sowie der ersten hybriden Fondsemission des WSIV im Jahr 2023 auf dem Weg zu weiterem Wachstum im Rahmen kollektiver Vermögensverwaltung. Die nachhaltig laufenden Erträge aus dem Fonds-, Asset- und Propertymanagement sowie der Immobilienverwaltung in der Bewirtschaftungsphase der Fonds dienen weiterhin noch nicht vollständig zur Deckung fixer Kosten. Zusätzlich werden durch erfolgreiche Platzierung neuer geschlossener Investmentvermögen sowohl einmalige Konzeptionserträge als auch laufende Erträge aus der Verwaltung der neuen AIF zu erwirtschaften sein, um die wirtschaftliche Ertrags- und Vermögenssituation der Scholz und Partner auch in Zukunft sukzessive weiter stärken zu können. Im Geschäftsjahr 2024 konnten im Rahmen der Vereinbarungen mit Investmentvermögen in der Platzierung und damit verbunden der Übernahme langfristiger Immobilienverwaltung die Erlössituation im Bestand weiter gestärkt werden. C. Prognosebericht Mit Registrierung bei der BaFin bereits früh nach Einführung der Regulierung, Genehmigung der Anlagebedingungen für den ersten Publikums-AIF mit Risikostreuung Mitte des Geschäftsjahres 2014, Vollplatzierung des ersten AIF für Privatkunden, der ersten Investition für diesen AIF in eine langfristig verpachtete Gesundheits-/Sozialimmobilie in den Geschäftsjahren 2017 und 2018, Erlangung der Erlaubnis nach §§ 20,22 KAGB und Emission des ersten S-AIF im Geschäftsjahr 2019, Erweiterung der Erlaubnis und Emission weiterer drei S-AIF in den Jahren 2020 bis 2023 ist das Geschäftsmodell, zudem mit Ausrichtung auf langfristig verpachtete Gesundheits-, Sozial-, bzw. Kommunalimmobilien, erfolgreich etabliert. Ebenso ist die erfolgreiche Emission des ersten hybriden AIF mit Investitionen auch in erneuerbare Energien, konkret PV-Anlagen, von denen die erste im abgelaufenen Geschäftsjahr installiert und im Aufstellungszeitraum angeschlossen wurde, ein erster Schritt in der weiteren Diversifizierung des Portfolios bei Scholz und Partner. Die wesentlichen Prognosefaktoren stellen sich nachstehend wie folgt dar: 1. Personelle Veränderungen Die im Jahr 2019 durchgeführten qualitätssteigernden Maßnahmen sowie die Erweiterung der Geschäftsleitung im Jahr 2023 werden, wie im letzten Jahr prognostiziert, über einen weiteren Prognosezeitraum von zwei bis drei Jahren zunächst weiter zu einer Kostensteigerung in der Gesellschaft führen. Diese sollen sich mit Umsetzung des skizzierten Geschäftsmodells bei zunehmenden Erlösen amortisieren. 2. Neue Fondsprodukte In Abstimmung mit den Marktpartnern aus der Unternehmensgruppe, BWU und DGS, werden seit dem Geschäftsjahr 2019 mit Erteilung der KAGB-Erlaubnis wieder regelmäßig neue AIF-Produkte bzw. Immobilieninvestitionen gemeinsam akquiriert, konzipiert und emittiert. Dabei konzentriert sich der Ausbau im Neugeschäft auf Kooperationen mit sozial-caritativen Partnern, die, neben den Betrieben, auch über einen Immobilienbestand verfügen sowie dem sukzessiven Ausbau des neuen Geschäftsbereiches "Energiewirtschaft". Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes befindet sich weiterhin ein Immobilienportfolio zur Konzeption weiterer geschlossener Investmentvermögen mit einer erwarteten Produktreife in den Geschäftsjahren 2025 bis 2027 in Transaktionsvorbereitung. Darunter befindet sich u.a. die Restrukturierung einer bestehenden, voll ausgelasteten Pflegeeinrichtung nebst Objekten des betreuten Wohnens. Die Gespräche dazu dauern weiterhin über das Ende des Geschäftsjahres hinaus an. Die Objekte befinden sich in attraktiver citynaher Lage einer ostwestfälischen Metropole und werden durch eine kirchennahe Stiftung seit geraumer Zeit erfolgreich betrieben. Die Emission eines neu zu konzipierenden AIF mit einer der vorgenannten, in der Deal-Pipeline vorhandenen Transaktionen kann ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. EUR 8,0 bis 10,0 Mio. erlangen und im Laufe des zweiten Halbjahres 2025 bzw. Frühjahr 2026 marktfähig werden. 3. Erwartete Sondereinflüsse Im Jahr 2025 wird die Übernahme der kaufmännischen und technischen Immobilienverwaltung neu verwalteter Investmentvermögen vorangebracht. Dies führt, neben dem Personalausbau, zugleich zur kontinuierlichen Umsetzung qualitativer Fortbildungen der mit den Aufgaben betrauten Mitarbeitern im laufenden Geschäftsbetrieb. Pandemie(n) Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb für das neue Geschäftsjahr aufgrund Infektionen in Europa mit dem bestehenden Corona-Virus oder Varianten sind zum Berichtszeitpunkt weiterhin schwer zu prognostizieren. Aufgrund medizinischen Fortschritts der letzten vier Jahre werden besonders negative Auswirkungen nur gedämpft erwartet. Ob eine abermals totale Reduzierung des öffentlichen Lebens erfolgt und wie die laufend anzupassenden Impfungen konkret für Entspannung der wirtschaftlichen Lage bei unseren Geschäftspartnern und Mietern führt, bleibt auch im Jahr 2025 weiterhin nur rudimentär planbar. Scholz und Partner verfügt jedoch im Verwaltungsbestand über ein stark diversifiziertes Produkt- und Mieterportfolio, so dass wirtschaftliche Folgen einzelner Branchen - wie bereits in den Geschäftsjahren 2021 bis 2023 - abgefedert werden könnten. Davon losgelöst halten wir Vertragsverhältnisse mit Mietern aus dem Bereich der Pflege- und Sozialwirtschaft, auch bei künftigen Epidemien bzw. Pandemien, kurz- bis mittelfristig auch weiterhin für weitgehend stabil. Die künftigen Entwicklungen werden seitens der Gesellschaft weiterhin laufend beobachtet, tagesaktuell neu bewertet und je nach Lage im Anlegerinteresse entschieden und gehandelt. Bei weiteren, ungeplanten und plötzlich auftretenden Sondereinflüssen (wie z.B. eine neue weltweit auftretende Pandemie oder unerwarteten Kriegshandlungen, insbesondere auf oder in der Nähe von europäischen Gebieten), die teils gravierende Auswirkungen auf konjunkturelle Indikatoren haben, können betriebswirtschaftliche Erfolgsfaktoren bei Scholz und Partner bzw. den verwalteten Fonds negativ beeinflusst werden. 4. Gesamtbewertung der Prognose Die strengen gesetzlichen und darüber hinaus selbstauferlegten Qualitätsmaßstäbe an die Organisation der Scholz und Partner und den Investitionskriterien für AIF werden, wie in den letzten Geschäftsjahren operativ bewährt, während des Aufstellungszeitraumes und auch im kommenden Geschäftsjahr 2025 weiter auf- bzw. ausgebaut und erfolgreich umgesetzt. Scholz und Partner hat für die Jahre 2025 bis 2027 eine detaillierte Businessplanung inklusive einer Worst-Case Planung aufgestellt. Für das Geschäftsjahr 2025 geht die Geschäftsleitung, aufgrund von Belastungen aus vorgenannten Entwicklungen und Erwartungen, mit dem Geschäftsausbau einhergehend leicht steigenden Personalaufwendungen, regulativen Aufwendungen und Energiekosten sowie den Inflationserwartungen für 2025, von einem in Summe steigenden Gesamtaufwand verglichen mit dem Geschäftsjahr 2024 aus. Wir gehen bei Emission mindestens eines neuen AIF-Produktes, nebst positivem Deckungsbeitrag, von einem Jahresüberschuss bis zur gleichen Höhe wie bereits 2023 aus. Für die Folgejahre sollte der Jahresüberschuss bei regelmäßig ein bis zwei neuen AIF-Produkten pro Jahr und damit sich erhöhendem Bestand der Assets under Management bei weiterhin konservativ geplantem Wachstum sukzessive ansteigen. Sofern sich innerhalb des Geschäftsjahres 2025, unter Einhaltung der Qualitätsmaßstäbe der Geschäftsstrategie, keine