Modehaus Friedrich Rummel GmbHLiquidiert

91522 Ansbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 3747
Eingetragen
14.1.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der Betrieb eines Modehauses, insbesondere durch Anpachtung des im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRA 156 eingetragenen Einzelunternehmens Friedrich Rummel mit dem Sitz in Ansbach, dessen Inhaberin die Gründungsgesellschafterin Marianne Göss ist.

Historie

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Management

NameRolle
Dominic Volkert
seit 29.1.2026
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Marianne und Adolf Göss - Stiftung
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

6.000 €
60.00%
4.000 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Modehaus Friedrich Rummel GmbH

Ansbach

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010

A K T I V A

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 32.149,00 49.646,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.578,00 7.972,00
II. Sachanlagen 30.571,00 41.674,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 512.116,77 686.892,17
I. Vorräte 231.766,26 433.160,86
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 62.218,35 108.220,56
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 218.132,16 145.510,75
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 920,00 1.227,00
545.185,77 737.765,17

P A S S I V A

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 216.141,44 238.867,48
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Bilanzgewinn 116.141,44 138.867,48
B. RÜCKSTELLUNGEN 74.167,19 84.910,00
C. VERBINDLICHKEITEN 254.877,14 413.987,69
545.185,77 737.765,17

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

1. Grundsätzliche Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274a, 276-278, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt.

Die Gesellschaft wendet im vorliegenden Berichtsjahr die geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) an. Auswirkungen daraus ergeben sich bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen und beim Ausweis der Rückdeckungsversicherung.

2. Vergleichbarkeit mit Vorjahr in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bzw. Än  derungen der Bewertungsgrundlagen

Die Vorjahreszahlen sind mit Ausnahme der Positionen, bei denen auf Grund der geänderten Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Anpassungen notwendig waren, mit denen des Berichtsjahres vergleichbar.

Betroffen von der Änderung sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Rückdeckungsversicherung. Die im Vorjahr unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen wurden im Berichtsjahr gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Rückstellung saldiert. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte gemäß Artikel 67 Abs. 8 EGHGB zulässigerweise nicht.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.1 Bilanzierungsmethoden

Die Ansatzwahlrechte wurden mit Ausnahme der notwendigen Anpassungen infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt.

1.2 Bewertungsmethoden

Die Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme der notwendigen Anpassungen infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

ANLAGEVERMÖGEN

Immaterielle Vermögensgegenstände

entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Die Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Den planmäßigen Abschreibungen liegt eine Nutzungsdauer von maximal 3 Jahren zugrunde.

Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände werden zum Teil linear, zum Teil degressiv abgeschrieben; der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt.

Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungskosten bis EUR 150,00) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang im Anlagenspiegel gezeigt.

Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungskosten EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurden im Zugangsjahr in einem Sammelposten erfasst und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

UMLAUFVERMÖGEN

Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren

sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.  Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.

Forderungen gegen Gesellschafter

sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände

sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

sind zum Nennwert bewertet.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten

sind zu Nennwerten bewertet.

RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

wurden nach BilMoG nach der Teilwertmethode unter Zugrundelegung der biometrischen Wahrscheinlichkeiten der Klaus Heubeck Richttafeln 2005 G berechnet, wobei ein Zinssatz von 5,15 % angesetzt wurde. Der Rententrend wurde mit 1,5 % p.a. zugrunde gelegt, Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden nicht berücksichtigt.

Steuerrückstellungen

berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.

Sonstige Rückstellungen

wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

VERBINDLICHKEITEN

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten

sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.1 Restlaufzeiten

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 62 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

1.2 Forderungen gegen Gesellschafter

Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen sonstige Verrechnungen.

2. Rückstellungen

Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurde mit dem beizulegenden Zeitwert einer Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 36 gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der bilanzierte Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden betrug TEUR 95. Die verrechneten Aufwendungen betrugen TEUR 3. Die verrechneten Erträge betrugen EUR 72,69.

3. Verbindlichkeiten

 Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung

Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

2. Gesellschaftsorgane

2.1 Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:

Herr Adolf Göss - alleinvertretungsberechtigt -

Frau Ute Volkert

2.2 Gesamtbezüge der aktiven und früheren Organmitglieder

Auf die Angabe der Bezüge der Organmitglieder wird mit Hinweis auf § 285 Nr. 9a und b HGB i. V. mit § 288 HGB verzichtet.

E. UNTERSCHRIFT GEMÄß § 245 HGB

Modehaus Friedrich Rummel GmbH,

Ansbach

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010

 

Ansbach, 02. April 2012

 Herr Adolf Göss

Geschäftsführer

MODEHAUS FRIEDRICH RUMMEL GMBH, ANSBACH
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist zum Offenlegungszeitpunkt noch nicht festgestellt

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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