Stadtsparkasse Wedel

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRA 4075 PI
Eingetragen
15.8.2006
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte nach Maßgabe der Satzung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Florian Graßhoff
seit 19.1.2022
Vorstandsmitglied
Marc-Oliver Cybulski
seit 5.10.2007
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtsparkasse Wedel

Wedel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023 der Stadtsparkasse Wedel

Vorbemerkung


Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung sowie insbesondere auch im Hinblick auf die in der Sparkasse zum 31.03.2023 erfolgte Einführung der neuen aufsichtlichen Risikotragfähigkeitskonzeption (Sichtweisen ökonomisch und normativ) wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit unter Beachtung der Anforderung des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen.

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Stadtsparkasse Wedel


Die Stadtsparkasse Wedel (im Folgenden "Sparkasse") ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Holstein (SGVSH), Kiel, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nummer HRA 4075 PI im Handelsregister eingetragen.


Träger der Sparkasse ist die Stadt Wedel. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die Freie und Hansestadt Hamburg und die Gemeinden Holm und Hetlingen.


Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.


Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Holstein (SGVSH) und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").


Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz, oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.


Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 3,5% auf 89 (Vj. 86) erhöht, von denen 57 vollzeitbeschäftigt, 24 teilzeitbeschäftigt und 8 in Ausbildung sind. Der Zuwachs ist zurückzuführen auf die Besetzung offener Stellen.


Die Sparkasse unterhält unverändert neben einer Hauptstelle, in der das Firmenkundenzentrum, ein Privatkundenzentrum, das Immobilienzentrum und die eigene Versicherungsagentur angesiedelt sind, zwei SB-Filialen in Wedel.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Rückblick 2023 Mäßige Dynamik der Weltwirtschaft - Deutschland in Stagnation


Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.

Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften 1. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken.


Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das EuroWährungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte.


Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor.

Trotz des vermiedenen Gasmangel-Winters kein Aufschwung eingeleitet - zurückhaltender Konsum bei noch hoher Inflation


Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht.


Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %.

Wechselhafter Zins - gemischtes Bild bei der Investitionstätigkeit und beim Außenhandel


Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.


Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum- Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 % Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weiter Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3 %.

1 Aggregation der einzelnen Volkswirtschaften mit kaufkraftgewichteten Wechselkursen gemäß dem World Economic Outlook des IWF vom Oktober 2023.


Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.


Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Sie wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst. Aber der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, so dass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar zulegen, und zwar um 3,0 %.


Auch der Außenhandel leistete zwar einen positiven Wachstumsbeitrag, doch dieser ist der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 %. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 % und somit noch stärker als die Exporte. Die Korrektur bei den Importen ist auch als eine Gegenbewegung zu den von Sonderentwicklungen geprägten Trends des Vorjahres zu interpretieren. Da sich die zuvor erheblich verteuerten Importe - Stichwort Energie - 2023 auch preislich wieder sehr stark entspannten, stieg der nominale Leistungsbilanzsaldo Deutschlands sogar noch stärker als in der preisbereinigten Rechnung. Der Überschuss in der Leistungsbilanz machte nach 4,4 % des BIP 2022 im Jahre 2023 wieder deutlich mehr als sechs % des BIP aus. Der 2022 erlittene Terms-of-Trade-Schock für Deutschland scheint inzwischen weitgehend überwunden.

Deutsches BIP im Gesamtjahr 2023 bei -0,3 % - mit schwachem Schlussquartal


Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert das statistische Bundesamt die Entwicklung auf -0,1 %.


Im unterjährigen Jahresverlauf war vor allem das Schlussquartal schwach. Dessen offiziell e amtliche Bezifferung steht zwar noch aus, aber eine Größenordnung ergibt sich implizit aus der veröffentlichten Jahreszahl und den ersten Quartalen. Das Statistische Bundesamt scheut sich im Januar regelmäßig noch zu einem gewissen Grade, exakte Angaben für das Schlussquartal zu machen. Denn eigentlich liegen die meisten Inputdaten zu diesem Zeitpunkt nur bis zum Oktober vor, für das Quartal also erst einer von drei Monatswerten. Zwei Drittel müssen deshalb dazu geschätzt werden. Der Jahreswert lässt sich dagegen mit zehn vorliegenden Zwölfteln schon etwas robuster hochrechnen.


Doch in diesem Jahr hat sich das statistische Bundesamt auch zu den Quartalswerten bereits frühzeitig recht weitreichend eingelassen. Das Amt wollte Fehlinterpretationen selbst rechnender Beobachter vorbeugen, die sonst Schlüsse aus dem bisher skizzierten Jahresverlauf gezogen hätten. Denn dieser ist statistisch mit sich abzeichnenden Revisionen noch in Bewegung. So hat das Statistische Bundesamt bei der diesjährigen Jahrespressekonferenz signalisiert, dass das dritte Quartal mit neu eingelaufenen Daten leicht heraufrevidiert wird und zwar von der zuvor gemeldeten leicht negativen Verlaufsrate gegenüber dem Vorquartal auf nunmehr eine glatte Null. Das macht materiell keinen wesentlichen Unterschied, hat aber große Bedeutung für die Begrifflichkeiten. Denn da das Schlussquartal auf jeden Fall eine negative Verlaufsrate von voraussichtlich -0,3 % aufweisen wird, wären es nach dem alten Meldestand zwei negative Quartale in Folge gewesen. Und genau das wird oft als Definition einer "technischen Rezession" herangezogen. Einer solchen Fehl-Ausrufung einer Rezession wollte das Bundesamt mit der ungewohnten frühzeitigen Datentransparenz zu den Quartalen des zweiten Halbjahres entgegenwirken.


Nun ist es halboffiziell bisher also keine Rezession trotz der negativen Gesamtjahresrate von -0,3 %, die sich aus dem negativen Überhang aus dem Jahr 2022, dem negativen Arbeitstageeffekt, der Stagnation über drei Quartale und einem rückläufigen Schlussquartal speist.

Arbeitsmarkt weiter robust - Fachkräftemangel als Wachstumsbremse


Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin überhaupt nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht.


Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023.


Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist.

Aktienkurse profitierten Ende 2023 in erster Linie von den veränderten Zinserwartungen


Die Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und der Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %.

Übersicht über gesamtwirtschaftliche Daten für Deutschland im Jahr 2023 und 2024

Ist-Werte für 2023 2 Prognose 2024 3
Bruttoinlandsprodukt 4 -0,3 +0,3
Private Konsumausgaben -0,8 +1,0
Konsumausgaben des Staates -1,7 +0,5
Bauinvestitionen -2,1 -1,5
Ausrüstungsinvestitionen +3,0 +1,3
Exporte -1,8 +0,7
Importe -3,0 +1,0
Erwerbstätige 5 45.900 46.000
Arbeitslosenquote 6 5,7 5,8
Verbraucherpreise (HVPI) 7 +6,0 +2,6
Kernrate (ohne Energie, Nahrungsmittel, Tabak und Alkohol) +5,1 +2,7
Sparquote 8 11,3 11,2

Wirtschaftsentwicklung im Geschäftsgebiet


Die konjunkturelle Lage in Schleswig-Holstein bleibt weiter angespannt. Der Konjunkturklimaindex stieg zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorquartal zwar von 81,7 auf 84,5 Punkte, bleibt damit aber auf einem sehr niedrigen Niveau und liegt weiterhin deutlich unter seinem langjährigen Mittel von 108,1 Punkten. Die Einschätzungen zur aktuellen Situation sind ausgeglichen, wohingegen es vor allem die Geschäftserwartungen sind, die die konjunkturelle Lage eintrüben. Die schwächelnde Konjunktur wirkt sich auf alle Branchen aus. Vor allem betroffen sind der Einzelhandel und das Verkehrsgewerbe. Die Unternehmen müssen in einem schwierigen und unsicheren Umfeld wirtschaften: Fachkräftemangel, ein ungünstiges Zinsumfeld und der schwache Konsum sind herausfordernd. Besonders unzufrieden sind die Unternehmen momentan mit den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.


Die Arbeitslosenquote in Schleswig-Holstein hat sich im Vergleich zu 2022 um 0,3 %-Punkte auf 5,6 % verschlechtert. Zum Jahresende 2023 beträgt die Arbeitslosenquote im Kreis Pinneberg 5,4 % (Vorjahr 5,0 %)

2 Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024. Endgültige amtliche Werte können sich noch mehrfach in Revisionsrunden ändern.
3 Gemeinsame Prognose von neun Chefvolkswirten aus Instituten der Sparkassen -Finanzgruppe, die am 30. Januar 2024 veröffentlicht wurde.
4 BIP und Untergliederungen: nicht-kalenderbereinigte, reale Veränderung gegenüber Vorjahr in %.
5 Jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort im Inland in Tausend.
6 Arbeitslosenquote in der Definition der Bundesagentur für Arbeit in %.
7 Veränderung gegenüber Vorjahr in %, hier in der europäischen harmonisierten Abgrenzung des "HVPI". Nach der nationalen Definition des Verbraucherpreisindexes lag die Rate 2023 bei 5,9 %.
8 Sparquote der privaten Haushalte, Anteil am verfügbaren Einkommen in %.

Entwicklung der Kreditwirtschaft


Das Drei-Säulensystem der deutschen Kreditwirtschaft bestehend aus Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken hat in den vergangenen Jahrzehnten dazu beigetragen, dass sich alle Kreditinstitute den Anforderungen eines wachsenden Wettbewerbs permanent anpassen mussten. Dieser Anpassungsdruck führte auch dazu, dass den Kunden in Deutschland qualitativ hochwertige Finanzdienstleistungen zu attraktiven Preisen angeboten werden. Der intensive Wettbewerb führte mit dem aggressiven Marktauftritt der Direktbanken zu Geschäftsabflüssen insbesondere bei Sparkassen, die als Marktführer eine besonders große Angriffsfläche bieten. Wir stellen uns diesem Wettbewerb mit dem aktiven Angebot einer ganzheitlichen Beratung, die auf die persönlichen Wünsche und Anforderungen eines Kunden ausgerichtet ist sowie mit innovativen Anlageprodukten erfolgt. So profitiert letztlich der Verbraucher von dem Wettbewerb, den die bewährten kreditwirtschaftlichen Strukturen in Deutschland ermöglichen.


Die Sparkassen-Finanzgruppe ist einerseits regional verwurzelt und dezentral organisiert; andererseits verfügt sie über einen leistungsstarken Verbund mit erfolgreichen überregionalen Partnern. Diese effiziente Arbeitsteilung ermöglicht es, unseren Kunden auch künftig die gesamte Breite der Finanzdienstleistungen flächendeckend anzubieten.

