Himolla Service GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Westebbe seit 8.12.2021 | Geschäftsführer |
Wolfgang Kammhuber seit 2.8.2011 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Welle Holding AG + Co. KGPaderbornKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020der Firmen-Gruppe Welle Holding AG + Co. KG, PaderbornAktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020der Firmengruppe Welle Holding AG + Co. KG, Paderborn
Konzern-Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2020
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2020
(1) Enthaltene Ergebnisse in Fremdwährungen
umgerechnet zu Periodendurchschnittskursen 2020.
Paderborn, den 20. Mai 2021 Daniel Grunder, Verwaltungsrat Kathrin Erdmann, Direktorin Fran-Gert Schlüting, Direktor Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020
(1) Inkl. Dividenden von assoziierten
Unternehmen.
Die Veränderung der Bilanzpositionen bezieht sich auf den Stand vor Zugang aus der Erstkonsolidierung der Paidi Holding GmbH (Teilkonzern) per 31.12.2020. Konzern-Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020
(1) Es bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020der Firmengruppe Welle Holding AG + Co. KG, PaderbornA. VorbemerkungenDie Welle Holding AG + Co. KG mit Sitz in Paderborn, Wollmarktstr. 121, ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn (HRA 2446) eingetragen. Wir haben für das Geschäftsjahr 2020 den Konzernabschluss unserer Unternehmensgruppe nach den geltenden handelsrechtlichen Bestimmungen aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Bilanz zum 31.12.2020 wurden unverändert übernommen. Die Entwicklung des Eigenkapitalspiegels sowie der Ausweis des Eigenkapitals in der Konzernbilanz entsprechen der Methodik im Jahresabschluss der Konzernobergesellschaft Welle Holding AG + Co. KG; die Ergebnisverwendung des laufenden Geschäftsjahres sowie die Gutschrift der Ergebnisanteile auf den Gesellschafterkonten erfolgte bereits per 31.12.2020. Für die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Kreis der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen hat sich im Vergleich zum Konzernabschluss auf den 31.12.2019 um folgende Unternehmen erweitert:
Diese Unternehmen sind in den Teilkonzernabschluss der Paidi Holding GmbH einbezogen. Der Teilkonzern wurde im Berichtsjahr 2020 noch nach der "At Equity" Methode gemäß §§ 311 ff. HGB in den Welle Konzern einbezogen. Die Fremdgesellschafterin der Paidi Holding GmbH hat im Berichtsjahr die Welle Holding AG + Co. KG bevollmächtigt, ihre Stimmrechte in den Gesellschafterversammlungen der Paidi Holding GmbH auszuüben. Dadurch wurden erstmals die Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung der Unternehmensgruppe PAIDI in den Konzernabschluss der Welle Holding AG + Co. KG zum 31.12.2020 gem. § 290 i. V. m. § 294 HGB erfüllt. Durch die erstmalige Vollkonsolidierung des Teilkonzerns Paidi Holding GmbH zum Stichtag 31.12.2020 sind die Posten der Bilanz nicht mit den Vorjahresangaben vergleichbar. Im Einzelnen haben sich hierdurch folgende Änderungen ergeben:
Änderungen der Gewinn und Verlustrechnung haben sich durch die erstmalige Vollkonsolidierung auf den 31.12.2020 nicht ergeben. Darüber hinaus hat sich im Berichtsjahr der Kapitalanteil an der Leicht Contracts UK Limited durch Erwerb zusätzlicher Anteile von 60 % auf 80 % erhöht. Die Konsolidierung erfolgte gemäß DRS 23.171 und DRS 23.175 nach der Kapitalmethode. Der entstandene passivische Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 92 wurde mit dem Eigenkapital (Bilanzgewinn) verrechnet. B. Konsolidierungskreis1. Im Konzernabschluss der Firmengruppe Welle Holding AG + Co. KG wurden folgende Unternehmen (Stand: 31.12.2020) zusammengefasst:
Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses hat unter Berücksichtigung der im nachfolgenden Absatz für bestimmte Gesellschaften genannten zusätzlichen Anforderungen gemäß § 264 Abs. 3 bzw. § 264 b HGB befreiende Wirkung für die Gesellschaften zu den Nummern 1 bis 26. Die befreiende Wirkung für die Gesellschaften Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25 und 26 tritt nur dann ein, wenn folgende Einstandsverpflichtungen nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für das Geschäftsjahr 2020 erklärt werden:
In diesen Fällen tritt die Befreiung für die Gesellschaften 5, 7, 17, 19, 22 und 26 weiterhin nur ein, wenn die folgende weitere Einstandsverpflichtungen erklärt werden:
Diese Unternehmen wurden nicht in die Konsolidierung einbezogen, da sie einzeln und insgesamt für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. C. Konsolidierungsgrundsätze1. Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogener Unternehmen bzw. Teilkonzerne erfolgte nach der Buchwertmethode auf den Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung des Konzernabschlusses auf den 31.12.2000 bzw. - soweit der Erwerb der Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte - zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss (§ 301 Abs. 1 und 2 HGB a.F.) oder nach der Neubewertungsmethode zum Zeitpunkt, zu dem diese Unternehmen Tochterunternehmen geworden sind (§ 301 Abs. 1 und 2 HGB n.F.). Beim Erwerb weiterer Anteile an einem in den Konzernabschluss bereits einbezogenen Unternehmen im Jahr 2020 erfolgte die Kapitalkonsolidierung der zusätzlichen Anteile als Kapitalvorgang nach DRS 23 Tz. 171, 175 zum 01.01.2020. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierungen auf den 31.12.2000 bzw. spätere Zeitpunkte) ergaben sich aktivische und passivische Unterschiedsbeträge: Aktivische Unterschiedsbeträge bei aktuell in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen bzw. Teilkonzernen ergaben sich auf Ebene der Obergesellschaft in 5 (Vorjahr: 6) Fällen, wobei die Mehrwerte auf folgende Bilanzpositionen entfielen:
Darüber hinaus ergab sich aus der Erstkonsolidierung eines verbundenen Unternehmens zum 01.01.2005 ein aktivischer Unterschiedsbetrag von T€ 7.594, dem kein Mehrwert zugewiesen werden konnte und der somit in voller Höhe bereits 2005 aufwandswirksam zu erfassen war. Ferner ergab sich aus der Erstkonsolidierung der zusätzlich erworbenen Anteile an einem in den Konzernabschluss bereits einbezogenen Unternehmen zum 01.12.2019 ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von T€ 439, dem kein positiver Wert beizulegen war und der deshalb in voller Höhe sofort abgeschrieben wurde. Die planmäßigen Abschreibungen auf die Mehrwerte wurden auf der Basis geschätzter durchschnittlicher Restlaufzeiten im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wie folgt festgelegt:
Passivische Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung bei aktuell noch in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen bestehen noch in zwei Fällen. Diese Beträge in Höhe von insgesamt T€ 185 werden separat nach dem Eigenkapital als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" ausgewiesen. Sie werden zunächst unverändert fortgeführt. Im Falle einer Veräußerung der Anteile erfolgt eine ergebniswirksame Auflösung. 2. Zwischenergebniseliminierung/Schuldenkonsolidierung/Aufwands- und Ertragskonsolidierung Zwischengewinne wurden beim Sachanlage- und beim Vorratsvermögen eliminiert, soweit sie einen wesentlichen Umfang haben. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Gesellschaften wurden ebenfalls eliminiert. 3. Steuerabgrenzung Als passive latente Steuern wird (nach Saldierung mit aktiven Steuerlatenzen) ein Betrag in Höhe von T€ 6.275 (i.Vj: T€ 6.066) ausgewiesen. Die latenten Steuern werden auf Basis der individuellen Steuersätze für die jeweils betroffenen Unternehmen bzw. steuerlichen Organkreise unter Einbeziehung von Gewerbesteuer und ggf. Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag berechnet. a) aus Einzelabschlüssen: Passive latente Steuern gemäß § 274 HGB aus Einzelabschlüssen betreffen im Wesentlichen Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bei der Bewertung der Grundstücke und Gebäude. Diese wurden verrechnet mit aktiven latenten Steuern, resultierend aus der unterschiedlichen Bewertung der Pensionsrückstellungen, der sonstigen Rückstellungen im Handels- und Steuerrecht sowie aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge. Insgesamt bestehen daraus im Saldo passive latente Steuern in Höhe von T€ 1.597 (i.Vj: T€ 1.250). b) aus Konsolidierungsvorgängen: Passive latente Steuern auf zum Stichtag noch bestehende Mehrwerte aus Kapitalkonsolidierungsvorgängen (§ 301 HGB) betrugen im Geschäftsjahr 2020 entsprechend der Entwicklung der Mehrwerte innerhalb der Unternehmensgruppe zum Stichtag T€ 2.324 (i.Vj: T€ 2.324). Entsprechend § 306 Sätze 3 und 4 HGB wurden keine latenten Steuern auf Firmenwerte oder passivische Unterschiedsbeträge gebildet. Weitere passivische latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen ergaben sich aus der erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB). Der Stand der für diese Sachverhalte gebildeten passiven latenten Steuer beträgt zum Stichtag T€ 2.526 (i.Vj: T€ 2.526). Aktive latente Steuern resultieren aus der Zwischenergebniseliminierung im Vorratsvermögen in Höhe von T€ 172 (i.Vj.: T€ 34). In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind insgesamt Erträge in Höhe von T€ 94 (i.Vj: Erträge von T€ 1.222) aus der laufenden Veränderung der latenten Steuern enthalten. D. Weitere Angaben1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Rahmen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden die Vermögensgegenstände und Schulden konzerneinheitlich wie folgt bewertet: 1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände Soweit erworben Ansatz zu (Konzern-) Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen; Nutzungsdauer regelmäßig bis zu 5 Jahren. Die Nutzungsdauer der Markenrechte wird mit 15 bzw. 20 Jahren geschätzt. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben (§ 309 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Nutzungsdauer wurde mit 10 Jahren geschätzt. Sofern die unterstellte Werthaltigkeit in einzelnen Segmenten nicht gegeben war, wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. 1.2. Sachanlagevermögen: Ansatz zu (Konzern-) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. 