SV
Regalsysteme GmbH
Bobingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
627.259,60 |
1.652.322,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
23,00 |
23,00 |
| II.
Sachanlagen |
627.236,60 |
1.652.299,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.305.969,30 |
3.202.866,69 |
| I.
Vorräte |
1.150.949,95 |
1.278.177,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
885.961,56 |
563.194,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.269.057,79 |
1.361.494,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.839,23 |
2.578,96 |
| Aktiva |
4.939.068,13 |
4.857.768,09 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.339.938,88 |
932.975,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.239.938,88 |
832.975,03 |
| B.
Rückstellungen |
1.809.110,00 |
621.933,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.790.019,25 |
3.302.860,06 |
| Summe
Passiva |
4.939.068,13 |
4.857.768,09 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die SV Regalsysteme GmbH mit Sitz in Bobingen ist im
Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg unter der
Nummer HRB 10380 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft - bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - zum 31.
Dezember 2023 wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im
Übrigen werden die in den Vorjahren angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert
beibehalten (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der
§§ 266 bzw. 275 HGB werden nach Maßgabe des
BilRUG angewandt. Mögliche Zusammenfassungen nach
§ 265 Abs. 7 HGB und größenabhängige
Erleichterungen bei der Gliederung von Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung werden nicht in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
geschätzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Dabei wurden
bei Zugängen von beweglichen
Vermögensgegenständen die planmäßigen
Abschreibungen entsprechend den gesetzlichen
Änderungen pro rata temporis vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens wird das steuerliche Wahlrecht
dahingehend ausgeübt, dass Anlagegüter im
Einzelwert unter € 1.000,00 in voller Höhe im
Jahr des Zugangs abgeschrieben und als Abgang behandelt
werden.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 4 HGB.
Der Ansatz der unfertigen und fertigen Leistungen erfolgt
zu Auftragswerten. Von den Auftragswerten wird ein
angemessener pauschaler Bewertungsabschlag für Gewinn,
für nicht aktivierungsfähige bzw. -pflichtige
Kosten abgeschlagen.
Soweit erforderlich werden Abschläge zur
verlustfreien Bewertung vorgenommen.
Von dem Wahlrecht, die erhaltenen Anzahlungen auf
Bestellungen offen von dem Posten "Vorräte"
abzusetzen, ist Gebrauch gemacht worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Längerfristige Forderungen sind zum Barwert angesetzt.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag unter
Berücksichtigung zukünftiger Preis- und
Kostensteigerungen bewertet. Rückstellungen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend §
253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst, soweit dies erforderlich
war.
Zinsrisiken werden durch den Einsatz derivativer
Finanzinstrumente (Zinswährungsswaps) abgesichert.
Derivative Finanzinstrumente, die in wirtschaftlich
notwendigem und entsprechend dokumentiertem
Sicherungszusammenhang mit originären
Finanzinstrumenten stehen, werden gemäß §
254 HGB gemeinsam bewertet. Innerhalb gebildeter
Bewertungseinheiten sind nicht realisierte Verluste bis zur
Höhe nicht realisierter Gewinne aufgerechnet.
Voraussetzung für die Bildung von Bewertungseinheiten
sind die individuelle Risikokompensation, die Kongruenz von
Zinsfälligkeit und Währung, gleicher
Fristigkeitstermin und Durchhalteabsicht über den
Bewertungsstichtag hinaus. Die bilanzielle Abbildung der
Bewertungseinheit erfolgt nach der sog.
Einfrierungsmethode. Für drohende Verluste aus der
Einzelbewertung derivativer Finanzinstrumente ohne
Sicherungszusammenhang werden Rückstellungen gebildet.
Nicht realisierte Gewinne bleiben bilanziell
unberücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Im Rahmen der Bewertung des Anlagevermögens sind
im Geschäftsjahr 2023 keine
außerplanmäßige Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB vorgenommen worden.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen
Posten der Bilanz, aufgegliedert nach Anschaffungs- und
Herstellungskosten sowie Abschreibungen (Bruttodarstellung)
zeigt der Anlagespiegel (s. Anlage 3 /5). Hierin sind als
Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich
die historischen Werte angesetzt.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen
resultieren aus Lieferungen und Leistungen.
3. Verbindlichkeiten
Die Gliederung nach Fristen ergibt sich aus dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
|
|
bis zu
|
mehr als
|
mehr als
|
Gesicherte
|
|
|
1 Jahr
|
1 Jahr
|
5 Jahre
|
Beträge
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
618
|
115
|
464
|
39
|
618
|
(im Vorjahr)
|
(879)
|
(186)
|
(525)
|
(168)
|
(879)
|
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen
|
274
|
274
|
0
|
0
|
0
|
(im Vorjahr)
|
(150)
|
(150)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
603
|
603
|
0
|
0
|
0
|
(im Vorjahr)
|
(2.116)
|
(2.116)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
nahestehende Unternehmen
|
16
|
16
|
0
|
0
|
0
|
(im Vorjahr)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
278
|
278
|
0
|
0
|
0
|
(im Vorjahr)
|
(158)
|
(158)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
Gesamt
|
1.789
|
1.286
|
464
|
39
|
618
|
(im Vorjahr)
|
(3.303)
|
(3.303)
|
(525)
|
(168)
|
(879)
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Sicherheiten in Form der
Sicherungsübereignung der finanzierten technischen
Anlage besichert.
Es bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehälte aus dem Erwerb von Waren.
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Haftungsverhältnisse und finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2022:
- in der Besicherung von Bankkrediten
nahestehender Unternehmen durch die Gewährung von
Grundschulden in Höhe von T€ 1.900 auf die
Betriebsimmobilie.
Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus dem
vorgenannten Haftungsverhältnis schätzen wir
aufgrund des bisherigen Zahlungsverhalten und der
Bonität der Schuldner als gering ein. Die jeweiligen
Schuldverhältnisse sind mit quantitativ ausreichenden
Sicherheiten unterlegt. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine
andere Beurteilung des jeweiligen
Haftungsverhältnisses erforderlich machen würden,
liegen uns nicht vor.
Finanzielle Verpflichtungen bestehen in Mieten
für die angemietete Betriebsimmobilie, die sich auf
jährlich T€ 188 belaufen. Daneben bestehen
Leasingverpflichtungen in einem jährlichen Umfang von
T€ 19 p.a.
Ausschlaggebend für den Abschluss dieser
Geschäfte sind ausschließlich wirtschaftliche
Gründe. Die Vorteile aus dem Abschluss der
Leasingverträge sind die Liquiditätsschonung und
die Vermeidung von Restwert- und Verwertungsrisiken.
Risiken können sich aus den zukünftigen
Zahlungsverpflichtungen und der fehlenden
Veräußerungsmöglichkeit vor Ende der
Leasing- bzw. Mietvertrags ergeben.
2. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung bestand im Jahr 2023
aus:
Herr Alexander Klein, Dipl. Betriebswirt, Düren
(bis zum 2. Januar 2023)
Herr Winfried Vaclahovsky, Kaufmann, Bobingen
Herr Dr. Andreas Hölscher, Dipl.-Kfm, Köln
4. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigt im
Jahresdurchschnitt 49 Arbeitnehmer.
Bobingen, den 28. August 2024
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Winfried Vaclahovsky Dr. Andreas
Hölscher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
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