Frodo Optik
& Akustik GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
77.564,59 |
91.883,14 |
| I.
Sachanlagen |
28.984,00 |
46.722,00 |
| II.
Finanzanlagen |
48.580,59 |
45.161,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
439.471,69 |
464.215,22 |
| I.
Vorräte |
200.320,64 |
234.682,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
96.016,10 |
137.330,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.880,80 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
143.134,95 |
92.202,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.328,55 |
5.317,41 |
| D.
Aktive latente Steuern |
79.157,06 |
66.420,59 |
| Aktiva |
601.521,89 |
627.836,36 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.445,70 |
83.459,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
91.554,30 |
76.540,76 |
| davon
Verlustvortrag |
76.540,76 |
104.642,46 |
| B.
Rückstellungen |
414.682,45 |
365.620,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.393,74 |
178.756,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
118.393,74 |
158.842,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
19.914,22 |
| Passiva |
601.521,89 |
627.836,36 |
Anhang
zum 31. Dezember 2021
der Firma
Frodo Optik & Akustik GmbH
Holteistr. 10
30175 Hannover
Anhang zum 31. Dezember 2021
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember
2021 ist nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie -
Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB
gegliedert.
Der Grundsatz der Darstellungs- und
Bewertungsstetigkeit ist beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die größenabhängigen Erleichterungen
i.S.d. § 276 HGB und für die Anhangangaben nach
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro
werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr
voll abgeschrieben. Die Poolabschreibung kommt für das
aktuelle Wirtschaftsjahr nicht zum Ansatz.
Die
Forderungen und übrigen Gegenstände des
Umlaufvermögens sind zum Nennwert bewertet. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch Bildung
einer Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung
getragen. Darüber hinaus gehende wertmindernde
Umstände, die eine Abwertung des Bestandes oder
Einzelwertberichtigungen erforderlich machen, sind nicht
erkennbar.
Die Werte für die
Pensionsrückstellung wurden durch das
versicherungsmathematische Gutachten von der Zurich Service
GmbH zum 31.12.2021 ermittelt. Die Bewertung der
Pensionsrückstellungen erfolgte nach
versicherungsmathematischer Berechnung auf Basis eines
Rechnungszinsfußes von 1,87 % entsprechend den
Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck gem. § 253
HGB n.F. unter Berücksichtigung eines Rententrends von
2% und einer Fluktationsrate von 0 %.
Der Wertansatz der
sonstigen Rückstellungen erfolgt nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgt zum
Rückzahlungsbetrag.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen dem Vorsichts- und Realisationsprinzip sowie
den Grundsätzen der Bewertungsstetigkeit,
Einzelbewertung und Periodenabgrenzung. Das
Niederstwertprinzip bzw. das Höchstwertprinzip wird
beachtet.
3.
Erläuterungen zur Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Eine Rückstellung für künftige
Nachbetreuungsleistungen an Hörgeräten besteht in
Höhe von 107 TEuro.
Die Werte für die
Pensionsrückstellung in Höhe von 472.827
TEuro wurden durch das versicherungsmathematische Gutachten
von der Zurich Service GmbH zum 31.12.2021 ermittelt. Die
Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach
versicherungsmathematischer Berechnung auf Basis eines
Rechnungszinsfußes von 1,87 % entsprechend den
Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck gem. § 253
HGB n.F. unter Berücksichtigung eines Rententrends von
2% und einer Fluktationsrate von 0 %.
Nach Art. 67 Abs.1 und 2 EGHGB wurde von dem
Wahlrecht, den zusätzlichen Zuführungsbedarf, der
durch die geänderte Bewertung der
Pensionsanwartschaften entsteht, in 15 Jahresraten
ratierlich anzusammeln, Gebrauch gemacht. Der
jährliche Unterschiedsbetrag (1/15) beträgt
614,00 Euro.
