Consystec Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonas Matias Heinonen seit 20.12.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Santasalo Fusion S.à r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
David Brown Santasalo Germany GmbHWuppertalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2021(1) Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren beibehalten. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern haben wir davon-Angaben und/oder Mitzugehörigkeitsvermerke zu Posten der Bilanz teilweise in den Anhang aufgenommen. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2021 erneut einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus und befindet sich weiterhin in einer angespannten Liquiditätslage. Trotz der schwierigen Lage haben die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft den Jahresabschluss unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die DB Fusion S.a.r.l., Luxemburg, und David Brown Santasalo Finland OY, Jyväskylä/Finnland, hatten wegen des negativen Eigenkapitals in 2021 eine Patronatserklärung an David Brown Santasalo Germany GmbH gegeben, die bis zum 31. Dezember 2023 gültig ist. Die DB Fusion S.a.r.l., Luxemburg und die David Brown Santasalo Finland OY, Jyväskylä/ Finnland, haben mit Schreiben vom 5. Dezember 2022 eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich gegenüber der David Brown Santasalo Germany GmbH für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023 verpflichten, die Gesellschaft im Bedarfsfall mit finanziellen Mitteln zu versorgen. Mit gleicher Erklärung haben diese Gesellschaften sowie David Brown Group Limited, David Brown Systems UK Limited, der David Brown Santasalo Gears AB und David Brown Santasalo Gears France S.a.r.l. erklärt, die gewährten Darlehen sowie die bis zum 31. Dezember 2021 entstandenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 nicht fällig zu stellen, sofern die Liquiditätslage der David Brown Santasalo Germany GmbH eine Rückzahlung nicht zulässt. Für die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum und damit für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft auf die finanzielle Unterstützung durch die Muttergesellschaft und verbundenen Unternehmen angewiesen. Wir weisen somit auf eine wesentliche Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. (2) Registerinformation Die Gesellschaft ist unter der Firma David Brown Santasalo Germany GmbH mit Sitz in Wuppertal im Handelsregister des Amtsgerichtes von Wuppertal unter der Nummer HRB 3458 eingetragen. (3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert worden. Dabei werden den Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen ein Abschreibungssatz von 10 % - 25 % p. a. zu Grunde gelegt. Andere Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit einem Prozentsatz von 4% bis 10% p. a. abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis jeweils EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll aufwandswirksam erfasst; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % im Zugangsjahr und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind, berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die Pauschalwertberichtigung beträgt 1 % der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabrechnungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs.1 S. 2 HGB bleiben aktive latente Steuern unberücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,87 % (Vj. 2,30 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 1,35 % (Vj. 1,60 %) berücksichtigt. Erwartete Gehaltssteigerungen und die Fluktuation wurden nicht berücksichtigt, weil es sich bei den Anspruchsberechtigten im Wesentlichen um Rentner oder ausgeschiedene Anwärter handelt. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende Zuführungsbetrag von EUR 484.148,00 über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig verteilt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Wertpapiere. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz (4) Anlagevermögen Eine von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist im Bruttoanlagespiegel (Anlage zum Anhang) wiedergegeben. (5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten TEUR 46 (Vj. TEUR 83) Forderungen gegen Gesellschafter. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 461 (Vj. TEUR 706) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen in Höhe von TEUR 4 (Vj. TEUR 5) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. (6) Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 2.267 (Vj. TEUR 2.328) beinhalten Pensionsrückstellungen für frühere Organmitglieder in Höhe von TEUR 475 (Vj. TEUR 483). Der noch in künftigen Perioden anzusammelnde Fehlbetrag gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt TEUR 97. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 157 und unterliegt einer Ausschüttungssperre. (7) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 3.413 (Vj. TEUR 2.924) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die restlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr Darlehensverbindlichkeiten. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (mit Vergleichszahlen des Vorjahres) stellen sich wie folgt dar:
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. (8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 1.907 (Vj. TEUR 2.421) gliedert sich zum Bilanzstichtag wie folgt auf:
Die Restlaufzeit der Leasingverträge beläuft sich auf 1 bis 50 Monate. Die Gesellschaft hat bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen geleast, um die eigene Liquidität zu erhalten und kalkulierbare Zahlungsströme zu gewährleisten. Das Bestellobligo bei den Vorräten ist im branchenüblichen Umfang. (9) Angaben über die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte Zur langfristigen Sicherung des Standortes wurde ein Leasingvertrag für die Immobilie abgeschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren und kann zweimal um je 5 Jahre verlängert werden. Es wurde eine Ankaufsoption zum Vertragsende vereinbart. Sonstige Angaben (10) Anzahl der Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich:
(11) Konzernabschluss Die Konzernobergesellschaft DB Fusion S.a.r.l., Luxemburg, stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die David Brown Santasalo Germany GmbH wird in diesen Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz des Unternehmens in Luxemburg erhältlich. Die Gesellschafterin der David Brown Santasalo Germany GmbH, Wuppertal, die David Brown Santasalo Finland OY, Jyväskylä/Finnland, stellt keinen Konzernabschluss auf.
Wuppertal, 5. Dezember 2022 David Brown Santasalo Germany GmbH Matthias Christian Vogel Entwicklung des Anlagevermögens 2021
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
5 nahegelegene Organisationen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Großhandel mit Anstrichmitteln
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen