Sempt EW Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christine Heilmaier seit 17.8.2023 | Prokura |
Elisabeth Pointner seit 3.2.2021 | Geschäftsführer |
Stefan Munding seit 13.12.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 4.13% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SEW Stromversorgungs GmbHErdingJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und der Unterhalt von Verteilnetzen sowie die Versorgung mit elektrischer Energie. Die dafür erforderlichen Verteilungsanlagen sowie das übrige materielle und immaterielle Anlagevermögen werden von der alleinigen Gesellschafterin, der Sempt-Elektrizitäts-Werke GmbH & Co. KG, gepachtet. Die SEW Stromversorgungs-GmbH hat in ihrem Netzgebiet die Funktion des Grundversorgers inne. Die Gesellschaft ist in ihrem Netzgebiet auch grundzuständiger Messstellenbetreiber. Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Rahmenbedingungen Nach dem wirtschaftlichen Einbruch durch die Corona-Krise im Jahr 2020 erhoffte sich die deutsche Wirtschaft eine Regeneration in den Folgejahren. Aufgrund des Krieges in der Ukraine und die damit verbundenen stark gestiegenen Energiepreise sowie die Rekordinflation bremsten die ökonomische Regeneration im Jahr 2022 jedoch erheblich. Im Jahr 2023 kam es sogar zu einer Rezession. Das reale Bruttoinlandsprodukt sank gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent. Der Netto-Stromverbrauch in Deutschland lag insgesamt mit 466 TWh (- 4,4 %) erheblich unter dem Vorjahresniveau. Dies lag i. W. an der insgesamt abschwächenden Konjunktur, einer milden Witterung, aber vor allem an den Folgen des Ukrainekrieges, die sich in drastisch steigenden Energiepreisen an den Großhandelsmärkten und bei den Letztverbrauchern zeigten. Der Stromverbrauch der Industrie (Bergbau und verarbeitendes Gewerbe) sank um rd. 7,1 % auf rd. 187,0 TWh. Im Sektor Handel, Gewerbe und Dienstleistung nahm der Stromverbrauch um rd. 1,9 % auf 124,4 TWh im Vergleich zum Vorjahr ab. Im Bereich der privaten Haushalte ist der Stromverbrauch um 3,6 % auf ca. 130,4 TWh zurückgegangen. (Quellen: Statista GmbH, AG Energiebilanzen e.V.) 2.2 Geschäftsverlauf Der mengenmäßige Stromabsatz im Netzgebiet der SEW Stromversorgungs-GmbH lag wie erwartet mit 151 GWh (-1,5 %) leicht unter dem Vorjahresniveau (153 GWh). Ebenso lag der Vertriebsabsatz der SEW wie erwartet mit rd. 69 GWh ebenso leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Die Zunahme der angeschlossenen EEG-Anlagen lag im Berichtsjahr mit 504 Stück und einer neu installierten Leistung von rd. 6.549 kW weit über dem Niveau der Vorjahre. Eine ähnlich hohe Zubaurate bei der installierten Leistung wurde zuletzt in 2009 erreicht. Insgesamt befinden sich nun zum 31.12.2023 im Netzgebiet der SEW Stromversorgungs-GmbH rd. 2.597 Anlagen mit einer installierten Leistung von rd. 54 MW. Die nach EEG vergüteten eingespeisten Mengen in das Netz der SEW Stromversorgungs-GmbH 2023 liegen mit 34 GWh um rd. 5 GWh unter dem Vorjahresniveau. Sie betragen rd. 23 % des Netzabsatzes. Aufgrund eines vermehrten Wechsels von Anlagen in die Direktvermarktung hat die direktvermarktete Menge von erneuerbaren Energien um 4 GWh auf rd. 37 GWh zugenommen. Die PV-Eigenverbrauchsquote steigt weiter an, da neue Einspeiseanlagen mit Eigenverbrauchsnutzung angeschlossen werden. Auch in 2023 nimmt die Anzahl an Speicheranlagen weiter zu, die den zukünftigen Stromabsatz im Netzgebiet der SEW Stromversorgungs-GmbH reduzieren werden. Dem entgegen wirkt die weitere Zunahme des Absatzes bei Industriekunden. Der Trend, sich private Ladelösungen für zu Hause einzubauen, setzt sich auch in 2023 fort. Vertriebsseitig wurde die benötigte Energie über einen Handelspartner an der Strombörse beschafft. In 2023 lagen die Strombeschaffungskosten deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Zusätzlich kam es zu einem Anstieg im Bereich der Abgaben und Umlagen sowie den Risikoaufschlägen aufgrund der unsicheren Marktsituation. Durch kam es zu einem Anstieg der Stromkosten, so dass die Strompreise beim Endverbraucher deutlich erhöht werden mussten. Entgegen den Erwartungen haben die allgemein steigenden Preise nicht dazu geführt, dass die Forderungsausfälle in 2023 angestiegen sind. Dieser Sachverhalt hat sich hingegen nach 2024 verschoben, wo der Forderungsausfall zur Mitte des Jahres bereits bei rd. dem Dreifachen von 2023 liegt. 