Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Kerl Bau GmbH
Halker Zeile 21, 12305 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Waldemar Kerl seit 28.9.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kerl Bau GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Kerl Bau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, § 284 (2) Nr. 1 HGB Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angabe und Begründung von gegenüber dem Vorjahr abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, § 284 (2) Nr. 3 HGB Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angabe und Begründung von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung in Bilanz und GuV im Vergleich zum Vorjahr, § 265 (1) S. 2 HGB Es gab keine wesentlichen Abweichungen in der Form der Darstellung oder der Gliederung. Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen und vorgenommenen Anpassungen von Vorjahreszahlen, § 265 (2) S. 2 und 3 HGB Es wurden keine Anpassungen vorgenommen. Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in bzw. Euro, § 284 (2) Nr. 2 HGB Es waren keine wesentlichen Währungsumrechnungen vorzunehmen. Angabe und Begründung von Ergänzungen des Jahresabschlusses nach für andere Geschäftszweige vorgeschriebene Gliederungen, § 265 (4) S. 2 HGB Es waren keine Ergänzungen vorzunehmen. Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluss wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, § 264 (2) S. 2 HGB Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen. II. Angaben zur Bilanz Gesonderte Angabe des Gewinn- oder Verlustvortrags, § 268 (1) S. 2 2. Halbs. HGB Der Gewinn- oder Verlustvortrag wurde in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Angabe des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und der gesicherten Verbindlichkeiten, § 285 Nr. 1 HGB Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: 0,00 € Verbindlichkeiten gesichert mit Pfandrecht oder ähnlichem Recht: 0,00 € Art der Sicherheit: Erläuterung eines aktivierten Postens zur Steuerabgrenzung, § 274 (2) S. 2 HGB Es war keine aktive Steuerabgrenzung vorzunehmen. Gesonderte Angabe der Rückstellung für Steuerabgrenzung, § 274 (1) S. 1 HGB Es war keine Rückstellung für latente Steuern zu bilden. Angabe der Gründe für die planmäßige Abschreibung des aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerts, § 285 Nr. 13 HGB Es war kein Firmenwert zu aktivieren. III. Sonstige Pflichtangaben Gesonderter Ausweis der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten, § 268 (1) HGB In Anlehnung an § 266 (1) S. 3 HGB kann auf die Aufgliederung der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse verzichtet werden, da sich bei der vorliegenden Gesellschaft um eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB handelt. (vgl. ADS §268 Anm. 125) Name, Sitz und Ort der Offenlegung des Mutterunternehmens bei Konzernabschluss, § 285 Nr. 14 HGB Die vorliegende Gesellschaft ist nicht Teil eines Konzerns im Sinne des § 290 HGB. Angabe aller Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrates, § 285 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch folgende Personen geführt: Waldemar Kerl Geschäftsführer Ein Aufsichtsrat bestand im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. Angabe der Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse für Geschäftsführer, § 285 Nr. 9 HGB Es bestanden keine Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse für den/die Geschäftsführer/in. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 (3) GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen nachfolgende Rechte und Pflichten:
Angabe von Name und Sitz anderer Unternehmen, von denen die Kapitalgesellschaft oder eine für Rechnung der Kapitalgesellschaft handelnde Person (Treuhänder) mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, § 285 Nr. 11 HGB Es bestehen keine Beteiligungen im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB. IV. Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch sämtliche gesetzlichen Vertreter gem. § 245 HGB
Berlin, den 12.04.2012 Waldemar Kerl, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2012 festgestellt. |
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