Birkenfeld Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lamesan Ananthakumaran seit 30.1.2012 | Prokura |
Olaf Schlüter seit 9.12.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 52.50% |
| Name | Anteil |
|---|---|
IBS Personal-Management GmbHEigenbeteiligung | 47.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 47.50% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IBS Personal-Management GmbHBeckumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtHinweis: Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir teils auf geschlechterspezifische Formulierungen. Die männliche Form steht stellvertretend für alle Geschlechter. Grundlagen des Unternehmens Die IBS Personal-Management GmbH, Beckum, (im Folgenden auch: IBS) ist ein Personaldienstleister, der neben dem traditionellen Zeitarbeit-Geschäft den Kunden weitere Personaldienstleistungen anbietet. Umsätze werden in den folgenden Geschäftsfeldern erwirtschaftet:
In Kompetenzcentern in Beckum und Bochum werden die dezentralen Niederlassungen administrativ gebündelt und die Führung, zentrale Steuerung, Beratung und Kontrolle sowie eine Vielzahl von administrativen Dienstleistungen und Verwaltungstätigkeiten für die regionalen Niederlassungen zentral übernommen, wie Entgeltabrechnungen, Finanzwesen, Rechnungs- und Mahnwesen, Einkauf, IT-Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 insbesondere von den Folgen des Krieges gegen die Ukraine und von extremen Energiepreiserhöhungen geprägt. Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Nahrungsmittel sowie der Arbeits- und Fachkräftemangel und weiterhin die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie. Trotz dieser nach wie vor schwierigen Bedingungen konnte sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 insgesamt behaupten, wobei ein beträchtlicher Teil des Wachstums allerdings auf das erste Quartal 2022 zurückzuführen war, also noch vor der russischen Invasion in die Ukraine. Die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen verlief zudem sehr unterschiedlich. Einige Dienstleistungsbereiche profitierten nach dem Wegfall nahezu aller Corona Schutzmaßnahmen von Nachholeffekten. Besonders stark zulegen konnten die Sonstigen Dienstleister. Auch die Wirtschaftsbereiche Verkehr und Gastgewerbe profitierten von der Aufhebung der Schutzmaßnahmen. Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung ist eine feste Größe in der deutschen Wirtschaft und am Arbeitsmarkt. Sie ist gekennzeichnet durch ein Dreiecksverhältnis zwischen einem Verleiher, einem Arbeitnehmer und einem Entleiher. Der Strukturwandel in Deutschland vom primären und sekundären Sektor hin zum tertiären Sektor zeigte sich auch an den Einsatzfeldern der entliehenen Arbeitnehmer. Die Zahl der in Dienstleistungsberufen tätigen Zeitarbeitnehmer (Führungs-, Fach- und Hilfskräfte z. B. in Produktion, Logistik und Backoffice) ist im langfristigen Trend gestiegen (Statistisches Bundesamt, Aktuelle Entwicklung der Zeitarbeit, Juli 2022). Die Auswirkungen der Corona-Krise spiegeln sich auch in den Zahlen zur Leiharbeit wider. Für Beschäftigte in der Zeitarbeit zeigten sich seit Frühjahr 2020 deutliche Einbußen. Seit dem Frühjahr 2021 lag die Zahl der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wieder - teils deutlich - über ihrem jeweiligen Vorjahreswert, das Vorkrisenniveau wurde dabei jedoch bisher noch nicht wieder erreicht. Nach Rückgängen im Zuge des zweiten Lockdowns stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeitnehmer wieder deutlich an. Aber auch die Anzahl der neu gemeldeten Arbeitsstellen aus der Zeitarbeit zeigten sich zum Ende des Jahres auf einem reduzierten Niveau. Darin spiegeln sich somit die Verunsicherungen und Auswirkungen der Wirtschafts- und Energiekrise bei den Auftraggebern wider (Arbeitsmarkt kompakt: Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt; www.personaldienstleister.de vom 03.01.2023 "Beschäftigtenzahl in der Zeitarbeit bleibt stabil"). Ende