kaitiaki GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Georg Sebastian Breitenlohner seit 5.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lernen Experimental GmbHGrasbrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß § 238 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den gesonderten Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Eine Anpassung von (weiteren) Bilanzposten wegen der erstmaligen Anwendung der Vorschriften nach Einführung des BilMoG war nicht veranlasst. II. Angaben zur Anwendung von Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 238 - 263 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 - 283 HGB). Die nachfolgenden Erläuterungen geben Aufschluss über die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen beibehalten. Ein grundlegender Wechsel gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung erfolgte unverändert unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlusszahlen mit den Vorjahreswerten ist gegeben. III. Erläuterungen zur Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet und soweit abnutzbar um Abschreibungen, bemessen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer, vermindert. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethoden wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Forderungen und sonstigeVermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert aktiviert und sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht (§ 268 Abs. 4 HGB). Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 6 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Passiva Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Es handelt sich durchweg hier nicht um langfristige Rückstellungen. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden in folgender Höhe:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht (§285 Nr. 1a und Nr. 2 HGB). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestanden zum Abschlussstichtag nicht. IV. Einzelangaben zu Posten der Bilanz Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Langfristige Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten i. S. v. § 42 GmbHG an Gesellschafter bestanden nicht. Haftungsverhältnisse gemäß den §§ 268 Abs. 7, 251 HGB bestanden nicht. V. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Organmitglieder (§ 285 Nr. 10 HGB) Geschäftsführung: Einzelvertretungsberechtigte(r) Geschäftsführer(in): Frau Helga Klein
Grasbrunn, den 06.12.2011 gez. Helga Klein, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011 festgestellt. |
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