Nexus Space Germany GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Junker seit 4.8.2011 | Geschäftsführer |
Hendrik Mathias Dr. Witt seit 4.8.2011 | Geschäftsführer |
Percy Michael Armin Stocker seit 4.8.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
xCon Partners GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluß der xCon Partners GmbH für das Geschäftsjahr 2015 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Anwendung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfolgt im Berichtsjahr in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 mit nachfolgenden Änderungen. Die xCon Partners GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Grundsätze der RechnungslegungGliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung angewendet. Von der Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden (§ 255 Abs. 2a HGB), werden nicht bilanziert. Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB, Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung sowie unter Beachtung des Stichtagprinzips und des Vorsichtsprinzips. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert werden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeEntgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßigen fortgeführten Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die jeweils von der Gesellschaft geschätzte voraussichtliche Nutzungsdauer des einzelnen Vermögensgegenstandes. Bewegliche Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben, da die Geschäftsleitung davon ausgeht, daß der tatsächliche Verschleiß und der damit einhergehende Wertverzehr der Anlagegüter grundsätzlich dem Verlauf der linearen Abschreibung entsprechen. Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen werden stets zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden analog § 6 Abs.2 Satz 1 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel nach fünf Jahren ein Abgang unterstellt. FinanzanlagenDie Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlußstichtag, wenn eine dauernde Wertminderung gegeben ist. VorräteDie Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten. Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, werden die Vorräte auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag abgewertet. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung bei der Bewertung berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden in der Bilanz bei jeder Position gesondert vermerkt. Aufgrund besonderer Vereinbarungen bestanden am Bilanzstichtag Forderungen mit einer erwarteten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Höhe dieser Forderungen wurde in der Bilanz bei jeder Position gesondert vermerkt. WertpapiereWertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden. Guthaben bei KreditinstitutenGuthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. RechnungsabgrenzungspostenDie Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aktiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB sind gem. § 247a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren. RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung notwendig ist. Eventuell erforderliche zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Passiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB sind gem. § 274a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren. VerbindlichkeitenDie Bewertung der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen. WährungsumrechnungIm Jahresabschluß sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzBei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und Vorratsvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet. Ergänzende AngabenGeschäftsführungZu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2015 bestellt: Herr Jan Junker, Informatiker, Wiesbaden Herr Percy Stocker, Informatiker, Neuried Herr Dr.-Ing. Hendrik Witt, Informatiker, Bremen Die Geschäftsführer sind alleinvertretungs- und alleinzeichnungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge gem. § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB wird gem. § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Forderungen an Mitglieder der GeschäftsführungGegenüber den Geschäftsführern bestand am Bilanzstichtag keine Forderung. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung sind nicht eingegangen worden. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternGegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten: Forderungen EUR 0,00 Verbindlichkeiten EUR 275.380,53 BeteiligungsgesellschaftenDie Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag an folgendem Unternehmen mit mindestens 20 % der Anteile beteiligt (§ 285 Nr. 11 HGB): Ubimax GmbH 100 % am gezeichneten Kapital EUR 25.002,00 Eigenkapital der Gesellschaft am 31.12.2015 EUR 55.447,22 Jahresüberschuß 2015 EUR 24.420,05 VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Einzelfall durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte belastet soweit sie aus Lieferungen resultieren. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe EUR 333.307,67 (i. Vj. EUR 198.029,41). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren am Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - nicht vorhanden. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt am Bilanzstichtag EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00). Haftungsverhältnisse und sonstige PflichtangabenHaftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlußstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte i. S. v. § 285 Nr. 3 HGBÜber wesentliche außerbilanzielle Geschäfte ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGBÜber sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HBG, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, ist gem. § 288 HBG nicht zu berichten. Abschlußprüferhonorare i.S.v. § 285 Nr. 17 HGBÜber die Abschlußprüferhonorare ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten. Geschäfte mit nahestehenden Personen i.S.v. § 285 Nr. 21HGBÜber Geschäfte mit nahestehenden Personen ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten. Forschungs- und Entwicklungskosten i.S.v. § 285 Nr. 22 HGBÜber Forschungs- und Entwicklungskosten ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten. Ausschüttungs- und AbführungssperreDer Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 0,00 (i.Vj. EUR 0,00). Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2015
Bremen, den 17. Dezember 2016 gez. Jan Junker gez. Percy Stocker gez. Dr.-Ing. Hendrik Witt Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2015 wurde am 17. Dezember 2016 festgestellt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
14 nahegelegene Organisationen
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Vermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Vermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Herstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen