Schweriner Weihnachtsmarkt GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Kähler seit 14.8.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Avant Hausbau GmbHSchwerinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Avant Hausbau GmbH hat ihren Sitz in 19053 Schwerin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Schwerin (Reg. Nr. BHRB 7929). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen wurden beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Zuschreibungen und außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 410 netto werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abzug gebracht. Umlaufvermögen Forderungen sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Forderungen gegenüber dem Gesellschafter bestanden nicht. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 100.000,00 EUR ist vollständig eingezahlt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber anderen Kreditgebern sind nicht durch Grundpfandrechte besichert. In den Verbindlichkeiten sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Der Geschäftsführer wurde auf eine nominelle Überschuldung der Gesellschaft hingewiesen. Zur Vermeidung dieser Überschuldung wurden qualifizierte Rangrücktritte hinsichtlich der Darlehensverträge mit Frau Marina Kähler in Höhe von 105.667,59 € (VJ: 55.000,00 €) und Herrn Volker Kähler In Höhe von 843.809,35 € (VJ: 844.843,85 €) vereinbart . Die Darlehen sind unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 3. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiten betrug: 4 Nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesene Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Es bestehen folgende nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesene Posten gegenüber Gesellschaftern: Verbindlichkeit ggü. Volker Kähler in Höhe von 843.809,35 € (VJ: 844.843,85 €) ausgewiesen in Bilanzposition Sonstige Verbindlichkeiten. Verzinsung 0 % p.a.; Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Volker Kähler. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ergebnisverwendung Die Erleichterungsvorschrift nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB hinsichtlich der Ergebnisverwendung wird in Anspruch genommen. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 31. Dezember 2017
Schwerin, 28.12.2018 Avant Hausbau GmbH Geschäftsführung gez. Volker Kähler Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.12.2018. |
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