1.3. Finanzanlagen: Anteile an den nicht in die Konsolidierung einbezogenen verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten - ggf. vermindert um notwendige Abschreibungen - angesetzt. Anteile an wesentlichen assoziierten Unternehmen und Konzernen wurden unter Berücksichtigung der §§ 311, 312 HGB "At Equity" angesetzt. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen wurden mit dem Barwert angesetzt. 1.4. Vorräte: Bewertung zu Konzern-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Zulässige Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden genutzt. Die halbfertigen Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse wurden einschließlich angemessener anteiliger Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie anteiliger Abschreibungen bewertet. Das Niederstwertprinzip sowie der Grundsatz der verlustfreien Bewertung sind beachtet. 1.5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend erfasst. 1.6. Kassenbestand, Guthaben bei9 Kreditinstituten und Schecks: Ansatz zum Nennwert. 1.7. Pensionsverpflichtungen: Der beizulegende Wert der Pensionsverpflichtungen wurde zum Bilanzstichtag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der projizierten Einmalbetragsmethode ("Projected-Unit-Credit", PUC-Methode) unter Anwendung der Richttafeln Heubeck 2018 G sowie dem Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 2,30 % (i.Vj.: 2,71 %) ermittelt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. erfolgte die Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre. Als weitere Annahme wurden unternehmensindividuelle Renten- bzw. Gehaltstrends zugrunde gelegt. Die Unterschiedsbeträge im Sinne von § 253 Abs. 6 HGB betragen insgesamt T€ 1.816 (i.Vj.: T€ 1.810) und unterliegen auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaften ggf. Ausschüttungssperren. Rückgedeckte Pensionszusagen wurden nach § 246 Abs. 2 HGB in Höhe von T€ 866 (i.Vj.: T€ 903) mit den entsprechenden Rückdeckungsversicherungen verrechnet. Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgte zum Aktivwert einschließlich der Überschussanteile. Ferner wurden Aufwendungen und Erträge in Höhe von T€ 114 (i.Vj.: T€ 112) verrechnet. Die Erfüllung der verrechneten Pensionsrückstellungen erfolgt durch die jeweiligen Deckungsguthaben. Nicht bzw. nicht voll rückgedeckte Pensionszusagen werden in Höhe des versicherungsmathematischen Werts ausgewiesen. 1.8. sonstige Rückstellungen: Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt für erwartete Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr zum Barwert, ansonsten mit der erwarteten Inanspruchnahme. 1.9. Verbindlichkeiten: Die Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und deren Absicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. 2. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. 3. Währungsumrechnung Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden zu Devisenkassamittelkursen am Abschlussstichtag umgerechnet, soweit keine Bewertungseinheiten mit Devisentermingeschäften gebildet wurden. Die Umrechnung von Jahresabschlüssen in fremder Währung erfolgte gemäß § 308a HGB für Vermögensgegenstände einschließlich Anlagevermögen und Schulden mit Ausnahme des Eigenkapitals zu Stichtagskursen (Devisenkassamittelkursen). Das Eigenkapital wurde gemäß § 308a HGB zu historischen Kursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus erworbenen Kapitalbestandteilen, die aus der Kursentwicklung zwischen dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung und dem Bilanzstichtag resultieren sowie auf Ergebnisvorträge entfallende Differenzen, wurden erfolgsneutral behandelt (Erfassung als Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung). Die Umrechnung der Aufwendungen und Erträge der Jahresabschlüsse in ausländischer Währung erfolgte zu Perioden-Durchschnittskursen des Geschäftsjahres. Die Differenzen zur Umrechnung zu Stichtagskursen wurden ebenfalls erfolgsneutral in die "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" eingestellt. Bei der Darstellung des Anlagevermögens wurden entstehende Umrechnungsdifferenzen bei den historischen Anschaffungskosten, den kumulierten Abschreibungen sowie den Vorjahresbuchwerten ebenfalls erfolgsneutral behandelt. 4. Besondere Angaben zur Bilanz 4.1. Die Zusammensetzung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Er weist auch die Aufteilung der Abschreibungen des Geschäftsjahres aus. 4.2. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Factoringforderungen in Höhe von T€ 21.032 sowie Ansprüche gegenüber der Deutsche Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH auf Übernahme und Erstattung der von einem Konzernunternehmen verauslagten Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten auf diverse Produktions- und Fertigungsanlagen in Höhe von T€ 1.425 ausgewiesen. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine antizipativen Abgrenzungsposten größeren Umfangs enthalten. 4.3. Der Gesamtbetrag der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beläuft sich auf T€ 44.611 (Hinweis auf den Verbindlichkeitenspiegel). 4.4. Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 111.579 sind im Wesentlichen durch Grundpfandrechte, Forderungsabtretungen, Sicherungsübereignungen sowie durch die Verpfändung von Aktien gesichert. 5. Besondere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 5.1. Die Umsatzerlöse teilten sich wie folgt auf:
