Finanz- und
Wirtschaftsberatung Martin Rasp GmbH
Burgkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
185.297,78 |
217.898,78 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
76.543,00 |
102.120,00 |
| II.
Sachanlagen |
32.061,00 |
39.085,00 |
| III.
Finanzanlagen |
76.693,78 |
76.693,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
45.858,72 |
200.282,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.573,81 |
196.379,59 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
3.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.284,91 |
902,42 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
66.960,33 |
63.467,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
298.116,83 |
481.648,01 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
89.031,81 |
-35.714,07 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.493,11 |
124.745,88 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
66.960,33 |
63.467,22 |
| B.
Rückstellungen |
48.168,86 |
295.487,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
249.947,97 |
186.160,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
298.116,83 |
481.648,01 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach
§ 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung
ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist
unverändert im Vergleich zum Vorjahr.
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses ist
unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert
aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund
wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen
Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
| • |
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
|
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen erfolgen linear. Zu- und
Abgänge werden zeitanteilig abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Anschaffungskosten beinhalten die Anschaffungsnebenkosten;
Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Zu- und
Abgänge werden zeitanteilig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit einem
Einzelanschaffungspreis zwischen 150,01 und
1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst
und über die Dauer von 5 Jahren linear abgeschrieben.
Nach 5 Jahren wird deren Abgang unterstellt.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten. Ergibt sich zum Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert, erfolgt die Abschreibung
auf den beizulegenden Zeitwert.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dienen
(Planvermögen) sind mit dem beizulegenden
Zeitwert bewertet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht zu
erkennen.
Liquide Mittel sind zum Nennbetrag aktiviert.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach der laufzeitäquivalent abgezinsten
versicherungsmathematischen Teilwertmethode auf Basis der
"Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck und eines
Rechnungszinsfußes mit 5,25 %. Hierbei wurde
eine pauschalierte Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen.
Durch Gesellschafterbeschluss wurde die Pensionszusage auf
den zu erwartenden Rückdeckungsanspruch gedeckelt.
Die Bewertung der
sonstigen Rückstellungen erfolgt mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag unter
Berücksichtigung künftiger Preis- und
Kostenänderungen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem
restlaufzeitentsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden generell mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden richten
sich im Berichtsjahr erstmalig nach der durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 29. Mai 2009
geänderten Fassung des HGB. Die Vorjahreswerte wurden
beibehalten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
mit Ausnahme der Pensions- und der
Aufbewahrungsrückstellung unverändert im
Vergleich zum Vorjahr. Hierdurch ergab sich eine
Ergebnisminderung von 28 T€.
Erläuterungen zur Bilanz
Geschäfts- und Firmenwerte, die bis 31. Dezember
2009 erworben wurden, werden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren
abgeschrieben.
Die Einlagen sind in voller Höhe geleistet.
Das gezeichnete Kapital beträgt 50.000 DM
(25.564,59 €).]
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31.12.2010
|
31.12.2009
|
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
davon gegenüber
Gesellschafter
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88
|
51
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
249
|
186
|
davon aus Steuern
|
1
|
3
|
davon im Rahmen sozialer
Sicherheit
|
0
|
0
|
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung der Finanz- und
Wirtschaftsberatung Martin Rasp GmbH oblag im
Geschäftsjahr 2010:
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Martin Rasp, Burgkirchen
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Burgkirchen, den 30.11.2011
Finanz- und
Wirtschaftsberatung Martin Rasp GmbH
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gez: Martin Rasp
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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