neue Fondstransaktion realisieren lässt, könnte sich für das Jahr 2025 ein Jahresfehlbetrag gemäß Worst-Case Planung im unteren sechsstelligen Bereich ergeben. Die bestehende Liquidität erlaubt bei nicht realisierbaren Transaktionen eine Weiterführung des Geschäftsbetriebes für 2025 ohne Durchführung einer Kapitalerhöhung. D. Risikobericht, Risikomanagement und Chancenbericht 1. Risikobericht 1.1 Risikomanagement Scholz und Partner verfügt über umfangreiche Regelungen zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten. Diese bestehen aus verbindlichen, im Organisationshandbuch fixierten Handlungsanweisungen, organisatorischen Vorkehrungen und sonstigen im Organisationshandbuch niedergelegten Prozessen (Internes Kontroll System - IKS) und umfasst eine Risk-Policy und regulative Richtlinien, deren Regelungen und Kontrollmaßnahmen auch im Geschäftsjahr 2024 permanente Anwendung finden. Sowohl Risk-Policy als auch die Definition der Risikolimite werden jährlich in einer Geschäfts- und Risikostrategiesitzung unter Teilnahme des gesamten Managements hinterfragt und sofern notwendig erweitert bzw. angepasst. Im Aufstellungszeitraum bei der Geschäftsstrategiesitzung 2025, abgehalten Ende Januar 2025, seitens der Geschäftsleitung mit dem Aufsichtsrat Ergänzungen der Riskpolicy hinsichtlich der Einführung von DORA besprochen und umgesetzt. Weitere Änderungen waren weder bei den Risikolimiten noch der Riskpolicy an sich erforderlich. 1.1.1 Aufbauorganisation Scholz und Partner führt als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB sowohl für KVG-bezogene als auch für AIF-bezogene Risiken ein permanentes Risikocontrolling durch. Dieses wird im Rahmen der jährlichen Überprüfung laufend optimiert und angepasst. Das Risikocontrolling wird dabei durch eigene Mitarbeiter durchgeführt. Eine hierarchische und funktionelle Trennung dieser Personen von Mitarbeitern aus den operativen Geschäftsbereichen der Scholz und Partner war während des Geschäftsjahres nach Einführung jederzeit gegeben. 1.1.2 Ablauforganisation Die Prozesse der Scholz und Partner zur Durchführung des Risikocontrollings sind im elektronischen Organisationshandbuch dokumentiert. Das AIF-bezogene Risikocontrolling orientiert sich am Lebenszyklus eines Alternativen Investmentfonds und wird idealtypisch in die folgenden Phasen gegliedert: I. Due Diligence II. Erwerb und Finanzierung III. Konzeption und Vertrieb IV. Bewirtschaftung und V. Liquidation bzw. Objekt-/Anteilsverkauf Beim KVG-bezogenen Risikocontrolling wird u.a. die Ertragslage und die Einhaltung der gesetzlichen Eigenmittelanforderungen bei Scholz und Partner überwacht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Management von operationellen Risiken im Rahmen ihrer Tätigkeit als regulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft. Besondere Aufmerksamkeit entfällt in diesem Risikofeld zunehmend auf den Bereich der IT-Risiken. 1.1.3 Risikocontrolling Die Kernaufgabe des Risikocontrollings ist es, die bedeutsamen Risiken jederzeit und frühzeitig zu erfassen, zu messen, zu steuern und diese Steuerung zu kontrollieren, um ggf. weitere Steuerungsmaßnahmen einzuleiten (Controlling-Zyklus). Entsprechend überwachte Scholz und Partner auch im Berichtsjahr, den regulativen Anforderungen entsprechend, sowohl für sich selbst als auch hinsichtlich der AIF die von ihr identifizierten Einzelrisiken. Diese lassen sich den Risikoarten Marktrisiko, Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko sowie operationelles Risiko zuordnen. Ein Schwerpunkt des AIF-bezogenen Risikocontrollings stellte wieder die über die Fondslaufzeit vorgesehene Bewirtschaftungsphase dar. Ein umfangreiches Berichtswesen (turnusmäßige, anlassbezogene und adhoc Meldungen), die jährliche Geschäftsstrategiesitzung sowie der jährliche Bericht zur Überprüfung des Risikomanagementsystems gewährleisten eine umfassende Ergänzung des permanenten Risikocontrollings. Die identifizierten Risiken werden entweder quantitativ (d.h. auf Grundlage von Zahlen und Einheiten) oder qualitativ (d.h. auf Grundlage einer wertenden Einschätzung) vom Risikocontrolling bewertet. Die Bewertung dient der Feststellung, ob vorab definierte interne Grenzen (Risikolimite) überschritten wurden oder werden. Abhängig von definierten Eskalationsstufen werden ggf. Steuerungsmaßnahmen seitens des Risikocontrollings initiiert oder überwacht. Im Berichtsjahr wurde mit Hilfe von angemessenen Risikostresstests, neben der Abbildung des Status Quo, auch außerplanmäßige Szenarien simuliert und die Sensitivität der AIF in Bezug auf diese Szenarien festgestellt. Die Ergebnisse wurden in der Geschäftsleitung sowie mit dem Aufsichtsrat diskutiert. 1.1.4 Liquiditätsmanagement Scholz und Partner hat im Berichtszeitraum für sich und ihre AIF die Abbildung und Kontrolle der jeweiligen Liquiditätsrisiken auf Basis eines IT-gestützten Systems durchgeführt. Auf dieser Basis erfolgen für die Einnahmen- und Ausgabenseite Plan-Ist-Kontrollen, um bei negativen Abweichungen rechtzeitig Steuerungsmaßnahmen einleiten zu können. Der verwaltete P-AIF ist im Rahmen des Liquiditätsprofils so konzipiert, dass laufende Einnahmen (im wesentlichen Mieten/Pachten und ausstehende Kapitaleinzahlungen), die laufenden Ausgaben und die Ausschüttungen an die Anleger decken. Zugleich wird bei gewöhnlichem Geschäftsverlauf eine Liquiditätsreserve aufgebaut. Gleiches gilt für bestehende und neu konzipierte S-AIF. 1.1.5 Eigenmittel Seit Einreichung des Erlaubnisantrages im März 2019 wird die Eigenmittelausstattung entsprechend aufgestellt und die regelmäßigen Prüfungen im Risikomanagement durchgeführt. Für die Gesellschaft besteht im Rahmen der beruflichen Haftungsrisiken eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Kapitalverwaltungsgesellschaften in gesetzlicher Höhe und wird bei der Eigenmittelunterlegung berücksichtigt. Zudem wird auf Basis einer "Historischen Verlustdatenbank" die Höhe eines durchschnittlich zu erwartenden, unplanmäßigen Verlustes plausibilisiert. Die Deckung durch zusätzlich benötigtes Eigenkapital wird, zusammen mit den Eigenmitteln, laufend im Risikomanagement geprüft. Die Eigenmittelanforderungen wurden im Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt erfüllt. 1.1.6 Internes Kontroll System (IKS) und Revision Scholz und Partner verfügt über umfangreiche Regelungen zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten, die aus verbindlichen, im Organisationshandbuch fixierten Handlungsanweisungen, organisatorischen Vorkehrungen und sonstigen im Organisationshandbuch niedergelegten Prozessen bestehen (Internes Kontroll System). Daneben hat Scholz und Partner Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen schriftlich eingeführt (Internes Überwachungssystem). Diese sind organisatorischer Art (z.B. Vieraugenprinzip, Funktionstrennung, Zustimmungserfordernis) oder sie werden sowohl mittels laufender als auch stichprobenartiger Kontrollen im Rahmen interner Revisionsprüfungen durchgeführt. Dazu wurde ein jahresübergreifender Revisionsplan verabschiedet. Die Revisionsprüfungen werden von Personen vorgenommen, die funktional und hierarchisch unabhängig von operativen Einheiten sind. Die Prüfungen richten sich nach dem jahresübergreifenden Prüfungsplan und werden regelmäßig stichprobenhaft nach risikoorientierten Prüfungsansätzen durchgeführt. Im Bedarfsfall kann die Revision darüber