Reisevermittlungs- & Handelsgesellschaft mbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf-Rainer Dr. Müller seit 1.6.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WARO-Grundstücksgesellschaft mbHRostockJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Von einer Aufstellung des Lageberichts ist die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB befreit. Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 266 ff HGB an. Der Ausweis der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte hierbei nach dem Gesamtkostenverfahren. b) Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird linear über die Nutzungsdauer, die auf Basis der steuerlichen Abschreibungstabellen ermittelt werden, abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 21. Mai 2002 und den Änderungsbescheiden vom 19. April 2004, vom 21. Februar 2005 und vom 28. August 2006 wurde ein Investitionszuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " in Verbindung mit Mitteln des "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" auf der Grundlage des 31. Rahmenplanes des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg/Vorpommern für das Vorhaben - Erweiterung einer Betriebsstätte des Fremdenverkehrs (Hotel) in 18119 Rostock, Strandweg 17 in Höhe von Euro 1.482.300,00 gewährt. Der erste Mittelabruf erfolgte in 2004. Für 2004 wurden Euro 311.000,00 gewährt. Für 2005 wurden Fördermittel in Höhe von Euro 770.300,00 sowie für 2006 in Höhe von Euro 292.200,00 abgerufen. Der letzte Fördermittelabruf über Euro 108.800,00 erfolgte im Januar 2007. Der Zuschuss wurde in 2004 von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes abgesetzt. Wir haben für 2004 und 2005 eine Korrektur hinsichtlich des Ausweises des Zuschusses vorgenommen. Grundlage hierfür ist § 255 HGB i.V. HFA 1/1984 Institut der Wirtschaftsprüfer. Durch die getrennte Darstellung des Anlagevermögens und des Zuschusses wird die Vermögenslage der Gesellschaft besser dargestellt. Eine korrigierte Bilanz für 2004 und 2005 haben wir nicht aufgestellt. Der Zuschuss für das Gebäude wird entsprechend der Restnutzungsdauer per 31. Dezember 2005 in Höhe von 44 Jahren und die für die Maschinen und Einrichtungen in Höhe von 5 Jahren aufgelöst. Es wurde hierfür ein Durchschnittswert angenommen. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 9. Februar 2009 wurde ein Investitionszuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " in Verbindung mit Mitteln des "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" auf der Grundlage des 36. Rahmenplanes des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern für das Vorhaben - Erweiterung einer Betriebsstätte des Fremdenverkehrs (Hotel) in 18119 Rostock, Strandweg 17 in Höhe von Euro 806.100,00 gewährt. Der erste Mittelabruf erfolgte in 2009. Für 2009 wurden Euro 92.600,00 gewährt. Für 2010 wurden Fördermittel in Höhe von Euro 78.100,00, für 2011 in Höhe von Euro 144.700,00, für 2012 in Höhe von Euro 79.500,00, für 2014 in Höhe von Euro 46.500,00, für 2015 in Höhe von Euro 54.100,00, für 2016 in Höhe von Euro 70.000,00 und für 2017 in Höhe von Euro 27.400,00 abgerufen. Wir weisen den Zuschuss getrennt vom Anlagevermögen aus. Dadurch wird die Vermögenslage der Gesellschaft besser dargestellt. Der Zuschuss für das Gebäude wird entsprechend der Restnutzungsdauer per 31. Dezember 2023 in Höhe von 25 Jahren aufgelöst. Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. An der Inventur der Vorräte haben wir nicht teilgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Unter dieser Position sind Archivierungskosten, Jahresabschlusskosten, Kosten für noch nicht genommenen Urlaub der Arbeitnehmer, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuer(rückstellung), sowie Umsatzsteuer nicht fällig ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. 3. Angaben zur Bilanz a) Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Bei der Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde in den Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von Euro 2.072.490,84 einbezogen. b) Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Es sind Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 1.681.156,93 mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vorhanden. Es sind keine Verbindlichkeiten vorhanden, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Gesellschafter und Geschäftsführer Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr durch Herrn Dr. Rolf-Rainer Müller geführt. Sonstiges Die Geschäftsleitung hat uns alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise bereitwillig erbracht und uns die Vollständigkeit der erteilten Auskünfte und Nachweise sowie der vorgelegten Bücher und Unterlagen schriftlich erklärt. Nach der von der Geschäftsführung abgegebenen Vollständigkeitserklärung sind in der Bilanz die Vermögens- und Schuldposten vollständig enthalten. Nach der Vollständigkeitserklärung bestanden am Bilanzstichtag keine weiteren angabepflichtigen Haftungsverhältnisse sowie finanziellen Verpflichtungen als die, die aus der Bilanz bzw. dem Anhang ersichtlich sind. Rostock, 20. Mai 2025 ................................................ Dr. Rolf-Rainer Müller sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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