Entwicklung des Zinsniveaus


Die EZB hält inzwischen seit September 2023, als sie im Kampf gegen die Inflation zuletzt die Zinsen angehoben hatte, an den rekordhohen Schlüsselsätzen fest. Inzwischen ist die Inflation aber in der Euro-Zone im März 2024 auf 2,4 % gefallen, nach 2,6 % im Februar und 2,8 % im Januar. Die Zielmarke der EZB von 2,00 %, die sie mittelfristig als optimales Niveau für den Währungsraum anstrebt, rückt damit in greifbare Nähe. Die Zeiten der Hochinflation, die im Herbst 2022 zeitweise auf über zehn % anstieg, sind längst vorbei. Zehn Zinsanhebungen der EZB zwischen Sommer 2022 und September 2023 entfachten ihre Wirkung. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.

Entwicklung im Immobilienmarkt


Die Stadt Wedel sowie die umliegenden Dörfer gehören zum Kreis Pinneberg. Mit rund 660 km² ist der Kreis Pinneberg im Vergleich in Schleswig-Holstein flächenmäßig der kleinste Kreis. Nach vielen Jahren kontinuierlicher Wertsteigerungen reagieren die Werte für Wohnimmobilien im Jahr 2023 in allen Städtekategorien im Kreis deutlich negativ. Der Hamburger Rand bleibt mit dem Ort Wedel weiterhin eine attraktive Wohnlage im Kreis Pinneberg, auch wenn dort die Immobilienpreise innerhalb eines Jahres zum Teil um 20 % und mehr gesunken sind. Der Preis für einen Quadratmeter unbebautes Grundstück liegt im Kreis Pinneberg bei durchschnittlich 350 EUR, wobei Wedel mit über 800 EUR deutlicher Spitzenreiter ist.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023


Aus den diversen europäischen und nationalen Rechtssetzungsverfahren im Berichtsjahr sind hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Sparkasse die folgenden Veränderungen nennenswert. Alle Anforderungen wurden, soweit für das Berichtsjahr schon relevant, im Rahmen der Umsetzungsfristen umgesetzt.


Mit der 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 2023) die die BaFin am 29.06.2023 in Kraft gesetzt hat werden die regulatorischen Mindestanforderungen an das Risikomanagement seit 2005 nunmehr erneut an die aktuellen Vorstellungen der Bankenaufsicht angepasst.


Zum einen wurden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement aktualisiert, aber auch ganz neue Aspekte aufgegriffen wie z.B. was gilt künftig bei Handelsgeschäften im Homeoffice und Immobilieneigengeschäfte. Mit der 7.MaRisk-Novelle werden die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt.


Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat ausgehend von Basel III bzw. Basel IV auch zukünftige weitergehende Konkretisierungen und Adjustierungen durch die europäischen und nationalen Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden beschlossen.


Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen. Der Bundesrat verweigerte jedoch am 10.02.2023 seine Zustimmung. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde überarbeitet und eine Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 02.06.2023 und einen Monat später, also am 02.07.2023, trat das Gesetz in Kraft.


Die Europäische Kommission hat am 28.06.2023 ein Legislativpaket zur Modernisierung des Marktes für Zahlungsdienstleistungen vorgelegt. Es besteht aus drei Rechtsakten:

1. Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (Financial Data Access Regulation - FIDA)


2. 3. Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD3)


3. Verordnung über Zahlungsdienste (Payment Services Regulation, PSR1)

Dieses Maßnahmenpaket hat zum Ziel, den geltenden Rechtsrahmen für Zahlungsdienste an die laufende digitale Transformation im Finanzsektor anzupassen sowie die Risiken, mit denen sich Verbraucher auf den Zahlungsmärkten konfrontiert sehen, effektiv zu mindern.


Insgesamt müssen sich die Institute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik in den kommenden Jahren einstellen.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren


Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Kennzahlen

Cost-Income-Ratio 1

Betriebsergebnis vor Bewertung 2

Wachstum Forderungen an Kunden 3 Provisionsüberschuss 4

Gesamtkapitalquote nach CRR 5

Gesamtkostenquote 6

1 Cost-Income-Ratio =Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis vor Bewertung =Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
3 Wachstum Forderungen an Kunden =Bilanzposition Aktiva 4
4 Provisionsüberschuss =Bilanzpositionen GV 5 + 6
5 Gesamtkapitalquote nach CRR =Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte
6 Gesamtkostenquote =Verhältnis der Gesamtkosten zur durchschnittlichen Bilanzsumme

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand Veränderung Anteil in % der Bilanzsumme
2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % 3 %
Bilanzsumme 720,7 786,8 - 66,1 -8,4
DBS 1 741,9 764,6 - 22,7 -3,0
Geschäftsvolumen 2 726,2 792,2 - 66,0 -8,3
Barreserve 2,1 2,7 - 0,6 -22,2 0,3
Forderungen an Kreditinstitute 113,5 79,6 + 33,9 +42,6 15,7
Forderungen an Kunden 526,3 504,7 + 21,6 +4,3 73,0
Wertpapieranlagen 62,6 182,3 - 119,7 -65,7 8,7
Beteiligungen / Anteile an verbundenen Unternehmen 10,7 10,0 + 0,7 +7,0 1,5
Sachanlagen 2,1 2,0 + 0,1 +5,0 0,3
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 125,5 222,6 -97,1 -43,6 17,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 492,9 464,6 + 28,3 +6,1 68,4
Rückstellungen 13,2 13,3 - 0,1 -0,8 1,8
Eigenkapital 37,1 36,8 + 0,3 +0,8 5,1
Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
Cost-Income-Ratio 68,5 66,1 +2,4
Betriebsergebnis vor Bewertung 0,76 0,78 -0,02
Wachstum Forderungen an Kunden 526,3 504,7 + 21,6 +4,3
Provisionsüberschuss 4,9 4,8 +1,2
Gesamtkapitalquote nach CRR 15,42 16,73 -1,31
Gesamtkostenquote 1,66 1,52 +9,2

1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
2 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
3 Veränderungen teils in %, als auch in %-Punkten

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen


Die Bilanzsumme ist von 786,8 Mio. EUR auf 720,7 Mio. EUR zurückgegangen. Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) reduzierte sich ebenfalls von 792,2 Mio. EUR auf 726,2 Mio. EUR.


Ein wesentlicher Grund für den Rückgang des Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme ist der Abbau der GLRG-Geschäfte.

2.4.2. Aktivgeschäft 2.4.2.1. Forderungen an Kreditinstitute


Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich von 79,6 Mio. EUR auf 113,5 Mio. EUR.


Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf die Anlage freier liquider Mittel aus fälligen und veräußerten Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren zurückzuführen.


Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven und kurzfristigen Geldanlagen zusammen.


Es bestehen Schuldscheine in Höhe von nominell 4,5 Mio. EUR (im Vorjahr 7,5 Mio. EUR), die Emittenten aus Deutschland betreffen.

2.4.2.2. Forderungen an Kunden


Die Forderungen an Kunden erhöhten sich von 504,7 Mio. EUR auf 526,3 Mio. EUR.


Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich fast ausschließlich im langfristigen Bereich.


Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue Kredite in Höhe von insgesamt 88,4 Mio. EUR zugesagt (Vorjahr 117,3 Mio. EUR). Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus reduzierten sich im Gesamtjahr um 25,2 % auf 70,1 Mio. EUR.


Trotz des schwierigen konjunkturellen und wirtschaftlichen Umfeldes konnten die Forderungen an Kunden um 4,3 % ausgebaut werden.


Der Strukturanteil der Kundenforderungen an der Stichtagsbilanzsumme der Statistik zur Geschäftsentwicklung erhöht sich auf 74,8 % (Vj. 66,5 %) und liegt damit in unserer strategischen Range (65,0 % - 75,0 %)

2.4.2.3. Wertpapieranlagen


Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 119,7 Mio. EUR auf 62,6 Mio. EUR.


Für den deutlichen Rückgang war insbesondere die Abnahme der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 118,8 Mio. EUR maßgeblich. Ursächlich für den Rückgang war eine im Verlauf des Jahres angepasste Anlagestrategie, wonach die Mittel aus festverzinslichen Wertpapieren zunächst als kurzfristige Anlagen bei Kreditinstituten umgeschichtet wurden. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden um 0,9 Mio. EUR abgebaut.

2.4.2.4. Beteiligungen / Anteile an verbundenen Unternehmen


Im Geschäftsjahr 2023 stieg das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 0,7 Mio. EUR auf 10,7 Mio. EUR.


Die Veränderung ergab sich aus Zuschreibungen auf die Beteiligung an den SGVSH in Höhe von 0,7 Mio. EUR.


In 2018 gründeten wir zwei Tochterunternehmen (Betriebs- und Besitzgesellschaft). Die Sparkasse hält jeweils 100,00% (insg. 4,0 Mio. EUR). Gegenstand des operativen Unternehmens ist der Erwerb und die Vermittlung des An- und Verkaufs von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung der Vermietung und Verpachtung solcher Objekte, die Erschließung, Bebauung und Weiterveräußerung sowie alle hiermit unmittelbar oder mittel bar zusammenhängenden Geschäfte im Geschäftsgebiet der Sparkasse.


Aktuell werden zwei Projekte durch die Gesellschaft operativ entwickelt.

2.4.3. Passivgeschäft 2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich von 222,6 Mio. EUR auf 125,5 Mio. EUR.


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden deutlich abgebaut. Die Sparkasse hat insbesondere die Verbindlichkeiten an Offenmarktgeschäften (GLRG) der Deutschen Bundesbank zurückgezahlt.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich von 464,6 Mio. EUR auf 492,9 Mio. EUR.


Die Zunahme resultiert weitgehend aus der Entwicklung des aktuellen Umfeldes. Bevorzugte Anlagen waren die höher verzinslichen Einlagen, insbesondere "Termingelder", in die 65,3 Mio. EUR flossen. Der Zuwachs wurde überwiegend von der privaten Kundschaft durch Zufluss externer Gelder und Bestandsumbuchungen bewirkt.


In der Statistik zur Geschäftsentwicklung sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden insgesamt um 27,4 Mio. EUR bzw. 5,7 % auf 505,3 Mio. EUR (im Vorjahr 477,9 Mio. EUR) angewachsen und liegen damit insgesamt über unserem Planwert.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft


Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr


Der Bestand an Konten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 160 auf insgesamt 13.303 Girokonten. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Schließung von Filialen der Mitbewerber im Geschäftsgebiet.

Vermittlung von Wertpapieren


Das Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Neben den Anteilen an Investmentvermögen lag der Schwerpunkt bei den festverzinslichen Wertpapieren. Trotz des deutlich gestiegenen Zinsniveaus war der Wertpapierumsatz gegenüber dem Vorjahr konstant.

Immobilienvermittlung


Die Nachfrage nach Immobilien war im Geschäftsgebiet auch in 2023 hoch. Es wurden insgesamt 21 Objekte vermittelt.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen


Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 95 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 81 TEUR und einem Volumen von insgesamt 7,7 Mio. EUR abgeschlossen, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 22,9 % bedeutet.


