Automobile Fath GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 370478
Eingetragen
26.10.1999
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der Handel mit Kfz-Fahrzeugen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Automobile Fath GmbH

Hayingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

481

1.139

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

300

300

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1317,67

1860,86

C. Rechnungsabgrenzungsposten

nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbestrag

Summe Aktiva

283726,38

285825,05

264466,51

267766,37



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000

25000

II. Kapitalrücklage

1314,59

1314,59

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-290781,00

-279328,00

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

nicht gedeckter Fehlbetrag

-19259,97

283726,38

-11453,07

264466,51

B. Rückstellungen

1821,78

1139,02

C. Verbindlichkeiten

sonstige Verbindlichkeiten

266575,73

17427,54

263536,57

3090,78

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

285825,05

267766,37

ANHANG

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-bzw Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungdauer der Vermögensgegendstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften liniar abgeschrieben.Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 400 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert nach § 253 Abs. 3 HGB erforderlich war.

Die Bewertungen der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

 

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