Westermann Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
Managementdaten für GmbH & Co. KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Gesellschafterdaten für GmbH & Co. KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Schmitz GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Westermann GmbH & Co. KGIbbenbürenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT- UND RAHMENBEDINGUNGEN Geschäftstätigkeit Die Westermann GmbH & Co. KG betreibt in Ibbenbüren-Uffeln einen Steinbruch. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Abbau und in der Aufbereitung von Natursteinen und Schieferton. Die fertigen Erzeugnisse werden im Wesentlichen im Hoch, Tief- und Straßenbau sowie im Garten und Landschaftsbau verwendet. Des Weiteren ist die Gesellschaft im Transportgeschäft tätig. Entwicklung der Gesamtwirtschaft Das Statistische Bundesamt hat die ersten Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach ist die deutsche Volkswirtschaft im letzten Jahr preisbereinigt um 0,3 % zurückgegangen. Nominal stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf rund 4.121 Mrd. €. Damit geriet die gesamtwirtschaftliche Erholung 2023 ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise, ungünstigere Finanzierungsbedingungen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland dämpften die Konjunktur und verhinderten einen weiteren Anstieg der Wirtschaftsleistung. Die Bauinvestitionen stiegen 2023 auf rund 491 Mrd. €. Dies entspricht vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Baupreise einer nominalen Veränderung gegenüber dem Vorjahr von 5,9 %; real sind die Bauinvestitionen um 1,6 % gesunken. Dabei erhöhte sich der Wohnungsbau nominal um 5,5 % auf rund 300 Mrd. € (real: -0,2 %); der öffentliche Bau nahm um 8,9 % auf 59 Mrd. € zu (real: -0,2 %). Der Wirtschaftsbau stieg um 5,7 % auf 132 Mrd. € (real: -1,3 %). Die schwache Entwicklung im Bau ist auf die nach wie vor relativ hohen Baupreise und die gestiegenen Bauzinsen zurückzuführen, die insbesondere den Wohnungsbau ausbremsten. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Mio. Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333.000 Personen mehr als im Jahr zuvor. Dies bedeutet einen erneuten Höchststand der Erwerbstätigenzahl trotz nachlassender Dynamik. B. WIRTSCHAFTLICHE LAGE DES UNTERNEHMENS Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Das Geschäftsjahr 2023 war entsprechend der im Vorjahr getroffenen Prognose geprägt durch einen leicht erhöhten Umsatz. Die Umsatzerlöse stiegen im Berichtszeitraum um 2,84 % auf 14.106 TEuro. Im zurückliegenden Jahr wurden insgesamt 619.387 Tonnen (Vj.: 612.990 Tonnen) Material abgesetzt, dieses sind 6.397 Tonnen mehr als im Jahr 2022. Der Verkauf von Schieferton an Ziegeleien, Deponiebau und Erdenwerke lag bei 97.498 Tonnen (Vj.: 141.350 Tonnen). Bei dem Absatz über den betriebseigenen Hafen am Kanal konnten 9.267 Tonnen umgeschlagen werden. Im Vorjahr waren es 24.599 Tonnen. Der Dieselverbrauch im Jahr 2023 betrug 1.240.301 Liter = 1.583.116,42 Euro. Im Vorjahr 1.281.859 Liter = 1.934.379,23 Euro. Die prozentuale tarifliche Lohnerhöhung betrug im Geschäftsjahr 2023 5,9 %. Die Personalkosten stiegen dementsprechend insgesamt um 6,6 %. Die Erteilung einer neuen Abgrabungsgenehmigung mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2050 in 2022 führte im Vorjahr zu einem einmaligen Ertrag in Höhe von 1.579 TEuro. Unser Jahresergebnis hat sich demzufolge von 1.304 TEuro auf 588 TEuro reduziert. Wir haben im abgelaufenen Geschäftsjahr Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 2.006.802,21 Euro vorgenommen. Folgende wesentliche Investitionen wurden von uns im vergangenen Jahr getätigt: • Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 1 MW • Blockheizkraftwerk mit einer Leistung von 50 KW • Bagger ZX 490 LCH7 • 3 Sattelzugmaschinen • 3 Sattelanhänger • 4-Achser MAN • 2 Absetzkipper ST-CW 1200, ST-CW 1201 • Claas Allradschlepper Axion 920 • 29 Absetzmulden Zur strategischen Erweiterung unserer Geschäftstätigkeit haben wir in 2023 sämtliche Gesellschaftsanteile an der Walter Schmitz GmbH & Co. KG, Ibbenbüren, sowie der Schmitz GmbH (Komplementärin der vorgenannten Gesellschaft), erworben. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte sowohl aus Eigenmitteln als auch aus Fremdmitteln der Kreissparkasse Steinfurt und der Volksbank im Münsterland eG. Aufgrund des oben beschriebenen Geschäftsverlaufs sind wir, auch vor dem Hintergrund der eingeleiteten Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Betriebstätigkeit, insgesamt mit der Entwicklung des Geschäftsjahres 2023 zufrieden. C. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Risikomanagement Die Westermann GmbH & Co. KG verfügt über ein effektives Risikomanagement für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Intern obliegt der Geschäftsführung die fortlaufende Prüfung der Zuverlässigkeit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Diese weist auch auf Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der einzelnen Risikomanagementprozesse hin. In diesem Zusammenhang werden weitere Chancen sorgfältig evaluiert und dort, wo etwaige entgegenstehende Risiken nicht überwiegen, entsprechend genutzt. Die Versorgung unseres Unternehmens mit absetzbarem Material ist langfristig aus eigenen Beständen gesichert. Rechtliche Risiken Rechtliche Risiken können sich aus den vielfältigen uns betreffenden Regelungen und Gesetzen ergeben. Zur Vermeidung möglicher Risiken stützen sich unsere Entscheidungen und Geschäfte auch auf eine umfassende rechtliche Beratung. Bewertung der Risikosituation Nach Überprüfung der Risikolage zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 lagen keine Risiken vor, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Auch für die Zukunft sind nach den derzeitigen Erkenntnissen keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Darstellung der Chancen Auch im Jahr 2024 werden wir wieder verstärkt als Dienstleister auftreten und können unsere vorhandenen Maschinen und Anlagen so effizienter auslasten. Des Weiteren können wir durch den Zukauf und Abbau von Materialien in anderen Steinbrüchen unsere eigenen Ressourcen schonen und somit die Geschäftstätigkeit nachhaltig stärken. D. PROGNOSEBERICHT / AUSSICHTEN 2024 Im Jahr 2024 wird nach unserer Einschätzung der Umsatz stagnieren / leicht steigen. Wir erwarten für das laufende Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von ca. 800 TEuro. Im Bereich Fuhrpark sind 4 LKW als Investition geplant.
Ibbenbüren, den 10. Oktober 2024 Barbara Westermann, Geschäftsführerin Andre Menger, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN Die Westermann GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Ibbenbüren und ist im Handelsregister beim Registergericht Steinfurt unter der Nr. HR A 3855 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wurde unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches gemäß §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) beibehalten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kommanditgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB auf. Die Komplementärstellung nimmt die Westermann Verwaltungs-GmbH ohne Beteiligung am Vermögen der Westermann GmbH & Co. KG ein. Für einen klaren und übersichtlichen Jahresabschluss wurden die Bezeichnungen einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 265 Abs. 6 HGB angepasst. Soweit für den Jahresabschluss Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben zur Bilanz oder zur Gewinn- und Verlustrechnung weitgehend im Anhang. B. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätze und Bewertungsmethoden aufgestellt worden. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Diese wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Genossenschaftsanteile sind mit ihrem Nennwert ausgewiesen. Die Rückdeckungsversicherung wurde mit dem von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Aktivwert bilanziert. Die Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Herstellungskosten der fertigen Erzeugnisse enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten einschließlich der Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und der auf die Fertigungsanlagen entfallenden Abschreibungen sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Wertberichtigungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Für nicht einzelwertberichtigte Kundenforderungen wurde eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 3 % der verbleibenden Nettoforderungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) angewendet. Da die Verpflichtungen auf fest zugesagten Beträgen beruhen, waren keine Trendannahmen (u.a. Renten- und Gehaltstrend) zu berücksichtigen. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen: Zinssatz 1,83 % p.a. Zinssatz für Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB 1,75 % p.a. erwartete Rentensteigerung 0,00 % p.a. zugrunde gelegte Sterbetafel Heubeck-Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. K. Heubeck Die Verpflichtungen aus Pensionen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sogenanntes Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 Satz. 4 HGB). Die übrigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit die Laufzeit der Rückstellungen ein Jahr übersteigt, erfolgt die Abzinsung mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (§ 253 Abs. 2 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung der Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Anlagenspiegel dargestellt. Angaben und Erläuterungen zu den Forderungen Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 206.628,22 Euro (Vj. 0,00 Euro) ausgewiesen. Angaben und Erläuterungen zu den Rückstellungen Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen sind in Höhe von 286 TEuro in der Bilanz enthalten. Diese wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einem aus einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung bestehenden Deckungsvermögen in Höhe des beizulegenden Zeitwerts von 86 TEuro verrechnet. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen 87 TEuro. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31.12.2023 2 TEuro. Erträge aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 1 TEuro wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Aufwendungen in Höhe von 5 TEuro verrechnet. Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten:
Angaben und Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 23.814,64 Euro (Vj. 0,00 Euro) ausgewiesen. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin in Höhe von 14.656,92 Euro (Vj. 13.222,62 Euro) ausgewiesen. Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgte durch Grundschuldeintragungen auf dem betrieblichen Grundbesitz sowie der Sicherungsübereignung an Technischen Anlagen und Maschinen und Fahrzeugen. Des Weiteren bestehen im Bereich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Eigentumsvorbehalte, soweit vertraglich vereinbart. Haftungsverhältnisse Zum 31.12.2023 haftet die Gesellschaft in Höhe von 300 TEuro für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Walter Schmitz GmbH & Co. KG. Mit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens derzeit nicht zu rechnen. Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen Die Pensionsrückstellung wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen wurde der sich hieraus ergebende Aufwand in Höhe von 5 TEuro (Vj. 5 TEuro) erfasst. Gemäß § 253 Abs. 2 HGB wurde die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und die Rückstellung für Rekultivierungen mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der sich hieraus ergebende Aufwand in Höhe von 13 TEuro (Vj. 8 TEuro) wurde unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. D. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über die nachstehenden Unternehmen berichtet.
Namen der Geschäftsführer und der persönlich haftenden Gesellschafterin Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs war das folgende Unternehmen persönlich haftende Gesellschafterin: Name: Westermann Verwaltungs-GmbH Sitz: Ibbenbüren Gezeichnetes Kapital: 26.000,00 Euro Geschäftsführer: Barbara Westermann, Ibbenbüren, Kauffrau Andre Menger, Ibbenbüren, Kaufmann Vergütungen der Geschäftsführer Von der Schutzklausel zu § 285 Nr. 9 a HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers Die Angabeerleichterung zu § 285 Nr. 17 HGB in Verbindung mit § 288 Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren im Jahresdurchschnitt der Quartalsendbestände während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigt:
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne die Geschäftsführung beträgt damit 89. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss wird entsprechend dem Gesellschaftsvertrag vollständig in die Gesellschafterkonten (Kapitalkonten II) der Kommanditisten eingestellt.
Ibbenbüren, den 10. Oktober 2024 Barbara Westermann, Geschäftsführerin Andre Menger, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileANLAGENSPIEGEL
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkZu dem vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde am 11. Oktober 2024 der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Westermann GmbH & Co. KG, Ibbenbüren Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Westermann GmbH & Co. KG, Ibbenbüren - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Westermann GmbH & Co. KG, Ibbenbüren, für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Gesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Gesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ibbenbüren, den 11. Oktober 2024 Christoph Determann, Wirtschaftsprüfer |
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