BInvest GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Stephan Prof. Dr. Barfuß seit 17.8.2020 | Geschäftsführer |
Thomas Dr. Diefenthal seit 2.12.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Regensburg | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BioPark Regensburg GmbHRegensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die BioPark Regensburg GmbH (auch "Gesellschaft") hat ihren Sitz in Regensburg und ist beim Amtsgericht Regensburg unter der Registernummer. Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB für große Kapitalgesellschaften sowie nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB dargestellt. Erläuterungen zur Bilanz Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen und erstrecken sich über Nutzungsdauern von 27 bzw. 33 Jahren bei den Bauten auf fremden Grundstücken, von 30 bzw. 35 Jahren bei den grundstücksgleichen Rechten, von 10 bis 19 Jahre bei Außenanlagen sowie von eins bis 15 Jahren bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zugänge bei den Anschaffungskosten und den Abschreibungen gezeigt. Sie werden erst im Falle des Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen als Abgang bei den Anschaffungskosten und den Abschreibungen im Anlagespiegel ausgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte bei einem Nettowert der Einzelanschaffung EUR 250,00 der Sofortabzug, bei einem Wert von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 (netto) die Einstellung in einen Sammelposten, der auf fünf Jahre abgeschrieben wird. Die Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden - soweit möglich - netto (abzüglich Umsatzsteuer) ausgewiesen und offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich etwaiger Wertberichtigungen bilanziert. Die Pauschalwertberichtigung wird mit 1 % ermittelt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die der Gesellschaft gewährten Investitionszuschüsse werden als "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" in die Bilanz eingestellt und entsprechend den Abschreibungen der geförderten Vermögensgegenstände aufgelöst; die jährliche Auflösung des Sonderpostens wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Steuer- und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und passivierungspflichtigen ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sämtliche Rückstellungen wurden mittels Einzelbewertung bewertet. Bei der Rückstellungsbildung sind künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Laufzeit größer einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Die aktiven latenten Steuern resultieren aus den sonstigen Rückstellungen. Der geltende Steuersatz für Körperschaft- und Gewerbesteuer beläuft sich auf 30,7 %. Erläuterungen zur Bilanz Vorräte Die nicht abgerechneten Betriebskosten umfassen die umlagefähigen Nebenkosten an die Mieter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, ausgenommen ist ein Betrag von TEUR 0 (Vj. TEUR 1.001). Eigenkapital Das Stammkapital beläuft sich auf EUR 25.564,59. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Der Ausweis betrifft gewährte Investitionszuschüsse für den Bau von "BioPark II und III". Sonstige Angaben Angabe nach § 285 Nr. 3 HGB In 2001 wurde aus Finanzierungszwecken ein Gebäude ("BioPark I") veräußert und zurückgemietet (Mietvertrag vom 22. Februar 2001 und Nachtrag vom 15. September 2010). Die Mietzeit begann am 1. Januar 2001 und endet am 31. Dezember 2025. Der Vermieter hat vertragsgemäß für die ersten zwanzig Jahre auf die Mietzahlung (Kaltmiete) verzichtet. Laut 2. Nachtrag (bezogen auf oben genannte Verträge) vom 22. Februar 2021 wird ab dem 01. Januar 2021 eine indexierte Kaltmiete i.H.v. 10,09 €/qm für insgesamt 2.780,00 qm Büroflächen und 13,45 €/qm für insgesamt 783,00 qm Laborflächen festgelegt. Somit beläuft sich die jährliche Kaltmiete auf TEUR 463. Bis zum Ende des Mietvertrags ergibt sich eine sonstige finanzielle Verpflichtung von TEUR 926. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB Aus Leasing- und Wartungsverträgen bestehen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 2.836 (Vj. TEUR 4.756). Für einige Verpflichtungen bestehen Kündigungsfristen von sechs Monaten, jedoch ist davon auszugehen, dass diese nicht gekündigt werden und die Laufzeit somit ein Jahr beträgt. Aus dem Erbbaurechtsvertrag für BioPark II vom 14. Mai 2004 ergeben sich finanzielle Verpflichtungen für die Zahlung eines jährlichen Erbbauzinses in Höhe von TEUR 80. Unter Zugrundelegung der Laufzeit des Erbbaurechts bis zum 30. April 2039 ergibt sich eine zukünftige finanzielle Verpflichtung von TEUR 1.222. Die Erbbaurechtsverpflichtung ist wertgesichert.Ab 01.05.2024 erhöht sich der Erbbauzins laut Erbbaurechtsvertrag vom 14.05.2004. Aus dem Erbbaurechtsvertrag für BioPark III vom 12. August 2009 ergeben sich finanzielle Verpflichtungen für die Zahlung eines jährlichen Erbbauzinses in Höhe von TEUR 66. Unter Zugrundelegung der Laufzeit des Erbbaurechts bis zum 30. April 2039 ergibt sich eine zukünftige finanzielle Verpflichtung von TEUR 1.009. Die Erbbaurechtsverpflichtung ist wertgesichert. Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft hat neben den zwei (Vj. zwei) Geschäftsführern durchschnittlich sechs (Vj. fünf) Vollzeitkräfte sowie fünf (Vj. vier) Teilzeitkräfte beschäftigt. Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB) Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer in 2023 waren: Dr. Thomas Diefenthal, hauptamtlicher Geschäftsführer und Prof. Dr. Georg Stephan Barfuß, nebenamtlicher Geschäftsführer, Referent für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen der Stadt Regensburg. Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB) Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg, sowie die Stadträtinnen/-räte:
Regensburg, den 27. März 2024 BioPark Regensburg GmbH Die Geschäftsführung Dr. Thomas Diefenthal Prof. Dr. Georg Stephan Barfuß |
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