5.2. Periodenfremde bzw. außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen im Sinne von § 314 (1) Nrn. 23 und 24 HGB sind in folgenden GuV-Posten enthalten: Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 4.413, wovon T€ 4.187 aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen resultieren. Vom Gesamtbetrag sind T€ 1.425 auch außergewöhnlich. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 273 aus Forderungsverlusten. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten T€ 148 periodenfremden Aufwand. Die Erträge und Aufwendungen beruhen auf Effekten aus steuerlichen Außenprüfungen. 6. Nicht in der Konzernbilanz enthaltene Geschäfte In Ergänzung des Finanzierungsportfolios wird in der Unternehmensgruppe Leasing in erheblichem Umfang zur Finanzierung des beweglichen Sachanlagevermögens genutzt. Neben Leasing wird in zwei Tochterunternehmen Factoring eingesetzt. Hierbei werden Inlandsforderungen mit dem Zweck der Beschaffung liquider Mittel zur Finanzierung des operativen Geschäftsbetriebes verkauft. Durch diese Maßnahme ergibt sich ein höherer Ausweis liquider Mittel und ein geringerer Ausweis von Kundenforderungen. Ergebniswirkungen ergeben sich aus diesen Maßnahmen in nur sehr geringem Umfang. Risiken sind weder aus Leasingverträgen noch aus den Factoringverträgen zu erwarten. 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 7.1. Als sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen solche aus Miet- und Leasingverträgen, von denen im Geschäftsjahr 2021 T€ 7.808 fällig werden, in den sich daran anschließenden vier Geschäftsjahren insgesamt T€ 15.571. 7.2. Das Bestellobligo aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hält sich auf Konzernebene im üblichen Rahmen. Das Bestellobligo aus vorgesehenen Investitionen beträgt T€ 9.571 (im Wesentlichen für die Errichtung von einem neuen Produktionswerk sowie Fertigungsanlagen). 8. Einsatz derivativer Finanzinstrumente/Bildung von Bewertungseinheiten Zur Absicherung des Währungsrisikos aus den Umsatzerlösen in GBP wurden bei einem Konzernunternehmen zwei Devisentermingeschäfte zur Lieferung von monatlich jeweils GBP 0,5 Mio. abgeschlossen. Das Restvolumen dieser Transaktionen betrug zum Stichtag jeweils GBP 10,0 Mio. Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet. Anschaffungskosten sind für diese Transaktionen nicht angefallen, so dass kein Buchwert besteht. Der beizulegende Zeitwert beträgt € 0. Diesen Transaktionen stehen zum Stichtag Bestände und Forderungen in Höhe von GBP 4,7 Mio. gegenüber. Weiterhin sind bei diesem Unternehmen zur Zinsabsicherung von Bankdarlehen mit variablem Zinssatz Zins-Swaps mit einem Restvolumen von T€ 18.490 eingesetzt. Es handelt sich um klassische Swaps, mit denen variable Zinsaufwendungen in Festzinsaufwendungen getauscht werden (volle Effektivität der Sicherungsbeziehung). Dem Volumen der Zins-Swaps stehen zu jedem Zeitpunkt variabel verzinsliche Darlehen in betraglich mindestens gleicher Höhe gegenüber. Nach den im HGB eröffneten Möglichkeiten werden die Zins-Swaps zusammen mit den auf dem gleichen Basiswert beruhenden Darlehen als Bewertungseinheit geführt. Auf Basis der Einfrierungsmethode werden für positive wie negative Marktwerte der Swaps keine erfolgswirksamen Auswirkungen im Konzernabschluss berücksichtigt. Bei den vereinbarten Festzinssätzen und den aktuellen Euribor-Zinssätzen sind die Zeitwerte der Zins-Swaps positiv. Bei einem weiteren Konzernunternehmen wurden Zloty-Kurssicherungen in Höhe von € 12,0 Mio. mit Laufzeiten bis Juni 2022 getätigt. Der Gegenwert entspricht PLN 53,7 Mio. Die Absicherungen dienen der Kalkulierbarkeit der Verrechnungspreise und decken die Wertschöpfungen ab. Sie werden als Bewertungseinheit behandelt. Zur Absicherung von Bankdarlehen mit variablem Zinssatz hat das Unternehmen außerdem Zins-Swap-Geschäfte über T€ 750 abgeschlossen. Nach den im HGB eröffneten Möglichkeiten werden die Zins-Swaps zusammen mit den auf dem gleichen Basiswert beruhenden Darlehen als Bewertungseinheit geführt. Bei den vereinbarten Festzinssätzen und den aktuellen Euribor-Zinssätzen sind die Zeitwerte der Zins-Swaps negativ. 9. Beschäftigte Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3.822 Mitarbeiter (inkl. 49 Auszubildende) beschäftigt. Durch die Einbeziehung der Unternehmensgruppe PAIDI in den Konzernabschluss der Welle Holding AG + Co. KG zum 31.12.2020 kamen noch weitere 625 Mitarbeiter (inkl. 14 Auszubildende) hinzu. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl wurde nach Köpfen gem. § 267 Abs. 5 HGB berechnet. Davon entfielen auf die Bereiche
10. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen für 2020 beträgt T€ 162. 11. Schutzklauseln Hinsichtlich der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB haben wir von der Schutzklausel des § 313 Abs. 3 HGB keinen Gebrauch gemacht. Auf die Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB haben wir unter Anwendung der Schutzklausel in § 314 Abs. 3 HGB i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020der Firmengruppe Welle Holding AG + Co. KG, PaderbornAllgemeines Im Jahr 2020 ist die Wirtschaftsleistung in Deutschland aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie um 5,0 % gesunken. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession gefallen, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Der konjunkturelle Einbruch fiel aber im Jahr 2020 insgesamt weniger stark aus als 2009. Die Industrie war vor allem in der ersten Jahreshälfte von den Folgen der Corona Pandemie betroffen, unter anderem durch die zeitweise gestörten globalen Lieferketten. Der private Konsum ging deutlich um 6,0 % zurück, wohingegen sich der staatliche Konsum mit einem Anstieg von 3,4 % positiv auswirkte. Der Wirtschaftsbereich mit einem weiterhin deutlichen Wachstum war das Baugewerbe mit +1,4 % (Vorjahr +4,0 %). Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Bau) verringerte sich hingegen um 9,7 %. Auch die für unsere Gruppe wichtigen europäischen Märkte litten unter den Auswirkungen der Pandemie und zeigten einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von 6,3 % (Vorjahr: +1,5 %). Der Umsatz in der deutschen Möbelindustrie ist im Geschäftsjahr 2020 hingegen lediglich um 3,7 % gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf Nachholeffekte der privaten Haushalte nach der Wiederöffnung des Handels im Frühsommer 2020 wie auch auf Umschichtungen von privaten Ausgaben zugunsten von Möbeln und Einrichtungsgegenständen zurückzuführen. Der deutsche Markt stellte sich dabei mit einem Rückgang von nur 1,6 % wesentlich stabiler dar als der Exportmarkt, der 7,9 % unter dem Vorjahr lag. Die einzelnen Segmente innerhalb der Möbelbranche zeigten eine sehr unterschiedliche Entwicklung. Trotz des rückläufigen Gesamtmarktes konnte die Küchenmöbelindustrie eine Umsatzsteigerung von 4,5 % gegenüber Vorjahr verzeichnen und Polstermöbel konnten das Jahr 2020 mit einem Zuwachs von 1,9 % abschließen. In den übrigen Sparten war die Nachfrage geschwächt. Der Bereich Büromöbel musste einen Rückgang von 10,5 % hinnehmen, Laden- und Objektmöbel lagen bei -7,5 %, sonstige Möbel bei -7,0 % und Matratzen bei -3,5 %. In diesem wirtschaftlichen Umfeld sank der Konzernumsatz unserer Unternehmensgruppe nur um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr. Tätigkeitsbereich Die Unternehmen der Welle-Gruppe sind alle im Bereich Herstellung und Vertrieb von Möbeln tätig. Sie unterscheiden sich untereinander aber erheblich in ihren Produktprogrammen und Marktsegmenten. Damit sind Wettbewerbssituationen innerhalb der Gruppe nicht gegeben, jedes Unternehmen tritt am Markt eigenständig auf. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Unternehmen bzw. Teilkonzerne:
Die PAIDI-Gruppe wird mit Stichtag 31.12.2020 erstmalig in den Konzernabschluss voll einbezogen. Aus diesem Grund sind die Zahlen des vorliegenden Jahresabschlusses, insbesondere hinsichtlich der Vermögenslage, mit dem Vorjahr nur eingeschränkt vergleichbar. Finanzlage Dank der positiven Ertragssituation und des hohen positiven Cash Flows aus laufender Geschäftstätigkeit (€ +31,7 Mio.) sowie dem Finanzmittelbestand am Anfang des Berichtsjahres war die benötigte Liquidität in unserem Konzern im Jahr 2020 stets gegeben. Im Frühjahr 2020 wurden unsere Gruppenunternehmen, wie weite Teile der deutschen Wirtschaft, von den Auswirkungen der Corona-Krise getroffen. Zum Teil musste die Produktion für mehrere Wochen komplett eingestellt werden, da die Versorgung mit Zulieferprodukten nicht mehr gewährleistet war und zudem ein Großteil unserer Kunden aufgrund von Geschäftsschließungen keine Waren mehr annehmen konnte. Die gute Auftragslage zu diesem Zeitpunkt in Verbindung mit sehr hohen Auftragseingängen nach Wiedereröffnung der Geschäfte gewährleistete jedoch, dass der überwiegende Teil unserer Unternehmen keine zusätzlichen Fremdmittel für die Bewältigung der Corona Krise aufnehmen musste. Lediglich ein Gruppenunternehmen hat im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme Darlehnsmittel beantragt. Deren Zusage und Auszahlung erfolgten im Oktober 2020. Wir gehen auch für das Jahr 2021 davon aus, jederzeit über die notwendigen finanziellen Ressourcen in unserer Firmengruppe und bei den Gruppenunternehmen verfügen zu können. Ertragslage Der vorliegende Konzernabschluss weist für das Jahr 2020 ein Rohergebnis von € 241,7 Mio. aus (Vorjahr € 243,4 Mio.). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahresergebnis in Höhe von € 1,7 Mio. ergab sich im Wesentlichen aus der pandemiebedingt um € 6,0 Mio. gesunkenen Gesamtleistung bei nahezu konstanter Materialaufwandsquote im Verhältnis zur Gesamtleistung. Dabei verringerten sich der Personalaufwand um 0,2 % und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund erheblicher Investitionen in das Sachanlagevermögen erhöhten sich die Abschreibungen um 11,3 %. Entsprechend ist das Ergebnis vor Steuern um € 2,2 Mio. auf € 22,4 Mio. in 2020 gesunken. Obwohl durch die zeitweisen Schließungen Umsatzrückgänge gegenüber dem Plan zu verzeichnen waren, lag das Ergebnis aufgrund von Kosteneinsparungen und u.a. von verzögerten Abschreibungsbeginnen bei Neuinvestitionen deutlich über unseren prognostizierten Erwartungen für das Jahr 2020. Der Konzern-Jahresüberschuss liegt mit € 17,7 Mio. unter dem Vorjahreswert (€ 19,0 Mio.). Für unsere Gruppe insgesamt können wir trotz der erheblichen Auswirkungen der Corona Pandemie mit diesem Ergebnis auf ein erfolgreiches Jahr 2020 zurückblicken. Vermögenslage Im Jahr 2020 stieg die Eigenkapitalquote um 1,2 %-Punkte auf 27,7 %. Dabei trug die Erstkonsolidierung der Paidi Gruppe mit € 15,1 Mio. zu der Erhöhung des Ausgleichspostens für nicht beherrschende Anteile und mit € 27,7 Mio. zu der um € 54,2 Mio. erhöhten Bilanzsumme bei. Ohne Berücksichtigung der Effekte aus der Erstkonsolidierung von Paidi hätte sich im Jahresvergleich eine um 0,7 %-Punkte geringere Eigenkapitalquote ergeben. Bei der Betrachtung des gesamten von den Gesellschaftern eingesetzten Kapitals (Eigenkapital und Gesellschafterkonten), kam es zu einem Anstieg von € 153,5 Mio. (= 41,4 % der Bilanzsumme in 2019) auf € 182,9 Mio. in 2020 (= 43,0 % der Bilanzsumme). Die Gesellschafter leisten ihren Beitrag zum Wachstum und den damit verbundenen Investitionsprojekten innerhalb der Gruppe durch Gewinnthesaurierungen. Funktionsbereiche, Risiko-Management-System Aufgrund der Eigenständigkeit unserer Gruppenunternehmen ist bei der Bewertung und Beurteilung von Funktionsbereichen sowie Chancen und Risiken auf die Besonderheiten jedes einzelnen Unternehmens abzustellen und den jeweils spezifischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Diese Differenzierungen zugrunde gelegt lassen sich folgende Aspekte zusammenfassend nennen: Investitionen Die in 2019 begonnenen bedeutenden Investitionsprojekte zweier Gruppenunternehmen konnten in 2020 nicht vollständig abgeschlossen werden. Im einen Fall geht es um den Neubau eines neuen Produktionsstandorts auf einem in 2017 gekauften Grundstück, im anderen Fall geht es um eine Produktionserweiterung in angemieteten Hallen auf dem Nachbargrundstück. Beide Projekte waren zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen, so dass hierfür insgesamt ein Betrag von € 31,9 Mio. (Vorjahr € 19,5 Mio.) in den mit € 33,5 Mio. (Vorjahr € 21,7 Mio.) ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau enthalten ist. Davon entfallen € 18,3 Mio. auf Maschinen und Anlagen für den neuen Produktionsstandort und € 13,6 Mio. auf die Produktionserweiterung. Im Geschäftsjahr 2020 wurde für letztgenannte Produktionserweiterung die Entscheidung getroffen, dass einige Fertigungsanlagen - anders als im Vorjahr angenommen - nicht über Leasing, sondern eigenfinanziert werden sollen. In den sonstigen Vermögensgegenständen waren daher im Vorjahr aus diesem Sachverhalt sonstige Forderungen in Höhe von ca. € 4,1 Mio. für eine Investition enthalten, die letztlich selbst und nicht über Leasing finanziert wurde. Weitere große Investitionsprojekte standen in der Gruppe im Berichtsjahr nicht an. Die übrigen getätigten Investitionen in den einzelnen Betrieben wurden vornehmlich in den Bereichen Rationalisierung, Automatisierung und Ablauforganisation vorgenommen. Soweit Ersatzbeschaffungen zu tätigen waren, wurden diese unter besonderer Berücksichtigung der beiden erstgenannten Punkte durchgeführt. Beschaffung Aus der Eigenständigkeit der einzelnen operativ tätigen Gruppenunternehmen und den kaum vergleichbaren Produkten ergeben sich unterschiedliche Beschaffungskreise für die jeweiligen Unternehmen. Konzentrationen auf oder Abhängigkeiten von verschiedenen Produktgruppen bei einzelnen Lieferanten sind nicht erkennbar. Im Jahr 2020 waren die Einkaufspreise weitestgehend stabil. Soweit Einkäufe auf Fremdwährungsbasis getätigt werden, versuchen wir den Kursrisiken mit geeigneten Kurssicherungsgeschäften soweit wie möglich entgegenzuwirken. Derzeit sehen wir eine Verschärfung der Versorgungssituation bei wesentlichen Zulieferprodukten, die zeitweise zu Engpässen führt. Dies geht einher mit wesentlichen Preissteigerungen für besagte Zukaufteile in 2021. Ob und inwieweit wir diese Preiserhöhungen, wie auch andere Kostensteigerungen, durch Anpassung unserer Abgabepreise weiterreichen können, wird sich im Verlauf des Jahres zeigen. Unabhängig davon ist und bleibt es ein permanenter Prozess und eine Herausforderung für die Einkaufsabteilungen unserer Gruppenunternehmen, durch ständige Marktbeobachtung, Betreuung unserer aktiven Lieferanten sowie laufende Überprüfung und Erweiterung unseres nationalen und internationalen Lieferantenkreises einen leistungsfähigen Einkauf sicherzustellen. Personal Im Durchschnitt beschäftigten wir im Jahr 2020 in unserer Unternehmensgruppe 3.822 Mitarbeiter incl. 49 Auszubildende, wobei durch die Einbeziehung der Paidi Gruppe zum 31.12.2020 die Gesamtzahl zum Jahresende um weitere 625 (inkl. 