Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 10380
Eingetragen
10.1.1989
Branche
Herstellung von Hebezeugen und FördermittelnHerstellung von SportgerätenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Entwicklung, Planung, Herstellung, Handel, Vertrieb, Montage, Wartung, Reparatur und Service statischer und dynamischer Regalsysteme, Lagertechnik, Transport- und Fördertechnik, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, die diesem Unternehmensgegenstand dienen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Winfried Vaclahovsky
seit 13.2.2018
Geschäftsführer
Andreas Dr. Hölscher
seit 23.1.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
ATHUE GmbH
Germany
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SV Regalsysteme GmbH

Bobingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 627.259,60 1.652.322,44
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23,00 23,00
II. Sachanlagen 627.236,60 1.652.299,44
B. Umlaufvermögen 4.305.969,30 3.202.866,69
I. Vorräte 1.150.949,95 1.278.177,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 885.961,56 563.194,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.269.057,79 1.361.494,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.839,23 2.578,96
Aktiva 4.939.068,13 4.857.768,09

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.339.938,88 932.975,03
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Bilanzgewinn 1.239.938,88 832.975,03
B. Rückstellungen 1.809.110,00 621.933,00
C. Verbindlichkeiten 1.790.019,25 3.302.860,06
Summe Passiva 4.939.068,13 4.857.768,09

Anhang für das Geschäftsjahr 2023



I. Allgemeine Angaben

Die SV Regalsysteme GmbH mit Sitz in Bobingen ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 10380 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - zum 31. Dezember 2023 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Übrigen werden die in den Vorjahren angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert beibehalten (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB werden nach Maßgabe des BilRUG angewandt. Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB und größenabhängige Erleichterungen bei der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden nicht in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der geschätzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Dabei wurden bei Zugängen von beweglichen Vermögensgegenständen die planmäßigen Abschreibungen entsprechend den gesetzlichen Änderungen pro rata temporis vorgenommen.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird das steuerliche Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass Anlagegüter im Einzelwert unter € 1.000,00 in voller Höhe im Jahr des Zugangs abgeschrieben und als Abgang behandelt werden.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 4 HGB. Der Ansatz der unfertigen und fertigen Leistungen erfolgt zu Auftragswerten. Von den Auftragswerten wird ein angemessener pauschaler Bewertungsabschlag für Gewinn, für nicht aktivierungsfähige bzw. -pflichtige Kosten abgeschlagen.

Soweit erforderlich werden Abschläge zur verlustfreien Bewertung vorgenommen.

Von dem Wahlrecht, die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen offen von dem Posten "Vorräte" abzusetzen, ist Gebrauch gemacht worden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Längerfristige Forderungen sind zum Barwert angesetzt.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst, soweit dies erforderlich war.

Zinsrisiken werden durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente (Zinswährungsswaps) abgesichert. Derivative Finanzinstrumente, die in wirtschaftlich notwendigem und entsprechend dokumentiertem Sicherungszusammenhang mit originären Finanzinstrumenten stehen, werden gemäß § 254 HGB gemeinsam bewertet. Innerhalb gebildeter Bewertungseinheiten sind nicht realisierte Verluste bis zur Höhe nicht realisierter Gewinne aufgerechnet. Voraussetzung für die Bildung von Bewertungseinheiten sind die individuelle Risikokompensation, die Kongruenz von Zinsfälligkeit und Währung, gleicher Fristigkeitstermin und Durchhalteabsicht über den Bewertungsstichtag hinaus. Die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheit erfolgt nach der sog. Einfrierungsmethode. Für drohende Verluste aus der Einzelbewertung derivativer Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang werden Rückstellungen gebildet. Nicht realisierte Gewinne bleiben bilanziell unberücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Im Rahmen der Bewertung des Anlagevermögens sind im Geschäftsjahr 2023 keine außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB vorgenommen worden.

Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten der Bilanz, aufgegliedert nach Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Abschreibungen (Bruttodarstellung) zeigt der Anlagespiegel (s. Anlage 3 /5). Hierin sind als Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich die historischen Werte angesetzt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen.

3. Verbindlichkeiten

Die Gliederung nach Fristen ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:



bis zu
mehr als
mehr als
Gesicherte


1 Jahr
1 Jahr
5 Jahre
Beträge

T€
T€
T€
T€
T€
 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
618
115
464
39
618
 (im Vorjahr)
(879)
(186)
(525)
(168)
(879)
 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
274
274
0
0
0
 (im Vorjahr)
(150)
(150)
(0)
(0)
(0)
 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
603
603
0
0
0
 (im Vorjahr)
(2.116)
(2.116)
(0)
(0)
(0)
 Verbindlichkeiten gegenüber
nahestehende Unternehmen

16

16

0

0

0
 (im Vorjahr)
(0)
(0)
(0)
(0)
(0)
 Sonstige Verbindlichkeiten
278
278
0
0
0
 (im Vorjahr)
(158)
(158)
(0)
(0)
(0)
 Gesamt
1.789
1.286
464
39
618
 (im Vorjahr)
(3.303)
(3.303)
(525)
(168)
(879)



Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherheiten in Form der Sicherungsübereignung der finanzierten technischen Anlage besichert.

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehälte aus dem Erwerb von Waren.

IV. Sonstige Pflichtangaben

1. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022:

in der Besicherung von Bankkrediten nahestehender Unternehmen durch die Gewährung von Grundschulden in Höhe von T€ 1.900 auf die Betriebsimmobilie.

Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis schätzen wir aufgrund des bisherigen Zahlungsverhalten und der Bonität der Schuldner als gering ein. Die jeweiligen Schuldverhältnisse sind mit quantitativ ausreichenden Sicherheiten unterlegt. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung des jeweiligen Haftungsverhältnisses erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor.

Finanzielle Verpflichtungen bestehen in Mieten für die angemietete Betriebsimmobilie, die sich auf jährlich T€ 188 belaufen. Daneben bestehen Leasingverpflichtungen in einem jährlichen Umfang von T€ 19 p.a.

Ausschlaggebend für den Abschluss dieser Geschäfte sind ausschließlich wirtschaftliche Gründe. Die Vorteile aus dem Abschluss der Leasingverträge sind die Liquiditätsschonung und die Vermeidung von Restwert- und Verwertungsrisiken. Risiken können sich aus den zukünftigen Zahlungsverpflichtungen und der fehlenden Veräußerungsmöglichkeit vor Ende der Leasing- bzw. Mietvertrags ergeben.

2. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung bestand im Jahr 2023 aus:

Herr Alexander Klein, Dipl. Betriebswirt, Düren (bis zum 2. Januar 2023)
Herr Winfried Vaclahovsky, Kaufmann, Bobingen
Herr Dr. Andreas Hölscher, Dipl.-Kfm, Köln

4. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt 49 Arbeitnehmer.

Bobingen, den 28. August 2024

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Winfried Vaclahovsky  Dr. Andreas Hölscher

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt.

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