IQM-Europe
GmbH
Lübeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.614,00 |
33.749,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.218,69 |
69.360,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.832,69 |
103.109,99 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.382,82 |
61.527,71 |
| B.
Rückstellungen |
8.220,00 |
8.220,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.229,87 |
33.362,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.832,69 |
103.109,99 |
Anhang
zum
31. Dezember 2016
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der IQM-Europe GmbH, Lübeck,
für das Geschäftsjahr 2016 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstmals in der
Fassung des Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetz (BilRUG) und
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Wertansätze der
Bilanz zum 31. Dezember 2015 wurden unverändert
übernommen.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne
von
§ 267 HGB.
Es wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses
freiwillig die Gliederungsvorschriften für große
Kapitalgesellschaften angewandt.
Im Anhang wird teilweise von den Erleichterungen gem.
§ 288 HGB Gebrauch gemacht.
2.
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden - gegenüber dem Vorjahr
unveränderten - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm
für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
gem. § 264 Abs. 2 HGB bewertet. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze gem. § 252 Abs. 1 HGB wurden
beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
(EDV-Software) werden entsprechend der steuerlichen
Handhabung mit den Anschaffungskosten aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten - vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen -
angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen
Methode vorgenommen. Steuerliche Wahlrechte wurden auch
für den handelsrechtlichen Abschluss übernommen.
Von der Bewertungsvereinfachung für
geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro wurde
Gebrauch gemacht.
Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt. Bei dauerhaften Wertminderungen werden
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Höhe der Abschreibungen ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel.
Das Vorratsvermögen wird mit den
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Soweit die Fälligkeit nach mehr als einem
Jahr eintritt, wird eine Abzinsung mit einem
fristadäquaten Zinssatz vorgenommen. Erkennbare
Risiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden durch Einzelwertberichtigungen sowie durch eine
angemessene Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel sind zu
Nominalbeträgen angesetzt.
Zum Bilanzstichtag waren Rechnungsabgrenzungsposten,
welche in künftigen Wirtschaftsjahren als Aufwand
aufzulösen sind, auszuweisen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
Durch die Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in
der Fassung des BilRUG ergeben sich keine Änderungen.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 23.229,87
Euro (Vorjahr: 18.162,28 Euro). Die Gesellschaft hat keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
29.497,92 Euro (Vorjahr: Verbindlichkeit in Höhe von
1.971,65 Euro) enthalten, die mit 2,5 v.H. verzinst werden.
4.
Sonstige Angaben
Nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle
Verpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten und sonstige
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Als zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft
bestellter Geschäftsführer der Gesellschaft war
im Geschäftsjahr 2016 Herr Jörg Heuer,
technischer Betriebswirt, Lübeck berufen.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
5.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres 2016 in Höhe von -26.144,89 Euro
mit dem Bilanzgewinn zu verrechnen .
sonstige Berichtsbestandteile
In diesem Abschluss sind keine Angaben unter der
Bilanz zu machen.
Lübeck, 08. Feb. 2018
gez. Jörg Heuer
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(Geschäftsführer)
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2018 festgestellt.
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