14 Auszubildende) anstieg. In nahezu sämtlichen Bereichen bieten wir in unseren Unternehmen Ausbildungsplätze an. Wir erachten die eigene Ausbildung von Mitarbeitern in unseren Betrieben als wichtiges Element, um uns gut qualifizierte und mit den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens vertraute Mitarbeiter zu sichern. Dies ist von besonderer Bedeutung, da es regional bedingt zum Teil sehr schwierig ist, gute Mitarbeiter zu finden und an das Unternehmen zu binden. Des Weiteren ermöglichen wir unseren Mitarbeitern die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, um auch in Zukunft über leistungsfähiges und gut ausgebildetes Personal verfügen zu können. Umwelt- und Mitarbeiterschutz, Nachhaltigkeit Den gesetzlichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen zum Umweltschutz und den Anforderungen an Nachhaltigkeit im Umfeld der industriellen Möbelfertigung werden wir ebenso vollumfänglich gerecht, wie den Vorgaben zum Schutz unserer Mitarbeiter. Unsere Unternehmen setzen ihr organisatorisches und technisches Know-how in Bezug auf Umweltschutz und nachhaltige Fertigung engagiert zum Schutz unserer Mitarbeiter und der Umwelt ein. In den letzten Jahren haben unsere Gruppenunternehmen stark in Projekte in den Bereichen Heizung/Energie, Recycling und Vermeidung von Abfällen sowie nachhaltige Produktion und Arbeitssicherheit investiert. Entsprechend sind unsere Unternehmen mit verschiedenen Umweltzertifikaten, wie "Blauer Engel", "Klimaneutraler Hersteller", "PEFC" oder "FSC" ausgezeichnet worden. Chancen und Risiken: Risikomanagement Durch die dezentrale Struktur unserer Unternehmensgruppe sind die entsprechenden Planungs-, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, die alle relevanten Bereiche umfassen, auf Ebene der jeweiligen Gesellschaften installiert. Dies ermöglicht eine sachgerechte Begleitung, die im Bedarfsfall auf die jeweiligen Sachverhalte und Erfordernisse kurzfristig und präzise reagieren kann. Das wesentliche Risiko des Jahres 2021, wie auch darüber hinaus sind die Auswirkungen der Corona-Krise im In- und Ausland auf die Geschäftstätigkeit unserer Unternehmen. Eine Unterbrechung der Produktion, sei es durch Krankheitsfälle oder angeordnete Quarantänen in unseren eigenen Betrieben, bei Zulieferern oder Kunden hätte je nach Ausmaß und Länge wesentliche Auswirkungen auf den Erfolg unserer Unternehmen. Gleiches gilt für eine mögliche weiter andauernde oder erneute Schließung der Möbelgeschäfte. Diesen Risiken wird in den einzelnen Gruppenunternehmen mit der Einführung von Hygienestandards, Arbeitssicherheit, Handlungs- und Verfahrensanweisungen sowie Schulungen der Mitarbeiter begegnet. Die Corona-Krise und die damit verbundene Besinnung der Menschen auf ihr Zuhause bietet aber auch Chancen für unser Geschäft. Durch Faktoren wie geringere Reisetätigkeit und generell geringere Ausgaben für Außer-Haus Aktivitäten haben die Menschen mehr Geld zur Verfügung und der verstärkte Aufenthalt in den eigenen vier Wänden sowie der Siegeszug des Home-Office führen dazu, dass viele Menschen das anderweitig gesparte Geld in Einrichtung investieren. Ein weiteres wesentliches Risiko stellen zudem die politischen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten im laufenden Geschäftsjahr dar. Die Folgen aus der Umsetzung des Brexits, die derzeit nicht vollends abzusehenden wirtschaftspolitischen Effekte der Präsidentschaftswahl in den USA in 2020 und ebenso die Auswirkungen der Bundestagswahl 2021 in Deutschland können einen negativen Einfluss auf unsere Gruppe haben. Unsere Gruppenunternehmen versuchen die Auswirkungen aus diesen Risiken einzudämmen, indem eine zu starke Konzentration und somit Abhängigkeit von einzelnen Absatz- und Beschaffungsmärkten vermieden wird. Umsätze in internationalen Märkten und Beschaffung im Ausland haben in unserer Gruppe einen bedeutenden Stellenwert. Daraus bzw. aus den mit solchen Geschäften einhergehenden Wechselkursschwankungen ergeben sich Risiken. Je nach Umfang und Risikoeinschätzung wurden und werden Währungsrisiken durch Kurssicherungsgeschäfte sowie Zinsänderungsrisiken durch Zinssicherungsgeschäfte abgesichert. Zum Teil stehen unsere Gruppenunternehmen durch einen zunehmenden Anteil von Möbelimporten, mit denen generell starke und teilweise durch EU-Subventionen geförderte europäische Mitbewerber auf den deutschen Markt drängen, unter Druck. Hier gilt es im Möbelhandel und beim Endkunden ein Bewusstsein für die Qualität, Nachhaltigkeit und Sicherheit von Möbeln aus deutscher Produktion und Entwicklung zu fördern. Ein weiteres Risiko stellen die Veränderungen und Anforderungen im Zuge der Implementierung von Techniken unter dem Oberbegriff "Industrie 4.0" dar. Den großen Potentialen, die sich Unternehmen, die den Prozess beherrschen, darbieten, stehen gravierende Risiken entgegen, die sich aus fehlerbehafteten oder verzögerten Maßnahmen ergeben können. Diesen Risiken wird durch eine detaillierte Projektplanung unter Einbindung qualifizierter Mitarbeiter und auch externer Ressourcen begegnet. Eine Chance für unsere