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.3.1 Ertragslage Das Rohergebnis liegt mit 11.474 T€ um 3.454 T€ oder 43,1 % über dem Vorjahresniveau. Die Umsatzerlöse sind um 9.424 T€ gestiegen, der Materialaufwand hingegen nur um 5.800 T€. Der Aufwand für Auszahlungen an Einspeiser ist im Gegensatz zum Vorjahr wieder angestiegen (+ 1.542 T€). Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 170 T€ zurückgegangen, da im Vorjahr ein Ertrag aus einer Rückerstattung in Zusammenhang mit Altersverpflichtungen enthalten war. Der Personalaufwand liegt mit 3.127 T€ um 6,6% über dem Vorjahreswert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 2.420 T€ um 1.275 T€ unter dem Niveau des Vorjahres. Dies liegt i.W. daran, dass wegen der 2022 erfolgten Zuführung zu einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Beschaffungsgeschäften i.H.v. 1.466 T€ die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erheblich über den üblichen Aufwendungen lagen. 2023 wurden der Drohverlustrückstellung weitere 114 T€ zugeführt. Das Ergebnis vor Steuern ist gegenüber dem Vorjahr um 4.539 T€ auf 5.931 T€ und der Jahresüberschuss um 3.689 T€ auf 4.274 T€ gestiegen. Die im Vorjahr getroffene Prognose konnte somit übertroffen werden. Die Umsatzrentabilität als finanzieller Leistungsindikator liegt damit bei rd. 10% (Vorjahr 2%). Der Jahresfehlbetrag des Tätigkeitsbereiches Elektrizitätsverteilung hat sich um 371 T€ auf 1.584 T€ erhöht. Im Tätigkeitsbereich Messtellenbetrieb ist der Jahresüberschuss im Vergleich zum Vorjahr (52 T€) um 12 T€ auf 40 T€ zurückgegangen. 2.3.2 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 7.634 T€ (71,0 %) auf 18.385 T€ erhöht. Das Anlagevermögen besteht ausschließlich aus Finanzanlagen und beträgt 0,1% der Bilanzsumme. Die Beteiligung an der Metering Süd GmbH & Co. KG wurde bereits in 2021 auf einen € abgeschrieben, da die Gesellschaft zum 31.12.2021 aufgelöst wurde und mit keinem Liquidationserlös gerechnet wird. Die Beteiligung an der Plattform Energie GmbH (PEG) i.H.v. 10.000 € wurde eingegangen, um die zukünftige Strombeschaffung sicherzustellen. 3,5 % der Bilanzsumme entfallen auf Vorräte, die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen 33,6 % der Bilanzsumme, die flüssigen Mittel 62,6 % sowie die Rechnungsabgrenzungsposten 0,2 %. Das Eigenkapital hat sich vor allem infolge des gestiegenen Jahresergebnisses gegenüber dem Vorjahr um 3.689 T€ auf 30,9 % der Bilanzsumme erhöht. In der Folge hat sich entgegen der im Vorjahr getroffenen Prognose auch das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital verschoben. Auf das Fremdkapital entfallen 12.703 T€ bzw. 69,1%. Die Rückstellungen sind um 2.403 T€ angestiegen und die Verbindlichkeiten haben sich um 1.458 T€ erhöht. Der Bestand an flüssigen Mitteln hat sich gegenüber dem Vorjahr um 5.590 T€ erhöht. Die Gegenüberstellung von kurzfristigen Forderungen und flüssigen Mitteln gegenüber den kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten zeigt eine Überdeckung in Höhe von 6.667 T€ (Vorjahr: 2.857 T€). 2.4 Gesamtaussage Die Finanzlage ist geordnet. Eine Inanspruchnahme des Kapitalmarkts war 2023 nicht erforderlich. Die SEW Stromversorgungs-GmbH konnte 2023 den fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen; davon gehen wir auch zukünftig aus. Insgesamt kann der Geschäftsverlauf als zufriedenstellend bezeichnet werden. 3. Zweigniederlassungsbericht Die Gesellschaft unterhält keine Zweigniederlassungen. 4. Prognosebericht Für das Jahr 2024 wird im Netzgebiet mit einem Stromabsatz auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet. Der Verbrauch im Kleinkundenbereich wird aufgrund des erheblichen Zubaus von PV Anlagen mit Speichern weiterhin leicht abnehmen, hingegen ist bei den Großkunden eine leichte Steigerung der Verbräuche im Vergleich zu 2023 zu erkennen. Der vertriebliche Stromabsatz der nächsten beiden Jahre wird leicht unter dem Niveau von 2023 erwartet. Seit Ende Februar 2022 kommt es zu einer militärischen Konfrontation zwischen Russland und der Ukraine, die sich in nennenswertem Umfang auf den Versorgungsektor auswirkt. Unter anderem