Juni 2022 wurden in Deutschland 834.876 Personen als Leiharbeitnehmer beschäftigt, was gegenüber dem Vorjahresmonat (Juni 2021) einen marginalen Rückgang von 1.133 Leiharbeitnehmern bedeutet. Damit beträgt der Anteil der Zeitarbeit an der Gesamtbeschäftigung unverändert ca. 2,2%. Die deutliche Mehrheit der eingesetzten Leiharbeitnehmer (56,5%) war im Helferbereich tätig, während ein gutes Drittel (33,8%) der Leiharbeitnehmer als Fachkräfte und in Summe 9,6% als Spezialisten und Experten eingesetzt waren. Diese Verteilung entspricht somit auch weitestgehend dem Vorjahr. Die Zahl der Verleihbetriebe mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung sank gegenüber dem Juni 2021 um ca. 1 % auf 10.872 (Bundesagentur für Arbeit, Leiharbeiter und Verleihbetriebe, Monats- und Jahreszahlen, Stand Juni 2022). Nach dem im Jahr 2022 geschlossenen neuen Tarifvertrag zufolge stieg ab dem 1. Oktober 2022 das Entgelt in der Entgeltgruppe 1 auf 12,43 Euro an und liegt somit auch weiterhin über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Weitere Steigerungen erfolgen dann ab dem 1. April 2023 auf 13,00 Euro und ab dem 1. Januar 2024 auf 13,50 Euro. Geschäftsverlauf Die Entwicklungen des Geschäftsjahres 2022 haben die Planung des Vorjahres leicht verfehlt, Umsatz sowie Ergebnis konnten nicht wie erwartet gesteigert werden. Unsere Geschäftstätigkeit war und ist auch im Geschäftsjahr 2022 geprägt durch einen Mangel an qualifizierten und mobilen Bewerbern / Mitarbeitern. Die IBS befindet sich mit einem Teilgeschäftsbetrieb in dem speziell für die Zeitarbeitsbranche äußerst schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld, wobei die eigene Geschäftsentwicklung zusätzlich durch die Neuaufstellung der Dienstleistungen im Einzelhandel nach dem Marktaustritt eines dortigen Großkunden geprägt wurde. Die damit verbundene Reduzierung von Aushilfsstellen soll sukzessive durch Voll- und Teilzeitstellen wieder ausgeglichen werden. Im Geschäftsjahr 2022 stellte die IBS ihre Leistungsstärke neben der Arbeitnehmerüberlassung für verschiedenste Branchen auch bei der komplexen Personalberatung und -vermittlung unter Beweis. Insgesamt schätzt die Geschäftsführung die Entwicklung des Geschäftsjahres aufgrund der beschriebenen Umstände und der daraus bereits erwarteten rückläufigen Ergebnisse als zufriedenstellend ein. Durch neue Aufträge konnte den Auswirkungen aus den auslaufenden Corona-Maßnahmen und dem Marktaustritt eines Großkunden in der Sparte des Einzelhandels entgegengewirkt werden. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Mit 3.488,1 T€ zum 31.12.2022 weist die Bilanzsumme eine geringfügige Veränderung gegenüber dem vorangegangenen Stichtag mit 3.571,9 auf, die Abnahme beträgt -83,8 T€ bzw. -2,4 %. Dabei zeigt sich in der Zusammensetzun eine Verringerung des kurzfristigen Vermögens (Umlaufvermögen einschl. Rechnungsabgrenzungsposten) von 64,9 % im Vorjahr auf nun 58,9 %. Entsprechend hat sich die Anlagenintensität von 35,1 % im Vorjahr auf 41,1 % zum 31.12.2022 erhöht. Mit einem Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert die Abnahme im kurzfristigen Vermögen insbesondere aus den gesunkenen Kundenforderungen. Die Zunahme im Anlagevermögen um 176,8 T€ beinhaltet den Saldo von Investitionen (219,0 T€), planmäßigen Abschreibungen (-30,8 T€) und Anlageabgängen zu Buchwerten (-11,4 T€). Das ausgegebene Kapital beträgt unverändert 52,5 T€. Auf Basis der erwähnten Veränderung der Bilanzsumme und der Thesaurierung des Jahresergebnisses 2022 hat sich die Eigenkapitalquote von 20,5 % zum vorangegangenen Bilanzstichtag um 3,4 %-Punkte auf 23,9 % zum 31.12.2022 erhöht. Die Abnahmen im Fremdkapital, sowohl im Rahmen der sonstigen Rückstellungen als auch im Rahmen der sonstigen Verbindlichkeiten, erklären sich unter anderem auch aus den gesunkenen Verpflichtungen im Personalbereich; nach der Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im Vorjahr von 981 ist diese Anzahl auf durchschnittlich 