Unternehmensgruppe besteht hingegen in der anhaltend regen Bautätigkeit in Deutschland, aber auch in vielen unserer Exportmärkte. Derzeit profitieren insbesondere die Küchen von dieser Entwicklung, es zeichnet sich aber bereits ab, dass auch der Rest der Möbelbranche im Laufe der Zeit von einem erhöhten Einrichtungsbedarf profitieren wird. Weitere Chancen ergeben sich aus dem Know-how, der Motivation und Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter. In dem wettbewerbsintensiven Marktumfeld, in dem unsere Gruppenunternehmen agieren, können der Einsatz und die Kreativität von Mitarbeitern entscheidende Wettbewerbsvorteile sein. Das betrifft sowohl die Produktentwicklung als auch strategische Entscheidungen auf Produktions- und Vertriebsseite. Hier sind unsere Unternehmen ausnahmslos gut aufgestellt und daher in der Lage, im Vergleich zum Wettbewerb Vorteile zu generieren. Es stellt aber auch gleichzeitig eine Herausforderung für die Zukunft dar, diese Qualität der Mitarbeiter auf allen Unternehmensebenen auch für die Zukunft sicherzustellen. Prognose- und Risikobericht, Ausblick Für das Wirtschaftsjahr 2021 erwartet die Bundesregierung einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes von 3,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Es wird prognostiziert, dass die Wirtschaftsleistung von vor der Pandemie erst Mitte 2022 wieder erreicht wird. Bereits im Jahr 2020 wurden konjunkturfördernde Maßnahmen eingeleitet. Eine weitgehend erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie in 2021 soll ebenso zu einer positiven Wirtschaftsentwicklung beitragen. Die Entwicklung der Wirtschaft und damit auch der Möbelindustrie ist insbesondere durch die zweite und dritte Corona Welle und die damit einhergehende, seit Dezember 2020 andauernde Schließung des für uns bedeutsamen Handels derzeit schwer vorherzusagen. Nachdem sich die deutsche Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zunächst etwas erholt hatte, führten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise zum Jahresbeginn zu einem erneuten Rückgang der Wirtschaftsleistung. Davon war besonders der private Konsum betroffen. Im Vorjahresvergleich war das BIP im 1. Quartal 2021 preisbereinigt um 3,3 %, preis- und kalenderbereinigt um 3,0 %, niedriger als im 1. Quartal 2020. Die für uns wichtigen europäischen Märkte befanden sich zu Beginn des Jahres 2021 mit einer Wirtschaftsleistung von -0,6 % ebenfalls in einer Rezession. Die EU-Kommission rechnet dennoch für 2021 mit einem Wachstum der Wirtschaftsleistung um 4,9 %. Trotz des seit Dezember andauernden Lockdowns in Deutschland konnten unsere Gesellschaften im ersten Quartal 2021 insbesondere von ihrem guten Auftragsbestand zum Jahresende 2020 profitieren. Einhergehend mit einem strengen Kostenmanagement wurde in der Welle Gruppe ein Ergebnis auf Plan für das erste Quartal 2021 erzielt. Die teilweise Lockerung des Lockdowns im März 2021 hat gezeigt, dass weiterhin Nachholbedarf bei den Konsumenten besteht. Der Auftragseingang ist bei Öffnung in den jeweiligen Landkreisen/Bundesländern deutlich angestiegen. Die Effekte aus der erneuten vollständigen Schließung des Handels in Deutschland im April können bisher zum Teil durch ansteigende Auftragseingänge aus der Öffnung ausländischer Märkte kompensiert werden. Für den weiteren Verlauf des Jahres erwarten wir vorbehaltlich etwaiger Effekte aus der Pandemie einen stabilen Geschäftsverlauf. Während trotz der Einschränkungen durch die Pandemie im ersten Quartal ein Umsatzwachstum für das Geschäftsjahr im einstelligen Prozentbereich erwartet wird, wird das Ergebnis vor Steuern auf Gruppenebene voraussichtlich unter Vorjahr liegen. Das deutlich geringere, jedoch klar positive Ergebnis ist im Wesentlichen auf gestiegene Abschreibungen und Leasingaufwendungen aus den in Vorjahren getätigten Investitionen zur Modernisierung und Ausweitung der Produktionsstätten zurückzuführen. Diese Investitionen werden langfristig den Erfolg und das Wachstum unserer Gruppenunternehmen sicherstellen. Unsere Gruppenunternehmen werden das Jahr 2021, entsprechend ihrer Ausgangslage vor Beginn der Krise, ihrer Kundenstruktur und der regionalen Verteilung ihrer Umsätze unterschiedlich erfolgreich abschließen. Andere gegenläufige Tendenzen, Gefährdungen oder sonstige Risiken, denen nicht bereits in den Jahresabschlüssen - bspw. durch Bildung von Rückstellungen - Rechnung getragen wurde, können wir aus heutiger Sicht für unsere Unternehmensgruppe nicht erkennen.
Paderborn im Mai 2021 Welle Holding AG + Co. KG Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Welle Holding AG + Co. KG, Paderborn Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Welle Holding AG + Co. KG, Paderborn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Welle Holding AG + Co. KG, Paderborn, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlagen für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bielefeld, den 20. Mai 2021 Westerfelhaus
Audit GmbH
Bernd Jelen, Wirtschaftsprüfer Michael Rogalski, Wirtschaftsprüfer |
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