An Sach-/ Leben-/ Rentenversicherungen konnten 461 Verträge mit einer Versicherungssumme von 4,8 Mio. EUR vermittelt werden, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 52,7 % bedeutet.

2.4.5. Derivate


Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen (allgemeines Zinsänderungsrisiko) und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage 2.5.1. Vermögenslage


Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von 74,8 % (im Vorjahr: 66,5 %). Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme hat sich von 60,1 % auf 69,8 % erhöht. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich insofern Veränderungen bei diesen Strukturanteilen.


Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen.


Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 37,1 Mio. EUR (Vorjahr 36,8 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine Zuführung von 2,2 Mio. EUR auf 32,0 Mio. EUR erhöht.


Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 15,4 % (im Vorjahr: 16,7 %). Die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer) wurden damit deutlich eingehalten. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten waren ab dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 548,0 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 84,5 Mio. EUR.


Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 13,9 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.


Die für 2023 prognostizierten Werte der Gesamtkapitalquote konnten nicht ganz erreicht werden. Hintergrund sind deutlich gestiegene anrechnungspflichtigen Positionen in 2023.


Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 10,55 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.


Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten.

2.5.2. Finanzlage


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 116,9 % bis 225,2 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag am 31. Dezember 2023 bei 139,8 %. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 111,6 % bis 115,4 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der NordLB. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde bis Januar 2023 genutzt.


Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

2.5.3. Ertragslage


Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Zinsüberschuss 12.750 17.323 -4.573 -26,4
Provisionsüberschuss 4.869 4.818 +51 1,1
Sonstige betriebliche Erträge 369 507 -138 -27,2
Personalaufwand 7.728 7.992 -265 -3,3
Anderer Verwaltungsaufwand 4.763 4.043 +720 17,8
Sonstige betriebliche Aufwendungen 717 874 -157 -18,0
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 4.781 9.739 -4.958 -50,9
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge -1.707 -4.888 +3.180 -65,1
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken -2.200 -3.750 +1.550 -41,3
Ergebnis vor Steuern 873 1.101 -228 -20,7
Steueraufwand 556 747 -191 -25,6
Jahresüberschuss 317 354 -37 -10,6

Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16


Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.


Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

2023 2022
Cost-Income-Ratio (%) 68,5 66,1
Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS 0,76 0,78
Provisionsüberschuss in TEUR 4.880 4.821
Gesamtkostenquote in % der DBS 1,66 1,52


Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 0,76 % (Vorjahr 0,78 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit deutlich unter dem Durchschnitt der SGVSH-Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,83 % wurde aufgrund des aktuellen Zinsumfeldes und einer Verteuerung der Passivseite unterschritten.


Der Provisionsüberschuss in % der DBS lag mit 0,66 % über dem Vorjahreswert von 0,63 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,65 % wurde aufgrund von guten Vertriebsleistungen leicht übertroffen.


Die Cost-Income-Ratio verschlechterte sich von 66,1 % auf 68,5 %.


Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss ungünstiger entwickelt als erwartet. Er hat sich ggü. der Planung um 7,3 % auf 12.854 TEUR reduziert und liegt leicht über dem Vorjahresniveau.


Der Zinsertrag 2023 liegt bei 17.096 TEUR (Vj. 14.189 TEUR) und damit über dem geplanten Zinsertrag in Höhe von 16.324 TEUR. Die Abweichung zur Planung bzw. zum Geschäftsjahr 2022 resultiert im Wesentlichen aus den zur Planung abweichenden Bestandsentwicklungen insbesondere im Kundenkreditgeschäft sowie dem deutlich veränderten Zinsniveau.


Der Zinsaufwand liegt für 2023 trotz der Zinsaussetzung für die Herabschreibungsanleihe für die Stadt Wedel bei 5.262 TEUR (Vj. 1.132 TEUR) und damit 1.787 TEUR über der Planung. Die Abweichung zur Planung bzw. zum Geschäftsjahr 2022 resultiert im Wesentlichen aus den zur Planung abweichenden Bestandsentwicklungen insbesondere im Kundeneinlagengeschäft sowie dem damit verbunden höheren Kundenzins.


Das Zinsergebnis aus den im Rahmen der Zinsbuchsteuerung eingesetzten Derivaten war wie geplant positiv. Mit 1.019 TEUR (Vj. -487 TEUR) wurde der Planwert erreicht.


Demgegenüber entspricht der Provisionsüberschuss nahezu dem erwarteten Niveau. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Giroverkehr mit 4.880 TEUR über dem Vorjahreswert (4.821 TEUR).


Des Weiteren ist der Personalaufwand entsprechend den Erwartungen ggü. dem Vorjahr gestiegen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der Belastung aus der Tariferhöhung für 2023. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert 7.605 TEUR wurde mit erreichten 7.597 TEUR leicht unterboten.


Der Sachaufwand liegt mit 4.724 TEUR (Vj. 4.334 TEUR) deutlich über dem Vorjahreswert, jedoch unter unserem Planwert von 5.098 TEUR. Dies liegt vor allem an Investitionen in das Hauptgebäude der Sparkasse.


Die für 2023 geplante Gesamtkostenquote in Höhe von 1,76% wurde mit 1,66% (Vj. 1,52%) deutlich unterschritten.


Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden in Höhe von 1.707 TEUR (Vorjahr 6.014 TEUR). Während sich aus dem Kreditgeschäft ein negatives Bewertungsergebnis ergab, das jedoch aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung noch als moderat zu bewerten ist, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen aufgrund der Realisierung hoher Kursverluste aus festverzinslichen Wertpapieren erneut negativ dar, lag jedoch deutlich unter dem Vorjahreswert. Zum Ausgleich der Ergebnisbelastung aus der Bewertung von Wertpapieren haben wir im Geschäftsjahr drei SpezialInvestmentfonds in das Sondervermögen Wedel Immobilienmaster 1 eingebracht und dabei stille Reserven gehoben. Die Anschaffungskosten der neuen Anteile am Spezial- Investmentfonds wurden nach dem Marktwert bemessen. Im Bereich der Beteiligungen kam es zu einer Zuschreibung in Höhe von 745 TEUR.


Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde deutlich um 2.200 TEUR aufgestockt.


Unter Abzug der Ertragssteuern von 678 TEUR (Vj. 789 TEUR) verbleibt ein Jahresüberschuss von 317 TEUR (Vj. 353 TEUR).


Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und des deutlich gestiegenen Zinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig.


Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,04 %.

2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage


Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen. Nichtsdestotrotz konnte die Sparkasse im Vergleich zu den SGVSH-Sparkassen nicht in dem gleichen Maße von dem gestiegenen Zinsniveau profitieren. Ende 2023 wurden entsprechende Maßnahmen umgesetzt, um im Eigengeschäft von den gestiegenen Zinssätzen in 2024 zu profitieren. Trotz der Realisierung von deutlichen Kursverlusten konnten wir eine Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals vornehmen. Insgesamt bewerten wir die Geschäftsentwicklung als noch zufriedenstellend.

3. Risikobericht

3.1. Risikomanagementsystem


Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.


In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.


Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko
Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko
Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko
Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko


Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 91,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 50,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurden die Teillimite für ADR Kunden und Refinanzierungskostenrisiko überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Limitsystem feinjustiert.


Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, risikomindernde Diversifikationseffekte.


Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
TEUR TEUR %
Adressenrisiko
Kundengeschäft 7.500 6.405 85,40
Eigengeschäft 3.000 133 4,43
Marktpreisrisiko
Zinsänderungsrisiko 12.000 7.697 64,14
Spreadrisiko 6.000 79 1,31
Immobilienrisiko 14.000 12.502 89,30
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 4.000 3.040 76,00
Operationelles Risiko 3.500 2.519 71,97
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 50.000 32.375 64,75


Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.


In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.


Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.


Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).


Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.


Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei einer unerwarteten Entwicklung die Risikotragfähigkeit weiterhin gegeben ist. Die Reflektion der Stresstestergebnisse zeigt teilweise existenzbedrohende Ergebnisse, die teilweise eine deutliche Verringerung des Vermögensbarwerts mit sich bringen würden. Damit entsprechen die gewählten Parameter und Fallkonstellationen den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Stresstests. Gerade die Immobilienfondsbestände können einen großen Wertverlust erleiden. Um dem entgegenzuwirken ist eine enge monatliche Überwachung bereits implementiert. Aufgrund der derzeitigen ökonomischen und wirtschaftlichen Herausforderungen erfolgt weiterhin eine strenge Beobachtung der Marktveränderungen. Da der Eintritt der Stressfälle als unwahrscheinlich anzusehen ist, werden derzeit keine Handlungsempfehlungen ausgesprochen.


Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand erfolgt im Rahmen des vierteljährlichen Risikogesamtberichts. Der Bericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.


Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.


Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch den Leiter Vorstandsstab wahrgenommen.


Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.


Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.


Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (NeuProdukt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

3.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken 3.2.1. Adressenrisiko


Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.


Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.


Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.


Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

3.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft


Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und einbringungsrisiko).


Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).


Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting


Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Volumen
31.12.2023 31.12.2022
Mio. EUR Mio. EUR
Firmenkundenkredite 361,7 358,9
Privatkundenkredite 244,8 246,4
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 5,0 7,0
Gesamt 611,5 612,3


Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 59,2 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 40,0 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.


Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkt bilden die Ausleihungen im Grundstücks- und Wohnungswesen mit einem Anteil von 40,0 % an den Firmenkundenkrediten. Nach unserer Analyse der Verteilung der Branchen besteht keine Risikokonzentration, sondern eine Konzentration innerhalb des Wirtschaftszweigs Grundstücks- und Wohnungswesen mit neun Engagements mit einem Volumen oberhalb von 3,0 Mio. EUR.


Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 20,0 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,25 Mio. EUR. 62,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 0,25 Mio. EUR bis 5,0 Mio. EUR und 17,7% haben ein Kreditvolumen von mehr als 5,0 Mio. EUR. Unsere Analyse der Verteilung der Größenklassen ergab keine Risikokonzentrationen, jedoch eine bemerkenswerte Größenkonzentration bei den Kreditengagements mit einem Volumen von mehr als 7,5 Mio. EUR.


Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen in %
1 bis 9 93,05 94,90
10 bis 15 5,31 4,38
16 bis 18 1,10 0,59


Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 0,59 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.


Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Größenkonzentration bei den Kreditengagements mit einem Volumen von mehr als 7,5 Mio. EUR, Branchenkonzentration bei den Branchen Grundstücks- und Wohnungswesen, Baugewerbe sowie Bauträger, Risikokonzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes.


Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.


Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.


Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023 Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen 524 388 142 90 680
Rückstellungen 69 2 16 0 55
Pauschalwertberichtigungen 723 151 26 0 848
Gesamt 1.316 541 184 90 1.583


Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.


Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung.

3.2.1.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft


Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.


Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.


Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.


Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"


Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 186,8 Mio. EUR. Das Volumen setzt sich aus Forderungen an Kreditinstitute (109,1 Mio. EUR), Immobilienfonds (62,6 Mio. EUR), Beteiligungen (10,7 Mio.EUR) und Schuldscheindarlehen (4,5 Mio. EUR) zusammen.


Die durch die Sparkasse gehaltenen Direktanlagen in Form von Darlehen, Schuldscheinen und Bausparguthaben mit einem Volumen von 16,7 Mio. EUR verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrade. Bei den übrigen ungerateten Beständen handelt es sich um i.W. um Guthaben bei der Bundesbank, Immobilienfonds und Beteiligungen.


Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren (Immobilienfonds) betrug am 31. Dezember 2023 0,5 Mio. EUR.


Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Kreditinstitute wobei der Großteil bei der Deutschen Bundesbank angelegt ist. Diese Branchenkonzentration ist strategiekonform und zu Steuerungszwecken sinnvoll.

3.2.2. Marktpreisrisiko


Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.


Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

3.2.2.1. Zinsänderungsrisiko


Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 250 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip


Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).


Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR 1.802 -4.511
in % der Eigenmittel 2,13 -5,34


Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich:


Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse.


Um diese Konzentration zu begrenzen, sind eine aktive Überwachung der Bestände, sowie ein angemessener Kundenzins elementar wichtig.


Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, wobei das Neugeschäft aus 2023 den Effekt abmilderte. Die Bar- und Marktwerte gehen in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ein. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.

3.2.2.2. Spreadrisiko


Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

3.2.2.3. Immobilienrisiko


Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).


In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

Immobilienfonds Frühwarnindikatoren


Immobilien im Eigenbestand werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.


Immobilienfonds werden in einem größeren Umfang gehalten (8,7 % der Bilanzsumme). Der Immobilienmarkt ist ein dynamischer Bereich, der von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird, darunter Zinssätze, Wirtschaftslage, Bevölkerungsentwicklung und regionale Trends. Aktuell kann der Immobilienmarkt je nach Region und Immobilientyp unterschiedlich sein. Die Immobilienfonds werden derzeit intensiv beobachtet.

3.2.3. Beteiligungsrisiko


Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.


Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.


Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens


Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
TEUR
Strategische Beteiligungen 6.698
Funktionsbeteiligungen -
Kapitalbeteiligungen 4.025


Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden.


Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH hält auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u.a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing sowie früher HSH). Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u.a. sonstigen Verpflichtungen z.B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht tragen.

3.2.4. Liquiditätsrisiko


Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.


Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.


Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.


Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.


In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.


Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung


Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.


Die Survival Period (Basisszenario 31.12.2023) der Sparkasse zeigt im Zeitverlauf keine nennenswerten Liquiditätsüber- oder unterdeckungen.


Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen: Hoher Anteil von lediglich kurzfristig gebundenen Bilanzpassiva als Hauptrefinanzierungsquelle, hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen.


Um diese Konzentration zu begrenzen, wird durch den Anlageausschuss und den Konditionsausschuss der Markt laufend beobachtet und bei Bedarf aktiv eingegriffen.


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

3.2.5. Operationelles Risiko


Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.


Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT


Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:


Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

3.2.6. Nachhaltigkeitsrisiko


Nachhaltigkeitsrisiken werden definiert als Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (sog. ESG-Risiken), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können.


Die Dimension Umwelt (E) beinhaltet sämtliche umweltbezogenen Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken wie z. B. Schäden an Infrastruktur auf Grund von klimabedingten Extremwetterereignissen. Mit inbegriffen sind auch Entwicklungen, die auf Grund gesellschaftlicher und politischer Erwartungen beziehungsweise Forderungen im Umweltkontext auftreten und insbesondere mit der Abkehr von fossilen Energieträgern verknüpft sind.


Die Dimension Soziales (S) umfasst sämtliche Aspekte, die den Menschen und das gesellschaftliche Zusammenleben betreffen, wie z. B. Arbeitssicherheit oder Minderheitenschutz. Neben per Gesetz kodifizierten Anforderungen sind zudem gesellschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, die im Extremen eine Neuordnung des Zusammenlebens und Wirtschaftens einfordern.


Unter der Dimension "G" sind im ESG-Kontext Maßnahmen und Entwicklungen zu verstehen, die sich auf die Unternehmenssteuerung von Geschäftskunden auswirken (z. B. zur Korruptionsvermeidung). Diese Maßnahmen können politischen als auch gesellschaftlichen Ursprungs sein. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt keine explizite Differenzierung der ESG-Risiken.


Nachhaltigkeitsfaktoren bezeichnen die verschiedenen Ausprägungen von Nachhaltigkeit in den einzelnen Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Sie stellen die Ausgangsbasis für die im Zuge der Risikoinventur durchzuführende Nachhaltigkeitsanalyse dar.


Nachhaltigkeitsrisiken wirken in erster Linie von "außen", d. h. aus Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik etc. auf das Institut (z. B. häufigeres Auftreten von Naturkatastrophen in Folge des Klimawandels). Hierfür wird der Begriff "Outside-in-Perspektive" verwendet. Nachhaltigkeitsrisiken können die Sparkasse in diesem Kontext direkt betreffen (z. B. in Form operationeller Risiken). Ebenso können indirekte Auswirkungen die Eigenanlagen sowie die Kunden der Sparkasse betreffen.


Nachhaltigkeitsrisiken, die aus dem Institut heraus wirken, werden unter dem der Begriff "Inside-out-Perspektive" zusammengefasst (z. B. Finanzierung von CO2-intensiven Unternehmen). Diese können sich in Form von Reputationsrisiken auf das Institut auswirken.


Physische Nachhaltigkeitsrisiken ergeben sich sowohl im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse (direkte Folgen) als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen (indirekte Folgen). Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft (Politische Maßnahmen, hohe Investitionskosten, neue Technologien und Erwartungen). Im Zuge der Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken innerhalb der Risikoinventur werden sowohl physische als auch transitorische Nachhaltigkeitsrisiken abgedeckt.


Das Thema Nachhaltigkeit hat umfassende Auswirkungen auf die Sparkasse, die über die reine Risikotragfähigkeitsbetrachtung hinausgehen. Wir wollen, auch aus der Nachhaltigkeitsperspektive, unsere Kunden, die Region und die Gesellschaft stark machen. Wir bekennen uns dazu, bei unserem Handeln ökonomische, ökologische und soziale Aspekte stets abzuwägen. Im Idealfall werden darüber hinaus Vertriebschancen realisiert, zusätzliche Erträge generiert, Kosten gesenkt und (Reputations-) Risiken reduziert.

3.2.7. Sonstige Risiken


Unter sonstigen Risiken werden Risiken zusammengefasst, die nicht bereits in anderen Risikoarten abgebildet wurden. Typische sonstige Risiken, die im Einklang mit dem jeweiligen Geschäftsmodell bzw. konform zur definierten Geschäfts- und Risikostrategie als wesentlich identifiziert werden können, sind zum Beispiel das Provisions- oder Kostenrisiko. Wesentliche sonstige Risiken sind nicht vorhanden.

3.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage


Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.


In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Zielkorridors. Limitumverteilungen ergaben sich zum 31.12.2023 aufgrund von Limitüberschreitungen (Gesamtlimit unverändert). Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 64,75 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.


Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) und im Fall einer sich weiter eintrübenden Wirtschaft. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.


Kostensteigerungen, gestiegene Zinsen und Unsicherheiten über die künftigen gesetzlichen Anforderungen an Bauten haben seit 2023 zu bundesweit deutlich rückläufigen Bauanträgen geführt, auch bereits genehmigte Projekte werden teilweise wieder abgesagt. Parallel dazu sind auch die Verkäufe von Immobilien eingebrochen. Bei bestehenden Projekten kann es somit zu Planungsänderungen sowie Bauzeit- bzw. Vermarktungsverzögerungen kommen. Vor diesem Hintergrund sind künftige Risiken aus Finanzierungen im Bereich der Bauträger und Projektfinanzierer nicht ausgeschlossen.


Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe (grün) zugeordnet.


Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

4. Chancen- und Prognosebericht

4.1. Chancenbericht


Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.


Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der regen Nachfrage nach Wohnungen und Büroflächen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.


Die Chance auf eine Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor allem nutzen, indem wir weiterhin konsequent unser Girokonto in den Mittelpunkt der Kundenbeziehung stellen. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran unsere Prozesse zu optimieren.


Chancen sehen wir außerdem auch in der Neuausrichtung unserer Vertriebsstruktur und aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.


Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Präsenz in der Hauptgeschäftsstelle und der flächendeckend angebotenen SB-Technik das Multikanalbanking und die digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen.


Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

4.2. Prognosebericht

4.2.1. Rahmenbedingungen

Perspektiven 2024 Jahresauftakt mit Hindernissen


Die rechnerische Ausrufung einer "technischen Rezession" könnte auf Deutschland doch noch zukommen, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte. Dann wären zusammen mit dem Jahresschluss 2023 die zwei aufeinanderfolgenden negativen Quartale zur Erfüllung der Definition gegeben. Es ist im Januar natürlich noch zu früh, einen solchen Verlauf für das erste Quartal insgesamt final abzuschätzen. Aber ausgeschlossen erscheint die abermalige Schrumpfung aus heutiger Sicht nicht.


Im Januar wurde die Wirtschaftstätigkeit jedenfalls bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Witterung und Streiks legten den Verkehr mehrere Tage lahm, wobei die Ausfälle im Güterverkehr für das Wachstum noch bedeutsamer sind als diejenigen im Personenverkehr. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eines Quartals hinterlassen einige beeinträchtigte Tage angesichts der insgesamt nur rund 65 Arbeitstage bereits einen spürbaren Effekt. Dazu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und der dadurch verlängerten Transportwege um Afrika herum. Die vollen Effekte der verzögerten Lieferungen werden sich erst in einigen Wochen zeigen.

Prognosen gehen von einsetzendem Wachstum im Jahresverlauf aus


Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.


Eine im Hauptszenario mögliche Erholung bei nachlassender Inflation ist auch die Argumentationslinie der aktuellen "Gemeinsamen Prognose" der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe.

Moderate Expansion 2024 vor allem von Erholung des privaten Konsums getragen


Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung, das fünfte Jahr einer inzwischen recht langen Stagnationsphase.


Anderseits unterzeichnen die vorhergesagten 0,3 % den angenommenen Dynamikgewinn im Verlauf des Jahres 2024. Denn der Wert ist abermals durch einen negativen statistischen Überhang aus 2023 und den bereits beschriebenen schwachen Jahresauftakt 2024 rechnerisch belastet. Im zweiten Halbjahr 2024 würde in dem beschriebenen Prognoseszenario der Verlauf besser sein, als es die magere Rate des Gesamtjahres suggeriert. Für das Folgejahr 2025 sagen die Chefvolkswirte aus Landesbanken, großen Sparkassen und der Deka denn auch eine Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 % voraus.


Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus.


Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.

Weiter nachlassender Preisauftrieb als gute Nachricht


Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft.


Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Die Kernraten unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen die Kernraten den allgemeinen Preistrend und bewegen sich 2024 und 2025 sehr ähnlich wie die "Headline"-Raten.


Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert. Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei zwei %.

Neujustierung der Zinslandschaft erscheint möglich


Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden. Die "Gemeinsame Prognose" hat in diesem Durchgang einen entsprechenden Leitzinsausblick im Rahmen einer Sonderfrage erhoben. Demnach geht eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus.


Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet.


Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten, dann aber 2025 an Kraft gewinnenden Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen.

Einlagensicherungssystem der Sparkassenfinanzgruppe


Die Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für SchleswigHolstein an. Der Sparkassen-Teilfonds ist Bestandteil des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der angehörenden Institute der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen nach dem EinSiG erfüllt werden kann ("Einlagensicherung"). Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die angehörenden Institute selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("Institutssicherung").


Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel nach dem Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 % der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die künftigen


Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf 227 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten.


Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis 2032 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse entfallende Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase auf ca. 2,6 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in 2032 sind jährliche Beiträge zu entrichten.

Prognosezeitraum, Chancen und Risiken


Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.


Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.


Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.


Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

4.2.2. Geschäftsentwicklung


Die Planung des Kundenkreditgeschäftes basiert grundsätzlich auf den Wachstumsannahmen des letztjährigen Planungsworkshops. Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem weiteren moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden.


Für die Wertpapiereigenanlagen sind im Jahr 2024 insgesamt konstante Bestände geplant. Insgesamt ist geplant, den Bestand auf dem Bundesbankkonto in Tranchen in marktgerechte Renten zu tauschen.


Neuinvestments im Bereich der Renten in der Direktanlage werden dabei weiterhin nur im Investmentgrade-Bereich getätigt. Die Immobilienfonds dienen der langfristigen Stabilisierung der ordentlichen Erträge. Hier rechnet die Sparkasse jedoch mit rückläufigen Beständen.


Im Bereich der Beteiligungen (inkl. Anteile an verbundenen Unternehmen) sind in 2024 keine wesentlichen Änderungen vorgesehen.


Die Planung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten stellt der Refinanzierungsplan der Sparkasse dar. Vorrangig refinanziert sich die Sparkasse über das originäre Kundengeschäft. Mögliche Lücken werden mittels Refinanzierungen bei Kreditinstituten oder institutionellen Anlegern geschlossen.


Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 ein Wachstum der Kundeneinlagen.


Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr ein konstantes Niveau.


Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 trotz der rückläufigen konjunkturellen Voraussetzungen insgesamt von leicht steigenden Vermittlungen aus. Einen wesentlichen Anteil steuern weiterhin die Giroerträge, aber auch das Wertpapiergeschäft mit Kunden sowie das Vermittlungsgeschäft (insbesondere Maklererträge und Versicherungen) bei.

4.2.3. Finanzlage


Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.


Die Finanzierung des Wachstums des Kreditgeschäftes erfolgt überwiegend über die Kundeneinlagen. Sollten darüber hinaus weitere Mittel erforderlich sein, so stehen in ausreichendem Umfang eigene Mittel auf dem Bundesbankkonto für einen Aktivtausch zur Verfügung.


Für das Jahr 2024 sind weitere Investitionen in die Räumlichkeiten der Sparkasse geplant.

4.2.4. Ertrags- und Vermögenslage


Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der gestiegenen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem erhöhten Zinsniveau insbesondere aufgrund von erhöhten Konditionsbeiträgen aus dem Kundengeschäft mit einem um 1.739 TEUR steigenden Zinsüberschuss.


Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem Anstieg um 360 TEUR aus, da wir trotz des aktuellen Zinsumfeldes weiterhin Potentiale im Wertpapier- und Versicherungsbereich sehen.


Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand um 8,8 % steigen. Die tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten. Die Sachkosten erhöhen sich aufgrund von weiteren Investitionen in die Infrastruktur des Hauptgebäudes. Des Weiteren sind ein Hauptreiber inflationsbedingte Preissteigerungen.


Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein steigendes Betriebsergebnis vor Bewertung von 6.634 TEUR bzw. 0,90 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme.


Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt steigendes negatives Bewertungsergebnis.


Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds rechnen wir mit geringeren Bewertungsergebnissen.


Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.


Bei der CIR erwarten wir für 2024 ein Verhältnis von 66,9 % und für die PCIR einen Wert von 40,6 %.


Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 14,0 %, die aufgrund möglicher Schwankungen von SREP, Eigenmittelempfehlungen und neuen Anforderungen aus dem antizyklischen Kapitalhaltungspuffer über dem aktuell vorgeschriebenen Wert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich kombinierter Kapitalpufferanforderungen liegt, wird mit einem Planwert von 16,5 % per 31. Dezember 2024 überschritten.


Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir aufgrund der o.g. Maßnahmen eine deutliche Steigerung auf 0,90% (2023: 0,76%).


Wir erwarten bezüglich des Kundenkreditvolumens auf Basis der prognostizierten Durchschnittsbestände insgesamt nur ein moderates Wachstum, das bei den Unternehmen in erster Linie durch die Nachfrage nach Kreditmitteln für den Wohnungsbau getragen werden wird. Bei den Privathaushalten steht ebenso die Finanzierung des Wohnungsbaus im Vordergrund.


Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr eine Steigerung um rd. 1,1 %-Punkte. Die Steigerung wird insofern deutlich positiver ausfallen als im Vorjahr. Haupttreiber ist hier der Abbau von einzelnen Positionen im Depot A. Daneben gehen wir aufgrund der insgesamt erfreulicheren Ertragslage von einer gegenüber dem Vorjahr deutlich höheren Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken aus.


Für das wirtschaftliche Eigenkapital erwarten wir für das Folgejahr eine deutliche Steigerung um 3.450 TEUR, die deutlich über dem Vorjahreswert liegen wird. Hauptursache hierfür ist die insgesamt freundlichere Ertragslage.


Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.


Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

4.3. Gesamtaussage


Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.


Auch die Situation am Immobilienmarkt bleibt in 2024 weiterhin angespannt. Die Talsohle wird aktuell überschritten. Externe Faktoren zeigen jedoch einen freundlichen Ausblick (Zinssicherheit nimmt zu und die Investitionsbereitschaft wächst) auf die kommenden Jahre.


Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.


Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig. Die Lage auf dem Immobilienmarkt wird streng überwacht.


Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

 

Wedel, den 06.06.2024

Der Vorstand
Marc Cybulski

Florian Graßhoff

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 2.034.138,92 1.791
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 30.656,17 958
2.064.795,09 2.749
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 96.641.288,21 49.873
b) andere Forderungen 16.828.861,06 29.760
113.470.149,27 79.633
4. Forderungen an Kunden 526.259.973,23 504.679
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert
100.153.218,88 EUR
( 78.411 )
Kommunalkredite
13.505.138,15 EUR
( 19.841 )
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank
0,00 EUR
( 0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank
0,00 EUR
( 0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 0,00 99.015
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank
0,00 EUR
( 99.015 )
bb) von anderen Emittenten 0,00 19.786
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank
0,00 EUR
( 19.786 )
0,00 118.801
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag
0,00 EUR
( 0)
0,00 118.801
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 62.560.429,84 63.457
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 6.698.355,05 5.954
darunter:
an Kreditinstituten
0,00 EUR
( 0)
an Finanzdienstleistungsinstituten
0,00 EUR
( 0)
an Wertpapierinstituten
0,00 EUR
( 0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.025.000,00 4.025
darunter:
an Kreditinstituten
0,00 EUR
( 0)
an Finanzdienstleistungsinstituten
0,00 EUR
( 0)
an Wertpapierinstituten
0,00 EUR
( 0)
9. Treuhandvermögen 927.430,50 1.052
darunter:
Treuhandkredite
927.430,50 EUR
( 1.052 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.673,00 24
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
14.673,00 24
12. Sachanlagen 2.121.146,40 1.955
13. Sonstige Vermögensgegenstände 2.504.734,59 4.339
14. Rechnungsabgrenzungsposten 90.292,17 91
Summe der Aktiva 720.736.979,14 786.757

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 151.805,15 50
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 125.385.952,58 222.527
125.537.757,73 222.577
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 69.716.478,07 91.768
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 279.365,47 320
69.995.843,54 92.088
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 327.267.622,75 343.097
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 95.671.382,16 29.387
422.939.004,91 372.483
492.934.848,45 464.571
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere
0,00 EUR
0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 927.430,50 1.052
darunter:
Treuhandkredite
927.430,50 EUR
1.052 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 628.559,33 268
6. Rechnungsabgrenzungsposten 7.550,98 10
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 11.298.848,00 11.069
b) Steuerrückstellungen 49.100,82 280
c) andere Rückstellungen 1.862.168,29 1.956
13.210.117,11 13.305
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 8.445.246,56 8.445
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig
0,00 EUR
0)
11. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals 10.000.000,00 10.000
12. Fonds für allgemeine Bankrisiken 31.950.000,00 29.750
13. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 36.778.606,90 36.425
36.778.606,90 36.425
d) Bilanzgewinn 316.861,58 353
37.095.468,48 36.779
Summe der Passiva 720.736.979,14 786.757
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 5.438.412,67 5.463
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
5.438.412,67 5.463
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 26.891.261,10 48.131
26.891.261,10 48.131

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 14.721.709,99 13.240
darunter:
abgesetzte negative Zinsen
0,00 EUR
( 12 )
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 1.364.921,54 1.944
16.086.631,53 15.184
2. Zinsaufwendungen 5.232.946,26 1.446
darunter:
abgesetzte positive Zinsen
5.168,29 EUR
( 839 )
10.853.685,27 13.739
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.679.311,83 3.515
b) Beteiligungen 216.516,68 70
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
1.895.828,51 3.585
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 5.087.016,61 5.013
6. Provisionsaufwendungen 218.031,32 195
4.868.985,29 4.818
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 368.808,72 507
darunter:
aus der Abzinsung von Rückstellungen
6.895,40 EUR
( 5)
9. (weggefallen)
17.987.307,79 22.648
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 5.924.088,70 5.440
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.803.456,55 2.552
darunter:
für Altersversorgung
763.601,09 EUR
( 1.578 )
7.727.545,25 7.992
b) andere Verwaltungsaufwendungen 4.762.819,81 4.043
12.490.365,06 12.035
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 272.892,61 307
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 443.790,60 567
darunter:
aus der Aufzinsung von Rückstellungen
106.867,72 EUR
( 367 )
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 4.126
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 12.365,48 0
12.365,48 4.126
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 1.719.657,13 762
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
1.719.657,13 762
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 2.200.000,00 3.750
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 872.967,87 1.101
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 530.206,43 722
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 25.899,86 26
556.106,29 747
25. Jahresüberschuss 316.861,58 353
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
316.861,58 353
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
316.861,58 353
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 316.861,58 353

ANHANG

A. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wedel wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Forderungen


Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden zum Nennwert bzw. zu den Anschaffungskosten bilanziert.


Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsvereinbarung.


Für Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, bestehen Einzelwertberichtigungen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.


Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Betrachtungen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider.


Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.


Die strukturierten Produkte im Kundenkreditgeschäft (Forwardvereinbarungen, Darlehen mit Zinsuntergrenze) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.

Wertpapiere


Für Investmentfondsanteile haben wir grundsätzlich als beizulegenden Zeitwert den investmentrechtlichen Rücknahmepreis angesetzt. Davon abweichend wurden die 49.719 Anteile des Zielfonds Deutsche Investment Wohnen IV innerhalb des Masterfonds Wedel Immobilienmaster 1 werterhellend nicht mit dem nach investmentrechtlichen Grundsätzen zum Bilanzstichtag festgestellten Kurs von 108,79 EUR, sondern mit seinem Verkaufspreis aus März 2024 von 90,00 EUR bewertet.


Die Bewertung der unter Posten Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile an Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG erfolgte auf Basis des Nettovermögenswertes.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen


Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Soweit die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wurden Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zum Zeitwert, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen. Die Bewertung erfolgte unter Zugrundelegung des strengen Niederstwertprinzips.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen


Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW - Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11 n.F.) unter dem Bilanzposten Immaterielle Anlagewerte ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden, wobei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde.


Die Grundstücke wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Gebäude des Anlagevermögens sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen angesetzt (§ 340e Abs. 1 Satz 1 und 3 i. V. m. § 253 Abs. 1 und 3 HGB). Die Gebäude wurden linear mit den steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Bei einem Gebäude wurde die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG gewählt. Entsprechend Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB erfolgte eine Beibehaltung der niedrigeren Wertansätze gem. §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. und der Abschreibungsmethode.


Bei Einbauten in gemieteten Räumen bis zum 31. Dezember 1997 erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechend der Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses, wenn diese kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Nach dem 31. Dezember 1997 durchgeführte Einbauten werden nach den für Gebäude geltenden Grundsätzen linear abgeschrieben. Für gesondert bewertbare Gebäudeteile (Schalterhallen) erfolgte die Abschreibung linear auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.


Bei beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear gemäß § 7 Abs. 1 EStG. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR netto (Software bis 410,00 EUR netto) wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre linear Gewinn mindernd aufgelöst wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR netto wurden direkt als Aufwand gebucht.

Sonstige Vermögensgegenstände


Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich zu den Anschaffungskosten (Nennwert) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Ist der Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten höher als der Auszahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite aufgenommen und laufzeitanteilig aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsvereinbarung.

Rückstellungen


Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.


Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (ab 2025) sowie Rentensteigerungen von 5,0 % (2024) bzw. 2,0 % (ab 2025) ermittelt. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die Errechnung des Gutachtens wurde ein auf das Jahresende prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 % (Vorjahr 1,78%) zugrunde gelegt. Der veröffentlichte Satz beträgt 1,82 %. Es ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse, da der prognostizierte Zinssatz nahezu dem zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten Zinssatz entsprach.


Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung zukünftiger Kostensteigerungen gebildet. Sie wurden bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank für den Monat Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.


Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von einem Jahr mit einem von der Deutschen Bundesbank am 31. Oktober 2023 veröffentlichten und auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,00 % abgezinst.


Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand, Erträge aus der Abzinsung der Rückstellungen im sonstigen betrieblichen Ertrag erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen.


Die Erfolgswirkung, die sich aus der Veränderung des Diskontierungssatzes gegenüber der Vorjahresrechnung bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen ergibt, wird in Ausübung des Ausweiswahlrechts i. S. d. IDW RS HFA 30 "Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersvorsorgeverpflichtungen" ebenfalls den Erfolgen aus der Auf- und Abzinsung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen zugeordnet.


Die zur Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen und werden somit nicht gesondert bewertet.


Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals


Die ausgegebene nachrangige Inhaberschuldverschreibung in Form eines CoCo-Bonds, die als Herabschreibungsanleihe ausgestattet ist, wird als Instrument des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals mit einem gegebenenfalls infolge einer Herabschreibung verminderten Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Eine Herabschreibung war bisher nicht erforderlich.

Gewinn- und Verlustrechnung


Die Zinsergebnisse aus Zinsswapgeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung kompensiert. Die Zinsaufwendungen und -erträge der Zinsswapgeschäfte werden auf Einzelgeschäftsebene netto dargestellt und entweder unter GV-Posten 1 (Zinsertrag) oder GV-Posten 2 (Zinsaufwendungen) eingestellt.


Die für aufgenommene Gelder von der Sparkasse empfangenen Positivzinsen werden im GV-Posten 2 ausgewiesen.

C. Erläuterungen zur Jahresbilanz


Alle Angaben in EUR


Für die Fristengliederung nach Restlaufzeiten gelten ausschließlich die in den §§ 8 und 9 RechKredV in Verbindung mit § 340d HGB getroffenen Regelungen. Von einer Einbeziehung der anteiligen Zinsen in die Aufgliederung nach Restlaufzeiten wurde gemäß § 11 Satz 3 RechKredV abgesehen.

Aktiva 3:

Forderungen an Kreditinstitute


Die unter Posten 3b) andere Forderungen ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

bis drei Monate 0,00

mehr als drei Monate bis ein Jahr 4.500.000,00

mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 10.000.000,00

mehr als fünf Jahre 394,00

Im Posten 3b) enthaltene nachrangige Forderungen

Bestand am Bilanzstichtag 3.000.000,00

Bestand am 31.12. des Vorjahres 3.000.000,00

Forderungen an die eigene Girozentrale 5.293.914,73

Aktiva 4: Forderungen an Kunden


Die Forderungen an Kunden gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

bis drei Monate 29.447.975,76

mehr als drei Monate bis ein Jahr 29.480.413,41

mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 112.968.457,96

mehr als fünf Jahre 341.716.982,62


Die im Bilanzposten enthaltenen Forderungen mit unbestimmter Laufzeit betragen 12.615.699,76


Folgende Zuordnung der einzelwertberichtigten Forderungen in der Fristengliederung für die Bilanzposition Aktiva 4 wurde vorgenommen: die Zuordnung der gekündigten einzelwertberichtigten Forderungen erfolgt zu den "Forderungen mit unbestimmter Laufzeit", die ungekündigten einzelwertberichtigten Forderungen werden entsprechend ihrer Restlaufzeit den Laufzeitbändern zugeordnet. Gebildete Einzelwertberichtigungen werden den "Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren" zugeordnet.


Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 0,00
Bestand am 31.12. des Vorjahres 3.040.275,00
Forderungen an verbundene Unternehmen: Bestand am Bilanzstichtag 0,00
Bestand am 31.12. des Vorjahres 4.587.300,00

Aktiva 5:

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere


Im Bilanzposten enthaltene Beträge, die bis zum nächsten Bilanzstichtag fällig werden: 0,00


Von den im Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

börsennotiert 0,00

nicht börsennotiert 0,00


Im Geschäftsjahr 2023 wurde der gesamte Bestand durch Verkäufe und Fälligkeiten abgebaut. Es wurden auch Wertpapiere des Anlagevermögens mit Buchwerten von insgesamt 60.652 TEUR vorzeitig veräußert. Hierbei wurden Verluste von 3.777 TEUR realisiert.

Aktiva 6:

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere


Von den im Bilanzposten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

börsennotiert 0,00

nicht börsennotiert 0,00


Die Sparkasse hält 100% der Anteile am Spezial-AIF-Sondervermögen "Wedel Immobilienmaster 1". Bei einem Marktwert von 63.378 TEUR und einem Buchwert i. H. v. 61.940 TEUR ergeben sich stille Reserven von 1.438 TEUR. Im Geschäftsjahr wurden drei Spezial-Investmentfonds in das Sondervermögen Wedel Immobilienmaster 1 zu ihren Marktwerten eingebracht. Im März 2024 sind die im Wedel Immobilienmaster 1 gehaltenen Anteile des Fonds "Deutsche Investment Wohnen IV" auf unseren Wunsch im Kreis der übrigen Anleger umplatziert worden. Die Umplatzierung erfolgte vereinbarungsgemäß zu einem Kurs von 90,00 EUR pro Anteil bei einem nach investmentrechtlichen Grundsätzen ermittelten Kurs von 108,79 EUR pro Anteil per 31. Dezember 2023. In die Ermittlung des Marktwertes des Wedel Immobilienmasters 1 per 31.12.2023 ist der niedrigere Umplatzierungskurs bereits eingeflossen.


Der Wedel Immobilienmaster 1 investiert nach den Anlagerichtlinien überwiegend in einzelne Immobilienfonds, deren Anlageschwerpunkte in Handels-, Gewerbe-, Büro-, Hotel-, Pflege- und Wohnimmobilien in Deutschland liegen. Die im Geschäftsjahr erfolgten Ertragsausschüttungen betrugen 1.239 TEUR beim Immobilienmaster 1.


Eine Rückgabe der Anteile ist täglich und unter Abgabe einer unwiderruflichen Erklärung der Rückgabe möglich. Die Rücknahme erfolgt spätestens am letzten Bankarbeitstag des übernächsten Kalenderquartals, welches auf die Rückgabeerklärung des Anlegers folgt. Der Gesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, die Rückgabe der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen des Anlegers erforderlich erscheinen lassen.

Aktiva 7:

Beteiligungen


Die Beteiligungen entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligung am Stammkapital des Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Holstein (SGVSH, Kapitalanteil i. H. v. 1,35%) und auf die Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbs KG, Kapitalanteil i. H. v. 0,04%), über die die Sparkasse mittelbar an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) beteiligt ist. Die Erwerbs KG weist zum 31.12.2022 ein Eigenkapital in Höhe von 3.285.298 TEUR sowie ein Jahresergebnis von 2.830 TEUR aus.


Aufgrund fehlender Offenlegungsverpflichtung wurde auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 HGB zum Eigenkapital und zum letzten Geschäftsergebnis für die Beteiligung am SGVSH verzichtet. Die Sparkasse hat keinen beherrschenden Einfluss.


Der SGVSH hält direkt oder indirekt Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing) und wird dafür von seinen Mitgliedssparkassen mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe von der Verbandsversammlung des SGVSH bestimmt wird. Der Bewertung der wesentlichen Beteiligungen liegen Zeitwertgutachten des SGVSH sowie einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Basis des Ertragswertverfahrens zugrunde. Der SGVSH wurde bei der Erstellung der Zeitwertgutachten von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt.

Aktiva 8:

Anteile an verbundenen Unternehmen


Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet. Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses wird gem. § 296 Abs. 2 HGB verzichtet (untergeordnete Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage).

