Ape Maria GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Leonhard Kraus seit 6.6.2023 | Prokura |
Felix Kraus seit 6.6.2023 | Geschäftsführer |
Johannes Sternagel seit 6.6.2023 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kraus Verwaltungs GmbHErdingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang für das Geschäftsjahr 2012 wurden nach den Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei Aufstellung des Anhangs wurde gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht. Für die Bilanz und die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 Abs. 2 HGB beachtet. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3, 276 HGB hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorgelegte Jahresabschluss wurde unter Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR 11.000,00 eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehendenEinlagen wurden wegen der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Vorschriften offen von dieser Position abgesetzt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses. Dementsprechend wird anstatt der Position "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ein vorhandener Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ausgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags ermittelt. Die Steuerrückstellungen enthalten die erwartenden Ertragsteuern für das Geschäftsjahr. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Abschlusskosten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2012 war Herr Helmut Kraus, Erding, zum einzelvertretungsberechtigten, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Max Kraus GmbH & Co. KG, Erding. Sie hat keine Kapitalanlage geleistet und ist am Gewinn bzw. Verlust der Max Kraus GmbH & Co. KG nicht beteiligt. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den zum 31.12.2012 vorhandenen Bilanzgewinn von EUR 11.238,72 (darin enthaltener Jahresüberschuss EUR 2.285,59 und Gewinnvortrag EUR 8.953,13) auf neue Rechnung vorzutragen.
Erding, den 05. November 2013 gez. Helmut Kraus, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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