Telos Real
Betriebs-GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.575,56 |
20.925,82 |
| I.
Finanzanlagen |
19.575,56 |
20.925,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.131,38 |
10.952,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.131,38 |
10.952,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.706,94 |
31.877,82 |
Passiva
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.021,94 |
30.836,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.836,23 |
3.913,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.185,71 |
1.923,12 |
| B.
Rückstellungen |
685,00 |
1.041,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.706,94 |
31.877,82 |
Anhang
Vorbemerkung
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Vom Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 4
Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.
Die Telos Real Betriebs-GmbH ist eine kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit Pflichtangaben in der Bilanz und in der
Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten sind, wurden
die betreffenden Posten in Ausübung des bestehenden
Wahlrechtes im Anhang gesondert ausgewiesen und
erläutert. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
§ 268 Abs. 7 HGB (Haftungsverhältnisse §
251 HGB)
Es lagen am Bilanzstichtag keine
Haftungsverhältnisse vor.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden)
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Die Form der Darstellung,
insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses
entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
nach dem Gesamtkostenverfahren.
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| • |
Die Bilanz wurde ohne
Berücksichtigung der Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1
HGB).
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Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
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| • |
Die Rückstellungen wurden
mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken, Verluste und ungewisse
Verbindlichkeiten.
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| • |
Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
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§ 285 Nr. 10 HGB (Geschäftsführer)
Geschäftsführer war während des
gesamten Geschäftsjahres Herr Stephan Karkos, Senden.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
§ 285 Nr. 11 HGB (Beteiligung)
Es bestehen folgende Beteiligungen:
1. Telos Real GmbH & Co. KG, Bad Essen.
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin ohne Vermögenseinlage.
Amtsgericht Münster, HRA 8589
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2011 festgestellt.
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