hinaus anlassbezogene Prüfungen durchführen. Ziel ist es, eine Aussage über die Wirksamkeit, Angemessenheit und Einhaltung der internen Prozesse treffen zu können. Der Geschäftsleiter Risikomanagement nahm im Berichtszeitraum die Funktion des Leiters Interne Revision wahr. 1.1.7 Compliance Beauftragter Der Compliance Beauftragte überprüft, basierend auf einem jahresübergreifenden Prüfungsplan, die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften bei Scholz und Partner und der von ihr verwalteten AIF. Insbesondere erstreckten sich die Prüfungen auf intern erlassene Richtlinien und Prozesse (z.B. Bewertungsrichtlinie, Beachtung der BaFin-Verlautbarungen, Einhaltung der Meldepflichten), um die gesetzeskonforme Umsetzung der regulatorischen Vorgaben zu gewährleisten. Der Geschäftsleiter Risikomanagement nahm im Berichtszeitraum die Funktion des Compliance-Beauftragten wahr. Im Berichtsjahr wurden alle Prüfungen gemäß Compliance-Planung durchgeführt. Mit Hilfe von jährlich wiederkehrenden Schulungen und internen Bekanntmachungen wurden im Berichtsjahr die Mitarbeiter auf aktuelle Compliance-Regelungen hingewiesen. 1.1.8 Aufsichtsrechtliches Meldewesen Im Berichtsjahr wurde der BaFin in Folge der Aktualisierung des Erlaubnisantrages die angepasste Risk Policy inkl. Limitsystem mitgeteilt. Darüber hinaus erfolgte die jährliche Mitteilung zur Klarstellung der bedeutend beteiligten Inhaber (ohne Änderung zum Vorjahr) und die Übermittlung des aufgestellten Jahresabschlusses. Alle Meldungen erfolgten fristgerecht. Im Rahmen des elektronischen Meldewesens hat Scholz und Partner die Meldungen des AIFMD-Meldewesens im Berichtsjahr für sich und für die von ihr verwalteten AIF pünktlich mit vorläufigen Werten abgegeben. Mit Bestätigung der Nettoinventarwerte durch den Wirtschaftsprüfer wurden die endgültigen Ergebnisse an die BaFin nachgemeldet. Die AIF-Meldungen für die verwalteten Fonds und die AIFM-Meldung für Scholz und Partner als Kapitalverwaltungsgesellschaft wurden erfolgreich übermittelt. Damit sich die BaFin einen laufenden Überblick über die am Markt befindlichen Investmentvermögen im Sinne von Art. 8 und 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR) verschaffen kann, sind die KVGen quartalsweise dazu verpflichtet, der BaFin eine Aufstellung der von ihnen aufgelegten Investmentvermögen im Sinne von Art. 8 und Art. 9 der SFDR bzw. eine Fehlanzeige zu übersenden. Die Fehlanzeigen wurden von Scholz und Partner fristgerecht eingereicht. Ferner hat Scholz und Partner monatlich ihre verwalteten Investmentvermögen für die Statistik über Investmentvermögen an die Bundesbank gemeldet. 1.2 Umfeld- und Branchenrisiken 1.2.1 Risiken hinsichtlich regulatorischer Veränderungen Das Risiko regulatorischer Veränderungen bezieht sich auf die Regulierungsvorschriften von Kapitalverwaltungsgesellschaften und der von ihnen verwalteten Investmentvermögen sowie deren Auslegung. Insbesondere können sich Anforderungen, die durch den Gesetzgeber oder die Regulierungsbehörden gestellt werden, verändern bzw. erhöhen, die zu zeitlichem und finanziellem Mehraufwand bei der Scholz und Partner führen. Scholz und Partner überwacht die Verlautbarungen der Regulierungsbehörden und verfolgt, auch zum Teil unter Einbindung externer Berater, die Entwicklung des rechtlichen Umfelds, so auch im Berichtsjahr. Hiermit sollen neue Anforderungen frühzeitig und zügig erkannt und umgesetzt werden, um Zeit- und Kostenaufwand zu minimieren. 1.2.2 Allgemeine volkswirtschaftliche Risiken und individuelle Risiken der Pflegebranche Die von der Scholz und Partner verwalteten Investmentvermögen, sowie indirekt Scholz und Partner selbst, unterliegen volkswirtschaftlichen Risiken (z.B. Pflegemarktentwicklung, Sozialstaatliche Leistungen im Ganzen) und individuellen Risiken der Pflegebranche (z.B. Auslastung der Immobilie, Personalbeschaffung), da die bestehenden und auch künftigen Investmentvermögen in der speziellen Assetklasse mit Schwerpunkt Gesundheits-/ Sozialimmobilien investieren bzw. investieren werden. Risikomildernd wirkt sich der Umstand aus, dass der Betrieb von Pflegeeinrichtungen und anderen Sozialeinrichtungen weitestgehend konjunkturunabhängig ist. Ferner werden die Miet-/Pachtverträge mit der Zielsetzung konzipiert, dauerhaft stabile Vertragsbeziehungen zwischen den Mietern/Pächtern und den Investmentvermögen zu generieren. Zudem wird vor jedem Immobilienerwerb eine intensive Ankaufsprüfung (technische und wirtschaftliche Due Diligence) einschließlich der örtlichen Angebots- und Nachfragesituation durchgeführt, um die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Bewirtschaftung und Verpachtung einzuschätzen. Unter den individuellen Risiken der Pflegebranche ist auch das Personalbeschaffungsrisiko der Betreiber von Bedeutung. Das begrenzte Angebot von Fachpersonal kann dazu führen, dass aufgrund des Personalmangels in einer Einrichtung die Pflegekapazität reduziert werden muss. Entsprechend ist es für Scholz und Partner von Bedeutung, wie ein potenzieller Mieter-/Pächter diesem Risiko begegnet. Die Bonität des Mieters/Pächters, sein Einzugsgebiet für die Akquisition von Arbeitnehmern, das Angebot von Ausbildungsplätzen und seine übergreifenden Personaleinsatzmöglichkeiten durch weitere Standorte sind hierbei u.a. Merkmale, die Scholz und Partner bei ihrer Ankaufsprüfung für neue Transaktionen zur Risikoeinschätzung noch vor einer Investition untersucht. 1.2.3 Branchenrisiken Das Branchenrisiko der Scholz und Partner mit dem Schwerpunkt Gesundheits-/Sozialimmobilien ist maßgeblich vom Branchenrisiko der stark regulierten Pflegeheimbetreiber abhängig. Da jedoch die gesellschaftlichen Grundbedürfnisse, die in den Investitionsobjekten befriedigt werden (Pflege und Gesundheit), politisch nicht zur Disposition standen bzw. stehen und u.E. auch künftig weiterhin stehen werden, ist ein Entzug der Geschäftsgrundlagen für die Gesundheits-/Sozialwirtschaft nach eigener Einschätzung nicht oder nur mit ausreichend langen Anpassungsphasen und Übergangsfristen zu erwarten. Zu einer weiteren Differenzierung der Branchenrisiken wurde das Geschäftsfeld im vergangenen Berichtsjahr um das Thema erneuerbare Energien erweitert und im Geschäftsjahr mit einer ersten baulichen Fertigstellung begonnen umzusetzen. Ein weiteres, besonderes Branchenrisiko der Scholz und Partner sind steigende Zinsen, da sie ihr Geschäftsmodell latent beeinträchtigen können, wenn sich einerseits Leverage (Hebel)-Effekte und damit die wirtschaftlichen Konzeptionsparameter neuer AIF verschlechtern und andererseits Anlagealternativen im Festzinsbereich attraktiver erscheinen lassen. Nach massiven Zinsanstiegen beginnend im Sommer 2022 hat sich die Lage an den Kapitalmärkten mittlerweile beruhigt. Die Auswirkungen auf Prolongationen oder auch Neugeschäfte wird dennoch weiterhin eng kontrolliert. Scholz und Partner begegnet potenziellen Marktübertreibungen, neben vielen qualitativen Indikatoren, insbesondere durch vordefinierte, maximale Einkaufsfaktoren (Kaufpreis im Verhältnis zur Jahrespacht) im Rahmen einer Geschäftsstrategie, die jeweils zum Wechsel eines Geschäftsjahres für das Folgegeschäftsjahr festgelegt wird. Während des Aufstellungszeitraumes wurde diese im Rahmen einer Geschäftsstrategiesitzung unter Teilnahme des gesamten Managementteams von Scholz und Partner gemeinsam verabschiedet. Diese wird mindestens einmal jährlich zwischen Portfolio- und Risikomanagement sowie den Kontrollgremien von Scholz und Partner festgelegt und, sofern zutreffend, an davon betroffene Auslagerungsunternehmen bei Scholz und Partner kommuniziert. Von den dabei abgestimmten Maximalwerten darf nur in begründeten Ausnahmefällen und mit vorheriger Genehmigung der Gremien abgewichen werden. 