Stadtsparkasse Wedel
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Graßhoff seit 19.1.2022 | Vorstandsmitglied |
Marc-Oliver Cybulski seit 5.10.2007 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtsparkasse WedelWedelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023 der Stadtsparkasse WedelVorbemerkung
1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Stadtsparkasse Wedel
2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Rückblick 2023 Mäßige Dynamik der Weltwirtschaft - Deutschland in Stagnation
Der Internationale Währungsfonds beziffert das
Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %
beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der
fortgeschrittenen Volkswirtschaften
1. Diese Werte entsprechen zwar annähernd
den langjährigen Durchschnitten, doch für die
Spätphase der weitgehend überwundenen
Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den
gedrückten Wertschöpfungsniveaus erwartet worden.
Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich
im Angesicht der hohen Inflation stecken.
Trotz des vermiedenen Gasmangel-Winters kein Aufschwung eingeleitet - zurückhaltender Konsum bei noch hoher Inflation
Wechselhafter Zins - gemischtes Bild bei der Investitionstätigkeit und beim Außenhandel
Deutsches BIP im Gesamtjahr 2023 bei -0,3 % - mit schwachem Schlussquartal
Arbeitsmarkt weiter robust - Fachkräftemangel als Wachstumsbremse
Aktienkurse profitierten Ende 2023 in erster Linie von den veränderten Zinserwartungen
Übersicht über gesamtwirtschaftliche Daten für Deutschland im Jahr 2023 und 2024
Wirtschaftsentwicklung im Geschäftsgebiet
2 Schnellschätzung des Statistischen
Bundesamtes vom 15. Januar 2024. Endgültige amtliche
Werte können sich noch mehrfach in Revisionsrunden
ändern.
Entwicklung der Kreditwirtschaft
Entwicklung des Zinsniveaus
Entwicklung im Immobilienmarkt
2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023
1. Verordnung über einen Rahmen für den Zugang
zu Finanzdaten (Financial Data Access Regulation - FIDA)
Dieses Maßnahmenpaket hat zum Ziel, den geltenden
Rechtsrahmen für Zahlungsdienste an die laufende
digitale Transformation im Finanzsektor anzupassen sowie
die Risiken, mit denen sich Verbraucher auf den
Zahlungsmärkten konfrontiert sehen, effektiv zu
mindern.
2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
Kennzahlen
1 Cost-Income-Ratio =Verwaltungsaufwand in
Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss
zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen
Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung
des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und
aperiodische Positionen)
2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen
2.4.2. Aktivgeschäft 2.4.2.1. Forderungen an Kreditinstitute
2.4.2.2. Forderungen an Kunden
2.4.2.3. Wertpapieranlagen
2.4.2.4. Beteiligungen / Anteile an verbundenen Unternehmen
2.4.3. Passivgeschäft 2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
2.4.4. Dienstleistungsgeschäft
Zahlungsverkehr
Vermittlung von Wertpapieren
Immobilienvermittlung
Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen
2.4.5. Derivate
2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage 2.5.1. Vermögenslage
2.5.2. Finanzlage
2.5.3. Ertragslage
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage
3. Risikobericht
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenrisiko | |
| Kundengeschäft | |
| Eigengeschäft | |
| Marktpreisrisiko | |
| Zinsänderungsrisiko | |
| Spreadrisiko | |
| Immobilienrisiko | |
| Liquiditätsrisiko | |
| Zahlungsunfähigkeitsrisiko | |
| Refinanzierungskostenrisiko | |
| Operationelles Risiko |
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der ökonomischen Perspektive ist die
Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die
Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein
ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 91,9 Mio.
EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 50,0 Mio. EUR
wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so
bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken
ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden
vierteljährlich ermittelt und den Limiten
gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurden die
Teillimite für ADR Kunden und
Refinanzierungskostenrisiko überschritten. Als
Reaktion hierauf wurde das Limitsystem feinjustiert.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden
keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt
innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads,
risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt
dar:
| Risikoart | Risikokategorie | Limit | Limitauslastung | |
| TEUR | TEUR | % | ||
| Adressenrisiko | ||||
| Kundengeschäft | 7.500 | 6.405 | 85,40 | |
| Eigengeschäft | 3.000 | 133 | 4,43 | |
| Marktpreisrisiko | ||||
| Zinsänderungsrisiko | 12.000 | 7.697 | 64,14 | |
| Spreadrisiko | 6.000 | 79 | 1,31 | |
| Immobilienrisiko | 14.000 | 12.502 | 89,30 | |
| Liquiditätsrisiko | Refinanzierungskostenrisiko | 4.000 | 3.040 | 76,00 |
| Operationelles Risiko | 3.500 | 2.519 | 71,97 | |
| Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko | 50.000 | 32.375 | 64,75 | |
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im
Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der
Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie
für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle
regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die
darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung,
die kombinierte Pufferanforderung und die
Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen
hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren
können die aufsichtlichen Anforderungen im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
(Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuches einbezogen.
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser
Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei einer
unerwarteten Entwicklung die Risikotragfähigkeit
weiterhin gegeben ist. Die Reflektion der
Stresstestergebnisse zeigt teilweise existenzbedrohende
Ergebnisse, die teilweise eine deutliche Verringerung des
Vermögensbarwerts mit sich bringen würden. Damit
entsprechen die gewählten Parameter und
Fallkonstellationen den aufsichtsrechtlichen Anforderungen
an Stresstests. Gerade die Immobilienfondsbestände
können einen großen Wertverlust erleiden. Um dem
entgegenzuwirken ist eine enge monatliche Überwachung
bereits implementiert. Aufgrund der derzeitigen
ökonomischen und wirtschaftlichen Herausforderungen
erfolgt weiterhin eine strenge Beobachtung der
Marktveränderungen. Da der Eintritt der
Stressfälle als unwahrscheinlich anzusehen ist, werden
derzeit keine Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung
an den Vorstand erfolgt im Rahmen des
vierteljährlichen Risikogesamtberichts. Der Bericht
enthält neben quantitativen Informationen auch eine
qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und
Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die
Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu
beurteilen, zu überwachen und darüber zu
berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die
Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten
Methoden und Verfahren, die Errichtung und
Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und
-controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die
Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen
Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion wird durch den Leiter
Vorstandsstab wahrgenommen.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung
wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die
Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben
und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den
Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen
Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu
beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit
und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und
des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die
Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller
Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von
Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf
neuen Märkten (NeuProdukt-Prozess) sind festgelegt.
Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter
Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
3.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken 3.2.1. Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes,
welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden
Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines
Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem
bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das
politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das
Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer
Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des
Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
3.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist
auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands |
| ― |
regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen |
| ― |
interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung |
| ― |
regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten |
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können |
| ― |
festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
| ― |
Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen |
| ― |
Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting |
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich
in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/
Kommunalkreditgeschäft und das
Privatkundenkreditgeschäft.
| Volumen | ||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | |
| Firmenkundenkredite | 361,7 | 358,9 |
| Privatkundenkredite | 244,8 | 246,4 |
| Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite | 5,0 | 7,0 |
| Gesamt | 611,5 | 612,3 |
Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 59,2 % der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben,
40,0 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch
im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkt
bilden die Ausleihungen im Grundstücks- und
Wohnungswesen mit einem Anteil von 40,0 % an den
Firmenkundenkrediten. Nach unserer Analyse der Verteilung
der Branchen besteht keine Risikokonzentration, sondern
eine Konzentration innerhalb des Wirtschaftszweigs
Grundstücks- und Wohnungswesen mit neun Engagements
mit einem Volumen oberhalb von 3,0 Mio. EUR.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt
eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 20,0 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG
entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis
0,25 Mio. EUR. 62,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des
§ 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem
Kreditvolumen von mehr als 0,25 Mio. EUR bis 5,0 Mio. EUR
und 17,7% haben ein Kreditvolumen von mehr als 5,0 Mio.
EUR. Unsere Analyse der Verteilung der
Größenklassen ergab keine Risikokonzentrationen,
jedoch eine bemerkenswerte Größenkonzentration
bei den Kreditengagements mit einem Volumen von mehr als
7,5 Mio. EUR.
Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf
Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die
Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember
2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse | Anzahl in % | Volumen in % |
| 1 bis 9 | 93,05 | 94,90 |
| 10 bis 15 | 5,31 | 4,38 |
| 16 bis 18 | 1,10 | 0,59 |
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im
Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember
2023 0,59 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19
Abs. 1 KWG.
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in
folgenden Bereichen: Größenkonzentration bei den
Kreditengagements mit einem Volumen von mehr als 7,5 Mio.
EUR, Branchenkonzentration bei den Branchen
Grundstücks- und Wohnungswesen, Baugewerbe sowie
Bauträger, Risikokonzentration aufgrund der regionalen
Begrenzung des Geschäftsgebietes.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser
Kreditportfolio sowohl nach Branchen und
Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut
diversifiziert ist.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
| Art der Risikovorsorge | Anfangsbestand per 01.01.2023 | Zuführung | Auflösung | Verbrauch | Endbestand per 31.12.2023 |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Einzelwertberichtigungen | 524 | 388 | 142 | 90 | 680 |
| Rückstellungen | 69 | 2 | 16 | 0 | 55 |
| Pauschalwertberichtigungen | 723 | 151 | 26 | 0 | 848 |
| Gesamt | 1.316 | 541 | 184 | 90 | 1.583 |
Das Verfahren für die Bildung der
Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im
Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung.
3.2.1.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf
die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass
die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall
von den prognostizierten Werten abweichen.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite) |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag
ein Volumen von 186,8 Mio. EUR. Das Volumen setzt sich aus
Forderungen an Kreditinstitute (109,1 Mio. EUR),
Immobilienfonds (62,6 Mio. EUR), Beteiligungen (10,7
Mio.EUR) und Schuldscheindarlehen (4,5 Mio. EUR) zusammen.
Die durch die Sparkasse gehaltenen Direktanlagen in
Form von Darlehen, Schuldscheinen und Bausparguthaben mit
einem Volumen von 16,7 Mio. EUR verfügen ausnahmslos
über ein Rating im Bereich des Investmentgrade. Bei
den übrigen ungerateten Beständen handelt es sich
um i.W. um Guthaben bei der Bundesbank, Immobilienfonds und
Beteiligungen.
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von
Wertpapieren (Immobilienfonds) betrug am 31. Dezember 2023
0,5 Mio. EUR.
Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen
an Kreditinstitute wobei der Großteil bei der
Deutschen Bundesbank angelegt ist. Diese
Branchenkonzentration ist strategiekonform und zu
Steuerungszwecken sinnvoll.
3.2.2. Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in
einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position,
welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren
ergibt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der festgelegten Limite und der
vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der
Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der
Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
3.2.2.1. Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer Drohverlustrückstellung im
Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen
im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 250 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet. |
| ― |
Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden
neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger
Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form
von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum
Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
| Zinsänderungsrisiken | ||
| Barwertveränderung | ||
| +200 Basispunkte | -200 Basispunkte | |
| TEUR | 1.802 | -4.511 |
| in % der Eigenmittel | 2,13 | -5,34 |
Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich:
Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der
Bilanz der Sparkasse.
