A.S. -
Brandsanierungs - GmbH
Malente
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
28.2.2018
EUR |
28.2.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.038,00 |
2.513,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
43,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.036,50 |
2.470,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
133.682,35 |
194.729,08 |
| I.
Vorräte |
1.000,00 |
1.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.195,62 |
71.212,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.486,73 |
122.516,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.765,50 |
7.176,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.485,85 |
204.419,08 |
Passiva
|
|
28.2.2018
EUR |
28.2.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.723,07 |
51.251,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Bilanzverlust |
11.059,22 |
-38.469,50 |
| davon
Gewinnvortrag |
38.469,50 |
119.607,48 |
| B.
Rückstellungen |
8.757,00 |
8.409,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.005,78 |
144.758,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
132.005,78 |
144.758,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.485,85 |
204.419,08 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 28. Februar 2018 wurde nach
den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches, unter Beachtung der Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die A.S. - Brandsanierungs - GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs.1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 Abs.1 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten, § 253 Abs.1 Satz 1 HGB, vermindert
um planmäßige Abschreibungen gem. § 253
Abs.3 Satz 1 HGB angesetzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Vom Beibehaltungswahlrecht gem. Art.67 Abs.4 Satz 1
EGHGB Gebrauch gemacht.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstchtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips, mit den
Anschaffungskosten bilanziert, § 253 Abs.1 Satz 1 HGB.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250
Abs. 1 HGB gebildet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, § 253
Abs.1 Satz 2 HGB.
Dabei sind, nach Ansicht der
Geschäftsleitung, alle am Bilanzstichtag
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt, § 253 Abs.1 Satz 2
HGB.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
C. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel dargestellt, der nicht offengelegt wird.
Der Betrag der im Posten Umlaufvermögen
enthaltenen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr beträgt Euto 0,00.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 99.536,47.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der BIlanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
D. Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigen
Arbeitnehmer betrug 30.
E. Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr: Helmut
Schäfer, Industriekaufmann, Malente und die Kauffrau
Sigrid Schäfer, Malente.
Malente, den 15.05.2019
gez.Geschäftsführer
Helmut Schäfer
Sigrid Schäfer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2019 festgestellt.
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