1.3 Abhängigkeitsrisiken / Partnerrisiken Risiken für Scholz und Partner können mittelbar aus Abhängigkeiten von einzelnen Geschäftspartnern im Bereich der jeweiligen Pachtverhältnisse oder bei den fondsfinanzierenden Banken entstehen. Die verwalteten Fonds sind in Bezug auf ihre Partnerstrukturen diversifiziert aufgestellt und das Risikomanagement beugt der Überschreitung von Risikolimiten vor, indem es vor jeder Transaktion die Geschäftspartnerstruktur auch im Bezug zur Gesamtsituation der verwalteten Investitionen aller Fonds prüft. Hinsichtlich der bestehenden Auslagerungsverhältnisse besteht das Risiko, dass Scholz und Partner gem. § 36 Abs. IV KAGB ein Verschulden etwaiger Auslagerungsunternehmen in gleichem Umfang wie eigenes Verschulden zu vertreten hat und es zu unvorhergesehen Zahlungsverpflichtungen für Scholz und Partner kommt. Scholz und Partner trägt diesem Risiko Rechnung, indem sie für bestimmte Auslagerungsaktivitäten während der Laufzeit eines AIF, z.B. laufende Buchhaltung und Abschlusserstellung für einen AIF, auf standesrechtliche Überwachung unterliegende Steuerberatungsgesellschaften beschränkt. Derzeit leisten alle potenziellen Auslagerungsunternehmen ausschließlich administrative bzw. technische Tätigkeiten als Zuarbeit an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, deren Ergebnisse ausnahmslos der Kontrolle und Entscheidungshoheit der Kapitalverwaltungsgesellschaft unterliegen und daher nicht auslagerungspflichtig sind. Darüber hinaus werden für Auslagerungsverträge zur Beschränkung des Risikos nicht vertragsgemäßer Auftragsdurchführung umfangreiche Kontroll-, Interventionsrechte sowie Kündigungsrechte zu Gunsten der Scholz und Partner vereinbart, um im Falle einer Leistungsstörung angemessen und zügig reagieren zu können. 1.4 Leistungswirtschaftliche Risiken 1.4.1 Beschaffungsrisiko Ein wesentliches leistungswirtschaftliches Risiko besteht darin, dass sich das Emissionsvolumen neuer AIF aufgrund nicht am Markt verfügbarer und geeigneter Investitionsobjekte negativ entwickelt. Hierdurch kann die Ertragslage der Scholz und Partner beeinträchtigt werden, da die Umsatzerlöse aus neuen AIF-Emissionen sowohl im Jahr der Emission durch Einmalerlöse als auch in Folgejahren durch Verwaltungsentgelte den wesentlichen Deckungsbeitrag für das Unternehmen darstellen. Regionale Diversifikation Um dem Beschaffungsrisiko Rechnung zu tragen, stehen zur Umsetzung einer sukzessiv zunehmenden und bundesländerübergreifenden Diversifizierung des Portfoliobestandes Investitionen außerhalb Westfalens auch in anderen Regionen von NRW und anderen Bundesländern - 2023 wurde auch ein Fonds mit einer Pflegeeinrichtung in Niedersachsen erfolgreich strukturiert. Diversifikation in der Immobilienart Ebenso werden Investitionen in andere sozialwirtschaftliche Immobilienarten, wie z.B. Kinderheime, Kindergärten und -tagesstätten, Behindertenheime, sozialer Wohnungsbau, etc. zusammen mit dem Partner BWU bzw. der Gesellschaft zur Vertriebssteuerung, der DGS, weiter analysiert, ggf. akquiriert, um sie der kollektiven Vermögensverwaltung bei Scholz und Partner zu zuführen. Diversifikation in der Assetklasse Zur weiteren Diversifikation wurde jüngst auch eine Erweiterung der Erlaubnis auf erneuerbare Energien bewilligt und entsprechend ein Projekt erstmalig umgesetzt. Neubau Zur Erlangung einer stärkeren Unabhängigkeit von Verkäufern und Reduzierung der Auswirkungen der gestiegenen Erwerbspreise werden bei neuen Transaktionen, so z.B. dem Haus Phöbe im AIF WSII, verstärkt Neubauten als Investitionsobjekte für Investmentvermögen bevorzugt. Aktuell befinden sich weitere Neubau- bzw. Sanierungsprojekte in Planung, die in den Jahren 2025/2026 zu ein bis zwei weiteren Fondsemissionen führen können. 1.5 Platzierungsrisiko Zu emittierende AIF unterliegen während ihrer Emission einem Platzierungsrisiko, wenn das zu platzierende Eigenkapital nicht bis zum vorgesehenen Schließungstermin eingeworben werden kann. Die erfolgreiche Platzierung von Eigenkapital ist wesentliche Voraussetzung für eine prognosekonforme Ertragslage der Scholz und Partner. Entsprechend überwacht Scholz und Partner bei jeder Emission die Platzierungsgeschwindigkeit der Fondsanteile, um bei unbefriedigendem Platzierungsverlauf Steuerungsmaßnahmen einleiten zu können. Weiterhin begrenzt Scholz und Partner das Platzierungsrisiko durch die Abgabe einer Schließungsgarantie der beauftragten Vertriebsgesellschaft über das gesamte Platzierungsvolumen gegenüber dem AIF. Darüber hinaus bleibt der bisher erfolgreiche Verlauf der sich in der Bewirtschaftungsphase befindlichen Fonds ein wesentlicher Faktor für eine auch künftig hohe Akzeptanz bei Anlegern und Vertriebspartnern und somit Grundlage für eine erfolgreiche Platzierung. Von den Fondskalkulationen, die aus langjährigen Branchenerfahrungen erwachsen sind, bis hin zum Portfolio- und Risikomanagement bei AIF, wird von der Scholz und Partner bei der Konzeption darauf Wert gelegt, dass die prognostizierten und prospektierten Werte eines Fonds erfüllt werden können. 1.6 Finanzwirtschaftliche Risiken 1.6.1 Prospekthaftungsrisiko Ein grundsätzliches Risiko für Scholz und Partner ist eine Prospekthaftung gegenüber den Anlegern für Fehler in den Verkaufsunterlagen. Hinsichtlich des platzierten AIF überwachte sie laufend die Gesetzgebung, Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung zu prospekthaftungsrechtlichen Fragestellungen. Bei den in der Übergangsphase zur Regulierung, in den Jahren 2013 bis 2017, mehrfach erfolgten Anpassungen der Verkaufs- bzw. Prospektunterlagen des ersten AIF können haftungsrechtliche Ansprüche von Anlegern in Zukunft, abgeleitet aus regulativen Anforderungen, im Zuge erst nach Platzierung der Beteiligungen erfolgter Auslegungen einzelner Punkte der regulativen Gesetzgebung seitens der dazu ermächtigten Regulierungsbehörde nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ebenso kann es aus dem noch in der Bewirtschaftung befindlichen Bestand der Altgesellschaften nicht ausgeschlossen werden, dass Scholz und Partner mit Forderungen von Anlegern konfrontiert wird. 1.6.2 Risiko des Absinkens der Verwaltungsentgelte Erträge aus den Bestandsfonds (Verwaltungsentgelte) können geringer ausfallen als geplant und somit sich unmittelbar auf die Ertragslage der Scholz und Partner negativ auswirken. Um diesem Risiko Rechnung zu tragen, hat Scholz und Partner Mindestanforderungen festgelegt, die sich unter anderem auf die Bonität des Mieters/Pächters erstrecken. werden jährlich geprüft und, sofern notwendig, angepasst. Die Bonitätsanforderungen sollen vor einer Störung der Miet-/Pachtzahlung im Fondsvermögen und somit auch mittelbar vor einem Absinken der Verwaltungsvergütung der Scholz und Partner schützen. Zum anderen wird, wie bereits vorstehend erwähnt, vor jedem Immobilienerwerb eine intensive Ankaufsprüfung (technische und wirtschaftliche Due Diligence) durchgeführt, um unter anderem die Nachhaltigkeit der langfristigen Miet-/Pachtverträge nach vorsichtiger Einschätzung der Erkenntnisse zu sichern, so dass auch die eigenen Verwaltungsentgeltansprüche gegen den Fonds gesichert werden. Sowohl Miet-/Pachtzahlungen als auch die Zahlung der Verwaltungsvergütungen an sich werden laufend überwacht, um bei einer Leistungsstörung Steuerungsmaßnahmen zügig ergreifen zu können. 