Um diese Konzentration zu begrenzen, sind eine aktive
Überwachung der Bestände, sowie ein angemessener
Kundenzins elementar wichtig.
Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023
führte zu gesunkenen Bar- und Marktwerten
zinstragender Geschäfte, wobei das Neugeschäft
aus 2023 den Effekt abmilderte. Die Bar- und Marktwerte
gehen in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW
RS BFA 3 n. F. ein. Weitere Zinsanstiege erhöhen das
Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das
Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in
künftigen Jahresabschlüssen.
3.2.2.2. Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus" |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
3.2.2.3. Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte
Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in
Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito" |
| ― |
Immobilienfonds Frühwarnindikatoren |
Immobilien im Eigenbestand werden in einem
überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind
aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.
Immobilienfonds werden in einem größeren
Umfang gehalten (8,7 % der Bilanzsumme). Der
Immobilienmarkt ist ein dynamischer Bereich, der von
verschiedenen Faktoren beeinflusst wird, darunter
Zinssätze, Wirtschaftslage,
Bevölkerungsentwicklung und regionale Trends. Aktuell
kann der Immobilienmarkt je nach Region und Immobilientyp
unterschiedlich sein. Die Immobilienfonds werden derzeit
intensiv beobachtet.
3.2.3. Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen |
| ― |
Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens |
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum
31. Dezember 2023:
| Gruppen von Beteiligungsinstrumenten | Buchwert |
| TEUR | |
| Strategische Beteiligungen | 6.698 |
| Funktionsbeteiligungen | - |
| Kapitalbeteiligungen | 4.025 |
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus
strategischen Beteiligungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere
Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur
Diversifizierung gehalten werden.
Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1
Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein
Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für
Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH hält auch
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors
(u.a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche
Leasing sowie früher HSH). Für die
Verbindlichkeiten des SGVSH (u.a. sonstigen Verpflichtungen
z.B. aus der Gewährträgerhaftung für
Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern
gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen
nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage
verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach
dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern.
Für uneinbringliche Beträge haften die
übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband
erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land
Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedssparkassen,
soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten
nicht tragen.
3.2.4. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der
ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen
Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von
marktbedingten Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz |
| ― |
Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur |
| ― |
Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten |
| ― |
Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans |
| ― |
Erstellung einer Refinanzierungsplanung |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR" |
| ― |
Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung |
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Die Survival Period (Basisszenario 31.12.2023) der
Sparkasse zeigt im Zeitverlauf keine nennenswerten
Liquiditätsüber- oder unterdeckungen.
Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko
in folgenden Bereichen: Hoher Anteil von lediglich
kurzfristig gebundenen Bilanzpassiva als
Hauptrefinanzierungsquelle, hoher Bestand an täglich
fälligen Kundeneinlagen.
Um diese Konzentration zu begrenzen, wird durch den
Anlageausschuss und den Konditionsausschuss der Markt
laufend beobachtet und bei Bedarf aktiv eingegriffen.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
3.2.5. Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien" |
| ― |
systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank |
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" |
| ― |
Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT |
Konzentrationen bestehen bei den operationellen
Risiken in folgenden Bereichen:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT.
3.2.6. Nachhaltigkeitsrisiko
Nachhaltigkeitsrisiken werden definiert als
Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt,
Soziales oder Unternehmensführung (sog. ESG-Risiken),
deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben können.
Die Dimension Umwelt (E) beinhaltet sämtliche
umweltbezogenen Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken wie z.
B. Schäden an Infrastruktur auf Grund von
klimabedingten Extremwetterereignissen. Mit inbegriffen
sind auch Entwicklungen, die auf Grund gesellschaftlicher
und politischer Erwartungen beziehungsweise Forderungen im
Umweltkontext auftreten und insbesondere mit der Abkehr von
fossilen Energieträgern verknüpft sind.
Die Dimension Soziales (S) umfasst sämtliche
Aspekte, die den Menschen und das gesellschaftliche
Zusammenleben betreffen, wie z. B. Arbeitssicherheit oder
Minderheitenschutz. Neben per Gesetz kodifizierten
Anforderungen sind zudem gesellschaftliche Entwicklungen zu
berücksichtigen, die im Extremen eine Neuordnung des
Zusammenlebens und Wirtschaftens einfordern.
Unter der Dimension "G" sind im ESG-Kontext
Maßnahmen und Entwicklungen zu verstehen, die sich
auf die Unternehmenssteuerung von Geschäftskunden
auswirken (z. B. zur Korruptionsvermeidung). Diese
Maßnahmen können politischen als auch
gesellschaftlichen Ursprungs sein. Im Rahmen der
Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt keine
explizite Differenzierung der ESG-Risiken.
Nachhaltigkeitsfaktoren bezeichnen die verschiedenen
Ausprägungen von Nachhaltigkeit in den einzelnen
Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Sie stellen die Ausgangsbasis für die im Zuge der
Risikoinventur durchzuführende Nachhaltigkeitsanalyse
dar.
Nachhaltigkeitsrisiken wirken in erster Linie von
"außen", d. h. aus Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft,
Politik etc. auf das Institut (z. B. häufigeres
Auftreten von Naturkatastrophen in Folge des Klimawandels).
Hierfür wird der Begriff "Outside-in-Perspektive"
verwendet. Nachhaltigkeitsrisiken können die Sparkasse
in diesem Kontext direkt betreffen (z. B. in Form
operationeller Risiken). Ebenso können indirekte
Auswirkungen die Eigenanlagen sowie die Kunden der
Sparkasse betreffen.
Nachhaltigkeitsrisiken, die aus dem Institut heraus
wirken, werden unter dem der Begriff
"Inside-out-Perspektive" zusammengefasst (z. B.
Finanzierung von CO2-intensiven Unternehmen). Diese
können sich in Form von Reputationsrisiken auf das
Institut auswirken.
Physische Nachhaltigkeitsrisiken ergeben sich sowohl
im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse (direkte
Folgen) als auch in Bezug auf langfristige
Veränderungen klimatischer und ökologischer
Bedingungen (indirekte Folgen). Transitionsrisiken bestehen
im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine nachhaltige
Wirtschaft (Politische Maßnahmen, hohe
Investitionskosten, neue Technologien und Erwartungen). Im
Zuge der Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken innerhalb der
Risikoinventur werden sowohl physische als auch
transitorische Nachhaltigkeitsrisiken abgedeckt.
Das Thema Nachhaltigkeit hat umfassende Auswirkungen
auf die Sparkasse, die über die reine
Risikotragfähigkeitsbetrachtung hinausgehen. Wir
wollen, auch aus der Nachhaltigkeitsperspektive, unsere
Kunden, die Region und die Gesellschaft stark machen. Wir
bekennen uns dazu, bei unserem Handeln ökonomische,
ökologische und soziale Aspekte stets abzuwägen.
Im Idealfall werden darüber hinaus Vertriebschancen
realisiert, zusätzliche Erträge generiert, Kosten
gesenkt und (Reputations-) Risiken reduziert.
3.2.7. Sonstige Risiken
Unter sonstigen Risiken werden Risiken
zusammengefasst, die nicht bereits in anderen Risikoarten
abgebildet wurden. Typische sonstige Risiken, die im
Einklang mit dem jeweiligen Geschäftsmodell bzw.
konform zur definierten Geschäfts- und Risikostrategie
als wesentlich identifiziert werden können, sind zum
Beispiel das Provisions- oder Kostenrisiko. Wesentliche
sonstige Risiken sind nicht vorhanden.
3.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den
eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
können die wesentlichen Risiken frühzeitig
identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen
an die zuständigen Entscheidungsträger
weitergeleitet werden.
In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom
Vorstand vorgegebenen Zielkorridors. Limitumverteilungen
ergaben sich zum 31.12.2023 aufgrund von
Limitüberschreitungen (Gesamtlimit unverändert).
Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 64,75 % ausgelastet.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die
durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch
außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene
Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende oder
entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht
erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen
durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen
(u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS
BFA 3) und im Fall einer sich weiter eintrübenden
Wirtschaft. Im Hinblick auf die tendenziell weiter
steigenden Eigenkapitalanforderungen und die
durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit
einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.
Kostensteigerungen, gestiegene Zinsen und
Unsicherheiten über die künftigen gesetzlichen
Anforderungen an Bauten haben seit 2023 zu bundesweit
deutlich rückläufigen Bauanträgen
geführt, auch bereits genehmigte Projekte werden
teilweise wieder abgesagt. Parallel dazu sind auch die
Verkäufe von Immobilien eingebrochen. Bei bestehenden
Projekten kann es somit zu Planungsänderungen sowie
Bauzeit- bzw. Vermarktungsverzögerungen kommen. Vor
diesem Hintergrund sind künftige Risiken aus
Finanzierungen im Bereich der Bauträger und
Projektfinanzierer nicht ausgeschlossen.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands
teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei
werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene
ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede
Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier
Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten
Bewertungsstufe (grün) zugeordnet.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
ausgewogen.
4. Chancen- und Prognosebericht
4.1. Chancenbericht
Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen
Strategieüberprüfungsprozess integriert.
Chancen sehen wir vor allem in einer besser als
erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der
regen Nachfrage nach Wohnungen und Büroflächen,
die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert
ankurbeln könnte. Dies würde zu einer
stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des
Zinsüberschusses führen.
Die Chance auf eine Steigerung unserer Ertragskraft
wollen wir vor allem nutzen, indem wir weiterhin konsequent
unser Girokonto in den Mittelpunkt der Kundenbeziehung
stellen. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran
unsere Prozesse zu optimieren.
Chancen sehen wir außerdem auch in der
Neuausrichtung unserer Vertriebsstruktur und aus unseren
Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.
Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der
Präsenz in der Hauptgeschäftsstelle und der
flächendeckend angebotenen SB-Technik das
Multikanalbanking und die digitale Vertriebskanäle
weiter ausbauen.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere
Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren
Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die
Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und
Rentabilitätsdruck zu begegnen.
4.2. Prognosebericht
4.2.1. Rahmenbedingungen
Perspektiven 2024 Jahresauftakt mit Hindernissen
Die rechnerische Ausrufung einer "technischen
Rezession" könnte auf Deutschland doch noch zukommen,
wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate
aufweisen sollte. Dann wären zusammen mit dem
Jahresschluss 2023 die zwei aufeinanderfolgenden negativen
Quartale zur Erfüllung der Definition gegeben. Es ist
im Januar natürlich noch zu früh, einen solchen
Verlauf für das erste Quartal insgesamt final
abzuschätzen. Aber ausgeschlossen erscheint die
abermalige Schrumpfung aus heutiger Sicht nicht.
