Beier GmbH & Co. KG

90765 Fürth, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRA 6528
Eingetragen
8.8.1995

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Beier GmbH & Co. KG

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.535.922,20 1.573.063,20
I. Sachanlagen 1.535.922,20 1.573.063,20
B. Umlaufvermögen 41.639,61 79.284,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.988,27 44.025,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.651,34 35.258,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 938,56 926,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.578.500,37 1.653.274,06

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 1.105.646,49 14.380,46
I. Kapitalanteile 259.839,40 14.380,46
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 259.839,40 14.380,46
II. Rücklagen 845.807,09 0,00
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 1.131.363,99
C. Rückstellungen 4.289,00 5.242,00
D. Verbindlichkeiten 467.339,52 500.486,18
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.225,36 1.801,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.578.500,37 1.653.274,06

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB erstellt.

Die Vorjahreszahlen wurden bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht angepasst.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft und Co. gemäß § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs.1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr unverändert in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der Bilanz wurden die Vermerke zu den Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Vermerke zu den Verbindlichkeiten anstatt in die Bilanz in den Anhang aufgenommen.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und Co. Anwendung.

Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln, wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 unter Beachtung der allgemeinen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der speziellen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften und Co. §§ 268 - 274a, 276 - 278 HGB erstellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB erstellt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen, gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten/Herstellungskosten bis 150 Euro werden analog § 6 Abs. 2 EStG als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt. Die Anschaffungskosten/ Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern größer 150 Euro bis 1.000 Euro (Sammelposten) werden analog § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre verteilt.

Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt, da keine Wertberichtigungsrisiken erkennbar sind. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind ausgewiesen für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind ausgewiesen für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden (wie im Vorjahr) nicht.

Die Forderungen gegen Gesellschafter (Kommanditisten) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben € 0,00 (Vorjahr € 39.646,00) betragen.

Der Betrag der im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Hafteinlagen der Kommanditisten wurde bereits geleistet.

Beim Sonderposten mit Rücklageanteil wurde vom Wahlrecht des Artikel 67 Abs. 3 EGHGB Gebrauch gemacht und eine erfolgsneutrale unmittelbare Umgliederung in die Gewinnrücklagen vorgenommen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Komplementären) haben € 2.687,00 (Vorjahr € 2.687,00) betragen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben € 450.411,00 (Vorjahr € 482.608,00) betragen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr haben € 2.687,00 (Vorjahr € 2.687,00) betragen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr haben € 7.636,00 (Vorjahr € 7.703,00) betragen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten aus erhaltenen Mieterkautionen wurden bei den Verbindlichkeiten nicht aufgeführt, da im Wesentlichen Guthaben über die angelegten Kautionen bei Kreditinstituten in gleicher Höhe gegenüberstehen.

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 450.411,00 (Vorjahr € 482.608,00) durch Grundpfandrechte gesichert, davon € 450.411,00 (Vorjahr € 482.608,00) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.

Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:
- Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 0,00 Euro
- Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen 0,00 Euro
- Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern 0,00 Euro
- Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre 0,00 Euro

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Beier GmbH & Co. KG durch die Komplementär-GmbH, diese wiederum handelnd durch ihre Geschäftsführer:

 - Herr Werner Beier; 90765 Fürth

 - Frau Anna Beier; 90765 Fürth

 Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Persönlich haftender Gesellschafter der Beier GmbH & Co. KG ist die Beier Verwaltung GmbH, 90765 Fürth, mit einem gezeichneten Kapital von € 25.564,59 (Vorjahr € 25.564,59).

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach Ergebnisverwendung aufgestellt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB

Fürth, 12. August 2011

Beier GmbH & Co. KG
- Geschäftsführung -

Beier Verwaltung GmbH,
diese wiederum handelnd durch
ihre Geschäftsführer
Werner Beier

gez. Werner Beier

Anna Beier

gez. Anna Beier

sonstige Berichtsbestandteile

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses
 
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde durch die Gesellschafterversammlung am 12.08.2011 festgestellt.

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