GI Aqua
Tech GmbH
Rüsselsheim am Main (vormals: Düsseldorf)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 23.09.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
23.9.2021
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
13.932,34 |
12.500,00 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
12.500,00 |
| Aktiva |
13.932,34 |
12.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
23.9.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.811,43 |
12.500,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
9.120,91 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
9.120,91 |
|
| Passiva |
13.932,34 |
12.500,00 |
Anhang
für das Rumpfgeschäftsjahr 2021
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
GI Aqua Tech GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB)
und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht werden können, sind im Anhang
nicht aufgeführt.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: GI Aqua Tech
GmbH
Firmensitz laut
Registergericht: Rüsselsheim
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Darmstadt
Register-Nr.: HRB 104001
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Saldenvorträge zum 23.09.2021 entsprechen
den Ansätzen in der Eröffnungsbilanz zum
23.09.2021.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die innerhalb eines Jahres fälligen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit Restlaufzeiten
über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit einem
fristadäquaten Marktzins, soweit eine Verzinsung nicht
vereinbart ist.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung
erwarteter Preis- und Kostenänderungen angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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2021
|
2020
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 9.120,91
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 ( Vorjahr: EUR 0,00 ).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 0.
Unterschrift der Geschäftsführung
GI Aqua Tech GmbH Faruk Özer
Ibrahim Serifoglu
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2022
festgestellt.
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