Im Januar wurde die Wirtschaftstätigkeit
jedenfalls bereits durch einige sich addierende externe
Einflüsse gebremst. Witterung und Streiks legten den
Verkehr mehrere Tage lahm, wobei die Ausfälle im
Güterverkehr für das Wachstum noch bedeutsamer
sind als diejenigen im Personenverkehr. In der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eines Quartals
hinterlassen einige beeinträchtigte Tage angesichts
der insgesamt nur rund 65 Arbeitstage bereits einen
spürbaren Effekt. Dazu kommen auf der
weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen
der internationalen Lieferketten mit der weitgehend
blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und der
dadurch verlängerten Transportwege um Afrika herum.
Die vollen Effekte der verzögerten Lieferungen werden
sich erst in einigen Wochen zeigen.
Prognosen gehen von einsetzendem Wachstum im Jahresverlauf aus
Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024
gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren
Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter
planmäßig abschwächen und die Entwicklung
der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres
nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend
gestärkt und neues Wachstum wäre möglich.
Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich
unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren
Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen
und politischen Konflikten kommt.
Eine im Hauptszenario mögliche Erholung bei
nachlassender Inflation ist auch die Argumentationslinie
der aktuellen "Gemeinsamen Prognose" der Chefvolkswirte der
Sparkassen-Finanzgruppe.
Moderate Expansion 2024 vor allem von Erholung des privaten Konsums getragen
Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der
Sparkassen-Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in
Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals
weniger als die zugleich für den Euroraum
prognostizierten 0,8 % Wachstum. Die Rate für
Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des
Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem
Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur
knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP
verlaufenden Wertschöpfung, das fünfte Jahr einer
inzwischen recht langen Stagnationsphase.
Anderseits unterzeichnen die vorhergesagten 0,3 % den
angenommenen Dynamikgewinn im Verlauf des Jahres 2024. Denn
der Wert ist abermals durch einen negativen statistischen
Überhang aus 2023 und den bereits beschriebenen
schwachen Jahresauftakt 2024 rechnerisch belastet. Im
zweiten Halbjahr 2024 würde in dem beschriebenen
Prognoseszenario der Verlauf besser sein, als es die magere
Rate des Gesamtjahres suggeriert. Für das Folgejahr
2025 sagen die Chefvolkswirte aus Landesbanken,
großen Sparkassen und der Deka denn auch eine
Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 % voraus.
Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor
allem von einer unterstellten Erholung des privaten
Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0
% zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im
Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch
schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die
Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer
Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden
Sonderkonjunktur aus.
Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte
diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der
Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei
der Erwerbstätigkeit begleiten.
Weiter nachlassender Preisauftrieb als gute Nachricht
Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender
Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der
"Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der
Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen
der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine
Neujustierung der Zinslandschaft.
Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des
Preisauftriebs in den vorgelagerten
Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen,
Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu
beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch
zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die
Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten
Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in
Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Die Kernraten
unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen
waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger
volatil zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen
die Kernraten den allgemeinen Preistrend und bewegen sich
2024 und 2025 sehr ähnlich wie die "Headline"-Raten.
Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von
der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige
Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der
Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell
stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden
Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die
Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste
Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene
Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische
Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die
Transmission funktioniert. Für 2025 gehen die
Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der
Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig
auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei
zwei %.
Neujustierung der Zinslandschaft erscheint möglich
Auch wenn das Inflationsziel noch nicht
vollständig erreicht ist, dürften die bereits
erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine
Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für
den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für
die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit
noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023
erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei
sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer
restriktiver und können und sollten dann entsprechend
angepasst werden. Die "Gemeinsame Prognose" hat in diesem
Durchgang einen entsprechenden Leitzinsausblick im Rahmen
einer Sonderfrage erhoben. Demnach geht eine knappe
Mehrheit der Chefvolkswirte davon aus, dass bei der EZB
erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr
erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im
Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um
50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus.
Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte
dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben.
Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den
Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als
Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen
vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse
Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische
Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell
und so stark wie zwischenzeitlich erwartet.
Der als das zentrale Szenario unterstellten
realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch
moderaten, dann aber 2025 an Kraft gewinnenden Erholung
dürfte eine solche Feinjustierung der
Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege
stehen.
Einlagensicherungssystem der Sparkassenfinanzgruppe
Die Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds
des Sparkassen- und Giroverbandes für
SchleswigHolstein an. Der Sparkassen-Teilfonds ist
Bestandteil des als Einlagensicherungssystem anerkannten
institutsbezogenen Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe. Das Sicherungssystem stellt im
Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der
angehörenden Institute der gesetzliche Anspruch auf
Auszahlung ihrer Einlagen nach dem EinSiG erfüllt
werden kann ("Einlagensicherung"). Primäre Zielsetzung
des Sicherungssystems ist es, einen Entschädigungsfall
zu vermeiden und die angehörenden Institute selbst zu
schützen, insbesondere deren Liquidität und
Solvenz zu gewährleisten ("Institutssicherung").
Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch
Beiträge von den angehörenden Instituten
erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das
Sicherungssystem seine finanziellen Mittel nach dem
Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die
gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 % der
gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems.
Die künftigen
Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs.
1 Nr. 2 i.V.m. § 43 EinSiG als
Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich
am Bilanzstichtag auf 227 TEUR. Bis zum Erreichen des
individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche
Beiträge zu entrichten.
Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29.
September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für
das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt
und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds
des Sparkassen- und Giroverbandes für
Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die
Sparkasse ab 2025 bis 2032 am schrittweisen Aufbau eines
von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum
Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse
entfallende Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf
Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase
auf ca. 2,6 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in
2032 sind jährliche Beiträge zu entrichten.
Prognosezeitraum, Chancen und Risiken
Die nachfolgenden Einschätzungen haben
Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen
der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis
der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen
mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die
Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als
unzutreffend erweisen können, ist es möglich,
dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse
gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen
über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den
Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
4.2.2. Geschäftsentwicklung
Die Planung des Kundenkreditgeschäftes basiert
grundsätzlich auf den Wachstumsannahmen des
letztjährigen Planungsworkshops. Abgeleitet aus der
Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem
weiteren moderaten Wachstum für unser
Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem
Wohnungsbaukreditgeschäft mit unseren Privat- und
Firmenkunden.
Für die Wertpapiereigenanlagen sind im Jahr 2024
insgesamt konstante Bestände geplant. Insgesamt ist
geplant, den Bestand auf dem Bundesbankkonto in Tranchen in
marktgerechte Renten zu tauschen.
Neuinvestments im Bereich der Renten in der
Direktanlage werden dabei weiterhin nur im
Investmentgrade-Bereich getätigt. Die Immobilienfonds
dienen der langfristigen Stabilisierung der ordentlichen
Erträge. Hier rechnet die Sparkasse jedoch mit
rückläufigen Beständen.
Im Bereich der Beteiligungen (inkl. Anteile an
verbundenen Unternehmen) sind in 2024 keine wesentlichen
Änderungen vorgesehen.
Die Planung der Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden und Kreditinstituten stellt der Refinanzierungsplan
der Sparkasse dar. Vorrangig refinanziert sich die
Sparkasse über das originäre Kundengeschäft.
Mögliche Lücken werden mittels Refinanzierungen
bei Kreditinstituten oder institutionellen Anlegern
geschlossen.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über
Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem
Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung
erwarten wir für 2024 ein Wachstum der Kundeneinlagen.
Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der
vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und
Einlagengeschäft für das Folgejahr ein konstantes
Niveau.
Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für
2024 trotz der rückläufigen konjunkturellen
Voraussetzungen insgesamt von leicht steigenden
Vermittlungen aus. Einen wesentlichen Anteil steuern
weiterhin die Giroerträge, aber auch das
Wertpapiergeschäft mit Kunden sowie das
Vermittlungsgeschäft (insbesondere Maklererträge
und Versicherungen) bei.
4.2.3. Finanzlage
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die
bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden
können.
Die Finanzierung des Wachstums des
Kreditgeschäftes erfolgt überwiegend über
die Kundeneinlagen. Sollten darüber hinaus weitere
Mittel erforderlich sein, so stehen in ausreichendem Umfang
eigene Mittel auf dem Bundesbankkonto für einen
Aktivtausch zur Verfügung.
Für das Jahr 2024 sind weitere Investitionen in
die Räumlichkeiten der Sparkasse geplant.
4.2.4. Ertrags- und Vermögenslage
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir
aufgrund der gestiegenen Zinsstrukturkurve in Verbindung
mit dem erhöhten Zinsniveau insbesondere aufgrund von
erhöhten Konditionsbeiträgen aus dem
Kundengeschäft mit einem um 1.739 TEUR steigenden
Zinsüberschuss.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das
nächste Jahr von einem Anstieg um 360 TEUR aus, da wir
trotz des aktuellen Zinsumfeldes weiterhin Potentiale im
Wertpapier- und Versicherungsbereich sehen.
Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der
Verwaltungsaufwand um 8,8 % steigen. Die tendenziell
steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes
Personalmanagement in Grenzen halten. Die Sachkosten
erhöhen sich aufgrund von weiteren Investitionen in
die Infrastruktur des Hauptgebäudes. Des Weiteren sind
ein Hauptreiber inflationsbedingte Preissteigerungen.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der
vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein
steigendes Betriebsergebnis vor Bewertung von 6.634 TEUR
bzw. 0,90 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist
aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit
großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der
Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten
wir trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten
Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt steigendes
negatives Bewertungsergebnis.
Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie
den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds rechnen wir mit
geringeren Bewertungsergebnissen.
Das sonstige Bewertungsergebnis ist von
untergeordneter Bedeutung.
Bei der CIR erwarten wir für 2024 ein
Verhältnis von 66,9 % und für die PCIR einen Wert
von 40,6 %.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage
ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.
Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in
Höhe von 14,0 %, die aufgrund möglicher
Schwankungen von SREP, Eigenmittelempfehlungen und neuen
Anforderungen aus dem antizyklischen Kapitalhaltungspuffer
über dem aktuell vorgeschriebenen Wert nach der CRR
von 8,0 % zuzüglich kombinierter
Kapitalpufferanforderungen liegt, wird mit einem Planwert
von 16,5 % per 31. Dezember 2024 überschritten.
Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der
DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs
bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten
wir aufgrund der o.g. Maßnahmen eine deutliche
Steigerung auf 0,90% (2023: 0,76%).
Wir erwarten bezüglich des Kundenkreditvolumens
auf Basis der prognostizierten Durchschnittsbestände
insgesamt nur ein moderates Wachstum, das bei den
Unternehmen in erster Linie durch die Nachfrage nach
Kreditmitteln für den Wohnungsbau getragen werden
wird. Bei den Privathaushalten steht ebenso die
Finanzierung des Wohnungsbaus im Vordergrund.
Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für
das Folgejahr eine Steigerung um rd. 1,1 %-Punkte. Die
Steigerung wird insofern deutlich positiver ausfallen als
im Vorjahr. Haupttreiber ist hier der Abbau von einzelnen
Positionen im Depot A. Daneben gehen wir aufgrund der
insgesamt erfreulicheren Ertragslage von einer
gegenüber dem Vorjahr deutlich höheren
Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken
aus.
