Sautmann und
Pieper GmbH
Greven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
120.772,00 |
76.814,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
348,00 |
| II.
Sachanlagen |
120.470,00 |
76.166,00 |
| III.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
943.920,89 |
627.171,29 |
| I.
Vorräte |
238.370,45 |
181.919,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
281.062,83 |
373.873,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
424.487,61 |
71.378,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.230,00 |
1.575,00 |
| Summe
Aktiva |
1.065.922,89 |
705.560,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
717.623,46 |
519.540,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
691.623,46 |
493.540,65 |
| B.
Rückstellungen |
119.776,00 |
30.418,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
228.523,43 |
155.601,58 |
| Summe
Passiva |
1.065.922,89 |
705.560,29 |
Anhang
Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen
Gesellschaftsidentifikation laut Registergericht
| Firma: |
Sautmann & Pieper
GmbH |
| Sitz: |
Greven |
| Eintragung: |
Handelsregister HRB
2673 |
Steinfurt
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der Sautmann & Pieper GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Einzelposten des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Gesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je
nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße"
oder "große" Gesellschaften unterschiedliche
Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder
eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Gesellschaft.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Gesellschaft einzustufen.
Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und ggf. degressiv
vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
·
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,
·
Ausleihungen zum Nennwert,
·
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum
Barwert und
·
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden erforderlichenfalls
Rückstellungen gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Grundlagen
für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in
Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber
lag, ist dieser angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 00.000,00
(Vorjahr: EUR 00.000,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt: EUR 228.523,43 (Vorjahr: EUR
155.601,58).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt: EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
Sonstige
Pflichtangaben
Namen der
Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Josef
Pieper
Gesellschafter-Geschäftsführer
Michael Sautmann
Gesellschafter-Geschäftsführer
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 16.7.2024. |