Peter
Schnopp GmbH
Eichenzell
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.898,00 |
22.649,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
19.896,50 |
22.648,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
658.699,33 |
845.009,31 |
| I.
Vorräte |
292.511,45 |
357.557,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
349.710,81 |
479.078,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.477,07 |
8.373,34 |
| Aktiva |
678.597,33 |
867.658,81 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
270.360,66 |
260.219,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
244.360,66 |
234.219,90 |
| davon
Gewinnvortrag |
234.219,90 |
118.362,08 |
| B.
Rückstellungen |
67.214,00 |
52.064,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
341.022,67 |
555.374,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
263.644,40 |
456.719,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
77.378,27 |
98.655,86 |
| Summe
Passiva |
678.597,33 |
867.658,81 |
Anhang
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Die Peter Schnopp GmbH mit dem Firmensitz in
Eichenzell ist beim Amtsgericht Fulda unter HRB 1751
registriert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr ist nach den allgemeinen und besonderen
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB
sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
und den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wird verzichtet.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Die Vermögens- und Schuldposten sind
grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenprinzip
bewertet worden. Der höhere beizulegende Zeitwert
wurde nicht angesetzt, da keine Finanzinstrumente nach
§ 256 a HGB vorhanden sind.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Für
die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. War der
beizulegende Wert auf Grund voraussichtlich dauernder
Wertminderung niedriger, wurde dieser angesetzt.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 250 Euro sind im Anschaffungsjahr
grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben worden.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 250 Euro aber nicht mehr als
800 Euro betragen, sind im Anschaffungsjahr ebenfalls
grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben worden.
Für die Anschaffung von beweglichen
Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 800 Euro aber nicht mehr als
1.000 Euro betragen, wurde ein Sammelposten nach § 6
Abs. 2a EStG gebildet, welcher über eine Dauer von
fünf Jahren gleichmäßig gewinnmindernd
aufgelöst wird. Der steuerliche Sammelposten wurde in
die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende
Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter
Bedeutung ist.
Vorräte
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der beizulegende Wert
niedriger, wurde dieser angesetzt. Die Ermittlung der
Anschaffungskosten erfolgte durch Einzelfeststellung.
Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert
angesetzt. Soweit erforderlich, sind die niedrigeren
beizulegenden Werte angesetzt worden.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
worden. Eine Abzinsung erfolgte, soweit die Restlaufzeit
mehr als ein Jahr betragen hat.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne
des § 251 HGB.
Latente Steuern
Im Jahresabschluss wurden weder aktive noch passive
latente Steuern gebildet.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor den Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
ach § 245 HGB durch den Geschäftsführer der
Peter Schnopp GmbH, Herrn Peter Schnopp.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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