Für das wirtschaftliche Eigenkapital erwarten
wir für das Folgejahr eine deutliche Steigerung um
3.450 TEUR, die deutlich über dem Vorjahreswert liegen
wird. Hauptursache hierfür ist die insgesamt
freundlichere Ertragslage.
Insbesondere bei einer konjunkturellen
Abschwächung könnten sich gleichwohl Belastungen
für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung
ergeben.
Des Weiteren können sich aufgrund
regulatorischer Verschärfungen für die
Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung,
Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen
ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung
der Sparkasse negativ auswirken können.
4.3. Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024
lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich
Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende
Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos
vorübergeht.
Auch die Situation am Immobilienmarkt bleibt in 2024
weiterhin angespannt. Die Talsohle wird aktuell
überschritten. Externe Faktoren zeigen jedoch einen
freundlichen Ausblick (Zinssicherheit nimmt zu und die
Investitionsbereitschaft wächst) auf die kommenden
Jahre.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert
sein.
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr
2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten
Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns
erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer
bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
zusammengefasst als günstig. Die Lage auf dem
Immobilienmarkt wird streng überwacht.
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller
bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig
gewährleistet sind.
Wedel, den 06.06.2024
Der
Vorstand
Marc Cybulski
Florian Graßhoff
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023
Aktivseite
| 31.12.2022 | |||||
| EUR | EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Barreserve | ||||
| a) Kassenbestand | 2.034.138,92 | 1.791 | |||
| b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank | 30.656,17 | 958 | |||
| 2.064.795,09 | 2.749 | ||||
| 2. | Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind | ||||
| a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen | 0,00 | 0 | |||
| b) Wechsel | 0,00 | 0 | |||
| 0,00 | 0 | ||||
| 3. | Forderungen an Kreditinstitute | ||||
| a) täglich fällig | 96.641.288,21 | 49.873 | |||
| b) andere Forderungen | 16.828.861,06 | 29.760 | |||
| 113.470.149,27 | 79.633 | ||||
| 4. | Forderungen an Kunden | 526.259.973,23 | 504.679 | ||
| darunter: | |||||
| durch Grundpfandrechte
gesichert
100.153.218,88 EUR |
( 78.411 ) | ||||
| Kommunalkredite
13.505.138,15 EUR |
( 19.841 ) | ||||
| 5. | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | ||||
| a) Geldmarktpapiere | |||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: | |||||
| beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR |
( 0) | ||||
| ab) von anderen Emittenten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: | |||||
| beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR |
( 0) | ||||
| 0,00 | 0 | ||||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 0,00 | 99.015 | |||
| darunter: | |||||
| beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR |
( 99.015 ) | ||||
| bb) von anderen Emittenten | 0,00 | 19.786 | |||
| darunter: | |||||
| beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR |
( 19.786 ) | ||||
| 0,00 | 118.801 | ||||
| c) eigene Schuldverschreibungen | 0,00 | 0 | |||
| Nennbetrag
0,00 EUR |
( 0) | ||||
| 0,00 | 118.801 | ||||
| 6. | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 62.560.429,84 | 63.457 | ||
| 6a. | Handelsbestand | 0,00 | 0 | ||
| 7. | Beteiligungen | 6.698.355,05 | 5.954 | ||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten
0,00 EUR |
( 0) | ||||
| an
Finanzdienstleistungsinstituten
0,00 EUR |
( 0) | ||||
| an Wertpapierinstituten
0,00 EUR |
( 0) | ||||
| 8. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 4.025.000,00 | 4.025 | ||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten
0,00 EUR |
( 0) | ||||
| an
Finanzdienstleistungsinstituten
0,00 EUR |
( 0) | ||||
| an Wertpapierinstituten
0,00 EUR |
( 0) | ||||
| 9. | Treuhandvermögen | 927.430,50 | 1.052 | ||
| darunter: | |||||
| Treuhandkredite
927.430,50 EUR |
( 1.052 ) | ||||
| 10. | Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch | 0,00 | 0 | ||
| 11. | Immaterielle Anlagewerte | ||||
| a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0 | |||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 14.673,00 | 24 | |||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0 | |||
| d) geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0 | |||
| 14.673,00 | 24 | ||||
| 12. | Sachanlagen | 2.121.146,40 | 1.955 | ||
| 13. | Sonstige Vermögensgegenstände | 2.504.734,59 | 4.339 | ||
| 14. | Rechnungsabgrenzungsposten | 90.292,17 | 91 | ||
| Summe der Aktiva | 720.736.979,14 | 786.757 | |||
Passivseite
| 31.12.2022 | |||||
| EUR | EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||
| a) täglich fällig | 151.805,15 | 50 | |||
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 125.385.952,58 | 222.527 | |||
| 125.537.757,73 | 222.577 | ||||
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | ||||
| a) Spareinlagen | |||||
| aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 69.716.478,07 | 91.768 | |||
| ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 279.365,47 | 320 | |||
| 69.995.843,54 | 92.088 | ||||
| b) andere Verbindlichkeiten | |||||
| ba) täglich fällig | 327.267.622,75 | 343.097 | |||
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 95.671.382,16 | 29.387 | |||
| 422.939.004,91 | 372.483 | ||||
| 492.934.848,45 | 464.571 | ||||
| 3. | Verbriefte Verbindlichkeiten | ||||
| a) begebene Schuldverschreibungen | 0,00 | 0 | |||
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: | |||||
| Geldmarktpapiere
0,00 EUR |
0) | ||||
| 0,00 | 0 | ||||
| 3a. | Handelsbestand | 0,00 | 0 | ||
| 4. | Treuhandverbindlichkeiten | 927.430,50 | 1.052 | ||
| darunter: | |||||
| Treuhandkredite
927.430,50 EUR |
1.052 ) | ||||
| 5. | Sonstige Verbindlichkeiten | 628.559,33 | 268 | ||
| 6. | Rechnungsabgrenzungsposten | 7.550,98 | 10 | ||
| 7. | Rückstellungen | ||||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 11.298.848,00 | 11.069 | |||
| b) Steuerrückstellungen | 49.100,82 | 280 | |||
| c) andere Rückstellungen | 1.862.168,29 | 1.956 | |||
| 13.210.117,11 | 13.305 | ||||
| 8. | (weggefallen) | ||||
| 9. | Nachrangige Verbindlichkeiten | 8.445.246,56 | 8.445 | ||
| 10. | Genussrechtskapital | 0,00 | 0 | ||
| darunter: | |||||
| vor Ablauf von zwei
Jahren fällig
0,00 EUR |
0) | ||||
| 11. | Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | 10.000.000,00 | 10.000 | ||
| 12. | Fonds für allgemeine Bankrisiken | 31.950.000,00 | 29.750 | ||
| 13. | Eigenkapital | ||||
| a) gezeichnetes Kapital | 0,00 | 0 | |||
| b) Kapitalrücklage | 0,00 | 0 | |||
| c) Gewinnrücklagen | |||||
| ca) Sicherheitsrücklage | 36.778.606,90 | 36.425 | |||
| 36.778.606,90 | 36.425 | ||||
| d) Bilanzgewinn | 316.861,58 | 353 | |||
| 37.095.468,48 | 36.779 | ||||
| Summe der Passiva | 720.736.979,14 | 786.757 | |||
| 1. | Eventualverbindlichkeiten | ||||
| a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | 0,00 | 0 | |||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 5.438.412,67 | 5.463 | |||
| Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet. | |||||
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 0,00 | 0 | |||
| 5.438.412,67 | 5.463 | ||||
| 2. | Andere Verpflichtungen | ||||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | 0,00 | 0 | |||
| b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen | 0,00 | 0 | |||
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 26.891.261,10 | 48.131 | |||
| 26.891.261,10 | 48.131 | ||||
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
| 1.1.-31.12.2022 | ||||
| EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Zinserträge aus | ||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 14.721.709,99 | 13.240 | ||
| darunter: | ||||
| abgesetzte negative
Zinsen
0,00 EUR |
( 12 ) | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 1.364.921,54 | 1.944 | ||
| 16.086.631,53 | 15.184 | |||
| 2. Zinsaufwendungen | 5.232.946,26 | 1.446 | ||
| darunter: | ||||
| abgesetzte positive
Zinsen
5.168,29 EUR |
( 839 ) | |||
| 10.853.685,27 | 13.739 | |||
| 3. Laufende Erträge aus | ||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 1.679.311,83 | 3.515 | ||
| b) Beteiligungen | 216.516,68 | 70 | ||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0 | ||
| 1.895.828,51 | 3.585 | |||
| 4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen | 0,00 | 0 | ||
| 5. Provisionserträge | 5.087.016,61 | 5.013 | ||
| 6. Provisionsaufwendungen | 218.031,32 | 195 | ||
| 4.868.985,29 | 4.818 | |||
| 7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands | 0,00 | 0 | ||
| 8. Sonstige betriebliche Erträge | 368.808,72 | 507 | ||
| darunter: | ||||
| aus der Abzinsung von
Rückstellungen
6.895,40 EUR |
( 5) | |||
| 9. (weggefallen) | ||||
| 17.987.307,79 | 22.648 | |||
| 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||||
| a) Personalaufwand | ||||
| aa) Löhne und Gehälter | 5.924.088,70 | 5.440 | ||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 1.803.456,55 | 2.552 | ||
| darunter: | ||||
| für
Altersversorgung
763.601,09 EUR |
( 1.578 ) | |||
| 7.727.545,25 | 7.992 | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 4.762.819,81 | 4.043 | ||
| 12.490.365,06 | 12.035 | |||
| 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf | ||||
| immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 272.892,61 | 307 | ||
| 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 443.790,60 | 567 | ||
| darunter: | ||||
| aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
106.867,72 EUR |
( 367 ) | |||
| 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 0,00 | 4.126 | ||
| 14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 12.365,48 | 0 | ||
| 12.365,48 | 4.126 | |||
| 15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | 1.719.657,13 | 762 | ||
| 16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | 0,00 | 0 | ||
| 1.719.657,13 | 762 | |||
| 17. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | 0 | ||
| 18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 2.200.000,00 | 3.750 | ||
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 872.967,87 | 1.101 | ||
| 20. Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0 | ||
| 21. Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0 | ||
| 22. Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | 0 | ||
| 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 530.206,43 | 722 | ||
| 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | 25.899,86 | 26 | ||
| 556.106,29 | 747 | |||
| 25. Jahresüberschuss | 316.861,58 | 353 | ||
| 26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 0,00 | 0 | ||
| 316.861,58 | 353 | |||
| 27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen | ||||
| a) aus der Sicherheitsrücklage | 0,00 | 0 | ||
| b) aus anderen Rücklagen | 0,00 | 0 | ||
| 0,00 | 0 | |||
| 316.861,58 | 353 | |||
| 28. Einstellungen in Gewinnrücklagen | ||||
| a) in die Sicherheitsrücklage | 0,00 | 0 | ||
| b) in andere Rücklagen | 0,00 | 0 | ||
| 0,00 | 0 | |||
| 29. Bilanzgewinn | 316.861,58 | 353 |
ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Wedel wurde
nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über
die Rechnungslegung der Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
(RechKredV) aufgestellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Forderungen
Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden
zum Nennwert bzw. zu den Anschaffungskosten bilanziert.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem
niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter den
Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er
wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig
aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt
die Verteilung auf die Dauer der Festzinsvereinbarung.
Für Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, bestehen
Einzelwertberichtigungen. Der Umfang der
Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom
Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere
die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen
vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr
nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine
nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern
zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung
gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde
durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden
und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach
IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes
über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected
Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie
gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im
Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen
Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert
orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines
Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der
eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten
statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen
der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die
Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die
ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen,
wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale
Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren
gebildet. Die bei der Berechnung der
Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren
Parameter spiegeln basierend auf den jährlich
durchgeführten Betrachtungen die Risikosituation zum
Abschlussstichtag wider.
Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung
nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen)
bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.
Die strukturierten Produkte im
Kundenkreditgeschäft (Forwardvereinbarungen, Darlehen
mit Zinsuntergrenze) wurden einheitlich (ohne Abspaltung
der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.
Wertpapiere
Für Investmentfondsanteile haben wir
grundsätzlich als beizulegenden Zeitwert den
investmentrechtlichen Rücknahmepreis angesetzt. Davon
abweichend wurden die 49.719 Anteile des Zielfonds Deutsche
Investment Wohnen IV innerhalb des Masterfonds Wedel
Immobilienmaster 1 werterhellend nicht mit dem nach
investmentrechtlichen Grundsätzen zum Bilanzstichtag
festgestellten Kurs von 108,79 EUR, sondern mit seinem
Verkaufspreis aus März 2024 von 90,00 EUR bewertet.
Die Bewertung der unter Posten Aktiva 6 ausgewiesenen
Anteile an Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH
& Co. KG erfolgte auf Basis des
Nettovermögenswertes.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Soweit
die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht
mehr bestehen, wurden Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis
zum Zeitwert, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten
vorgenommen. Die Bewertung erfolgte unter Zugrundelegung
des strengen Niederstwertprinzips.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen
Entgeltlich erworbene Software wurde nach den
Vorgaben des IDW - Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung
von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11 n.F.) unter dem
Bilanzposten Immaterielle Anlagewerte ausgewiesen. Sie ist
mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden,
wobei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde
gelegt wurde.
Die Grundstücke wurden mit den
Anschaffungskosten bilanziert. Die Gebäude des
Anlagevermögens sowie die Betriebs- und
Geschäftsausstattung wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
planmäßiger Abschreibungen angesetzt (§
340e Abs. 1 Satz 1 und 3 i. V. m. § 253 Abs. 1 und 3
HGB). Die Gebäude wurden linear mit den steuerlich
zulässigen Sätzen abgeschrieben. Bei einem
Gebäude wurde die degressive Abschreibung nach §
7 Abs. 5 EStG gewählt. Entsprechend Art. 67 Abs. 4
Satz 1 EGHGB erfolgte eine Beibehaltung der niedrigeren
Wertansätze gem. §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.
F. und der Abschreibungsmethode.
Bei Einbauten in gemieteten Räumen bis zum 31.
Dezember 1997 erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten entsprechend der Dauer des jeweiligen
Vertragsverhältnisses, wenn diese kürzer ist als
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Nach dem 31.
Dezember 1997 durchgeführte Einbauten werden nach den
für Gebäude geltenden Grundsätzen linear
abgeschrieben. Für gesondert bewertbare
Gebäudeteile (Schalterhallen) erfolgte die
Abschreibung linear auf Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bei beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern
des Anlagevermögens erfolgten die
planmäßigen Abschreibungen linear
gemäß § 7 Abs. 1 EStG. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als
250,00 EUR bis 1.000,00 EUR netto (Software bis 410,00 EUR
netto) wurden in einen Sammelposten eingestellt, der
über fünf Jahre linear Gewinn mindernd
aufgelöst wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter
sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR netto
wurden direkt als Aufwand gebucht.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich
zu den Anschaffungskosten (Nennwert) unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Ist der
Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten höher als
der Auszahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag unter
den Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite aufgenommen
und laufzeitanteilig aufgelöst, im Falle von
Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer
der Festzinsvereinbarung.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Beim erstmaligen Ansatz von
Rückstellungen wird der diskontierte
Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst
(Nettomethode). Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit
der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen
und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine
Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der
Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen
mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde.
Entsprechendes gilt für eine Veränderung des
Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der
Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die
Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen
Periode in voller Höhe erfolgt.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck entsprechend
dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter
Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn-
und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (ab 2025) sowie
Rentensteigerungen von 5,0 % (2024) bzw. 2,0 % (ab 2025)
ermittelt. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt. Für die Errechnung des Gutachtens wurde ein
auf das Jahresende prognostizierter Durchschnittszinssatz
von 1,83 % (Vorjahr 1,78%) zugrunde gelegt. Der
veröffentlichte Satz beträgt 1,82 %. Es ergeben
sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse, da
der prognostizierte Zinssatz nahezu dem zum 31. Dezember
2023 veröffentlichten Zinssatz entsprach.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages unter
Berücksichtigung zukünftiger Kostensteigerungen
gebildet. Sie wurden bei einer voraussichtlichen
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank
für den Monat Dezember 2023 veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre
abgezinst.
Der Rückstellungsbetrag für die
Verpflichtungen aus abgeschlossenen
Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn-
und Gehaltssteigerungen von 2,5 % ermittelt und für
eine durchschnittliche Restlaufzeit von einem Jahr mit
einem von der Deutschen Bundesbank am 31. Oktober 2023
veröffentlichten und auf das Jahresende
prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre von 1,00 % abgezinst.
Aufwendungen aus der Aufzinsung der
Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen
Aufwand, Erträge aus der Abzinsung der
Rückstellungen im sonstigen betrieblichen Ertrag
erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes
oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der
Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw.
Aufwand ausgewiesen.
Die Erfolgswirkung, die sich aus der Veränderung
des Diskontierungssatzes gegenüber der
Vorjahresrechnung bei der Ermittlung der
Pensionsverpflichtungen ergibt, wird in Ausübung des
Ausweiswahlrechts i. S. d. IDW RS HFA 30 "Handelsrechtliche
Bilanzierung von Altersvorsorgeverpflichtungen" ebenfalls
den Erfolgen aus der Auf- und Abzinsung in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen
Erträgen zugeordnet.
Die zur Steuerung der allgemeinen
Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen
Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung
aller bilanziellen und außerbilanziellen
zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des
Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen und werden somit
nicht gesondert bewertet.
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps,
des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für
diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich
zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen
Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus
institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der
ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den
Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt.
Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge,
die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der
verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt.
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein
Verpflichtungsüberschuss.
Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals
Die ausgegebene nachrangige
Inhaberschuldverschreibung in Form eines CoCo-Bonds, die
als Herabschreibungsanleihe ausgestattet ist, wird als
Instrument des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen
Kernkapitals mit einem gegebenenfalls infolge einer
Herabschreibung verminderten Erfüllungsbetrag
ausgewiesen. Eine Herabschreibung war bisher nicht
erforderlich.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Zinsergebnisse aus Zinsswapgeschäften werden
in der Gewinn- und Verlustrechnung kompensiert. Die
Zinsaufwendungen und -erträge der
Zinsswapgeschäfte werden auf Einzelgeschäftsebene
netto dargestellt und entweder unter GV-Posten 1
(Zinsertrag) oder GV-Posten 2 (Zinsaufwendungen)
eingestellt.
Die für aufgenommene Gelder von der Sparkasse
empfangenen Positivzinsen werden im GV-Posten 2
ausgewiesen.
C. Erläuterungen zur Jahresbilanz
Alle Angaben in EUR
Für die Fristengliederung nach Restlaufzeiten
gelten ausschließlich die in den §§ 8 und 9
RechKredV in Verbindung mit § 340d HGB getroffenen
Regelungen. Von einer Einbeziehung der anteiligen Zinsen in
die Aufgliederung nach Restlaufzeiten wurde
gemäß § 11 Satz 3 RechKredV abgesehen.
Aktiva 3:
Forderungen an Kreditinstitute
Die unter Posten 3b) andere Forderungen ausgewiesenen
Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie
folgt:
| ― |
bis drei Monate 0,00 |
| ― |
mehr als drei Monate bis ein Jahr 4.500.000,00 |
| ― |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 10.000.000,00 |
| ― |
mehr als fünf Jahre 394,00 |
| ― |
Im Posten 3b) enthaltene nachrangige Forderungen |
| ― |
Bestand am Bilanzstichtag 3.000.000,00 |
| ― |
Bestand am 31.12. des Vorjahres 3.000.000,00 |
| ― |
Forderungen an die eigene Girozentrale 5.293.914,73 |
Aktiva 4: Forderungen an Kunden
Die Forderungen an Kunden gliedern sich nach ihrer
Restlaufzeit wie folgt:
| ― |
bis drei Monate 29.447.975,76 |
| ― |
mehr als drei Monate bis ein Jahr 29.480.413,41 |
| ― |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 112.968.457,96 |
| ― |
mehr als fünf Jahre 341.716.982,62 |
Die im Bilanzposten enthaltenen Forderungen mit
unbestimmter Laufzeit betragen 12.615.699,76
Folgende Zuordnung der einzelwertberichtigten
Forderungen in der Fristengliederung für die
Bilanzposition Aktiva 4 wurde vorgenommen: die Zuordnung
der gekündigten einzelwertberichtigten Forderungen
erfolgt zu den "Forderungen mit unbestimmter Laufzeit", die
ungekündigten einzelwertberichtigten Forderungen
werden entsprechend ihrer Restlaufzeit den
Laufzeitbändern zugeordnet. Gebildete
Einzelwertberichtigungen werden den "Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren" zugeordnet.
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht:
| Bestand am Bilanzstichtag | 0,00 |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 3.040.275,00 |
| Forderungen an verbundene Unternehmen: Bestand am Bilanzstichtag | 0,00 |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 4.587.300,00 |
Aktiva 5:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Im Bilanzposten enthaltene Beträge, die bis zum
nächsten Bilanzstichtag fällig werden: 0,00
Von den im Bilanzposten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind:
| ― |
börsennotiert 0,00 |
| ― |
nicht börsennotiert 0,00 |
Im Geschäftsjahr 2023 wurde der gesamte Bestand
durch Verkäufe und Fälligkeiten abgebaut. Es
wurden auch Wertpapiere des Anlagevermögens mit
Buchwerten von insgesamt 60.652 TEUR vorzeitig
veräußert. Hierbei wurden Verluste von 3.777
TEUR realisiert.