wirkt sich der Konflikt auf die Strombeschaffung aus. Auf den starken Anstieg der Preise in 2022 folgte seit 2023 ein erhebliches Absinken der Börsenpreise. Dies hat erheblichen Einfluss i.W. auf den Stromeinkauf in 2025, da u.a. hier der Einkaufspreis über dem aktuellen Marktpreis liegt. Aus diesem Grund wurde eine Drohverlustrückstellung in 2022 gebildet und in 2023 etwas erhöht, da hier das Risiko besteht, dass die Einkaufspreise nicht in vollem Umfang an die Endkunden weitergegeben werden können. Vor diesem Hintergrund wird für das Folgejahr mit einem wesentlich niedrigeren Jahresergebnis und einer deutlich niedrigeren Umsatzrentabilität gerechnet. Dementsprechend wird auch mit einer moderaten Verschiebung des Verhältnisses von Eigen- und Fremdkapital gerechnet. Angesichts der andauernden Konfrontation in der Ukraine besteht jedoch weiterhin eine erhöhte Prognoseunsicherheit, da das Ergebnis stark von der Entwicklung der Marktpreise beeinflusst wird. Im Verlauf des ersten Halbjahres 2024 waren größeren Zahlungsausfälle, Rückstände oder Stundungen zu verzeichnen. Die in den Vorjahren stark angestiegenen Preise und Energiekosten, haben sich nun in 2024 auf das Zahlungsverhalten der Kunden ausgewirkt. Die Zahlungsausfälle im 1. Halbjahr in 2024 liegen beim rd. dem Dreifachen des Vorjahres. Durch den vermehrten Zubau an Einspeiseanlagen, wie von der Bundesregierung gefordert wird, wird der notwendige Netzausbau weiterhin zunehmen. Zusätzlich werden auch wieder größere Projekte mit mehreren MW Anschlussleistung geplant, die einen erheblichen Ausbau des Netzes erfordern können. 5. Chancen- und Risikobericht Unser Unternehmen ist im Rahmen seiner geschäftlichen Aktivitäten einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die immer Bestandteil unternehmerischen Handelns darstellen. Bestandsgefährdende Risiken lassen sich durch regelmäßige Überwachung frühzeitig erkennen. Risiken bestehen in der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Stromeinkaufspreise bzw. der Frage, ob die Bezugspreise zumindest weitergegeben werden können. Eine in der Branche übliche frühzeitige Vereinbarung von Konditionen für Teile des Einkaufs birgt bei steigenden Strompreisen die Chance, von den günstigen Preisen zu profitieren, gleichzeitig besteht jedoch bei fallenden Preisen das Risiko, dass Verluste entstehen können. Die Strombeschaffung der SLP-Kunden erfolgt auf Grundlage des erwarteten Absatzpotentials überwiegend mittels Futures in Tranchen, welche zur Streuung des Risikos über mehrere Jahre verteilt werden. Diese Strategie verringert sowohl das beschaffungsseitige als auch das absatzseitige Preisrisiko und stellt somit einen integralen Bestandteil unserer Risikovorsorge dar. Sie führt dazu, dass sich Änderungen der Beschaffungskosten am Markt nicht unmittelbar in voller Höhe auf die Beschaffungskosten der Gesellschaft auswirken. Dementsprechend wirken sich sinkende oder steigende Strompreise am Markt nicht in voller Höhe auf die Endkundenpreise der Gesellschaft aus. Daraus ergibt sich die Chance von Kundengewinnen bei im Vergleich zum Markt günstigen Beschaffungskosten, aber auch das Risiko von Kundenverlusten bei im Vergleich zum Markt ungünstigen Beschaffungskosten. Zur Vermeidung des Preisrisikos werden die Liefermengen für die RLM-Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Back-to-Back beschafft. Preisänderungen stellen in diesem Bereich somit kein bedeutendes Risiko für die Gesellschaft dar, bieten aber auch nicht die Chance für wesentliches zusätzliches Ertragspotential. Dies steht in Einklang mit unserem vorsichtigen Risikomanagement. Nichtsdestotrotz besteht bei Nachfragemengenänderungen seitens der Kunden die Chance von zusätzlichen Erträgen, aber auch das Risiko von Verlusten. Der schon heute sehr starke Wettbewerb im Strommarkt wird auch in der Zukunft weiter zunehmen, sowohl durch bundesweite Angebote der etablierten Stromanbieter als auch durch eine Vielzahl neuer Mitbewerber, die von den im Rahmen der Anreizregulierung gesunkenen Netznutzungsgebühren profitieren. Die SEW GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Die Chancen und Risiken aus der Umstellung auf den intelligenten Messstellenbetrieb und den gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Es wurde ein Vertrag als weiterer Kunde mit einem größeren regionalen Netzbetreiber abgeschlossen, über den die Anbindung der Smart Meter zukünftig abgewickelt werden soll. Durch die Zusammenarbeit werden Vorteile durch vergünstigte Hardware-Beschaffung, sowie Unterstützung beim Datenaustausch und in der Bewerkstelligung des Rollouts angestrebt. Die SEW GmbH unterliegt im Bereich Netz der Regulierung durch die Landesregulierungskammer Bayern und ist daher von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in einem gewissen Umfang unabhängig. Hingegen können regulatorische, energiepolitische und steuerrechtliche Veränderungen die Ergebnis- und Liquiditätssituation insofern erheblich beeinflussen. Derzeit gibt es wieder vermehrt Anfragen für den Anschluss von größeren Einspeise Anlagen mit mehreren MW Anschlussleistung. Dies ist mit einem erheblichen Ausbau des Netztes verbunden. Aufgrund zusätzlicher Kostensteigerungen in allen Bereichen wird auch hier mit steigenden Kosten für Investitionen gerechnet. Dem zu erwartenden Kapitalbedarf stehen mittel- bis langfristig höhere Netzentgelte gegenüber. Die Liquidität des Unternehmens ist durch die vom Abrechnungssystem generierten gleichmäßigen Abschlagszahlungen bei der Jahresverbrauchsabrechnung gesichert. Einnahmeausfälle werden durch ein konsequentes Forderungsmanagement minimiert. Die Eingänge der Zahlungen werden überwacht und in einem festgelegten Verfahren regelmäßige Mahnläufe gestartet bis hin zur Einstellung der Energieversorgung. Die Überwachung der Ausgaben erfolgt im kaufmännischen Bereich. Die eingesetzte Hard- und Software entspricht dem Stand der Technik. Die Gesellschaft hat mit den Gemeinden des Versorgungsgebiets Konzessionsverträge über die Versorgung mit elektrischer Energie abgeschlossen. Die Laufzeiten der verschiedenen Konzessionsverträge enden zeitlich versetzt bis 2041. Jeweils zum Ende der Laufzeit eines Vertrags führen die Kommunen einsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen vergaberechtliche Verfahren durch. Daraus ergibt sich die Chance, weitere Konzessionen zu erlangen, aber auch das Risiko, Konzessionen zu verlieren. Unsere Chancen liegen in einer schlanken Aufbau- und Ablauforganisation mit flachen Hierarchien und damit typischen Kostenstrukturen eines inhabergeführten Familienunternehmens. Damit kann auf Entwicklungen im Umfeld flexibel reagiert werden. Die Geschäftsführung sieht derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss 2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den Größenklassen des § 267 Abs. 2 HGB ist die Gesellschaft als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB, für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) wurde beachtet. 3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Prinzips der Einzelbewertung und des strengen Niederstwertprinzips sowie des Wertaufholungsgebots bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen wird den erkennbaren Risiken durch angemessene, aktivisch abgesetzte Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das strenge Niederstwertprinzip und das Wertaufholungsgebot werden beachtet. Das gezeichnete Kapital betrifft das Stammkapital der Gesellschaft. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren wirtschaftlichen Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Schwebende Energiebeschaffungsgeschäfte und Energieabsatzgeschäfte werden für Zwecke der bilanziellen Bewertung in Vertragsportfolios zusammengefasst, sofern sie sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht gleichartigen Risiken ausgesetzt sind, sodass damit ein Ausgleich der Risiken (Sicherungswirkung) erzielt wird. Die Bewertung dieser nach Absatzgruppe und Lieferjahr zusammengefassten Energieverträge erfolgt auf der Basis einer Deckungsbeitragsrechnung im Rahmen des Risikomanagements. Sofern sich in Bezug auf einzelne Absatzgruppen für bestimmte Lieferjahre ein negativer Deckungsbeitrag ergibt, wird dies durch Bildung einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt (IDW RS ÖFA 3). Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gegenüber den Kunden und Lieferanten (Einspeisern) der Gesellschaft wird entweder monatlich durch Aus- oder Ablesung oder einmal jährlich auf den Bilanzstichtag auf Basis einer Jahresverbrauchsablesung abgerechnet. Die Jahresverbrauchsablesung erfolgt um den Bilanzstichtag. Für die Abgrenzung des Jahresverbrauchs auf den Bilanzstichtag werden branchenübliche Verbrauchsschätzungen je Kunde für den Zeitraum zwischen Ablesung und Bilanzstichtag angewendet. Die aus der Hochrechnung ermittelten Umsätze werden mit den von den Kunden erhaltenen Abschlagszahlungen saldiert und in der Bilanz als Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. als sonstige Vermögensgegenstände/Verbindlichkeiten ausgewiesen. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 4.1 Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus nachfolgendem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen:
Im Dezember 2021 wurde die Auflösung und Liquidation der MeteringSüd GmbH & Co. KG zum 31.12.2021 beschlossen. Mit einem Liquidationserlös wird nicht gerechnet. Die Beteiligung an der Gesellschaft Metering Süd wurde daher zum 31.12.2021 auf einen Erinnerungswert von einem € abgeschrieben. Die Löschung der Gesellschaft erfolgte im März 2024. 4.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. 0,00 € (Vorjahr 109.266,86 €) betreffen zugleich
4.3 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. 1.851.765,10 € (Vorjahr 0,00 €) betreffen zugleich
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern. 4.4 Außergewöhnliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Zuführung zu einer Rückstellung für drohende Verluste (vgl. Ziff. 5.3). 5. Sonstige Pflichtangaben 5.1 Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer Die Zahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) betrug im Jahresdurchschnitt:
5.2 Angaben zu Organmitgliedern Im Geschäftsjahr 2023 waren Frau Dipl. Wirtsch.-Ing. Elisabeth Pointner und Herr Dipl.-Ing. (FH) Stefan Munding Geschäftsführer der SEW Stromversorgungs-GmbH. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB, da sich die Vergütung der Geschäftsführer individualisiert feststellen lässt. 5.3 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente Die Strombeschaffung erfolgt überwiegend auf der Grundlage von Futures. Der Nominalwert der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten diesbezüglichen Futures beläuft sich auf 22.930 T€, denen ein beizulegender Zeitwert (Marktpreis) in Höhe von 12.268 T€ gegenübersteht. Aus den schwebenden Strombeschaffungsgeschäften ergibt sich zum Bilanzstichtag eine in den sonstigen Rückstellungen erfasste Drohverlustrückstellung in Höhe von 1.580 T€. 5.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die SEW Stromversorgungs GmbH hat die für Ihren Betrieb erforderlichen Verteilungsanlagen sowie das übrige materielle und immaterielle Anlagevermögen von der alleinigen Gesellschafterin, de SEW-Elektrizitäts-Werke GmbH & Co. KG gepachtet. Die jährliche Verpflichtung hieraus beziffert sich auf 1.380 T€. Aus Strombezugs- und -absatzgeschäften bestehen finanzielle Verpflichtungen, die entsprechend dem Verbrauch naturgemäß unterschiedliche Verpflichtungen hervorrufen und deshalb vorab nicht exakt bezifferbar sind. Aus abgeschlossenen Strombeschaffungsverträgen ergeben sich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 24.059 T€. Die Sempt-Elektrizitäts-Werke GmbH & Co. KG hat gegenüber Mitarbeitern der SEW Stromversorgungs GmbH Pensionszusagen erteilt. Die der Sempt-Elektrizitäts-Werke GmbH & Co. KG daraus anfallenden Aufwendungen und Erträge werden der SEW Stromversorgungs-GmbH gegenüber weiterberechnet. Die sich aus den Pensionszusagen erbenden finanziellen Verpflichtungen sind vorab nicht exakt bezifferbar. 5.5 ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2023 beträgt 4.273.701 €. Die Geschäftsführung schlägt aufgrund der derzeitigen Situation und der schwer abschätzbaren Risiken vor, vom Bilanzgewinn (Gewinnvortrag und Jahresüberschuss) i.H.v. 4.881.400 € einen Betrag in Höhe von 500.000 € auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 4.381.400 € auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die SEW Stromversorgungs-GmbH ist gemäß § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und hat die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen des § 6b EnWG zu beachten. Im Berichtsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt. Die SEW Stromversorgungs-GmbH erbringt folgende Leistungen:
