C3
Beratungsgesellschaft mbH
Göttingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.712,00 |
5.779,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.712,00 |
5.779,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
253.258,81 |
225.467,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.526,00 |
9.217,50 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
234.732,81 |
216.249,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
257.970,81 |
231.246,14 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
249.929,78 |
203.609,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
178.609,25 |
112.486,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
46.320,53 |
66.122,78 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
16.845,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.841,03 |
10.791,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
257.970,81 |
231.246,14 |
Anhang
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet. Die angewandten
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Einzelnen im Zusammenhang mit den Positionen der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutert.
II.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens der
Gesellschaft ist aus dem Anlagespiegel zu ersehen. Im
Einzelnen ist zu den Posten des Anlagevermögens
folgendes anzumerken:
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
nutzungsbedingte, planmäßige Abschreibungen
bewertet.
Das bewegliche Sachanlagevermögen wird
linear und degressiv abgeschrieben. Die Umstellung von der
degressiven auf die lineare Abschreibung erfolgt in
dem Jahr, in dem die lineare Abschreibung zu einem
höheren Abschreibungsbetrag führt als die
degressive Abschreibung.
Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis. Auf
die geringwertigen Wirtschaftsgüter findet die
steuerliche Regelung gemäß § 6 Abs. 2 a
EStG Anwendung.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die
nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden
Forderungen gegen Gesellschafter von
T€ 8,1 (i. V. T€ 0,0) ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben ausnahmslos
Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr.
3.
Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft ist in voller
Höhe eingezahlt.
4.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen sind mit ihren nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbeträgen angesetzt und
berücksichtigen in angemessenem Umfang alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Kosten
des Jahresabschlusses.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die
Verbindlichkeiten haben ausnahmslos Restlaufzeiten
von weniger als einem Jahr.
III.
Sonstige Angaben
1.
Sonstige Angaben
Der Jahresabschluß wurde mit heutigem Datum
durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
2.
Geschäftsführung
Christian Schmidt, Göttingen
Göttingen, den 26. September 2012
Christian Schmid
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2012 festgestellt.
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