Aktiva 6:
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Von den im Bilanzposten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind:
| ― |
börsennotiert 0,00 |
| ― |
nicht börsennotiert 0,00 |
Die Sparkasse hält 100% der Anteile am
Spezial-AIF-Sondervermögen "Wedel Immobilienmaster 1".
Bei einem Marktwert von 63.378 TEUR und einem Buchwert i.
H. v. 61.940 TEUR ergeben sich stille Reserven von 1.438
TEUR. Im Geschäftsjahr wurden drei
Spezial-Investmentfonds in das Sondervermögen Wedel
Immobilienmaster 1 zu ihren Marktwerten eingebracht. Im
März 2024 sind die im Wedel Immobilienmaster 1
gehaltenen Anteile des Fonds "Deutsche Investment Wohnen
IV" auf unseren Wunsch im Kreis der übrigen Anleger
umplatziert worden. Die Umplatzierung erfolgte
vereinbarungsgemäß zu einem Kurs von 90,00 EUR
pro Anteil bei einem nach investmentrechtlichen
Grundsätzen ermittelten Kurs von 108,79 EUR pro Anteil
per 31. Dezember 2023. In die Ermittlung des Marktwertes
des Wedel Immobilienmasters 1 per 31.12.2023 ist der
niedrigere Umplatzierungskurs bereits eingeflossen.
Der Wedel Immobilienmaster 1 investiert nach den
Anlagerichtlinien überwiegend in einzelne
Immobilienfonds, deren Anlageschwerpunkte in Handels-,
Gewerbe-, Büro-, Hotel-, Pflege- und Wohnimmobilien in
Deutschland liegen. Die im Geschäftsjahr erfolgten
Ertragsausschüttungen betrugen 1.239 TEUR beim
Immobilienmaster 1.
Eine Rückgabe der Anteile ist täglich und
unter Abgabe einer unwiderruflichen Erklärung der
Rückgabe möglich. Die Rücknahme erfolgt
spätestens am letzten Bankarbeitstag des
übernächsten Kalenderquartals, welches auf die
Rückgabeerklärung des Anlegers folgt. Der
Gesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, die Rückgabe
der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche
Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter
Berücksichtigung der Interessen des Anlegers
erforderlich erscheinen lassen.
Aktiva 7:
Beteiligungen
Die Beteiligungen entfallen im Wesentlichen auf die
Beteiligung am Stammkapital des Sparkassen- und
Giroverbands für Schleswig-Holstein (SGVSH,
Kapitalanteil i. H. v. 1,35%) und auf die Beteiligung an
der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH
& Co. KG (Erwerbs KG, Kapitalanteil i. H. v. 0,04%),
über die die Sparkasse mittelbar an der Landesbank
Berlin Holding AG (LBBH) beteiligt ist. Die Erwerbs KG
weist zum 31.12.2022 ein Eigenkapital in Höhe von
3.285.298 TEUR sowie ein Jahresergebnis von 2.830 TEUR aus.
Aufgrund fehlender Offenlegungsverpflichtung wurde
auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.
V. m. § 286 Abs. 3 HGB zum Eigenkapital und zum
letzten Geschäftsergebnis für die Beteiligung am
SGVSH verzichtet. Die Sparkasse hat keinen beherrschenden
Einfluss.
Der SGVSH hält direkt oder indirekt
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors
(u. a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche
Leasing) und wird dafür von seinen Mitgliedssparkassen
mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe von
der Verbandsversammlung des SGVSH bestimmt wird. Der
Bewertung der wesentlichen Beteiligungen liegen
Zeitwertgutachten des SGVSH sowie einer externen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Basis des
Ertragswertverfahrens zugrunde. Der SGVSH wurde bei der
Erstellung der Zeitwertgutachten von einer externen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt.
Aktiva 8:
Anteile an verbundenen Unternehmen
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der
Tochterunternehmen für die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Angaben
gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit
§ 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet. Auf die Aufstellung
eines Konzernabschlusses wird gem. § 296 Abs. 2 HGB
verzichtet (untergeordnete Bedeutung für die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage).
Aktiva 9:
Treuhandvermögen
| Forderungen an Kunden | 927.430,50 |
Aktiva 12:
Sachanlagen
| Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten belaufen sich auf (Bilanzwert) | 1.302.752,22 |
| Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt | 818.394,18 |
Aktiva 14:
Rechnungsabgrenzungsposten
| Unterschiedsbeträge zwischen dem Nennbetrag und dem höheren Auszahlungsbetrag von Forderungen | 229,81 |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 785,31 |
| Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungs- und dem niedrigeren Ausgabebe trag bei Verbindlichkeiten oder Anleihen | 3.707,72 |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 5.374,39 |
Latente Steuern
Aufgrund abweichender Ansatz- und
Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz
bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird
der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch
absehbare Steuerentlastungen gedeckt. Die
Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen
Ansatzunterschieden insbesondere bei der
Forderungsbewertung, der Wertpapierbewertung sowie den
Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war
demzufolge nicht erforderlich. Auf den Ansatz aktiver
latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der
Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines
Steuersatzes von 15,825 % für die
Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag
sowie 14,7 % für die Gewerbesteuer.
Mehrere Posten der Aktivseite betreffende Angaben:
Fremdwährung
| Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährunglautenden Vermögensgegenstände beläuft sich auf | 0,00 |
| (Vorjahr 326,28) |
Anlagenspiegel
Die immateriellen Anlagewerte (Aktiva 11) und die
Sachanlagen (Aktiva 12) haben sich im Berichtsjahr wie
folgt entwickelt:
| Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in EUR) | ||||||
| Immaterielle Anlagewerte A11 | Sachanlagen A12 | |||||
| Grundstücke und Gebäude | BGA höherwertige Vermögensgegenstände | BGA geringwertige Vermögensgegenstände | ||||
| Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten | ||||||
| Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | 224.980,30 | 13.290.520,30 | 3.526.135,96 | 327.097,84 | ||
| Zugänge | 0,00 | 0,00 | 392.530,13 | 46.312,46 | ||
| Abgänge | 9.996,00 | 0,00 | 151.774,79 | 4.396,57 | ||
| Umbuchungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 214.984,30 | 13.290.520,30 | 3.766.891,30 | 369.013,73 | ||
| Entwicklung der kumulierten Abschreibungen | ||||||
| Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | 200.797,30 | 11.857.996,08 | 3.143.697,92 | 187.378,84 | ||
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 9.510,00 | 129.772,00 | 73.631,15 | 59.979,46 | ||
| Zuschreibungen des Geschäftsjahres | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| Änderung der gesamten Abschreibungen | ||||||
| Im Zusammenhang mit den Zugängen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| Im Zusammenhang mit den Abgängen | 9.996,00 | 0,00 | 142.779,95 | 4.396,57 | ||
| Im Zusammenhang mit den Umbuchungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 200.311,30 | 11.987.768,08 | 3.074.549,12 | 242.961,73 | ||
| Buchwerte | ||||||
| Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | 24.183,00 | 1.432.524,22 | 382.438,04 | 139.719,00 | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 14.673,00 | 1.302.752,22 | 692.342,18 | 126.052,00 | ||
| Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in EUR) | ||||
| Sachanlagen A12 | ||||
| Summe BGA | Summe Sachanlagen | |||
| Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten | ||||
| Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | 3.853.233,80 | 17.143.754,10 | ||
| Zugänge | 438.842,59 | 438.842,59 | ||
| Abgänge | 156.171,36 | 156.171,36 | ||
| Umbuchungen | 0,00 | 0,00 | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 4.135.905,03 | 17.426.425,33 | ||
| Entwicklung der kumulierten Abschreibungen | ||||
| Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | 3.331.076,76 | 15.189.072,84 | ||
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 133.610,61 | 263.382,61 | ||
| Zuschreibungen des Geschäftsjahres | 0,00 | 0,00 | ||
| Änderung der gesamten Abschreibungen | ||||
| Im Zusammenhang mit den Zugängen | 0,00 | 0,00 | ||
| Im Zusammenhang mit den Abgängen | 147.176,52 | 147.176,52 | ||
| Im Zusammenhang mit den Umbuchungen | 0,00 | 0,00 | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 3.317.510,85 | 15.305.278,93 | ||
| Buchwerte | ||||
| Stand am 1.1. des Geschäftsjahres | 522.157,04 | 1.954.681,26 | ||
| Stand am 31.12. des Geschäftsjahres | 818.394,18 | 2.121.146,40 | ||
Das Finanzanlagevermögen hat sich im
Berichtsjahr wie folgt ermittelt:
| Bilanzwert am 31.12. des Vorjahres* | Nettoveränderung im Berichtsjahr | Bilanzwert zum Bilanzstichtag* | |
| Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere |
62.151.600,00 | -62.151.600,00 | 0,00 |
| Aktiva 6
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
2.960.660,27 | -2.340.440,03 | 620.220,24 |
| Aktiva 7
Beteiligungen |
5.953.557,15 | +744.797,90 | 6.698.355,05 |
| Aktiva 8
Anteile an verbundenen Unternehmen |
4.025.000,00 | 0,00 | 4.025.000,00 |
| Aktiva 13
Sonstige Vermögensgegenstände |
50,00 | 0,00 | 50,00 |
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
Für das Finanzanlagevermögen wurde von der
Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3
Rech-KredV Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr wurden Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt
waren, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, mit
einem Buchwert von insgesamt 60.652 TEUR aus dem
Anlagevermögen vorzeitig verkauft.
Passiva 1:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die unter Posten 1b) ausgewiesenen Bestände
gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
| ― |
bis drei Monate 29.586.576,86 |
| ― |
mehr als drei Monate bis ein Jahr 11.751.953,47 |
| ― |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 17.963.177,85 |
| ― |
mehr als fünf Jahre 65.612.657,09 |
| Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale | 0,00 |
| Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände beträgt | 25.738.504,22 |
Passiva 2:
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die unter Posten 2a) Unterposten ab) ausgewiesenen
Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie
folgt:
| ― |
bis drei Monate 0,00 |
| ― |
mehr als drei Monate bis ein Jahr 115.289,03 |
| ― |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 164.076,44 |
| ― |
mehr als fünf Jahre 0,00 |
Die unter Posten 2b) Unterposten bb) ausgewiesenen
Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie
folgt:
| ― |
bis drei Monate 21.636.506,24 |
| ― |
mehr als drei Monate bis ein Jahr 46.550.484,90 |
| ― |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 26.276.589,64 |
| ― |
mehr als fünf Jahre 163.098,01 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: Bestand am Bilanzstichtag | 1.579.335,39 |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 5.533.469,33 |
Passiva 4:
Treuhandverbindlichkeiten
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 927.430,50 |
Passiva 6:
Rechnungsabgrenzungsposten
| Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalbetrag sind enthalten mit | 7.550,98 |
| Bestand am 31.12. des Vorjahres | 10.194,89 |
Passiva 7:
Rückstellungen
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre zum 31. Dezember 2023 ein
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 S. 1
HGB von 133.323 EUR.