Aktiva 9:

Treuhandvermögen

Forderungen an Kunden 927.430,50

Aktiva 12:

Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten belaufen sich auf (Bilanzwert) 1.302.752,22
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 818.394,18

Aktiva 14:

Rechnungsabgrenzungsposten

Unterschiedsbeträge zwischen dem Nennbetrag und dem höheren Auszahlungsbetrag von Forderungen 229,81
Bestand am 31.12. des Vorjahres 785,31
Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungs- und dem niedrigeren Ausgabebe trag bei Verbindlichkeiten oder Anleihen 3.707,72
Bestand am 31.12. des Vorjahres 5.374,39

Latente Steuern


Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen gedeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungsbewertung, der Wertpapierbewertung sowie den Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 15,825 % für die Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag sowie 14,7 % für die Gewerbesteuer.

Mehrere Posten der Aktivseite betreffende Angaben:

Fremdwährung

Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährunglautenden Vermögensgegenstände beläuft sich auf 0,00
(Vorjahr 326,28)

Anlagenspiegel


Die immateriellen Anlagewerte (Aktiva 11) und die Sachanlagen (Aktiva 12) haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in EUR)
Immaterielle Anlagewerte A11 Sachanlagen A12
Grundstücke und Gebäude BGA höherwertige Vermögensgegenstände BGA geringwertige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 224.980,30 13.290.520,30 3.526.135,96 327.097,84
Zugänge 0,00 0,00 392.530,13 46.312,46
Abgänge 9.996,00 0,00 151.774,79 4.396,57
Umbuchungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 214.984,30 13.290.520,30 3.766.891,30 369.013,73
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 200.797,30 11.857.996,08 3.143.697,92 187.378,84
Abschreibungen des Geschäftsjahres 9.510,00 129.772,00 73.631,15 59.979,46
Zuschreibungen des Geschäftsjahres 0,00 0,00 0,00 0,00
Änderung der gesamten Abschreibungen
Im Zusammenhang mit den Zugängen 0,00 0,00 0,00 0,00
Im Zusammenhang mit den Abgängen 9.996,00 0,00 142.779,95 4.396,57
Im Zusammenhang mit den Umbuchungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 200.311,30 11.987.768,08 3.074.549,12 242.961,73
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 24.183,00 1.432.524,22 382.438,04 139.719,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 14.673,00 1.302.752,22 692.342,18 126.052,00
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in EUR)
Sachanlagen A12
Summe BGA Summe Sachanlagen
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 3.853.233,80 17.143.754,10
Zugänge 438.842,59 438.842,59
Abgänge 156.171,36 156.171,36
Umbuchungen 0,00 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 4.135.905,03 17.426.425,33
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 3.331.076,76 15.189.072,84
Abschreibungen des Geschäftsjahres 133.610,61 263.382,61
Zuschreibungen des Geschäftsjahres 0,00 0,00
Änderung der gesamten Abschreibungen
Im Zusammenhang mit den Zugängen 0,00 0,00
Im Zusammenhang mit den Abgängen 147.176,52 147.176,52
Im Zusammenhang mit den Umbuchungen 0,00 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 3.317.510,85 15.305.278,93
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 522.157,04 1.954.681,26
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 818.394,18 2.121.146,40


Das Finanzanlagevermögen hat sich im Berichtsjahr wie folgt ermittelt:

Bilanzwert am 31.12. des Vorjahres* Nettoveränderung im Berichtsjahr Bilanzwert zum Bilanzstichtag*
Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
62.151.600,00 -62.151.600,00 0,00
Aktiva 6
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
2.960.660,27 -2.340.440,03 620.220,24
Aktiva 7
Beteiligungen
5.953.557,15 +744.797,90 6.698.355,05
Aktiva 8
Anteile an verbundenen Unternehmen
4.025.000,00 0,00 4.025.000,00
Aktiva 13
Sonstige Vermögensgegenstände
50,00 0,00 50,00

*) ohne antizipative Zinsen und sonstige Abgrenzungen


Für das Finanzanlagevermögen wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Rech-KredV Gebrauch gemacht.


Im Geschäftsjahr wurden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt waren, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, mit einem Buchwert von insgesamt 60.652 TEUR aus dem Anlagevermögen vorzeitig verkauft.

Passiva 1:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Die unter Posten 1b) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

bis drei Monate 29.586.576,86

mehr als drei Monate bis ein Jahr 11.751.953,47

mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 17.963.177,85

mehr als fünf Jahre 65.612.657,09

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 0,00
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände beträgt 25.738.504,22

Passiva 2:

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


Die unter Posten 2a) Unterposten ab) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

bis drei Monate 0,00

mehr als drei Monate bis ein Jahr 115.289,03

mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 164.076,44

mehr als fünf Jahre 0,00


Die unter Posten 2b) Unterposten bb) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

bis drei Monate 21.636.506,24

mehr als drei Monate bis ein Jahr 46.550.484,90

mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 26.276.589,64

mehr als fünf Jahre 163.098,01

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: Bestand am Bilanzstichtag 1.579.335,39
Bestand am 31.12. des Vorjahres 5.533.469,33

Passiva 4:

Treuhandverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 927.430,50

Passiva 6:

Rechnungsabgrenzungsposten

Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalbetrag sind enthalten mit 7.550,98
Bestand am 31.12. des Vorjahres 10.194,89

Passiva 7:

Rückstellungen


Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre zum 31. Dezember 2023 ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 HGB von 133.323 EUR.


Er unterliegt nicht weiter der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB, da in den Vorjahren in diesem Zusammenhang bereits ein entsprechender Betrag der Sicherheitsrücklage zugeführt wurde.

Passiva 9:

Nachrangige Verbindlichkeiten

Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Aufwendungen in folgender Höhe angefallen: 169.565,63


Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Eine vorzeitige Tilgung der nachrangigen Verbindlichkeiten ist nicht möglich. Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt und die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden.


Bei den Verbindlichkeiten mit Nachrangabrede wird in zwei Fällen 10 % der Summe des Bilanzpostens 9 überschritten:

Volumen 2.700.000,00 EUR

Zinssatz 2,54 %

Fälligkeit 04.12.2028

Volumen 5.000.000,00 EUR

Zinssatz 1,68 %

Fälligkeit 10.05.2031


Die weiteren sonstigen Mittelaufnahmen sind im Durchschnitt mit 2,33 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten betragen 10 Jahre.


Im Folgejahr werden keine dieser Mittelaufnahmen zur Rückzahlung fällig.

Passiva 11:

Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals


Der Posten enthält eine nachrangige Inhaberschuldverschreibung in Form einer AT1-Anleihe (CoCo-Bonds), die gemäß Art. 51 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als Posten des zusätzlichen Kernkapitals angerechnet wird.


Die Anleihe hat keinen Endfälligkeitstag. Sie kann von der Sparkasse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von nicht weniger als 30 Tagen zum Ablauf von 5 Jahren seit dem Tag der Begebung und danach zu jedem Zinszahlungstag gekündigt und zurückgezahlt werden. Des Weiteren kann die Schuldverschreibung unter bestimmten aufsichtsrechtlichen oder steuerlichen Gründen vorzeitig gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde.


Die Sparkasse hat das Recht, die Zinszahlung nach freiem Ermessen ganz oder teilweise entfallen zu lassen. Entfallene Zinszahlungen werden nicht nachgezahlt.


Im Falle eines Auslöseereignisses ist eine Herabschreibung pro rata mit sämtlichen anderen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die eine Herabschreibung bei Eintritt des Auslöseereignisses vorsehen, vorzunehmen. Die Vornahme einer Hochschreibung steht vorbehaltlich bestimmter Bedingungen im Ermessen der Sparkasse.


Laut Emissionsvertrag ist eine Herabschreibung erst erforderlich, wenn die in Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a) CRR oder einer Nachfolgeregelung genannte harte Kernkapitalquote unter den in Art. 54 Abs. 1 Buchstabe a) i) CRR genannten Wert von 5,125 % oder in einer Nachfolgeregelung genannten Wert (die "Mindest-CET1-Quote") fällt. Das Auslöseereignis für eine Herabschreibung der Anleihen ist somit nicht an einen Jahresfehlbetrag geknüpft; insofern fehlt es an einer Verlustbeteiligung, sodass die Herabschreibungsanleihe keinen Eigenkapitalcharakter sondern Fremdkapitalcharakter hat. Die laufende Bedienung der Herabschreibungsanleihe ist infolge des Fremdkapitalcharakters unter den Zinsaufwendungen auszuweisen. Im Berichtsjahr sind Zinsen in Höhe von 0,00 EUR angefallen.

Posten 1b) unter dem Strich: Eventualverbindlichkeiten


In diesem Posten werden für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen der Kreditrisikomanagementprozesse geht die Sparkasse für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden konnte, hat die Sparkasse ausreichende Rückstellungen gebildet.


Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Sparkasse an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG hat die Sparkasse eventuelle Verpflichtungsüberhänge gegenüber dem DSGV ö.K. aus Aufwendungsersatzansprüchen für bei den Sparkassen aufgenommene Darlehen zur teilweisen Refinanzierung der Beteiligung auszugleichen. Für das Geschäftsjahr 2023 wird der DSGV ö.K. keinen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen. Die Pflicht zur Bildung einer Rückstellung für eventuelle Verpflichtungsüberhänge aus Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber dem DSGV ö.K. besteht aktuell folglich nicht.

Posten 2 c) unter dem Strich: Andere Verpflichtungen


Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir Rückstellungen gebildet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Mit der Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft der schleswig-holsteinischen Sparkassenorganisation GbR, Kiel, ist die unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbunden.


Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Tarifvertrag Altersversorgung - (ATV)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV zu verschaffen, ist die Stadtsparkasse Wedel bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beteiligt.


Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlagefinanzierung). Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts von 10 Jahren zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der von der Schwankungsreserve umfassten zwölf folgenden Monate zu erfüllen. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Umlagesatz 6,90 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zusammen mit dem zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 Prozent sind insgesamt 7,30 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die VBL zu entrichten. Ein Sanierungsgeld wird nicht mehr erhoben. Der Arbeitgeberanteil an der Umlage beträgt 5,49 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Arbeitnehmeranteil zur Umlage beträgt 1,41 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zudem tragen die Arbeitnehmer noch einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage in Höhe von 0,40 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.


Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV richtet sich gegen die VBL, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 5.050.336,40 EUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 273.561,07 EUR.


Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der VBL handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert, der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung, zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 16.750 TEUR.


Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer von der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.


Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der VBL in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der Verpflichtung der VBL.


Die Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein an. Der Sparkassen-Teilfonds ist Bestandteil des institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel nach dem Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf 227 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten.


Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis 2032 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse entfallende Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase auf ca. 2,6 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in 2032 sind jährliche Beiträge zu entrichten.


Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u.a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing sowie früher HSH) gehalten. Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u.a. sonstige Verpflichtungen z.B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht tragen.