436 Arbeitnehmer im Geschäftsjahr 2022 gesunken. Die Finanzierung der laufenden Geschäfte sowie die Durchführung der geplanten Investitionen waren zu jederzeit sichergestellt. Eingeräumte Kreditlinien wurden nicht in Gänze in Anspruch genommen. Wie schon im Vorjahr hatten wir auch im aktuellen Geschäftsjahr keine Zahlungsausfälle zu verzeichnen. Mit unserem eingerichteten Forderungsmanagement rechnen wir auch weiterhin lediglich mit geringen und damit für unsere Finanzlage unbedeutenden Zahlungsausfällen. Mit einer geordneten Vermögens- und Finanzlage sehen wir eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, um auch künftig erfolgreich arbeiten zu können. Ursächlich für den Abnahme des Rohergebnisses von 13.788,2 T€ im Vorjahr auf 10.552,6 T€ ist der im Geschäftsjahr eingetretene Umsatzrückgang, der sich im Wesentlichen aus dem Wegfall coronabedingter Sonderaufträge im Geschäftsbereich Einzelhandel und dem Marktaustritt eines Einzelhandels - Großkunden erklärt. Uns mögliche Anpassungen im Personalbereich haben wir zeitnah umgesetzt; die Personalintensität, auf Basis des Rohergebnisses, konnten wir nahezu konstant halten (89,8 % in 2022 nach 89,5 % im Vorjahr). Der absolute Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert insbesondere aus der Anpassung der internen Strukturen, welche aufgrund der Umsatzreduzierung durchgeführt wurden. Prognosebericht Nach dem Ausklingen der Corona-Krise erwarten wir die Rückkehr "alter Themen". Hierzu gehört speziell der enorme Arbeits- und Fachkräftebedarf, der für die Personaldienstleister Herausforderung und Chance zugleich ist. Denn zum einen verlangt dieser Umstand von der Branche ganz neue Anstrengungen in Sachen Rekrutierung. So gaben die an einer Erhebung beteiligten Personaldienstleister an, dass ihre Rekrutierungskosten in den zurückliegenden fünf Jahren im Schnitt um 65% gestiegen sind (www.luenendonk.de, Podcast: Wie startet die Zeitarbeit ins Jahr 2023?). Zum anderen ergeben sich hieraus erhebliche Möglichkeiten für Personalvermittlung & Co., da auf Kundenseite gleichsam händeringend nach Personal gesucht wird. Dabei standen und stehen die Personaldienstleister gleichzeitig aber vor der Aufgabe, auftragsseitig die zuletzt erheblichen Lohnsteigerungen von bis zu knapp 15% (je nach Einsatzsegment) realisieren zu können. Auslöser war auch hier die o. a. Erhöhung des allgemeinverbindlichen gesetzlichen Mindestlohns. Das Wachstum in der Branche der Arbeitnehmerüberlassung im letzten Jahr ist auf Aufholeffekte nach der Corona Krise zurückzuführen. Eine vergleichbare Entwicklung war bereits nach der Finanz- und Wirtschaftskrise zu beobachten. Die Anzahl der Beschäftigten entwickelt sich im Gegensatz zur deutlichen Umsatzsteigerung jedoch schwächer. Dafür verantwortlich sind Personalmangel, Tarifanpassungen, durchgesetzte Preissteigerungen und Verschiebungen im Kunden- und Leistungsspektrum. Dieser Effekt wird sich vermutlich auch 2023 fortsetzen. Die kürzlich vereinbarte Anhebung der Löhne in den wichtigen Entgeltgruppen wird sich im kommenden Jahr 2023 bemerkbar machen. Mit dem Ende der Pandemieeinschränkungen erwarten wir eine positive Geschäftsentwicklung bei den Unternehmen, die die Arbeitnehmerüberlassung als Instrument nutzen. Unter dieser Voraussetzung sind wir verhalten optimistisch, dass wir diesen Aufschwung zur Umsetzung des durch den Umsatzwegfall eines Großkunden aus der Handelsbranche und des damit einhergehenden bedingten Transfers zur originären Zeitarbeit nutzen und unsere Umsatzerlöse und Ergebnisse, zumindest anteilig steigern können. Die Themen der Flexibilität, Auftragsspitzen, Auftragsrückgänge, der Abhängigkeit von Konjunkturschwankungen und auch von Jahreszeiten werden in den Kundenbetrieben auch künftig existieren und damit das Instrument Zeitarbeit unverzichtbar machen. Über allem "schwebt" die schwer prognostizierbare Weiterentwicklung von Wirtschafts- und Energiekrise sowie Preisentwicklung. Denn deren Verlauf in den kommenden Monaten wird auch die Entwicklung in der Personaldienstleistung prägen, die immer bei positiver Konjunkturlage besonders gefragt ist. Übergeordnetes Ziel ist und bleibt ein stetiges renditeorientiertes Wachstum, vor allem im regionalen Bereich, auch nach Abflachen der Pandemiewelle. Wir erwarten in diesem Bereich für das laufende Jahr 2023 leicht verringerte Umsatzerlöse einhergehend mit einem rückläufigen Ergebnis. Risiko- und Chancenbericht Als Personaldienstleister ist die IBS allgemeinen konjunkturellen Risiken ausgesetzt, die sich einerseits auf die wirtschaftliche Situation der Kunden an sich, als auch auf deren Nachfrageverhalten auswirken können. Insbesondere unsere Diversifizierung und die damit verbundene weitgehende Unabhängigkeit von einzelnen Kunden bzw. Branchen, die innovative Ausrichtung auf neue Marktsegmente sowie der flexible Umgang mit möglichen Veränderungen in unseren Märkten bilden zentrale Faktoren für ein nachhaltiges Management möglicher bedeutsamer negativer Konjunkturauswirkungen. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass die wirtschaftlichen Unsicherheiten im Jahr 2023 u. a. aufgrund des Ukraine-Krieges und der daraus resultierenden Energiekrise plus signifikanter Inflation, weiterer internationaler Krisenherde sowie nach wie vor instabiler Lieferketten weiterhin nur schwer abzuschätzen sind. Zu den wesentlichen Risiken zählen wir die Unsicherheit, inwieweit die deutlichen Tariferhöhungen erneut an die Auftraggeber weitergeben werden können. Zur optimalen Umsetzung unserer Dienstleistungen stellen qualifizierte und motivierte Beschäftigte einen entscheidenden Faktor dar. Mit Blick auf den demographischen Wandel und die zunehmenden Kundenanforderungen hängt der künftige Erfolg wesentlich davon ab, engagierte und qualifizierte Beschäftigte zu akquirieren, zu halten und zu entwickeln. Personalknappheit kann dazu führen, dass zusätzlich Aufträge nicht angenommen werden können. Zudem können sich Personalengpässe aufgrund steigender Lohnkosten spürbar auf die Ertragsentwicklung auswirken. Gleichzeitig kommt der Mitarbeitergewinnung und -bindung zentrale Bedeutung zu. Wir werden daher weiterhin erhöhte Anstrengungen unternehmen, um Mitarbeiter in geforderter Qualität und Quantität zu akquirieren. Durch die Überlassung von Fach- und Führungskräften werden wir trotz Branchenzuschlägen, Mindestlöhnen und Equal Pay weiterhin interessante Dienstleistungen im Zeitarbeitssektor anbieten. Derzeit sind keine konkreten Ausgestaltungen gesetzlicher Änderungen absehbar. Da die Zeitarbeitsbranche jedoch in einem durch Gesetze sehr regulierten Umfeld agiert, bestehen ferner jederzeit Rechtsrisiken, die sich aus veränderten Regularien ergeben können. Um grundsätzliche, vor allem operative Rechtsrisiken minimieren zu können, wird viel Wert auf ständige Schulung und Weiterbildung der internen Mitarbeiter gelegt. Die Unterbrechung von Lieferketten stellt ebenfalls eine große Unsicherheit am Markt dar. Die durch eine solche Unterbrechung bedingten Verzögerungen haben Auswirkungen auf viele weitere Unternehmen, da sich ein Mangel an Einzelteilen und Rohstoffen ergeben kann. Somit können auch nur indirekt tangierte Kundenunternehmen und somit die Zeitarbeitsbranche diese Auswirkungen zu spüren bekommen. Eine solche Unterbrechung der Lieferketten stellt demgemäß ein neues Risiko dar, welches einen Rohstoffmangel, Lieferengpässe und erhöhte Frachtkosten mit sich zieht. Im Krieg in der Ukraine gibt es zudem keine Anzeichen für eine Entspannung. Die Bemühungen, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Russischen Föderation zu trennen, dauern an. Die ausbleibenden Erdgaslieferungen aus Russland haben die Energiepreise stark ansteigen lassen. Darüber hinaus birgt die Abkehr der EU von Russland als Rohstofflieferant nicht nur kurzfristig, sondern auch mittelfristig Inflationsrisiken, wenn die Länder nicht in der Lage sind, auf dem Weltmarkt, insbesondere bei Erdgas, ausreichend Ersatz