Er unterliegt nicht weiter der
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB,
da in den Vorjahren in diesem Zusammenhang bereits ein
entsprechender Betrag der Sicherheitsrücklage
zugeführt wurde.
Passiva 9:
Nachrangige Verbindlichkeiten
| Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Aufwendungen in folgender Höhe angefallen: | 169.565,63 |
Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln
entsprechen Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(CRR). Eine vorzeitige Tilgung der nachrangigen
Verbindlichkeiten ist nicht möglich. Nachträglich
können der Nachrang nicht beschränkt und die
Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt
werden.
Bei den Verbindlichkeiten mit Nachrangabrede wird in
zwei Fällen 10 % der Summe des Bilanzpostens 9
überschritten:
| ― |
Volumen 2.700.000,00 EUR |
| ― |
Zinssatz 2,54 % |
| ― |
Fälligkeit 04.12.2028 |
| ― |
Volumen 5.000.000,00 EUR |
| ― |
Zinssatz 1,68 % |
| ― |
Fälligkeit 10.05.2031 |
Die weiteren sonstigen Mittelaufnahmen sind im
Durchschnitt mit 2,33 % verzinslich. Die
Ursprungslaufzeiten betragen 10 Jahre.
Im Folgejahr werden keine dieser Mittelaufnahmen zur
Rückzahlung fällig.
Passiva 11:
Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals
Der Posten enthält eine nachrangige
Inhaberschuldverschreibung in Form einer AT1-Anleihe
(CoCo-Bonds), die gemäß Art. 51 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 als Posten des zusätzlichen
Kernkapitals angerechnet wird.
Die Anleihe hat keinen Endfälligkeitstag. Sie
kann von der Sparkasse unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von nicht weniger als 30 Tagen zum
Ablauf von 5 Jahren seit dem Tag der Begebung und danach zu
jedem Zinszahlungstag gekündigt und zurückgezahlt
werden. Des Weiteren kann die Schuldverschreibung unter
bestimmten aufsichtsrechtlichen oder steuerlichen
Gründen vorzeitig gekündigt werden. Eine
Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der
zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die Sparkasse hat das Recht, die Zinszahlung nach
freiem Ermessen ganz oder teilweise entfallen zu lassen.
Entfallene Zinszahlungen werden nicht nachgezahlt.
Im Falle eines Auslöseereignisses ist eine
Herabschreibung pro rata mit sämtlichen anderen
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals im Sinne
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, die eine Herabschreibung
bei Eintritt des Auslöseereignisses vorsehen,
vorzunehmen. Die Vornahme einer Hochschreibung steht
vorbehaltlich bestimmter Bedingungen im Ermessen der
Sparkasse.
Laut Emissionsvertrag ist eine Herabschreibung erst
erforderlich, wenn die in Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a) CRR
oder einer Nachfolgeregelung genannte harte
Kernkapitalquote unter den in Art. 54 Abs. 1 Buchstabe a)
i) CRR genannten Wert von 5,125 % oder in einer
Nachfolgeregelung genannten Wert (die "Mindest-CET1-Quote")
fällt. Das Auslöseereignis für eine
Herabschreibung der Anleihen ist somit nicht an einen
Jahresfehlbetrag geknüpft; insofern fehlt es an einer
Verlustbeteiligung, sodass die Herabschreibungsanleihe
keinen Eigenkapitalcharakter sondern Fremdkapitalcharakter
hat. Die laufende Bedienung der Herabschreibungsanleihe ist
infolge des Fremdkapitalcharakters unter den
Zinsaufwendungen auszuweisen. Im Berichtsjahr sind Zinsen
in Höhe von 0,00 EUR angefallen.
Posten 1b) unter dem Strich: Eventualverbindlichkeiten
In diesem Posten werden für Kreditnehmer
übernommene Bürgschaften und
Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der
regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der
Kunden im Rahmen der Kreditrisikomanagementprozesse geht
die Sparkasse für die hier ausgewiesenen Beträge
davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen
Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im
Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden konnte, hat die Sparkasse
ausreichende Rückstellungen gebildet.
Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Sparkasse an
der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH
& Co. KG hat die Sparkasse eventuelle
Verpflichtungsüberhänge gegenüber dem DSGV
ö.K. aus Aufwendungsersatzansprüchen für bei
den Sparkassen aufgenommene Darlehen zur teilweisen
Refinanzierung der Beteiligung auszugleichen. Für das
Geschäftsjahr 2023 wird der DSGV ö.K. keinen
Aufwendungsersatzanspruch geltend machen. Die Pflicht zur
Bildung einer Rückstellung für eventuelle
Verpflichtungsüberhänge aus
Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber dem DSGV
ö.K. besteht aktuell folglich nicht.
Posten 2 c) unter dem Strich: Andere Verpflichtungen
Die unter diesem Posten ausgewiesenen
unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer
Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage
sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich
in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen
nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern dies im
Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden kann, haben wir Rückstellungen
gebildet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mit der Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft
der schleswig-holsteinischen Sparkassenorganisation GbR,
Kiel, ist die unbeschränkte Haftung für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbunden.
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -
Tarifvertrag Altersversorgung - (ATV)" zugesagt. Um den
anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV zu
verschaffen, ist die Stadtsparkasse Wedel bei der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
beteiligt.
Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre
Leistungen über ein modifiziertes
Abschnittsdeckungsverfahren (Umlagefinanzierung). Der
Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des
Deckungsabschnitts von 10 Jahren zu entrichtende Umlage
zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und
dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben
während des Deckungsabschnitts sowie der von der
Schwankungsreserve umfassten zwölf folgenden Monate zu
erfüllen. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der
Umlagesatz 6,90 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen
Entgelts. Zusammen mit dem zusätzlichen
Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 Prozent sind insgesamt 7,30
Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die
VBL zu entrichten. Ein Sanierungsgeld wird nicht mehr
erhoben. Der Arbeitgeberanteil an der Umlage beträgt
5,49 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der
Arbeitnehmeranteil zur Umlage beträgt 1,41 Prozent des
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zudem tragen die
Arbeitnehmer noch einen zusätzlichen
Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage in Höhe von 0,40
Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV richtet sich gegen die VBL,
während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des
mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die
erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 5.050.336,40 EUR
betrugen im Geschäftsjahr 2023 273.561,07 EUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n.
F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der VBL
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelnden Barwert, der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung, zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 16.750 TEUR.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer von der VBL unterstellten
jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung
der biometrischen Rechnungsgrundlagen VBL 2010 G ermittelt.
Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß §
253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Hierfür liegen gemäß der Einschätzung
des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023
für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr
bestätigt der Verantwortliche Aktuar der VBL in diesem
Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der
Verpflichtung der VBL.
Die Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds
des Sparkassen- und Giroverbandes für
Schleswig-Holstein an. Der Sparkassen-Teilfonds ist
Bestandteil des institutsbezogenen Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe. Die Mittel für das
Sicherungssystem werden durch Beiträge von den
angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber
sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen
Mittel nach dem Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli
2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt
dabei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der Mitglieder des
Sicherungssystems. Die künftigen
Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr.
2 i.V.m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem
anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf
227 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens
in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten.
Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29.
September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für
das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt
und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds
des Sparkassen- und Giroverbandes für
Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die
Sparkasse ab 2025 bis 2032 am schrittweisen Aufbau eines
von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum
Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse
entfallende Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf
Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase
auf ca. 2,6 Mio. EUR. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in
2032 sind jährliche Beiträge zu entrichten.
Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1
Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein
Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für
Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die
Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner
Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden
auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des
Finanzsektors (u.a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS
NordOst, Deutsche Leasing sowie früher HSH) gehalten.
Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u.a. sonstige
Verpflichtungen z.B. aus der Gewährträgerhaftung
für Beteiligungsunternehmen) haftet den
Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der
Verband kann einen nach Heranziehung der
Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den
Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer
Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche
Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher
Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz
für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den
Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die
Geschäftskosten nicht tragen.
Weitere Übernahmeverpflichtungen bestehen in
Höhe von insgesamt 8,2 TEUR aus der Zeichnung von
Fondsanteilen. Die Anlage der Mittel erfolgt in Immobilien.
Am Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte
zinssatzbezogene Termingeschäfte (Payerzinsswaps) in
Höhe von 80,0 Mio. EUR. Die nach der
Marktbewertungsmethode ermittelten Marktwerte betragen zum
Bilanzstichtag +4.908 TEUR. Die noch nicht abgewickelten
Zinsderivate wurden im Rahmen der Steuerung des allgemeinen
Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Bei den
Kontrahenten im Derivategeschäft handelt es sich
ausschließlich um Institute der
Sparkassen-Finanzgruppe. Die Ermittlung der Marktwerte aus
diesen Positionen erfolgte anhand eines zentral in der
Sparkassenorganisation eingesetzten Programms, das auf
bankaufsichtlich anerkannten Bewertungsmethoden basiert.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
| GV 29: | Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. |
E. Sonstige Angaben
Organe der Sparkasse
Verwaltungsrat
| ― |
Gernot Kaser, Bürgermeister, Stadt Wedel (Vorsitzender) |
| ― |
Norbert Weller, Steuerberater i.R. (1. stellv. Vorsitzender) |
| ― |
Claudia Wittburg, Senior Sales Manager, The Performance Network Group GmbH (2. stellv. Vorsitzende) |
| ― |
Kristin Bahner, Bankkauffrau, Stadtsparkasse Wedel |
| ― |
Sandra Beyer, Bankkauffrau, Stadtsparkasse Wedel |
| ― |
Ursula Lauenstein, Physiotherapeutin i.R. |
| ― |
Wolfgang Rüdiger, Diplom-Ingenieur i.R. |
| ― |
Michael Zacher, Sparkassenkaufmann, Stadtsparkasse Wedel |
| ― |
Klaus Koschnitzke, Interimsmanager i.R. (ab 18.09.2023) |
| ― |
Sabine Zedler, Personal-Managerin, Gebr. Heinemann SE & Co. KG (ab 18.09.2023) |
| ― |
Karin Blasius, wissenschaftliche Angestellte IT i.R. (ab 18.09.2023) |
| ― |
Thomas Wöstmann, Geschäftsführer, Haus Betlehem e.V. (ab 18.09.2023) |
| ― |
Andreas Schnieber, Dipl.-Verwaltungswirt, Freie und Hansestadt Hamburg (ab 18.09.2023) |
| ― |
Söhnke Saggau, Controller, Stadtsparkasse Wedel (ab 18.09.2023) |
| ― |
Katharina Schanze, Versicherungskauffrau, Stadtsparkasse Wedel (ab 18.09.2023) |
| ― |
Ulf Gollnick, Sparkassen-Betriebswirt, Stadtsparkasse Wedel (bis 18.09.2023) |
| ― |
Armin Liefländer, Dipl.-Bauingenieur, Umbauter Raum Planungsgruppe Liefländer GmbH (bis 18.09.2023) |
| ― |
Ingrid Paradies, Kindertagesstättenleiterin i.R. (bis 18.09.2023) |
| ― |
Kathrin Rabe-Kuper, Groß- und Außenhandelskauffrau, Delta-Sport Handelskontor GmbH (bis 18.09.2023) |
| ― |
Carsten König, Sparkassen-Fachwirt, Stadtsparkasse Wedel (bis 18.09.2023) |
| ― |
Klaus-Dieter Schröder, Diplom-Ingenieur i.R. (bis 18.09.2023) |
| ― |
Olaf Wuttke Studienrat iR (bis 1809 2023) |
Vorstand
| ― |
Sparkassendirektor Marc Cybulski (Vorsitzender) |
| ― |
Sparkassendirektor Florian Graßhoff |
Vorstandsvertreter
| ― |
Florian Krohn, Sparkassenangestellter |
| ― |
Karsten Thomsen, Sparkassenangestellter |
Mandate gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB
| ― |
Sparkassendirektor Marc Cybulski |
| ― |
Aufsichtsratsmitglied der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG (bis 30.09.2023) |
| ― |
Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Wedel GmbH |
Weitere Angaben
Das als Aufwand erfasste Honorar für den
Abschlussprüfer gemäß § 285 Satz 1 Nr.