Es besteht eine Ausschüttungssperre in
Höhe des Differenzbetrages von 40.162 TEuro, der
sich aus der Berechnung der Pensionsrückstellungen mit
einem Rechnungszinssatz auf Basis des 10-Jahres
-Durchschnitt statt des 7-Jahres-Durchschnitts ergibt
(§ 253 Abs.6 HGB).
Die Rückdeckungsversicherung dient
ausschließlich zur Deckung der
Pensionsrückstellung und ist an die
Pensionszusageberechtigten verpfändet. Entsprechend
dem Verrechnungsgebot gemäß § 246 Abs.2
Satz 2 HGB i.d.F. des BILRUG wurde die
Rückdeckungsversicherung mit der
Pensionsrückstellung verrechnet.
Die
Pensionsrückstellung entwickelt sich im
Geschäftsjahr 2016 wie folgt:
|
a.)
|
Ermittlung
1/15 jährlicher Zuführungsbetrag (
Übergangsregelung )
|
|
|
Rückstellungswert zum 01.01.2010 i.d.F. des
BILMOG:
|
|
100.218,00 Euro
|
Rückstellung zum 01.01.2010 gemäß
HGBa.F.bzw.§ 6aEStG.:
|
|
91.015,00 Euro
|
Außerordentliche Zuführung ( Art.67
Abs.1,2 EGHGB ):
|
|
9.203,00 Euro
|
davon 1/15
jährlich ab 2010 bis 2024
|
|
614,00 Euro
|
b.)
|
Verrechnungsgebot/Saldierung nach
§ 246 Abs.2 HGB i.d.F.des BILRUG mit dem
|
Rückdeckungswert /
Aktivwert der Rückdeckungsversicherung
|
|
Rückstellungswert
31.12.2021 i.d.F. des BILRUG.:
|
472.827,00
Euro
|
abzgl. 03/15 des
Übergangsbetrages s.o. zu a.):
|
-1.842,00
Euro
|
abzgl.
Deckungsvermögen ( Aktivwert Zurich Dt.Herold )
|
-182.785,00
Euro
|
Pensionsrückstellung zum 31.12.2021
|
288.200,00
Euro
|
Die sonstigen Rückstellungen bestehen für
Abschlusserstellungskosten (10 TEuro) und für
Steuerrückstellungen ( 9 TEuro).
Die Steuerrückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten betragen:
|
gesamt
TEuro
|
davon bis
zu 1 Jahr
TEuro
|
davon mehr als 1 Jahr
TEuro
|
davon mehr als 5 Jahre
TEuro
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
-erh.Anzahlungen
auf Bestellungen
|
3
|
3
|
0
|
0
|
- aus Liefg..u.Leistg.
|
46
|
46
|
0
|
0
|
- sonstige Verbindlk.
|
70
|
70
|
0
|
0
|
|
119
|
119
|
0
|
0
|
4.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Der Gesamtbetrag der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285
Nr. 3 HGB) aus Dauerschuldverhältnissen wird in
Zukunft voraussichtlich 60 TEuro p. a. betragen.
Weitere wesentliche außerbilanziellen
Geschäfte, deren Risiken und Vorteile ebenfalls im
Anhang darzustellen wären, haben im Geschäftsjahr
nicht vorgelegen.
Angaben zum Beschäftigungsstand:
Das Unternehmen beschäftigte im
Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2021
durchschnittlich 10 Mitarbeiter.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum
Bilanzstichtag in Form eines Verrechnungskontos in
Höhe von 8 TEuro.
Namen der Mitglieder der
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr:
Herr Martin Blecker ( bis 01.07.2021)
Frau Angelika Figeis-Blecker
Herr Andreas Kahlen
Nachtragsbericht:
Vorgänge oder Ereignisse von besonderer
Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres
nicht ergeben.
Hannover, den 19. Dezember 2022
gez. Angelika Figeis-Blecker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2022
festgestellt.
|