B. B. Elektrotechnik GmbHLiquidiert

32584 Löhne, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 3546
Eingetragen
5.8.2003
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Planung und Entwicklung von elektrischen und elektronischen Anlagen, Elektroinstallationen sowie Handel mit Elektroartikeln aller Art, Export und Import.

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Borst
seit 9.10.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Birgt Borst
58.00%
Sebastian Burkhart
40.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Birgt Borst
Am Friedhof 12, 32584 Löhne
14.500 €
58.00%
Sebastian Burkhart
Babenbecker Feld 45, 32052 Herford
10.000 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

B. B. Elektrotechnik GmbH

Löhne

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 10.574,00 8.761,47
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.348,00 4.128,13
II. Sachanlagen 6.726,00 4.133,34
III. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 136.931,79 157.666,69
I. Vorräte 81.923,00 77.195,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.143,78 53.789,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.865,01 26.681,41
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 44.367,80 21.386,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 191.873,59 187.814,60

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 46.386,44 117.700,78
III. Jahresfehlbetrag 22.981,36 -71.314,34
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 44.367,80 21.386,44
B. Rückstellungen 17.000,00 10.000,00
C. Verbindlichkeiten 174.873,59 177.814,60
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 154.165,92 177.814,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 191.873,59 187.814,60

Anhang


B.B. Elektrotechnik GmbH, Löhne

  
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII S. 2 EGHGB nicht angepasst.
  


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen linearen Abschreibungen sind die voraussichtlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Vermögensgegenstände (§ 253 I S. 1, III HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I S. 1 HGB).

Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die aktivierungspflichtigen Einzel- und Gemeinkosten gem. § 255 II HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt (§ 253 I HGB).

Flüssige Mittel werden ebenfalls zu Nominalwerten bewertet (§ 253 I HGB).

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I S. 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I S. 2 HGB).
  


III. Sonstige Pflichtangaben


Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung  vorzutragen.
 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Hr. Jörg Borst, Elektrotechnikermeister.

Löhne, den 22.01.2012

gez.
B.B. Elektrotechnik GmbH
 Jörg Borst
 Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.01.2012 festgestellt.

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