Coha-Entertainment GmbH
Baindt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
479.904,00 |
57.235,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
453.178,00 |
10.170,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.726,00 |
47.065,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
629.830,26 |
36.889,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.348,11 |
33.445,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
26.140,00 |
26.140,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
587.482,15 |
3.443,52 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
520.080,95 |
| Aktiva |
1.109.734,26 |
614.205,39 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.587,55 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
861.909,37 |
261.909,37 |
| III.
Verlustvortrag |
807.190,32 |
647.595,59 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
43.331,50 |
159.594,73 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
520.080,95 |
| B.
Rückstellungen |
26.105,00 |
27.781,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.047.041,71 |
586.424,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.047.041,71 |
586.424,39 |
| Passiva |
1.109.734,26 |
614.205,39 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2022 wurde gemäß §§
242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB.
Die Erleichterungen bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich ge-fordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschluss-stichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Herstellungskosten d.h. mit den bei ihrer
Entwicklung angefallenen Aufwendungen als Aktivposten in
die Bilanz aufgenommen und nach Fertigstellung
planmäßig linear über ihre Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt. In die Herstellungskosten der selbsterstellten
Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch
anteilige Gemeinkosten und Abschreibungen einbezogen.
Für geringwertige Anlagegüter wendet die
Gesellschaft analog die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungskosten bis zu Euro 800 im Anschaffungsjahr
voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang
unterstellt wird.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit die Gründe für in früheren
Geschäftsjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr
bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es
sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts-
oder Firmenwert handelt.
Die Verbindlichkeiten an Gesellschafter betragen zum
Bilanzstichtag 1.043.551,45 Euro.
Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und
Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine
Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem
Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste
aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden
stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei
Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger
berücksichtigt.
II. Angaben zu Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
2. Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr
als 1 Jahr:
Forderungen
|
Geschäftsjahr Euro
|
Vorjahr Euro
|
- sonst.
Vermögensgegenstände
|
42.348,11
|
33.445,92
|
Verbindlichkeiten
Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus
nachfolgender Tabelle:
Verbindlichkeiten
|
Geschäftsjahr Euro
|
Vorjahr Euro
|
- aus Lieferungen und
Leistungen
|
2.489,14
|
0,00
|
- gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
1.043.551,45
|
585.773,25
|
- sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.001,12
|
651,14
|
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführer ist:
Herr Jürgen Kling, Diplom-Kaufmann
Baindt, den 21. September
2023
Coha-Entertainment GmbH
gez.
Jürgen Kling
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2023
festgestellt.
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