Weitere Übernahmeverpflichtungen bestehen in Höhe von insgesamt 8,2 TEUR aus der Zeichnung von Fondsanteilen. Die Anlage der Mittel erfolgt in Immobilien.


Am Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte zinssatzbezogene Termingeschäfte (Payerzinsswaps) in Höhe von 80,0 Mio. EUR. Die nach der Marktbewertungsmethode ermittelten Marktwerte betragen zum Bilanzstichtag +4.908 TEUR. Die noch nicht abgewickelten Zinsderivate wurden im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Bei den Kontrahenten im Derivategeschäft handelt es sich ausschließlich um Institute der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Ermittlung der Marktwerte aus diesen Positionen erfolgte anhand eines zentral in der Sparkassenorganisation eingesetzten Programms, das auf bankaufsichtlich anerkannten Bewertungsmethoden basiert.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

GV 29: Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

E. Sonstige Angaben

Organe der Sparkasse

Verwaltungsrat

Gernot Kaser, Bürgermeister, Stadt Wedel (Vorsitzender)

Norbert Weller, Steuerberater i.R. (1. stellv. Vorsitzender)

Claudia Wittburg, Senior Sales Manager, The Performance Network Group GmbH (2. stellv. Vorsitzende)

Kristin Bahner, Bankkauffrau, Stadtsparkasse Wedel

Sandra Beyer, Bankkauffrau, Stadtsparkasse Wedel

Ursula Lauenstein, Physiotherapeutin i.R.

Wolfgang Rüdiger, Diplom-Ingenieur i.R.

Michael Zacher, Sparkassenkaufmann, Stadtsparkasse Wedel

Klaus Koschnitzke, Interimsmanager i.R. (ab 18.09.2023)

Sabine Zedler, Personal-Managerin, Gebr. Heinemann SE & Co. KG (ab 18.09.2023)

Karin Blasius, wissenschaftliche Angestellte IT i.R. (ab 18.09.2023)

Thomas Wöstmann, Geschäftsführer, Haus Betlehem e.V. (ab 18.09.2023)

Andreas Schnieber, Dipl.-Verwaltungswirt, Freie und Hansestadt Hamburg (ab 18.09.2023)

Söhnke Saggau, Controller, Stadtsparkasse Wedel (ab 18.09.2023)

Katharina Schanze, Versicherungskauffrau, Stadtsparkasse Wedel (ab 18.09.2023)

Ulf Gollnick, Sparkassen-Betriebswirt, Stadtsparkasse Wedel (bis 18.09.2023)

Armin Liefländer, Dipl.-Bauingenieur, Umbauter Raum Planungsgruppe Liefländer GmbH (bis 18.09.2023)

Ingrid Paradies, Kindertagesstättenleiterin i.R. (bis 18.09.2023)

Kathrin Rabe-Kuper, Groß- und Außenhandelskauffrau, Delta-Sport Handelskontor GmbH (bis 18.09.2023)

Carsten König, Sparkassen-Fachwirt, Stadtsparkasse Wedel (bis 18.09.2023)

Klaus-Dieter Schröder, Diplom-Ingenieur i.R. (bis 18.09.2023)

Olaf Wuttke Studienrat iR (bis 1809 2023)

Vorstand

Sparkassendirektor Marc Cybulski (Vorsitzender)

Sparkassendirektor Florian Graßhoff

Vorstandsvertreter

Florian Krohn, Sparkassenangestellter

Karsten Thomsen, Sparkassenangestellter

Mandate gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB

Sparkassendirektor Marc Cybulski

Aufsichtsratsmitglied der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG (bis 30.09.2023)

Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Wedel GmbH

Weitere Angaben


Das als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer gemäß § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB betrug im Geschäftsjahr 282.627,00 EUR für die Abschlussprüfung und 4.050,00 EUR für andere Bestätigungsdienstleistungen. Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäftes. Daneben fielen für Abschlussprüfungsleistungen unseres Abschlussprüfers bei unseren Tochtergesellschaften S-Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH und S-Immobiliengesellschaft Wedel mbH & Co. KG 21.060,00 EUR an.


Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes ist der Verwaltungsrat zuständig. Der Verwaltungsrat orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein. Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung wurden nicht vereinbart. Neben der Festvergütung erhalten die Mitglieder des Vorstandes eine leistungsbezogene variable Vergütung.


Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 668.266,12 EUR. Dem Vorstandsvorsitzenden Marc Cybulski wurden eine Festvergütung in Höhe von 298.615,20 EUR und eine variable Zahlung in Höhe von 74.653,81 EUR gezahlt. Darüber hinaus erhielt er sonstige Vergütungen in Höhe von 7.914,96 EUR. Dem Vorstandsmitglied Florian Graßhoff wurden eine Festvergütung in Höhe von 219.780,84 und eine variable Zahlung in Höhe von 47.556,24 EUR gezahlt. Darüber hinaus erhielt er sonstige Vergütungen in Höhe von 19.745,07 EUR.


Die sonstigen Vergütungen betreffen nahezu ausschließlich Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.


Die Dienstzeit der Mitglieder des Vorstandes endet im Falle der Verlängerung der bestehenden Verträge spätestens mit Ablauf des Monats, in dem sie ihr 68. Lebensjahr vollenden.


Der Barwert des Pensionsanspruches für Marc Cybulski beläuft sich zum 31.12.2023 auf 4.330.178,00 EUR, im Jahr 2023 wurden der Pensionsrückstellung 381.567,00 EUR zugeführt.


Bei Nichtverlängerung der Dienstverträge hat der Vorstandsvorsitzende Marc Cybulski Anspruch auf Zahlung von Pensionsbezügen. Diese würden auf Basis des aktuellen Standes für Marc Cybulski 197.086,03 EUR p.a. betragen.


Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 68.550,00 EUR.


Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten entsprechend der "Richtlinien über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates" öffentlich-rechtlicher Sparkassen des SGVSH i. V. m. § 21 SpkG monatliche Aufwandsentschädigungen in Abhängigkeit von ihrer Mitgliedschaft im Verwaltungsrat, in seinen satzungsmäßigen Ausschüssen und/oder ihrer Tätigkeit als Vorsitzender oder Stellvertreter des Vorsitzenden des Gremiums.


Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende erfolgsunabhängigen Aufwandsentschädigungen gezahlt:

Gernot Kaser 7.200 €
Armin Liefländer 4.725 €
Klaus-Dieter Schröder 4.050 €
Ingrid Paradies 4.050 €
Norbert Weller 7.200 €
Ursula Lauenstein 4.110 €
Kathrin Rabe-Kuper 2.700 €
Olaf Wuttke 2.700 €
Wolfgang Rüdiger 4.365 €
Claudia Wittburg 3.600 €
Kristin Bahner 3.600 €
Ulf Gollnick 2.700 €
Sandra Beyer 3.600 €
Carsten König 2.700 €
Michael Zacher 3.600 €
Klaus Koschnitzke 1.530 €
Sabine Zedler 1.020 €
Karin Blasius 1.020 €
Thomas Wöstmann 1.020 €
Andreas Schnieber 1.020 €
Söhnke Saggau 1.020 €
Katharina Schanze 1.020 €


Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und deren Hinterbliebene sind zum 31.12.2023 6.968.670,00 EUR zurückgestellt. Die Versorgungsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 368.074,92 EUR.


Die Kredite und Vorschüsse an den Vorstand sowie die zu seinen Gunsten eingegangenen Haftungsverhältnisse betragen 916.758,00 EUR. Die entsprechenden Kreditgewährungen an Mitglieder des Verwaltungsrates betragen 450.333,00 EUR.


Wir beschäftigten im Jahresdurchschnitt:

2023 2022
Vollzeitbeschäftigte 57 55
Teilzeitbeschäftigte 24 21
81 76
nachrichtlich: Auszubildende 8 9

 

Wedel, den 06.06.2024

Der Vorstand
Marc Cybulski Florian Graßhoff

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")


Die Stadtsparkasse Wedel hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Wedel besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.


Die Stadtsparkasse Wedel definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 17.987 TEUR.


Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 73,5.


Der Gewinn vor Steuern beträgt 873 TEUR.


Die Steuern auf den Gewinn betragen 53 0 TEUR. Die Steuern betreffen laufende und aperiodische Steuern.


Die Stadtsparkasse Wedel hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks


Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Stadtsparkasse Wedel, Wedel

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wedel - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtsparkasse Wedel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt "Bewertung der Forderungen an Kunden" dar:


Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung


b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse


c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Sachverhalt und Problemstellung


Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse, im Jahresabschluss werden Forderungen an Kunden in Höhe von 526,3 Mio. EUR (73,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen sind das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung gestellter Sicherheiten maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Sparkasse. Da bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und der Posten betragsmäßig wesentlich ist, war die Bewertung der Forderungen an Kunden für uns im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse


Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des Verfahrens zur Bewertung von Forderungen an Kunden einschließlich der Bildung von Risikovorsorge im Rahmen einer Aufbauprüfung beurteilt und mit Kontrolltests die Wirksamkeit der Kontrollen nachvollzogen. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. Die vom Vorstand bei der Bewertung der Forderungen an Kunden und der Bildung von Risikovorsorge getroffenen Einschätzungen und Annahmen sind insgesamt nachvollziehbar.

c) Verweis auf weitergehende Informationen


Weitere Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit S 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit

besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO


Wir sind nach S 26 Abs. 1 des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 1 1 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer


Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Hammelstein.

 

Kiel, 27. Juni 2024

Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
- Prüfungsstelle -

L. S. gez. Hammelstein
Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates


Der Verwaltungsrat wurde vom Vorstand umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung in den einzelnen Bereichen und die wirtschaftlichen Verhältnisse unterrichtet. Die nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen in seine Zuständigkeit fallenden Beschlüsse wurden während fünf Sitzungen gefasst.


Der Risikoausschuss entschied in regelmäßigen Sitzungen über die in seine Zuständigkeit fallenden Anträge.


Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.


In seiner Sitzung am 11. Juli 2024 ließ sich der Verwaltungsrat von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung unterrichten.


Er stellte sodann den Jahresabschluss 2023 fest, billigte den Lagebericht, beschloss über die Zuführung des Jahresüberschusses zur Sicherheitsrücklage und entlastete den Vorstand.


Dem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2022 am 13. Juli 2023 Entlastung durch den Verwaltungsrat erteilt.


Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand für die kooperative Zusammenarbeit und spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Dank und Anerkennung für den erfolgreichen Einsatz im Dienste der Sparkasse und ihrer Kunden aus.

 

Wedel, den 11. Juli 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
Weller
Verwaltungsratsvorsitzender i.V.

Jahresbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresabschluss 2023

Kurzform

Der Jahresabschluss in der gesetzlichen Form ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig- Holstein versehen und wird im Bundesanzeiger offengelegt.

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