Modehaus Rummel GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit Bekleidung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominic Volkert seit 29.1.2026 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Marianne und Adolf Göss - Stiftung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Modehaus Friedrich Rummel GmbHAnsbachJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274a, 276-278, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Die Gesellschaft wendet im vorliegenden Berichtsjahr die geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) an. Auswirkungen daraus ergeben sich bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen und beim Ausweis der Rückdeckungsversicherung. 2. Vergleichbarkeit mit Vorjahr in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bzw. Än derungen der Bewertungsgrundlagen Die Vorjahreszahlen sind mit Ausnahme der Positionen, bei denen auf Grund der geänderten Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Anpassungen notwendig waren, mit denen des Berichtsjahres vergleichbar. Betroffen von der Änderung sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Rückdeckungsversicherung. Die im Vorjahr unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen wurden im Berichtsjahr gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Rückstellung saldiert. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte gemäß Artikel 67 Abs. 8 EGHGB zulässigerweise nicht. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1 Bilanzierungsmethoden Die Ansatzwahlrechte wurden mit Ausnahme der notwendigen Anpassungen infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt. 1.2 Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme der notwendigen Anpassungen infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Die Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegt eine Nutzungsdauer von maximal 3 Jahren zugrunde. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände werden zum Teil linear, zum Teil degressiv abgeschrieben; der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt. Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungskosten bis EUR 150,00) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang im Anlagenspiegel gezeigt. Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungskosten EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurden im Zugangsjahr in einem Sammelposten erfasst und linear über 5 Jahre abgeschrieben. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Forderungen gegen Gesellschafter sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nennwerten bewertet. RÜCKSTELLUNGEN Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach BilMoG nach der Teilwertmethode unter Zugrundelegung der biometrischen Wahrscheinlichkeiten der Klaus Heubeck Richttafeln 2005 G berechnet, wobei ein Zinssatz von 5,15 % angesetzt wurde. Der Rententrend wurde mit 1,5 % p.a. zugrunde gelegt, Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden nicht berücksichtigt. Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. VERBINDLICHKEITEN erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.1 Restlaufzeiten Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 62 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 1.2 Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen sonstige Verrechnungen. 2. Rückstellungen Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurde mit dem beizulegenden Zeitwert einer Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 36 gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der bilanzierte Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden betrug TEUR 95. Die verrechneten Aufwendungen betrugen TEUR 3. Die verrechneten Erträge betrugen EUR 72,69. 3. Verbindlichkeiten Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestehen nicht. 2. Gesellschaftsorgane 2.1 Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr: Herr Adolf Göss - alleinvertretungsberechtigt - Frau Ute Volkert 2.2 Gesamtbezüge der aktiven und früheren Organmitglieder Auf die Angabe der Bezüge der Organmitglieder wird mit Hinweis auf § 285 Nr. 9a und b HGB i. V. mit § 288 HGB verzichtet. E. UNTERSCHRIFT GEMÄß § 245 HGB Modehaus Friedrich Rummel GmbH, Ansbach Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Ansbach, 02. April 2012 Herr Adolf Göss Geschäftsführer MODEHAUS
FRIEDRICH RUMMEL GMBH, ANSBACH
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