Die SEW Stromversorgungs-GmbH empfängt folgende Leistungen:
Erding, den 25.10.2024 gez. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Elisabeth Pointner, Geschäftsführerin gez. Dipl.-Ing. (FH) Stefan Munding, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023- Elektrizitätsverteilung -Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023- Elektrizitätsverteilung -
Bilanz zum 31.12.2023- Messstellenbetrieb -Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023- Messstellenbetrieb -
Tätigkeitsabschluss Netz 2023Angaben nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWGDie SEW Stromversorgungs-GmbH ist als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und als grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i.S.d. § 43 Abs. 1 MsbG verpflichtet, in ihrer internen Rechnungslegung getrennte Konten für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung, den Tätigkeitsbereich moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i.S.d. § 43 Abs. 1 MsbG (intelligenter Messstellenbetrieb), andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors zu führen. In der internen Rechnungslegung führen wir getrennte Konten für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung, intelligenter Messstellenbetrieb, andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors. Die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge werden soweit wie möglich den einzelnen Tätigkeiten progressiv und retrograd direkt zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich wäre, erfolgt die Verteilung auf die Tätigkeiten auf Grund von geeigneten Schlüsseln. Bei der Entwicklung der Tätigkeitsabschlüsse beim Verpachtungsbetrieb Sempt KG erfolgt die Zuordnung zu den Tätigkeiten nach den Schlüsseln, die für die SEW entwickelt wurden. Damit die Entwicklung der Tätigkeitsabschlüsse bei der Sempt KG unabhängig von der Fertigstellung der Tätigkeitsabschlüsse bei der SEW erfolgen kann, werden die Schlüssel als Durchschnitt der letzten drei Jahre berechnet. Lediglich beim Ergebnisschlüssel wird das jeweilige Ergebnis des laufenden Jahres herangezogen. Für die Schlüsselung werden folgende Aufteilungsschlüssel verwendet: Forderungen LuL:
Umsatz:
Personalkosten ARES:
Personalkosten Verwaltung:
Personalkosten allgemein:
Ergebnis:
Materialeinsatz ARES:
Fremdrechnungen ARES:
Soweit bei den nachfolgenden Bilanzpositionen eine direkte Zuordnung nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist, erfolgt die Aufteilung nach folgenden Schlüsseln: AKTIVA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
PASSIVA Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird dem Netz zugeordnet. Zum Ausgleich der der Tätigkeitsbilanzen wird ein Kapitalausgleichsposten gebildet. Steuerrückstellungen
sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen
Sonstige Verbindlichkeiten
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Soweit bei nachfolgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung eine direkte Zuordnung nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist, erfolgt die Aufteilung nach folgenden Schlüsseln: Umsatzerlöse
sonstige betriebliche Erträge
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Ware
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Löhne und Gehälter
soziale Abgaben für Altersversorgung und für Unterstützung
sonstige betriebliche Aufwendungen
Zum vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SEW Stromversorgungs-GmbH, Erding Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SEW Stromversorgungs-GmbH, Erding, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SEW Stromversorgungs-GmbH, Erding, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
München, den 13. Dezember 2024 Markmiller
und Partner mbB
gez. Raphael M. Nowak, Wirtschaftsprüfer" Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2024: Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023:Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Bilanzgewinn 2023 in Höhe von 923.280,67 € entsprechend dem Vorschlag der Geschäftsführung wie folgt zu verwenden:
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19. Dezember 2024 festgestellt. |
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