Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Consens OGS GmbHLiquidiert
Westumer Straße 56, 53489 Sinzig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Grunenberg seit 20.7.2012 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
A***** G********* | 10.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Consens OGS GmbHSinzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGJahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Dieser Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 20010 wurde nach den Vorschriften des HGB und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Entgeltlich erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter werden zu den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen. Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten bzw. zu den Herstellungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar ist. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen reduziert. Sämtliche Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert bis 150 EUR werden im Jahr des Zugangs sofort voll abgeschrieben. Zugänge des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben. Die Vereinfachungsregel gemäß Abschnitt 44 (2) EStR wird bei den beweglichen Vermögensgegenständen angewendet. Vermögensgegenstände bei den Vorräten wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu einem entsprechend niedrigeren Marktpreis bewertet. Die gesetzlich zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgenutzt.
O. Grunenberg Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.11.2011 |
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