Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 34232
Eingetragen
21.7.2017
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Gegenstand
Die Beratung im Bereich von Entwicklung, Zulassung, Produktion und Vertrieb von Medizinprodukten sowie eigene Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Medizinprodukten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jonas Meßner
seit 24.1.2025
Prokura
Arthur Dr. Meßner
seit 21.7.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

91220 Schnaittach, Haidling 1
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AMIPLANT GmbH

Schnaittach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 353.209,00 402.443,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 331,00 1.367,00
II. Sachanlagen 327.878,00 376.076,00
III. Finanzanlagen 25.000,00 25.000,00
B. Umlaufvermögen 486.668,31 666.861,24
I. Vorräte 15.517,50 9.311,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 310.919,46 313.210,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 160.231,35 344.339,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 22.544,25 18.904,29
Summe Aktiva 862.421,56 1.088.208,53

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 305.518,10 228.445,17
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 203.445,17 219.670,97
III. Jahresüberschuss 77.072,93 -16.225,80
B. Rückstellungen 292.564,00 459.158,00
C. Verbindlichkeiten 264.339,46 400.605,36
Summe Passiva 862.421,56 1.088.208,53

Anhang

Allgemeine Angaben
Angaben gem. § 264 Abs. 1a HGB:

Firma: AMIPLANT GmbH
Sitz: Schnaittach
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, HRB 34232

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 22 Arbeitnehmer.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft beachtet außerdem die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung, wie sie durch das Bilanzrichtlinien/Umsetzungsgesetz (BiLRUG) geändert wurden.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.
Von der den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Erstmalige Anwendung wegen Überschreitung der Größenmerkmale.

Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche Darstellung aller geforderten Informationen  der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Absetzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit  abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 € wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
·         Beteiligungen zu Anschaffungskosten
·         Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
·         Ausleihungen zum Nennwert
·         unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
·         sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit eine dauerhafte Kursänderung vorlag, wurde bei Forderungen der niedrigere und bei Verbindlichkeiten der höhere Wert angesetzt.

Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung von Herstellungskosten diente, wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:
Verbindlichkeiten





Gesamtbetrag

bis zu 1 Jahr

Restlaufzeit
1-5 Jahre

über 5 Jahre






Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten

192.000,00

0,00

192.000,00

0,00

Erhaltene Anzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen

33.688,72

33.688,72

0,00

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten *)

38.650,74

38.650,74

0,00

0,00

Gesamtsumme:

264.339,46

72.339,46

192.000,00

0,00



Umsatzerlöse


 GuV Vorjahr

GuV Berichtsjahr

T€

T€

Umsatzerlöse

2.375,5

2.488,0

Sonst. betriebliche Erträge

98,9

188,5

Außerordentliche Erträge

0,0

0,0



Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gem. § 275 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetztes (BilRUG).

 
Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGB



Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Herr Dr. Arthur Meßner, Schnaittach

Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Darlehens- und Verrechnungskonten zu Lasten der Gesellschaft in Höhe von € 732,89.

Angaben zu Investmentvermögen
Die Gesellschaft hält keine Anteile oder Anlageaktien eines inländischen Investmentvermögens i.S. des § 1 InvG.

Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht zu machen.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Der Jahresabschluss wurde nach Gewinnverrechnung aufgestellt. Der enthaltene Gewinnvortrag beträgt € 203.445,17.
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von € 77.072,93 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet.

 

Schnaittach, 27.11.2024

Gez. Dr. Arthur Meßner, Geschäftsführer



Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

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