IB Franz Junker GmbHLiquidiert
48291 Telgte, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franz Junker seit 14.3.2022 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IB Franz Junker GmbHTelgteJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2011 (01.01. - 31.12.)
TEIL I
Bei Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 der Firma IB Junker GmbH sind die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB angewandt, sowie die Bestimmungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) beachtet worden. Die Vorjahreszahlen wurden gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Die vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind, soweit gegeben, unter der Bilanz ausgewiesen. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1,274a, 276,288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Bilanzierungsmethoden
Bewertungsmethoden
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - AKTIVSEITE - A. Anlagevermögen I. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 / 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, wurde im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ein Sammelposten gebildet, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto € 150,00 bis € 1.000,00 betragen. Dieser wurde im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je 20 % aufgelöst (Poolabschreibung, § 6 Abs. 2a EStG). Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind mit höheren Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 410,- wurden über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das ab dem 01.01.2010 geltende wirtschaftsjahrbezogene Wahlrecht wurden für alle Wirtschaftsgüter einheitlich angewandt. Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus der vorhergehenden Bilanz als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Ein Anlagengitter wurde gemäß § 274a Nr. 1 HGB nicht erstellt.
II. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. III. Liquide Mittel Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - PASSIVSEITE -
A. Eigenkapital
B. Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
C. Verbindlichkeiten
TEIL II
I. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Zum Jahresabschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
II. Beschluss über die Verwendung des
Ergebnisses
III. Beziehungen zu Unternehmensorganen
Herr Franz Junker unter Befreiung des Selbstkontrahierungsverbotes gem. § 181 BGB.
Der Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.09.2012 |
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