Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 95505
Eingetragen
17.11.2021
Branche
Malerei- und LackiergewerbeFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiAnbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
Gegenstand
Die Durchführung von Maler- und Lackiererarbeiten und Bodenbelagsarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dennis Geldmacher
seit 17.11.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Dennis Geldmacher
Ratingen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Geldmacher GmbH

Ratingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 112.531,00 53.416,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 749,00 2,00
II. Sachanlagen 111.782,00 53.414,00
B. Umlaufvermögen 1.054.875,44 2.224.511,05
I. Vorräte 361.413,10 810.817,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 301.408,28 419.574,29
davon gegen Gesellschafter 44.844,35 39.743,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 392.054,06 994.119,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.800,00 13.290,00
Aktiva 1.178.206,44 2.291.217,05

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 443.932,73 650.607,36
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 625.607,36 59.482,36
III. Jahresfehlbetrag 206.674,63 -566.125,00
B. Rückstellungen 196.089,57 420.587,21
C. Verbindlichkeiten 538.184,14 1.205.370,48
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 488.940,34 1.189.249,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 49.243,80 16.120,83
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 14.652,00
Summe Passiva 1.178.206,44 2.291.217,05

Anhang


I. AAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Geldmacher GmbH hat ihren Sitz in Ratingen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ratingen unter der Nummer HR B 95505 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Geldmacher GmbH, Ratingen, zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter Beibehaltung den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden angewendet und folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, planmäßig linear über Ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtlich betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800,00 nicht übersteigen.
3. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
5. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
6. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
7. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
8. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden je für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
9. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 12.
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

Ratingen, den 16.12.2024

________________________________
Geldmacher GmbH
Geschäftsführer
Dennis Geldmacher

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024 festgestellt.

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