Feiertag Media GmbHLiquidiert

Neudeck 17, 83547 Babensham, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 17411
Eingetragen
19.12.2006
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtKonzertveranstalter
Gegenstand
Erstellung von Websites und Grafiken, die Durchführung von Konzerten und Werbemaßnahmen, die Betreuung von selbständigen Künstlern bei Konzerten und sonstigen Veranstaltungen sowie die Komparserie und Vermittlung von Komparsen.

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Feiertag
seit 16.12.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
98.00%
M***** F*******
2.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andrea Feiertag
Neudeck 17, 83547 Babensham
24.500 €
98.00%
M***** F*******
500 €
2.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Feiertag Media GmbH

Babensham

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00 12.500,00
davon eingefordert 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 27.619,00 34.328,00
I. Sachanlagen 27.619,00 34.328,00
C. Umlaufvermögen 1.296,65 405,62
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.173,08 344,67
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 123,57 60,95
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 14.447,45 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 55.863,10 47.233,62

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00 37,50
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 39.447,45 24.962,50
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 14.447,45 0,00
B. Rückstellungen 2.600,00 350,00
C. Verbindlichkeiten 53.263,10 46.846,12
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 32.625,63 23.325,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 55.863,10 47.233,62

Anhang


 
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 folgt den allgemeinen Gliederungsvorschriften des HGB.

Der Jahresabschluss der Feiertag Media GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten richtet sich nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln und vorsichtig wie folgt bewertet:
 
Aktiva

Das Anlagevermögenist mittels einer EDV geführten Anlagenbuchhaltung erfasst, die sämtliche notwendigen Angaben für die Anlagengegenstände enthält.

Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. mit den Herstellungskosten angesetzt und um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten enthalten alle steuerlich aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Abschreibungen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear/degressiv vorgenommen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem im Anhang beigefügten Bruttoanlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 HGB) zu entnehmen.

Sonstige Forderungen

Die sonstigen Forderungen sind mit dem Nennwert ausgewiesen

Die Vermögensgegenstände sind durch Saldenbestätigungen, Abrechnungen und sonstigen Unterlagen abgestimmt und nachgewiesen.

Liquide Mittel

Die Liquiden Mittel sind mit dem Nennwert bewertet. Die Bestände wurden zum Bilanzstichtag abgestimmt.

Der Kassenbestand ist durch Kassenbericht zum 31. Dezember 2008 belegt. Der Ausweis stimmt mit dem in der Buchhaltung ausgewiesenen Bestand überein.

Passiva

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert bilanziert.

Es wurde zur Hälfte mit Euro 12.500,00 einbezahlt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse; sie wurden auf Grund der zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig sind.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Werte für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entsprechen den am Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten stimmen mit den Bankbeständen zum Abschlussstichtag überein.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Eine namentliche Einzelaufstellung liegt vor.

Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beläuft sich auf 53.263,10 €. Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 32.625,63 €, 1-5 Jahre 20.637,47 € und mehr als 5 Jahre 0,00 €.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt:

Frau Andrea Feiertag und Herr Markus Feiertag

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft hat per 31.12.2008 Verbindlichkeiten gegenüber der Geschäftsführerin Andrea Feiertag in Höhe von 25.725,22 €.

Dieses Verrechnungskonto wurde mit 6,00 % p.a. verzinst.

Gleichzeitig handelt es sich bei diesen Darlehen um Verbindlichkeiten, bzw. um Forderungen gegenüber Gesellschaftern.

Die Gesellschafterin tritt hiermit mit ihrem Anspruch auf Tilgung und Verzinsung des oben genannten Darlehens im Rang hinter sämtliche Forderungen anderer Gläubiger in der Weise zurück, dass Tilgung und Verzinsung des Darlehens nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO, also im Rang des § 39 Abs. 2 InsO verlangt werden kann - oder aus sonstigem freiem Vermögen. Ein Verzicht auf die Forderung wird nicht vereinbart.

Beschlossen am 02.12.2009

gez.
Geschäftsführerin: Andrea Feiertag

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