Beier GmbH
& Co. KG
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.535.922,20 |
1.573.063,20 |
| I.
Sachanlagen |
1.535.922,20 |
1.573.063,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.639,61 |
79.284,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.988,27 |
44.025,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.651,34 |
35.258,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
938,56 |
926,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.578.500,37 |
1.653.274,06 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.105.646,49 |
14.380,46 |
| I.
Kapitalanteile |
259.839,40 |
14.380,46 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
259.839,40 |
14.380,46 |
| II.
Rücklagen |
845.807,09 |
0,00 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
1.131.363,99 |
| C.
Rückstellungen |
4.289,00 |
5.242,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
467.339,52 |
500.486,18 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.225,36 |
1.801,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.578.500,37 |
1.653.274,06 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften der §§ 242 ff.
und 264 ff. HGB erstellt.
Die
Vorjahreszahlen wurden bei der erstmaligen Anwendung
des
BilMoG nicht angepasst.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft und Co.
gemäß § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs.1
HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr
unverändert in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der
Bilanz wurden die
Vermerke zu den Restlaufzeiten der Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Vermerke
zu den Verbindlichkeiten anstatt in die Bilanz in den
Anhang aufgenommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Auf die
Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und Co.
Anwendung.
Um ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft zu vermitteln, wurde der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2010 unter Beachtung der allgemeinen
Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der speziellen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften und Co.
§§ 268 - 274a, 276 - 278 HGB erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB
erstellt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des
abnutzbaren Sachanlagevermögens, vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen, gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten/Herstellungskosten bis 150
Euro werden analog § 6 Abs. 2 EStG als sofort
abziehbare Betriebsausgaben behandelt. Die
Anschaffungskosten/ Herstellungskosten von geringwertigen
Wirtschaftsgütern größer 150 Euro bis 1.000
Euro
(Sammelposten) werden analog § 6 Abs. 2a EStG
auf 5 Jahre verteilt.
Die
Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten
bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratvermögens erfolgte
zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt, da
keine Wertberichtigungsrisiken erkennbar sind. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind ausgewiesen
für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind ausgewiesen
für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung
latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender
Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr bestanden (wie im Vorjahr) nicht.
Die
Forderungen gegen Gesellschafter
(Kommanditisten) mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr haben € 0,00 (Vorjahr € 39.646,00) betragen.
Der Betrag der im Handelsregister gemäß
§ 172 Abs. 1 HGB eingetragenen
Hafteinlagen der Kommanditisten wurde bereits
geleistet.
Beim
Sonderposten mit Rücklageanteil wurde vom
Wahlrecht des Artikel 67 Abs. 3 EGHGB Gebrauch
gemacht und eine erfolgsneutrale unmittelbare Umgliederung
in die Gewinnrücklagen vorgenommen.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(Komplementären) haben € 2.687,00 (Vorjahr
€ 2.687,00) betragen.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben €
450.411,00 (Vorjahr € 482.608,00) betragen.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr haben € 2.687,00
(Vorjahr € 2.687,00) betragen.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr haben € 7.636,00
(Vorjahr € 7.703,00) betragen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten aus erhaltenen
Mieterkautionen wurden bei den Verbindlichkeiten
nicht aufgeführt, da im Wesentlichen Guthaben
über die angelegten Kautionen bei Kreditinstituten in
gleicher Höhe gegenüberstehen.
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt €
450.411,00 (Vorjahr € 482.608,00)
durch Grundpfandrechte gesichert, davon €
450.411,00 (Vorjahr € 482.608,00) Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten.
Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein
Gesamtbetrag von 0,00 Euro der
Ausschüttungssperre.
Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:
- Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
0,00 Euro
- Aktive latente Steuern, die die passiven latenten
Steuern übersteigen 0,00 Euro
- Aktivierung von Vermögensgegenständen zum
Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten
übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten
passiven latenten Steuern 0,00 Euro
- Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre 0,00 Euro
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Beier GmbH & Co.
KG durch die Komplementär-GmbH, diese wiederum
handelnd durch ihre Geschäftsführer:
- Herr Werner Beier; 90765 Fürth
- Frau Anna Beier; 90765 Fürth
Beide Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Persönlich haftender Gesellschafter der Beier
GmbH & Co. KG ist die Beier Verwaltung GmbH, 90765
Fürth, mit einem gezeichneten Kapital von €
25.564,59 (Vorjahr € 25.564,59).
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Fürth, 12. August 2011
Beier GmbH & Co. KG
- Geschäftsführung -
Beier Verwaltung GmbH,
diese wiederum handelnd durch
ihre Geschäftsführer
Werner Beier
gez. Werner Beier
Anna Beier
gez. Anna Beier
sonstige Berichtsbestandteile
Datum der
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde durch
die Gesellschafterversammlung am 12.08.2011
festgestellt.
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