IB Franz Junker GmbHLiquidiert

48291 Telgte, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 9383
Eingetragen
28.12.1990
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Beratung, Planung, Betreuung, Abnahmen und Gutachten technischer Gebaudeausrüstungen einschließlich Energie- und Kostenüberwachungen sowie Übernahme von Bauleitungsaufgaben und artverwandte Geschäfte bzw. Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Franz Junker
seit 14.3.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

IB Franz Junker GmbH

Telgte

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

79,13

134,92

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

28,00

86,00

III. Finanzanlagen

51,13

48,92

B. Umlaufvermögen

156.179,85

125.858,08

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

21.724,34

14.820,77

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

134.455,51

111.037,31

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.523,72

1.679,31

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

1.849,69

Summe Aktiva

157.782,70

129.522,00



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

21.027,72

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-27.414,28

-10.587,37

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

22.877,41

-16.826,91

B. Rückstellungen

129.553,50

129.552,00

C. Verbindlichkeiten

7.201,48

0,00

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

157.782,70

129.522,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2011 (01.01. - 31.12.)

TEIL I

ERLÄUTERUNGEN ZUR
BILANZ UND GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

Bei Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 der Firma IB Junker GmbH sind die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB angewandt, sowie die Bestimmungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) beachtet worden. Die Vorjahreszahlen wurden gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Die vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind, soweit gegeben, unter der Bilanz ausgewiesen. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1,274a, 276,288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden
In der Bilanz sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Bilanzberichtes bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - AKTIVSEITE -

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 / 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, wurde im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ein Sammelposten gebildet, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto € 150,00 bis € 1.000,00 betragen. Dieser wurde im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je 20 % aufgelöst (Poolabschreibung, § 6 Abs. 2a EStG). Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind mit höheren Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 410,- wurden über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das ab dem 01.01.2010 geltende wirtschaftsjahrbezogene Wahlrecht wurden für alle Wirtschaftsgüter einheitlich angewandt. Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus der vorhergehenden Bilanz als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Ein Anlagengitter wurde gemäß § 274a Nr. 1 HGB nicht erstellt.

II. Finanzanlagen
Erläuterungen zu möglichen Finanzanlagen entfallen gem. §266 I S. 3 HGB.

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

III. Liquide Mittel

Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - PASSIVSEITE -

A. Eigenkapital
Ausgewiesen ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Nennbetrag von Euro 25.564,59 €.

B. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Pensionsrückstellungen
Für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen Rückstellungen i.H.v. 128.487,00€.

C. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten i.S.v. §268 V S.3 HGB müssen gem. §274a Nr. 3 HGB nicht erläutert werden.

TEIL II

ERGÄNZENDE SONSTIGE PFLICHTANGABEN

I. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Zum Jahresabschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.

II. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Nachdem natürliche Personen Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind, wird vom Wahlrecht des §325 I S. 4 HGB Gebrauch gemacht.

III. Beziehungen zu Unternehmensorganen

Geschäftsführer
Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

Herr

Franz Junker

unter Befreiung des Selbstkontrahierungsverbotes gem. § 181 BGB.

 

Der Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.09.2012

Nachrichten & Medien

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