xCon Partners GmbHLiquidiert

28217 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 27255 HB
Eingetragen
4.8.2011
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Verwaltung von Investments und sonstigen Vermögensbeteiligungen.

Historie

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Management

NameRolle
Jan Junker
seit 4.8.2011
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Hannover
8.334 €
33.33%
Neuried
8.334 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

xCon Partners GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 36.341,55 11.310,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 10.786,00 11.309,00
III. Finanzanlagen 25.554,55 0,00
B. Umlaufvermögen 837.703,42 583.411,37
I. Vorräte 20.520,00 1.260,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 564.513,09 374.362,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 252.670,33 207.787,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.516,00 827,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 875.560,97 595.548,97

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 469.248,75 366.204,56
I. gezeichnetes Kapital 25.002,00 25.002,00
II. Gewinnvortrag 341.202,56 365.076,81
III. Jahresüberschuss 103.044,19 -23.874,25
B. Rückstellungen 14.808,00 31.315,00
C. Verbindlichkeiten 391.504,22 198.029,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 875.560,97 595.548,97

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluß der xCon Partners GmbH für das Geschäftsjahr 2015 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Anwendung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfolgt im Berichtsjahr in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 mit nachfolgenden Änderungen.

Die xCon Partners GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Grundsätze der Rechnungslegung

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung angewendet.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, sofern gesetzlich nichts anderes

bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden (§ 255 Abs. 2a HGB), werden nicht bilanziert.

Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB, Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung sowie unter Beachtung des Stichtagprinzips und des Vorsichtsprinzips. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert werden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßigen fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die jeweils von der Gesellschaft geschätzte voraussichtliche Nutzungsdauer des einzelnen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben, da die Geschäftsleitung davon ausgeht, daß der tatsächliche Verschleiß und der damit einhergehende Wertverzehr der Anlagegüter grundsätzlich dem Verlauf der linearen Abschreibung entsprechen.

Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen werden stets zeitanteilig abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden analog § 6 Abs.2 Satz 1 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel nach fünf Jahren ein Abgang unterstellt.

Finanzanlagen

Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlußstichtag, wenn eine dauernde Wertminderung gegeben ist.

Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten. Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, werden die Vorräte auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung bei der Bewertung berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden in der Bilanz bei jeder Position gesondert vermerkt.

Aufgrund besonderer Vereinbarungen bestanden am Bilanzstichtag Forderungen mit einer erwarteten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Höhe dieser Forderungen wurde in der Bilanz bei jeder Position gesondert vermerkt.

Wertpapiere

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden.

Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Aktiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB sind gem. § 247a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung notwendig ist.

Eventuell erforderliche zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt.

Passiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB sind gem. § 274a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluß sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und Vorratsvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführung

Zu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2015 bestellt:

Herr Jan Junker, Informatiker, Wiesbaden

Herr Percy Stocker, Informatiker, Neuried

Herr Dr.-Ing. Hendrik Witt, Informatiker, Bremen

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungs- und alleinzeichnungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge gem. § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB wird gem. § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

Forderungen an Mitglieder der Geschäftsführung

Gegenüber den Geschäftsführern bestand am Bilanzstichtag keine Forderung.

Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung sind nicht eingegangen worden.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:

Forderungen EUR 0,00

Verbindlichkeiten EUR 275.380,53

Beteiligungsgesellschaften

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag an folgendem Unternehmen mit mindestens 20 % der Anteile beteiligt (§ 285 Nr. 11 HGB):

Ubimax GmbH

100 % am gezeichneten Kapital EUR 25.002,00

Eigenkapital der Gesellschaft am 31.12.2015 EUR 55.447,22

Jahresüberschuß 2015 EUR 24.420,05

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Einzelfall durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte belastet soweit sie aus Lieferungen resultieren.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe EUR 333.307,67 (i. Vj. EUR 198.029,41).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren am Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - nicht vorhanden.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt am Bilanzstichtag EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00).

Haftungsverhältnisse und sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlußstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte i. S. v. § 285 Nr. 3 HGB

Über wesentliche außerbilanzielle Geschäfte ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu

berichten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB

Über sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HBG, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, ist gem. § 288 HBG nicht zu berichten.

Abschlußprüferhonorare i.S.v. § 285 Nr. 17 HGB

Über die Abschlußprüferhonorare ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

Geschäfte mit nahestehenden Personen i.S.v. § 285 Nr. 21HGB

Über Geschäfte mit nahestehenden Personen ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

Forschungs- und Entwicklungskosten i.S.v. § 285 Nr. 22 HGB

Über Forschungs- und Entwicklungskosten ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

Ausschüttungs- und Abführungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 0,00 (i.Vj. EUR 0,00).

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2015

 

Bremen, den 17. Dezember 2016

gez. Jan Junker

gez. Percy Stocker

gez. Dr.-Ing. Hendrik Witt

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2015 wurde am 17. Dezember 2016 festgestellt.

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