Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 3282
Vorher
Druckstudio Galè GmbH
Eingetragen
30.7.1986
Branche
Druck- und MedienvorstufeVerlegen von ZeitungenDrucken von Zeitungen
Gegenstand
Der Betrieb einer Druckerei einschließlich der Leistungserstellung in den dem Druck vor- und nachgelagerten Bereichen.

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Friedrich Heigl
seit 31.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
50.00%
Ulla Lagha Heigl
25.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Friedrich Heigl
Klein-Winternheim
12.800 €
50.00%
Ulla Lagha Heigl
Klein-Winternheim
6.400 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Druckstudio Gallé GmbH

Klein-Winternheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 16.465,00 18.109,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 4.464,00 6.108,00
III. Finanzanlagen 12.000,00 12.000,00
B. Umlaufvermögen 188.451,53 214.566,88
I. Vorräte 33.045,24 35.960,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 147.240,81 173.081,62
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 67.964,48 75.431,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.165,48 5.524,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.194,75 3.471,65
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 101.083,34 104.319,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 310.194,62 340.467,25

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Verlustvortrag 129.919,72 118.053,76
III. Jahresüberschuss 3.236,38 -11.865,96
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 101.083,34 104.319,72
B. Rückstellungen 4.382,43 5.907,18
C. Verbindlichkeiten 305.812,19 334.560,07
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 32.569,12 334.560,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 310.194,62 340.467,25

Anhang


Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethode

Die Wertansätze in der Bilanz zum Bilanzstichtag des Vorjahres sind unverändert als Bilanzvortrag in neue Rechnung übernommen. 
Eine Anpassungsbilanz  zum 01.01.2010 auf Grund der Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs durch geänderte Wertansätze in Folge der Einführung des BilMoG wurde nicht erstellt, da keine Abweichungen entstanden sind.
Abweichungen in der Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung) ergeben sich nicht (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Vergleichbarkeit der in der Bilanz und/oder Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Positionen zu den Vorjahreswerten ist gegeben (§ 265 Abs. 2 S. 2 u. 3 HGB).

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. - Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethoden kam die lineare sowie die degressive Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 und Abs. 2 EStG zur Anwendung. Für bereits in Vorjahren angeschaffte Wirtschaftsgüter wird zulässiger Weise weiterhin die degressive Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Beide Methoden entsprechen den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu € 410,- werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe berücksichtigt, geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von € 150,- aber nicht mehr als € 1.000,- wurden bis zum 31.12.2009 zu einem Sammelposten zusammengefasst und gem. § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Beide Methoden entsprechen den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Sonderabschreibungen nahm die Gesellschaft nicht in Anspruch.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bzw., soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs.3 S. 4 HGB wurden, soweit möglich, vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 18 HGB).

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu den Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalszinsen sind nicht berücksichtigt (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ist nicht notwendig. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrags passiviert.

Es lagen keine  Währungsforderungen oder Währungsverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag vor. (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen am Bilanzstichtag nicht vor.

Weitere Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben, sind in Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung nicht vorzunehmen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt € 101.083,34.
Die Bewertungen wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Der Gesellschafter - Geschäftsführer geht von einer positiven Fortführungsprognose aus und hat hierzu  Maßnahmen getroffen. (Fortentwicklung der Unternehmensstruktur,  Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen, Umstrukturierung von Kosten).
Der Geschäftsführer ist sich seiner Antragspflicht gem. § 64 (1) S. 2 GmbHG bewusst.

Informationen zur Bilanz und ggf. zur GuV

Die Gesellschaft nimmt größenabhängige Erleichterungen gem. § 288 HGB als kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch.




Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff, 294 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) handelt es sich um
Friedrich Heigl, Geschäftsführer.

Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11, bzw 11a  HGB) bestehen nicht.

Die Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wurde nicht vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB).

Ausleihungen oder Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben i. H. v. € 74.938,27 bestanden (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 HGB).

Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht geleistet. Zudem wurden für Mitglieder der Geschäftsführung keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB).

Pensionsrückstellungen haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden (§ 285 Nr. 24 HGB).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 S. 1 Nr. 1a HGB) bestanden zum Abschlussstichtag.

Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB).

Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde nicht vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 25 HGB).

Ausschüttungssperren im Sinne von § 268 Abs. 8 HGB, aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Aktivierung latenter Steuern oder aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Wert bestehen nicht (§ 285 S. 1 Nr. 28 HGB).
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 74.938,27 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 75.431,95 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2011 festgestellt.

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