1.6.3 Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten und sonstigen Haftungsverhältnissen Die Gesellschaft setzte zum Bilanzstichtag keine Finanzinstrumente ein und es bestanden auch keine sonstigen Haftungsverhältnisse, so dass sich hieraus kein Haftungspotential ergibt. 1.6.4 Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiko Scholz und Partner ist derzeit nicht dem Zinsänderungsrisiko unterlegen, da sie weder zum Bilanzstichtag noch zum heutigen Tage Darlehensverbindlichkeiten mit fremden Dritten schuldete bzw. schuldet. Dem Liquiditätsrisiko begegnete Scholz und Partner mittels laufender Überwachung ihrer Zahlungsströme und -fristigkeiten, um ihre Liquidität jederzeit sicherstellen zu können. Dies erfolgt unter Zuhilfenahme einer Controlling Software, die anlassbezogen auch im Liquiditätsmanagement der Investmentvermögen zum Einsatz kommt. Weitere Risiken, die über das allgemeine wirtschaftliche Risiko einer unternehmerischen Betätigung hinausgehen, waren im Berichtsjahr nicht erkennbar. 1.7 Gesamtbewertung der Risikolage Auf Grundlage der vorangestellten Darstellung ist kein Risiko zum Berichtszeitpunkt in einem Ausmaß erkennbar, dass geeignet wäre, den Fortbestand der Scholz und Partner zu gefährden. Das in der Scholz und Partner implementierte Risiko- und Liquiditätsmanagementsystem als auch das interne Kontrollsystem sind darauf ausgelegt, Risiken zu identifizieren, zügig zu bewerten und ggf. gegenzusteuern und bei ihrer Verwirklichung das Schadenspotential möglichst gering zu halten. 2. Chancenbericht 2.1 Erlaubnis als Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20, 22 KAGB Die Chancen für eine positive Unternehmensentwicklung verbessern sich in den kommenden Geschäftsjahren insbesondere mit der im Geschäftsjahr 2019 erteilten Erlaubnis nach §§ 20,22 KAGB, die seit Einführung der Regulierung im Jahr 2013 bundesweit nur noch eingeschränkt vergeben werden. Damit verbunden ist das Recht, allen gesetzlich definierten Anlegergruppen Beteiligungen an deutschen Immobilien in Form von regulierten Kapitalmarktprodukten (Alternativen Investmentfonds) zu konzipieren und emittieren, die dem erhöhten Anlegerschutz unterliegen. 2.2 Geld- und Kapitalmarkt Scholz und Partner rechnet nach den gravierenden Veränderungen in den Vorjahren auch weiterhin volatilen Investitions- und Finanzierungsbedingungen. Es wird mit einzelsituativ bedingten Zinssenkungen in allen Laufzeitbereichen gerechnet bei tendenziell nachgebendem, durchschnittlichen Gesamtniveau gegenüber dem Bilanzstichtag. Dies kann weiterhin Renditeabschläge bei Fondsprodukten bzw. sich sukzessiv anpassende Kaufpreise für Investitionsobjekte zur Folge haben. Erst in Folge dauerhaft steigender Zinsen, die wir für den Prognosezeitraum jedoch - internationale, nicht planbare Sondereinflüsse auf die Märkte außer Acht gelassen - nicht erwarten, können Einkaufspreise für Immobilien deutlich fallen und in der Folge steigende Renditen für Kapitalanleger zulassen. 2.3 Spezialisierung als Alleinstellungsmerkmal In den kommenden Jahren soll in erster Linie der Ausbau des verwalteten Fondsbestandes durch neu emittierte AIF für Investitionsvorhaben in dem bereits erschlossenen Health-Care-/Gesundheitsmarkt - mit Standortschwerpunkt weiterhin in Nordrhein-Westfalen - erzielt werden. Zudem soll die weitere Diversifizierung des Gesamtportfolios mit Immobilieninvestitionen außerhalb des vorgenannten Marktes, insbesondere mit caritativen und kirchlichen Partnern, vorangebracht werden. Hierzu laufen während des Aufstellungszeitraumes Gespräche seitens der BWU mit potenziellen Partnern. Zudem steht mit Erhalt der Erlaubnis für Investitionen in Erneuerbare Energien diese Assetklasse weiterhin im Fokus weiterer Aktivitäten. 2.4 Breite der Kunden- und Produktpalette Die Kooperationen mit der BWU als Geschäftsbesorger und der DGS für die Vertriebssteuerung der zu emittierenden AIF, ermöglichen Scholz und Partner sowohl Immobilientransaktionen als auch Beteiligungserwerbe für Fondsemissionen zielgruppenorientiert vorzubereiten und somit Produkte für alle gesetzlich definierten Kundengruppen nach dem KAGB anzubieten. Hierzu zählen Produkte sowohl für Privatkunden wie z.B. der Publikums-AIF "Erste Westfälische Zinshaus", als auch für semiprofessionelle und professionelle Anleger, wie die Spezial-AIF Emissionen der Produktgruppe "Westfälische Sozialimmobilien" mit den Fondsnummern I bis III. Zudem werden in ergänzender Kooperation mit einem regionalem Energieversorger die Investitionen in Erneuerbare Energien strukturiert und umgesetzt, wie z.B. die Spezial-AIF Emission des WS IV, konzipiert als hybrider Fonds mit einer Sozialimmobilie und bis zu 40 % Investitionen in erneuerbare Energien. 3. Gesamtaussage Mit Registrierung von Scholz und Partner als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der BaFin früh nach Einführung der Regulierung, Genehmigung der Anlagebedingungen des ersten Publikums-AIF mit Risikostreuung Mitte des Jahres 2014, Vollplatzierung des ersten AIF für Privatkunden, erste Investition in eine langfristig verpachtete Gesundheits-/Sozialimmobilie im Jahr 2017, Erlangung der Erlaubnis nach §§ 20,22 KAGB im Jahr 2019 und Emission des ersten Spezial-AIF mit Immobilieninvestition in eine Tageseinrichtung für pflegebedürftige und gehandicapte Menschen, ist das Geschäftsmodell erfolgreich eingeführt. Die emittierten und voll platzierten Emissionen weiterer S-AIF in den Folgejahren haben das Geschäftsmodell etabliert und - trotz außergewöhnlicher Krisenjahre 2020 bis 2024 - weiter gestärkt und mit der ersten hybriden Fondsemission mit erneuerbaren Energien darüber hinaus nachhaltig diversifiziert. Zudem haben sich die strengen gesetzlichen und, darüberhinausgehend, selbstauferlegten Qualitätsmaßstäbe an Investitionskriterien für AIF sowie die effiziente Organisation bei Scholz und Partner, nach erfolgreichem Auf- und Ausbau in den Jahren 2018 bis 2021, auch im abgelaufenen Geschäftsjahr bewährt. Scholz und Partner hat für die Jahre 2025 bis 2027 eine detaillierte Businessplanung aufgestellt. Für das Geschäftsjahr 2025 geht die Geschäftsleitung, aufgrund von Belastungen aus vorgenannten Erwartungen, mit Geschäftsausbau, steigenden Personalaufwendungen und weiterhin bestehenden direkten und indirekten regulativen Aufwendungen, von einem insgesamt steigenden Gesamtaufwand verglichen mit dem Geschäftsjahr 2024 aus. Mit Emission mindestens eines neuen AIF-Produktes, nebst positivem Deckungsbeitrag, wird ein Jahresüberschuss oberhalb von TEUR 100,0 zu realisieren sein. Sofern aus den genannten Marktrisiken im Geschäftsjahr 2025 keine neue Transaktion erfolgt, geht die Worst-Case-Planung von einem Übergangsjahr mit negativem Ergebnis aus. Für die Folgejahre sollte ein positiver Jahresüberschuss mit sukzessivem Wegfall von Sonderaufwendungen und regelmäßig ein bis zwei AIF-Produkten bei konservativ geplantem Wachstum sukzessive weiter ansteigen. E. Sonstige Angaben Die Scholz und Partner GmbH hat im Berichtszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2024 bei jedem wesentlichen Rechtsgeschäft zwischen dem herrschenden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder Gesellschafter und bei allen Rechtsgeschäften mit Dritten auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens oder Gesellschafters nach den Umständen, die im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen lagen nicht vor.
Salzkotten, den 28. Februar 2025 Frank Iggesen, Mitglied der Geschäftsleitung Portfoliomanagement Jan Ebentreich, Mitglied der Geschäftsleitung Risikomanagement Dr. Uwe Baer, Mitglied der Geschäftsleitung Energiewirtschaft BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangangabenAnhang für das Geschäftsjahr 2024Allgemeine Angaben Die Scholz und Partner GmbH hat ihren Sitz in Salzkotten und wird beim Amtsgericht Paderborn HRB 2577 geführt. Die Scholz und Partner GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der die Erlaubnis für die Tätigkeit als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft am 01.07.2019 erteilt wurde. Die Erlaubnis wurde am 23.11.2020 und am 12.10.2023 erweitert. Der Jahresabschluss wurde gem. § 38 Abs. 1 KAGB auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Weiterhin wurden die für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden Regelungen der §§ 340a bis 340o HGB berücksichtigt. Für die Gliederung der Bilanz hat die Gesellschaft Formblatt 1, für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 3 (Staffelform) gem. § 2 Abs. 1 RechKredV verwendet. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert übernommen werden. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden werden zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken werden im Einzelfall durch Bildung entsprechender Wertberichtigungen bewertet. Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die anderen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Transaktionen bzw. Salden in fremder Währung waren für das Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 305.902,18 (Vorjahr: EUR 729.991,71) beinhalten die Bankguthaben der Gesellschaft. Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 425.313,33 (Vorjahr: EUR 385.965,01) betreffen die Forderungen aus der laufenden Verwaltung von Investmentvermögen. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Forderungen an Kunden sind Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 8.527,41 enthalten. Beteiligungen
Mit Eintragung in das Handelsregister vom 22.11.2021 wurde mit der Westfälischen Sozialimmobilienfonds GmbH ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Beteiligungen an der swr Dritte Verwaltungsgesellschaft mbH und an der Seniorat Fonds Nr. 1 Brilon Bestwig befinden sich in Liquidation, hier wurde von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten entfallen auf im Voraus gezahlte Versicherungsbeiträge und Programmdienstleistungen. Angaben zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 53.291,25 (Vorjahr: EUR 164.802,54). In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten an Beteiligungsunternehmen in Höhe von EUR 20.553,81 enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten EUR 10.850,00, für Aufbewahrung EUR 10.500,00 und für die Jahresabschlussprüfung EUR 7.920,00. Provisionserträge Die Provisionserträge gliedern sich wie folgt:
Provisionsaufwendungen Die Provisionsaufwendungen betreffen BaFin-Gebühren (EUR 7.569,50), Gebühren für externe Bewertung (EUR 6.000,00) sowie Kosten für Prospektprüfung (EUR 5.000,00). Sonstige Aufwendungen Die anderen Verwaltungsaufwendungen gliedern sich wie folgt:
Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Lizenz- und Serviceverträgen in Höhe von TEUR 482,8, davon sind TEUR 277,8 im Jahr 2025 fällig. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüferleistungen beträgt EUR 7.750,00. Geschäftsführer Einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Frank Iggesen Diplom-Betriebswirt, Jesteburg (Sprecher der Geschäftsleitung) Jan Ebentreich dipl. Sparkassenbetriebswirt, Lippstadt Gesamtvertretungsberechtigt mit einem anderen Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Uwe Baer kfm. Angestellter, Salzkotten Auf die Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsleitung gemäß § 285 Nr. 9a HGB wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat Manfred Gubitz Bankkaufmann, Salzkotten (Vorsitzender des Aufsichtsrates) Prof. Dr. Peter Becker Hochschullehrer, Brilon (stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates) Josef Brücher Bankkaufmann, Brilon Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Durchschnittlich waren während des Geschäftsjahres sieben Arbeitnehmer beschäftigt. GewinnverwendungsvorschlagBei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 508.261,08 einbezogen. Die Geschäftsleitung schlägt, vor den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Salzkotten, 28. Februar 2025 Frank Iggesen, Geschäftsführer Jan Ebentreich, Geschäftsführer Dr. Uwe Baer, Geschäftsführer Bericht des AufsichtsratsTätigkeitsbericht des Aufsichtsrates bzw. des Investitionsausschusses der Scholz und Partner GmbH für das Geschäftsjahr 2024 1. Überwachung der Geschäftsführung und Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung Der Aufsichtsrat der Scholz und Partner GmbH ("SUP") hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Beratungs- und Kontrollaufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Die Geschäftsleitung wurde bei der Leitung der SUP ausführlich befragt und die Geschäftsführung der Gesellschaft kontinuierlich überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle für die SUP bedeutsamen Entscheidungen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Die Geschäftsleitung unterrichtete den Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig, rechtzeitig und umfassend, sowohl schriftlich als auch mündlich, über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über die aktuelle Geschäftspolitik. Wesentliche Grundlage bildeten die mündlichen und schriftlichen Berichte, in Anlehnung an § 90 Aktiengesetz (AktG), die die Geschäftsleitung innerhalb und außerhalb von Sitzungen des Aufsichtsrates erstattet hat. Die Berichte wurden regelmäßig und unter Beachtung der Erfordernisse - in Anlehnung an § 90 Abs. 2 AktG - erstattet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen von der Geschäftsleitung jeweils unter Angabe von Gründen erläutert. Der Aufsichtsrat hat nach Erläuterungen der Geschäftsleitung und entsprechenden Abwägungen sämtlichen Angelegenheiten zugestimmt, die ihm von der Geschäftsleitung entsprechend den Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung als zustimmungspflichtige Geschäfte vorgelegt wurden. Auch das von der Geschäftsleitung vorgelegte Budget 2024 nebst Mehrjahresplanung der Jahre 2024-2026 sowie die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie 2024 fand einstimmige Zustimmung des Aufsichtsrates. Zur Vorbereitung seiner Beschlussfassungen in diesen und anderen Fällen lagen dem Aufsichtsrat regelmäßig schriftliche Unterlagen vor. Weiterhin nahm der Aufsichtsrat sein Recht wahr, Sitzungen ohne Beteiligung der Geschäftsleitung durchzuführen und Beschlüsse zu treffen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsleitung. Über bedeutende Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen ist der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigen Einzelgesprächen informiert worden. Der Aufsichtsrat hat alle ihm vorgelegten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß erörtert und geprüft. Ferner wurde dem Aufsichtsrat in jeder Sitzung die Erfüllung der nach § 25 KAGB erforderlichen Eigenmittelunterlegung für SUP nachgewiesen und erläutert. Insgesamt haben sich aus seiner Tätigkeit und insbesondere aus der Überwachung der Geschäftsleitung keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat auch deshalb in der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsleiter/Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2024 einstimmig vorgeschlagen. 2. Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates Im Berichtsjahr 2024 wurden vier ordentliche, eine außerordentliche Sitzung abgehalten. Das Berichtsjahr 2024 wurde am 24.01.2024 mit der Geschäfts- und Risikostrategiesitzung für das Jahr 2024 als außerordentliche AR-Sitzung eröffnet. Die ordentlichen AR-Sitzungen fanden plangemäß am 28.03., 29.05., 16.10. und 28.11.2024 statt. An den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen 2024 waren die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung der SUP vor Ort vollzählig vertreten. Unterlagen zur Vorbereitung der Sitzungen, an denen die Geschäftsleitung beteiligt und geladen war, wurden den Aufsichtsratsmitgliedern im Vorfeld der jeweiligen Sitzung in elektronischer Form bzw. im Datenraum der Gesellschaft (exklusiv für den Aufsichtsrat und die Geschäftsleiter geschützt) - alternativ in Papierform - rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zur Verfügung gestellt. Für jede Sitzung wurde eine Tagesordnung erstellt und Protokoll geführt. Die Geschäftsleitung hat dem Aufsichtsrat anhand von Präsentationen, Tischvorlagen und unter Hinzuziehung des Jahresberichtes sowie von Planunterlagen auf Basis der BWA ein zutreffendes Bild über die Gesellschaft vermittelt und Fragestellungen im Einzelnen erörtert. In jeder Aufsichtsratssitzung unter Beteiligung der Geschäftsleitung informierte diese detailliert über sämtliche Punkte des Risikomanagements, insbesondere über Ad-Hoc und turnusmäßige Meldungen gegenüber der BaFin, die Eigenmittelausstattung und -entwicklung der SUP sowie über das Risikocontrolling der Fonds und SUP selbst. Auch wurde der Aufsichtsrat über besondere Vorkommnisse, strategische Zielsetzungen, Weiterentwicklungen im ESG- und IT-Bereich (z.B. DORA) und regulative Veränderungen umfassend informiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben für ihre Tätigkeiten im Jahr 2024 Bezüge (netto) von insgesamt EUR 15.000,00 (Vorjahr: 17.000,00 EUR) erhalten. 3. Die wesentlichen Inhalte der Aufsichtsratssitzungen Januar 2024 Die erste Aufsichtsratssitzung des Jahres war am 24.01.2024 die Geschäfts- und Risikostrategiesitzung als außerordentliche Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft. Die GL haben eine Geschäfts- und Risikostrategie für das Jahr 2024 vorgestellt, die im Kreis des Gremiums ausführlich erörtert, diskutiert und im Anschluss einstimmig verabschiedet wurde. Schwerpunkt bildeten potentielle Partnerschaften mit karitativen bzw. kirchlichen Einrichtungen, die für die Folgejahre Immobilientransaktion ermöglichen sollen. Die Anpassung der Risikostrategie / Risk-Policy nebst einzelnen Risikolimiten als Weiterentwicklung der Erfahrungen des vergangenen Geschäftsjahres wurden nach eingehender Diskussion ohne Änderungen einstimmig genehmigt. März 2024 Die erste ordentliche Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres fand am 28.03.2024 statt. Der AR hat der Geschäftsleitung zugestimmt, den aufgestellten Jahresabschlusses 2023 fristgemäß bis Ende März 2024 der BaFin anzuzeigen. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag der Geschäftsführung zur Zahlung individueller Mitarbeiter-Sonderzahlungen für das Jahr 2024 in Form eines Gesamtbudgets zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Gesamtbudget lag für jeden berechtigten Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) wiederholt oberhalb von 100 % eines Bruttomonatsgehaltes. Die Geschäftsleitung berichtet über die Aktivitäten seit letzter ordentlicher Sitzung im Bereich Portfolio- und Risikomanagement, die im Kreis des Gremiums ausführlich erörtert und diskutiert werden. Der Bericht wurde auch in Schriftform zur Verfügung gestellt und Bestandteil des Protokolls. Besonders hervorzuheben ist, dass im P-AIF der Gesellschafterbeschluss zur Verlängerung des Fonds für weitere 10 Jahre mit der notwendigen qualifizierten Mehrheit angenommen wurde. Im Hinblick auf die Kündigungen zum 31.12.2025 wurde angeregt, dass der Vertrieb (DGS finance) die gekündigten Zeichner anspricht um im Zweitmarkt Verkäufe der Anteile zu erreichen. Mai 2024 Hauptaugenmerk der ordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 29.05.2024 lag auf der Vorstellung des Prüfberichtes des Wirtschaftsprüfers Markfort, Rehbaum und Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Warendorf, (MRK) über die Prüfung des Jahresabschlusses der SUP für das Geschäftsjahr 2023. Der Wirtschafsprüfer informierte den Aufsichtsrat über die Prüfungsschwerpunkte, berichtete über die Prüfungshandlungen und -ergebnisse und erläuterte die wirtschaftliche Lage bei SUP. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Nach umfangreichen Erörterungen billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht von SUP für das Geschäftsjahr 2023 und beschloss einstimmig, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, den Jahresabschluss 2023 festzustellen. Dem Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen und einen entsprechenden Beschlussvorschlag für die Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst. Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat den einstimmigen Beschluss, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder der Geschäftsführung für diesen Zeitraum zu entlasten. Im Rahmen einer am gleichen Tag stattfindenden Gesellschafterversammlung wurden alle Mitglieder des Aufsichtsrates einstimmig entlastet. Zudem beschloss der Aufsichtsrat einstimmig, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, die Markfort, Rehbaum und Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Warendorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. Der Bericht des Aufsichtsrates und des Investitionsausschusses 2023 fand die Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder und wurde zur Vorlage in der Gesellschafterversammlung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger genehmigt. Die Geschäftsleitung berichtete über die Aktivitäten seit letzter ordentlicher Sitzung im Bereich Portfolio- und Risikomanagement, die im Kreis des Gremiums ausführlich erörtert und diskutiert wurden. Der Bericht wurde auch in Schriftform zur Verfügung gestellt und Bestandteil des Protokolls. Insbesondere regte der AR an, den nicht für den Pflegeheim Neubau Haus Phöbe (AIF WSII) erforderliche Grundstück herauszumessen und als Vorratsfläche für eine Entwicklung oder Verkauf vorzuhalten. Oktober 2024 Hauptaugenmerk der ordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 16.10.2024 lag u.a. auf der angeregten und offenen Diskussion über die Kapitalerhöhung im WSIV (Energie) und das weitere Vorgehen etwaig möglicher Expansion mit kommunalen Partnern im Energiebereich. Ferner wurden das prognostizierte Ergebnis in mehreren Szenarien (mit und ohne weiterem Platzierungserfolg) sowie die zugehörigen Eigenmittel der Gesellschaft