zu finden. Der Bereich Informationstechnologie hat bei der IBS Personal-Management GmbH seit Jahren eine hohe Bedeutung. In Hinsicht auf Datenschutz, Daten- und Leistungsverfügbarkeit und Administrierbarkeit befindet sich die IT auf einem sehr guten Niveau. Die IT wird aufgrund der verteilten Niederlassungsstruktur des Unternehmens auf Basis einer Terminal-Server-Architektur eines externen Anbieters betrieben. Das grundsätzliche technische Risiko bei dieser Technologie ist die Verfügbarkeit der zentralen Server sowie der Verbindungsleitungen. Durch kontinuierliche Investitionen in diesem Bereich werden die eingesetzten Systeme und Komponenten auf einem technologisch aktuellen Niveau gehalten. Durch fortlaufende Investitionen in die IT-Sicherheit soll erkannten Gefahren entgegengewirkt werden. Auch der global beobachtbare Anstieg von Malware und Cyberangriffen ruft Unternehmen zur Vorsicht auf. Dahingehend wird viel Wert auf Aufklärung der Mitarbeiter, Implementierung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen und restriktive Zugriffsrechte gelegt. Die Geschäftsführung der IBS sieht die bestehenden Risiken als beherrschbar an und passt die Risiken fortlaufend den Veränderungen des Umfeldes und den Erfordernissen des laufenden Geschäfts an. Grundsätzlich werden rechtliche Risiken durch intensive Schulungsmaßnahmen der Mitarbeitenden und kontinuierliche Prozessverbesserungen minimiert. Ungeachtet dessen, plant die Bundesregierung spätestens im Jahr 2023 eine Evaluierung zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Hierbei können die Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden, da eine Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung gesetzlicher Änderungen besteht. Die aktuelle Überprüfung der Risikosituation ergab, dass die Zukunftsfähigkeit gesichert ist und aufgrund der breiten Basis an Dienstleistungen, Kunden und Lieferanten keine Risikokonzentrationen bestehen, die den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden würden. Die Geschäftsleitung der IBS sieht sowohl mittel- als auch langfristig wieder Wachstumsperspektiven für den Zeitarbeitsmarkt, da das Instrument der Flexibilisierung für die deutsche Wirtschaft unerlässlich ist. Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss wird nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Euro-Beträge auf volle Euro gerundet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten. Die Gesellschaft hat von der größenabhängigen Erleichterung nach § 276 S. 1 HGB Gebrauch gemacht. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, erfolgen diese Angaben im Anhang. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (EDV-Software) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen (bei einer Nutzungsdauer von bis zu 5 Jahren), bewertet. Die Sachanlagen (mit Nutzungsdauern zwischen 3 und 15 Jahren) werden zu An- schaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige sowie ggf. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 € und 800 € wird die Sofortabschreibung gewählt. Soweit in Vorjahren für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 € und 1.000 € ein Sammelposten gebildet wurde, wird dieser über eine Dauer von 5 Jahren gleichmäßig verteilt gewinnmindernd aufgelöst. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgen Erfassung und Bewertung im Rahmen eines Festwertverfahrens. Anzahlungen, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen - gekürzt um den über eine Delkredereversicherung versicherten Teil der Forderungen - ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum Nennbetrag. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen solche Beträge, die als Einnahmen vor dem Bilanzstichtag Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Unter dem Einfluss der Corona-Pandemie hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 zeitweise Kurzarbeit beantragt. Bezüglich des Kurzarbeitergeldes hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, nach der Unternehmen einen Teil der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet wird. Anders als das Kurzarbeitergeld stellen die Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen keinen durchlaufenden Posten dar. Es handelt sich vielmehr um sogenannte Aufwandszuschüsse. Aufgrund des Saldierungsverbots des § 246 Abs. 2 S. 1 HGB ist eine Verrechnung der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge mit den entsprechenden Aufwendungen grundsätzlich nicht zulässig. Allerdings ist eine Saldierung für den Fall erlaubt, dass die Zuschüsse einem einzigen Primäraufwand zugeordnet werden können und periodengerecht vereinnahmt werden. Dies ist hier der Fall, so dass die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge mit dem Primäraufwand Personalaufwendungen saldiert werden. III. Angaben zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem Anlagespiegel hervor. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind dort ebenfalls vermerkt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 379.767 € (Vorjahr 294.779 €) sind Forderungen gegen den Gesellschafter mit 109.672 € (Vorjahr 74.848 €) enthalten. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 282,157 € (Vorjahr 331.914 €) entfallen mit 249.157 € (Vorjahr 298.914 €) auf Verpflichtungen aus dem Personalbereich und mit 33.000 € (Vorjahr ebenfalls 33.000 €) auf sonstige Zwecke. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt. Die Nutzung des benötigten Fuhrparks wird zum Teil durch Leasingverträge sichergestellt. Aus den abgeschlossenen Leasingverträgen resultierte im Geschäftsjahr eine finanzielle Belastung von 186.540 € (Vorjahr 73.085 €). Die Leasinggeschäfte verringern insbesondere die Kapitalbindung, führen aber während der Vertragslaufzeit auch zur Bindung an die geleasten Fahrzeuge. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen und für Lizenzen bestehen im üblichen Rahmen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung In der Gewinn- und Verlustrechnung sind unter Ziffer 1. (Rohergebnis) periodenfremde Erträge mit 3.452 € (Vorjahr 420 €) und unter Ziffer 4. (Sonstige betriebliche Aufwendungen) periodenfremde Aufwendungen mit 5.762 € (Vorjahr 33.897 €) berücksichtigt. Im Finanzergebnis sind Erträge aus an den Gesellschafter gewährten Darlehen in Höhe von 27.901 € (Vorjahr 21.080 €) und Zinserträge aus zum Gesellschafter geführten Verrechnungskonten mit 3.607 € (Vorjahr 2.844 €) enthalten. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 49.620 € (Vorjahr 167.037 €) entfallen im Geschäftsjahr 2022 ausschließlich auf die lfd. Steuerveranlagungen (Vorjahr 157.497 €); im Vorjahr waren unter dieser Position noch zusätzlich Nachzahlungen für Vorjahre mit 9.540 € berücksichtigt. V. Sonstige Angaben Zahl der Arbeitnehmer Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach § 285 Nr. 7 HGB wurden im Berichtsjahr 2022 durchschnittlich beschäftigt:
Gesellschaftsorgane Geschäftsführung in 2022: Olaf Schlüter, Brilon Kaufmann Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 hängt insbesondere vom weiteren Verlauf des Kriegs in der Ukraine ab und ist daher schwer zu prognostizieren. Aktuell geht die Ge- schäftsführung davon aus, dass sich die wirtschaftlichen Folgen der Ukrainekrise nicht wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2023 auswirken. Ergebnisverwendung Die Gesellschaft hat bereits vor Aufstellung des Jahresabschlusses den Beschluss gefasst, das Jahresergebnis 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.
Beckum, im März 2023 IBS Personal-Management GmbH Anlagespiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die IBS Personal-Management GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der IBS Personal-Management GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der IBS Personal-Management GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Hamm, 19. Januar 2024 Dietrich Fait, Wirtschaftsprüfer |
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