Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 200660
Eingetragen
4.1.1991
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
Gegenstand
die Metallverarbeitung sowie der Handel, die Instandsetzung und der Verleih von Fahrzeugen und Landtechnik

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Schmidt
seit 22.8.2019
Geschäftsführer
Reinhardt Schmidt
seit 4.4.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Remptendorf
25.565 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmidt & Partner GmbH

Bad Lobenstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 177.572,00 200.643,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 177.568,00 200.639,00
B. Umlaufvermögen 352.164,03 257.813,85
I. Vorräte 35.003,14 46.876,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.301,25 58.090,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 261.859,64 152.846,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.352,31 0,00
Aktiva 531.088,34 458.456,85

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 449.783,13 402.173,41
I. Gezeichnetes Kapital 25.565,00 25.565,00
II. Kapitalrücklage 5.112,92 5.112,92
III. Gewinnvortrag 371.495,49 346.552,85
IV. Jahresüberschuss 47.609,72 24.942,64
B. Rückstellungen 24.487,98 17.865,00
C. Verbindlichkeiten 56.817,23 38.418,44
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 56.817,23 38.418,44
davon gegenüber Gesellschaftern 7.000,00  
Passiva 531.088,34 458.456,85

Anhang


Der Jahresabschluss der Schmidt & Partner GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten die folgenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Diese richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung wie Einzelbewertung, Periodenabgrenzung, Realisations-, Imparitäts-, Vorsichts-, Wertaufhellungs-, Stetigkeits- und Going-Concern-Prinzip.

Posten in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird gemäß § 253 Abs. 3 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Da allgemeine handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze den steuerrechtlichen Änderungen des § 6 Abs. 2 und Abs.2a EStG ab dem Kalenderjahr 2008 nicht entgegenstehen, kommen diese weiterhin zur Anwendung.
Im Berichtsjahr wurde von der Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht, die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800 Euro Anschaffungskosten gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abzuschreiben.
Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden gemäß §§ 253 Abs. 4, 256 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen sind vorzunehmen, soweit diese mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag anzusetzen sind. Ist ein solcher nicht festzustellen, ist auf den beizulegenden Wert am Abschlussstichtag abzuschreiben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Zweifelhafte, einbringungsgefährdete Forderungen werden einzelwertberichtigt und vom Forderungsbestand aktivisch gemindert. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß § 249 Abs. 1 HGB für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen.
Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 HGB gebildet.

Besonderes Verzeichnis
Steuerliche Wahlrechte gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EStG wurden ausgeübt. Diese Wirtschaftsgüter wurden in
besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG).

Sonstige Pflichtangaben

Zahl der Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB

Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 12 Arbeitnehmer, darunter 2 Aushilfen (Vorjahr 14).
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Reinhard Schmidt, Geschäftsführer
Markus Schmidt, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bad Lobenstein, den 09.09.2024

gez. Markus Schmidt, Geser-GF


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.09.2024 festgestellt.

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