BILANZ UND STEUER GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Karle seit 16.8.2011 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pintxos AGKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Anhang Bilanz für das Geschäftsjahr 2009 - Pintxos Aktiengesellschafta) Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Pintxos Aktiengesellschaft, 76133 Karlsruhe, zum 31.12.2009 wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 und 326 HGB) wurden in Anspruch genommen. b) Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht und entspricht den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt worden: Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig linear. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten von 60,- € bis 410,- €) wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 60,- € werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung unfertiger Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten unter Beachtung der verlustfreien Bewertung. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. c) Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz1. Anlagevermögen Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens wird aufgrund einer kleinen Kapitalgesellschaft verzichtet. 2. Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von einem Jahr. 3. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Pintxos AG betrug am Bilanzstichtag Euro 51.000; es ist eingeteilt in 51.000 Stammaktien im Nennwert von je Euro 1,00. Die Aktien lauten auf den Inhaber. 4. Entwicklung der Kapitalrücklage Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag über keine Kapitalrücklage. 5. Genehmigtes Kapital Ein genehmigtes Kapital lag zum Bilanzstichtag nicht vor. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 7. Haftungsverhältnisse Am Abschlussstichtag lagen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse im sine des § 251 HBG vor. d) Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungGem. § 326 HGB braucht der Anhang für kleine Kapitalgesellschaften keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. e) Sonstige PflichtangabenOrgane der Gesellschaft 1. Vorstand
2. Aufsichtsrat
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Karlsruhe, 05.10.2011 Pintxos Aktiengesellschaft Vorstand gez. Giulio Bignami |
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