17 HGB betrug im Geschäftsjahr 282.627,00 EUR für
die Abschlussprüfung und 4.050,00 EUR für andere
Bestätigungsdienstleistungen. Bei den anderen
Bestätigungsleistungen handelt es sich um die
Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und
Depotgeschäftes. Daneben fielen für
Abschlussprüfungsleistungen unseres
Abschlussprüfers bei unseren Tochtergesellschaften
S-Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH und
S-Immobiliengesellschaft Wedel mbH & Co. KG 21.060,00
EUR an.
Für die Festlegung der Struktur und der
Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes ist
der Verwaltungsrat zuständig. Der Verwaltungsrat
orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Sparkassen-
und Giroverbandes für Schleswig-Holstein. Mit den
Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre
befristete Dienstverträge. Komponenten mit
langfristiger Anreizwirkung wurden nicht vereinbart. Neben
der Festvergütung erhalten die Mitglieder des
Vorstandes eine leistungsbezogene variable Vergütung.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes
betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 668.266,12 EUR.
Dem Vorstandsvorsitzenden Marc Cybulski wurden eine
Festvergütung in Höhe von 298.615,20 EUR und eine
variable Zahlung in Höhe von 74.653,81 EUR gezahlt.
Darüber hinaus erhielt er sonstige Vergütungen in
Höhe von 7.914,96 EUR. Dem Vorstandsmitglied Florian
Graßhoff wurden eine Festvergütung in Höhe
von 219.780,84 und eine variable Zahlung in Höhe von
47.556,24 EUR gezahlt. Darüber hinaus erhielt er
sonstige Vergütungen in Höhe von 19.745,07
EUR.
Die sonstigen Vergütungen betreffen nahezu
ausschließlich Sachbezüge aus der privaten
Nutzung von Dienstfahrzeugen.
Die Dienstzeit der Mitglieder des Vorstandes endet im
Falle der Verlängerung der bestehenden Verträge
spätestens mit Ablauf des Monats, in dem sie ihr 68.
Lebensjahr vollenden.
Der Barwert des Pensionsanspruches für Marc
Cybulski beläuft sich zum 31.12.2023 auf 4.330.178,00
EUR, im Jahr 2023 wurden der Pensionsrückstellung
381.567,00 EUR zugeführt.
Bei Nichtverlängerung der Dienstverträge
hat der Vorstandsvorsitzende Marc Cybulski Anspruch auf
Zahlung von Pensionsbezügen. Diese würden auf
Basis des aktuellen Standes für Marc Cybulski
197.086,03 EUR p.a. betragen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten
für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
Gesamtbezüge in Höhe von 68.550,00 EUR.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten
entsprechend der "Richtlinien über die
Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates"
öffentlich-rechtlicher Sparkassen des SGVSH i. V. m.
§ 21 SpkG monatliche Aufwandsentschädigungen in
Abhängigkeit von ihrer Mitgliedschaft im
Verwaltungsrat, in seinen satzungsmäßigen
Ausschüssen und/oder ihrer Tätigkeit als
Vorsitzender oder Stellvertreter des Vorsitzenden des
Gremiums.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende
erfolgsunabhängigen Aufwandsentschädigungen
gezahlt:
| Gernot Kaser | 7.200 € |
| Armin Liefländer | 4.725 € |
| Klaus-Dieter Schröder | 4.050 € |
| Ingrid Paradies | 4.050 € |
| Norbert Weller | 7.200 € |
| Ursula Lauenstein | 4.110 € |
| Kathrin Rabe-Kuper | 2.700 € |
| Olaf Wuttke | 2.700 € |
| Wolfgang Rüdiger | 4.365 € |
| Claudia Wittburg | 3.600 € |
| Kristin Bahner | 3.600 € |
| Ulf Gollnick | 2.700 € |
| Sandra Beyer | 3.600 € |
| Carsten König | 2.700 € |
| Michael Zacher | 3.600 € |
| Klaus Koschnitzke | 1.530 € |
| Sabine Zedler | 1.020 € |
| Karin Blasius | 1.020 € |
| Thomas Wöstmann | 1.020 € |
| Andreas Schnieber | 1.020 € |
| Söhnke Saggau | 1.020 € |
| Katharina Schanze | 1.020 € |
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber
früheren Mitgliedern des Vorstandes und deren
Hinterbliebene sind zum 31.12.2023 6.968.670,00 EUR
zurückgestellt. Die Versorgungsbezüge betrugen im
Geschäftsjahr 368.074,92 EUR.
Die Kredite und Vorschüsse an den Vorstand sowie
die zu seinen Gunsten eingegangenen
Haftungsverhältnisse betragen 916.758,00 EUR. Die
entsprechenden Kreditgewährungen an Mitglieder des
Verwaltungsrates betragen 450.333,00 EUR.
Wir beschäftigten im Jahresdurchschnitt:
| 2023 | 2022 | |
| Vollzeitbeschäftigte | 57 | 55 |
| Teilzeitbeschäftigte | 24 | 21 |
| 81 | 76 | |
| nachrichtlich: Auszubildende | 8 | 9 |
Wedel, den 06.06.2024
| Der Vorstand | |
| Marc Cybulski | Florian Graßhoff |
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2023
("Länderspezifische Berichterstattung")
Die Stadtsparkasse Wedel hat keine Niederlassungen im
Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich
ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit
als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Wedel
besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Stadtsparkasse Wedel definiert den Umsatz als
Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge,
Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc.,
Erträge aus Gewinngemeinschaften etc.,
Provisionserträge, Provisionsaufwendungen,
Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands
(Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige
betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für
den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 17.987
TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 73,5.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 873 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 53 0 TEUR. Die
Steuern betreffen laufende und aperiodische Steuern.
Die Stadtsparkasse Wedel hat im Geschäftsjahr
keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer
Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stadtsparkasse Wedel, Wedel
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse
Wedel - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Stadtsparkasse Wedel für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse
unabhängig in Übereinstimmung mit den
europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht
besonders wichtigen Prüfungssachverhalt "Bewertung der
Forderungen an Kunden" dar:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen
Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung der Forderungen an Kunden
a) Sachverhalt und Problemstellung
Das Kundenkreditgeschäft ist ein
maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse, im
Jahresabschluss werden Forderungen an Kunden in Höhe
von 526,3 Mio. EUR (73,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen sind das
Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere
die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen
vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr
nachkommen kann, sowie die Bewertung gestellter
Sicherheiten maßgeblich. Die Bewertung dieser
Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf
Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter
der Sparkasse. Da bei geschätzten Werten ein
erhöhtes Risiko falscher Angaben in der
Rechnungslegung besteht und der Posten
betragsmäßig wesentlich ist, war die Bewertung
der Forderungen an Kunden für uns im Rahmen unserer
Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die
Angemessenheit des Verfahrens zur Bewertung von Forderungen
an Kunden einschließlich der Bildung von
Risikovorsorge im Rahmen einer Aufbauprüfung beurteilt
und mit Kontrolltests die Wirksamkeit der Kontrollen
nachvollzogen. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen
bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir
Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage
von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene
Beurteilung des kreditnehmerbezogenen
Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der
Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen
nachvollzogen. Die vom Vorstand bei der Bewertung der
Forderungen an Kunden und der Bildung von Risikovorsorge
getroffenen Einschätzungen und Annahmen sind insgesamt
nachvollziehbar.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Weitere Informationen zur Bewertung der Forderungen
an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden enthalten.
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit S 317 HGB und der EU-APrVO unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit |
| ― |
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung
von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach S 26 Abs. 1 des Sparkassengesetzes
für das Land Schleswig-Holstein i. V. m. § 340k
Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der
Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 1 1 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Klaus Hammelstein.
Kiel, 27. Juni 2024
Sparkassen-
und Giroverband für Schleswig-Holstein
- Prüfungsstelle -
L.
S. gez. Hammelstein
Wirtschaftsprüfer
Bericht des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat wurde vom Vorstand umfassend und
zeitnah über die Geschäftsentwicklung in den
einzelnen Bereichen und die wirtschaftlichen
Verhältnisse unterrichtet. Die nach den gesetzlichen
und satzungsmäßigen Bestimmungen in seine
Zuständigkeit fallenden Beschlüsse wurden
während fünf Sitzungen gefasst.
Der Risikoausschuss entschied in
regelmäßigen Sitzungen über die in seine
Zuständigkeit fallenden Anträge.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2023
und der Lagebericht wurden von der Prüfungsstelle des
Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
geprüft und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen.
In seiner Sitzung am 11. Juli 2024 ließ sich
der Verwaltungsrat von der Prüfungsstelle des
Sparkassen- und Giroverbandes über das Ergebnis der
Jahresabschlussprüfung unterrichten.
Er stellte sodann den Jahresabschluss 2023 fest,
billigte den Lagebericht, beschloss über die
Zuführung des Jahresüberschusses zur
Sicherheitsrücklage und entlastete den Vorstand.
Dem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr
2022 am 13. Juli 2023 Entlastung durch den Verwaltungsrat
erteilt.
Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand für die
kooperative Zusammenarbeit und spricht allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Dank und
Anerkennung für den erfolgreichen Einsatz im Dienste
der Sparkasse und ihrer Kunden aus.
Wedel, den 11. Juli 2024
Der
Vorsitzende des Verwaltungsrates
Weller
Verwaltungsratsvorsitzender i.V.
Jahresbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
Jahresabschluss 2023
Kurzform
Der Jahresabschluss in der gesetzlichen Form ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig- Holstein versehen und wird im Bundesanzeiger offengelegt.
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen