JÜSCHA
GmbH
Wermelskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
138.875,85 |
165.916,83 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.253,00 |
18.140,00 |
| II.
Sachanlagen |
45.062,50 |
55.672,50 |
| III.
Finanzanlagen |
92.560,35 |
92.104,33 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.737.156,93 |
2.938.183,29 |
| I.
Vorräte |
1.938.591,89 |
2.616.261,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
328.466,00 |
233.867,96 |
| davon
gegen Gesellschafter |
17,68 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
470.099,04 |
88.053,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.828,29 |
8.546,51 |
| Aktiva |
2.881.861,07 |
3.112.646,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.217.793,99 |
1.360.425,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
860.425,81 |
875.758,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
107.368,18 |
234.667,61 |
| B.
Rückstellungen |
207.806,00 |
330.071,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.455.636,08 |
1.420.024,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
671.636,08 |
784.024,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
784.000,00 |
636.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
284.000,00 |
136.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
625,00 |
2.125,00 |
| Summe
Passiva |
2.881.861,07 |
3.112.646,63 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Jüscha GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 88.304,00
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 264c Abs. 1 HGB)
In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von Euro 284.000,00 (Vorjahr: Euro 136.000,00
enthalten.
sonstige Berichtsbestandteile
Die Unterschrift der Geschäftsleitung erfolgte
am 17.06.2024.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024
festgestellt.
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