zum 31.12.2024 vorgestellt und erörtert. Die Geschäftsleitung berichtete zudem über Aktivitäten seit letzter ordentlicher Sitzung im Bereich Portfolio- und Risikomanagement. Alles wurde im Kreis des Gremiums ausführlich erörtert und diskutiert. Der Bericht wurde auch in Schriftform zur Verfügung gestellt und Bestandteil des Protokolls. November 2024 Hauptaugenmerk der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 28.11.2024 lag auf der unerfreulichen Entwicklung hinsichtlich der rechtlichen Verwaltungsmeinung zu den Eintragungen im Transparenzregister betreffend AIF EWZ. Nach Einholung externer Beratung wurde - abweichend von der Rechtsmeinung von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat - dem Ansinnen der Behörde nachgegeben. Daraus resultierende Anpassungen im EWZ sind im Jahr 2025 umzusetzen. Weiterhin wurde eine Transaktion in der Objektbesitzgesellschaft Steinhausen (zum P-AIF EWZ zu 100 % gehörend) zum Erwerb genehmigt (Zusammenführung Erbbaurecht und Grundstück). Weiterhin wurde die vorläufige Businessplanung für das Geschäftsjahr 2025 vorgestellt. Ferner wurden nochmals das prognostizierte Ergebnis in mehreren Szenarien (mit und ohne weiterem Platzierungserfolg) sowie die zugehörigen Eigenmittel der Gesellschaft zum 31.12.2024 vorgestellt und erörtert. Die Geschäftsleitung berichtete über die Aktivitäten seit letzter ordentlicher Sitzung im Bereich Portfolio- und Risikomanagement, die im Kreis des Gremiums ausführlich erörtert und diskutiert wurden. Der Bericht wurde auch in Schriftform zur Verfügung gestellt und Bestandteil des Protokolls. 4. Bericht aus dem Investitionsausschuss - Investitionsgenehmigungen Der Aufsichtsrat hat in der konstituierenden Sitzung am 22.11.2018 beschlossen, dass kein separater Investitionsausschuss gewählt wird und erst mit Erweiterung auf mindestens fünf Mitglieder einzurichten ist. Bis dahin entscheiden alle Mitglieder des Aufsichtsrates analog den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates für den Investitionsausschuss. Mitglieder des Aufsichtsrates (analog dem Investitionsausschuss) sind: Herr Manfred Gubitz (Vorsitzender) Herr Prof. Dr. Peter Becker (stellvertretender Vorsitzender) Herr Josef Brücher Der Ausschuss hat die Aufgabe, jede initiale Investition, für von der SUP zu verwaltende Investmentvermögen, vor Eingehung von Verträgen, Vorverträgen oder sonstigen Willenserklärungen mit Rechtsbindung, zu genehmigen. Die Zustimmung zu einer Investition erfolgt durch Unterschrift der Vorlage von mindestens zwei Mitgliedern des Investitionsausschusses. Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Genehmigungsvorlage für eine neue Investitionen eines zu verwaltenden Investmentvermögens erstellt, dem Aufsichtsrat / Investitionsausschuss vorgelegt und ohne Änderungen genehmigt, die Vorlage erfolgte in der Sitzung im November 2024. 5. Jahresabschluss 2024 - Gesellschafterversammlung Dem Aufsichtsrat wurde der Entwurf des Jahresabschlusses der Scholz und Partner GmbH zum 31. Dezember 2024 in aufgestellter Form aus März 2025, nebst Lagebericht, Anhang und Prüfbericht des Abschlussprüfers, zur Billigung und anschließender Feststellung durch die Gesellschafter im Mai 2025 vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht und den Jahresabschluss nebst Lagebericht durch die Wirtschaftsprüfer Markfort, Rehbaum und Kollegen, Warendorf, erläutern lassen und geprüft. In seiner Sitzung vom 22.05.2025 hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss der SUP für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen, und der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vorzuschlagen. Ferner hat der Aufsichtsrat den Lagebericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Aufsichtsrat lag die beabsichtigte Beschlussfassung für die am 22.05.2025 stattfindende Gesellschafterversammlung vor. Der Aufsichtsrat empfahl der Gesellschafterversammlung, das Ergebnis des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 18.299,87 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat empfahl den Gesellschaftern, den im Geschäftsjahr 2024 tätigen Geschäftsleitern Frank Iggesen, Jan Ebentreich und Dr. Uwe Baer in der Gesellschafterversammlung Entlastung zu erteilen. 6. Weitere Prüfungstätigkeiten des Aufsichtsrates Die einmal jährlich vorgeschriebene zentrale und unabhängige interne Überprüfung der Vergütungsrichtlinie nebst Umsetzung der in der Vergütungsrichtlinie festgelegten Vergütungsvorschriften und -verfahren für das Berichtsjahr 2024 wurde per Beschluss aus Mai 2022 an die Wirtschaftsprüfer übertragen. Diese haben dem Aufsichtsrat hierüber auftragsgemäß im Prüfbericht 2024 umfassend berichtet. Es haben sich keine Beanstandungen gegeben. Die Ermittlung der Berechnung der variablen Vergütung ist auftragsgemäß seitens der Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und ohne Beanstandungen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates als korrekt bestätigt worden. Das Ergebnis hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates den Aufsichtsratsmitgliedern mündlich mitgeteilt. 7. Danksagung Der Aufsichtsrat dankt den Geschäftsleitern und allen Mitarbeitern der Scholz und Partner GmbH für ihre Arbeit und ihr Engagement im Jahr 2024. Der Aufsichtsrat wird im Jahr 2025 vier ordentliche Regelsitzungen in den Monaten März, Mai, September und November sowie eine außerordentliche Sitzung als Geschäfts- und Risikostrategiesitzung im Februar abhalten. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat bei Bedarf der Gesellschaft und den Geschäftsleitern zur Verfügung stehen und die Entwicklung des Unternehmens, insbesondere im Zusammenhang mit der strategischen Unternehmensplanung, mit besonderem Augenmerk verfolgen.
Salzkotten, den 22.05.2025 Manfred Gubitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates Sonstiger Berichtsteil Der Jahresabschluss 2024 wurde am 22.05.2025 festgestellt. Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2025 hat dem Vorschlag über die Verwendung des verbleibenden Bilanzgewinns der Scholz und Partner GmbH und Entlastung der im Geschäftsjahr 2024 tätigen Geschäftsführer einstimmig zugestimmt. Bericht des Investitionsausschusses der Scholz und Partner GmbH Über folgende Investitionen hat der Investitionsausschuss im Jahr 2024 entschieden: Plangemäß wurden im Geschäftsjahr 2024 vom Aufsichtsrat folgende Genehmigungen von Investitionen in geschlossenen Investmentvermögen auf Basis detaillierter Genehmigungsvorlagen - eine davon im Umlaufverfahren - getroffen: November 2024 P-AIF - Erste Westfälische Zinshausgesellschaft mbH & Co geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (hier: Objektbesitzgesellschaft "Seniorenzentrum Steinhausen Grundbesitz GmbH & Co. KG") Erwerb des Grundstückes zur Zusammenführung mit dem bereits im Eigentum befindlichen Erbbaurechtes in Steinhausen
Salzkotten, 22.05.2025 Manfred Gubitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates / Investitionsausschusses sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Scholz und Partner GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Scholz und Partner GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Scholz und Partner GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Warendorf, 07.05.2025 Markfort
Rehbaum & Kollegen GmbH
Ute Rehbaum, Wirtschaftsprüferin |
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