Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 13049
Eingetragen
24.8.2000
Branche
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Gegenstand
Handel und Herstellung von digitalen Medien jeder Art, Betrieb eines Verlags, insbesondere auch zur Fortführung der Label "VVF-Verlag" und "tuduv-Verlag".

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sonja Rosnovsky
Hocheckstraße 32, 83075 Bad Feilnbach
20.000 €
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

digitalreprint GmbH

Bad Feilnbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2011

Bilanz

Aktiva

31.07.2011 31.07.2010
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Wirtschaftsgüter 3,00 3,00
II. Sachanlagen 1.775,00 1.867,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.500,00 1.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.565,44 47.967,71
III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 1.690,51 917,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00
22.533,95 52.255,59

Passiva

31.07.2011 31.07.2010
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 0,00 0,00
III. Verlustvortrag -8.989,31 -6.694,70
IV. Jahresfehlbetrag/-überschuss -13.515,77 -2.294,61
2.494,92 2.494,92 16.010,69
B. Rückstellungen 0,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 20.039,03 36.244,90
22.533,95 52.255,59

Anhang WJ 2010/2011

der Fa. Digitalreprint GmbH

A. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des HGB §§ 266 und 275.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 HGB nicht angegeben.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der linearen bzw. degressiven Methode. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

2.

Vorräte werden nach folgenden Grundsätzen bewertet:

Fertige Erzeugnisse und Waren sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

3.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

4.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

5.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nennwert angesetzt.

6.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

7.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.

8.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Ausstehende Einlagen waren nicht vorhanden.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Angaben gem. § 42 III GmbHG

Gegenüber der Gesellschaftergeschäftsführerin bestehen Forderungen aus Verrechnungskonten:

zum 31.07.2011 weist dieses folgenden Saldo aus:

Verrechnungskonto Sonja Gütling 8.571,78 €

E. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Alleingeschäftsführerin, Frau Sonja Gültling, geführt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bad Feilnbach, den

Sonja Gütling, Geschäftsführerin

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