FIV Consulting GmbH
Kanonenweg 31, 96450 Coburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Enno Prof. Dr. Dr. habil. Weiß seit 21.7.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FIV Consulting GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 279-283 HGB, erstellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Anpassung der Bewertung der Bilanzposten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erfolgt ratierlich nach den Grundsätzen des Art 67 EGHGB. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: Sachanlagen: Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren. Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter wurde ein Sammelposten gebildet, der auf fünf Jahre abgeschrieben wird. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte: sind mit ihren Herstellungskosten angesetzt worden. Eine Wertberichtigung war nicht notwendig. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Eine Wertberichtigung war nicht notwendig. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert bewertet. EIGENKAPITAL Ausgewiesen ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Nennbetrag gemäß § 42 Abs. 1 GmbHG in Verbindung mit § 283 HGB. Es ist zum Berichtszeitpunkt voll eingezahlt. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Erläuterungen zum Jahresabschluss Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, sowie Jahresabschlusskosten. D. Sonstige Angaben Organmitglieder Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Prof. Dr. Dr. Enno Weiß
Prof. Dr. Dr. E. Weiss Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.12.2011 |
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