Teguma GmbH
Halberstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Die bisher angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze haben gegenüber dem Vorjahr
keine Änderungen erfahren.
Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie die besonderen
Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften laut §§ 269 bis 274,
278, 279 bis 283 HGB werden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
angewendet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine "Kleine
Kapitalgesellschaft".
Größenklassen nach § 267 HGB
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme handelsrechllicher
Maßahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften linear
vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Anschaffungsjahr in Höhe
des Zugangswertes abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Abschläge auf Grund gesetzlicher
Vorschriften (Niederstwertprinzip) waren nicht vorzunehmen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennbeträgen angesetzt und haben alle eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Einzelrisiken waren nicht erkennbar. Eine Pauschalwertberichtigung
wegen des allgemeinen Ausfallrisikos war nicht erforderlich.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Haftungsverhältnisse und andere nach § 251 HGB anzugebende Verpflichtungen bestehen
nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und
auch nicht nach § 251 HGB angegeben werden müssen, liegen nicht vor.
Pensionsrückstellung
Die Ermittlung des Soll-Wertes der Pensionsverpflichtung zum 31.12.2024 erfolgte nach
§ 253 HGB unter Verwendung der Projected Unit Credit Methode (PUCM) unter Berücksichtigung
eines Rechnungszinses von 1,9 %.
Der Erfüllungsbetrag für die Handelsbilanz zum 31.12.2024 basierend auf einem zehnjährigen
Durchschnittszinsatz in Höhe von 1,9% beträgt 377.687,00 Euro. Der Referenzwert
basierend aus einen siebenjährigen Durchschnittszinsatz in Höhe von 1,96 % beträgt
373.893,00 Euro. Der Bewertungsgewinn in Höhe von 3.794,00 Euro ist gemäß § 253 Abs.
6 HGB ausschüttungsgesperrt.
Die bei der AachenMünchener Lebensversicherungs AG bestehende Rückdeckungsversicherung
ist an den Versorgungsberechtigten verpfändet. Verpfändete Versicherungen sind nach
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB neue Fassung mit der Pensionsrückstellung zu saldieren.
Ermittlung des steuerlichen Gewinns zum 31.12.2024
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Geschäftsführer geführt:
Herrn Ronald Meyer
Herrn Bernd Meyer
Arbeitnehmerbestand
Am Bilanzstichtag wies die Gesellschaft folgenden Arbeitnehmerbestand auf.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennbeträgen angesetzt und haben alle eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Einzelrisiken waren nicht erkennbar. Eine Pauschalwertberichtigung
wegen des allgemeinen Ausfallrisikos war nicht erforderlich.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Haftungsverhältnisse und andere nach § 251 HGB anzugebende Verpflichtungen bestehen
nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und
auch nicht nach § 251 HGB angegeben werden müssen, liegen nicht vor.
Pensionsrückstellung
Die Ermittlung des Soll-Wertes der Pensionsverpflichtung zum 31.12.2024 erfolgte nach
§ 253 HGB unter Verwendung der Projected Unit Credit Methode (PUCM) unter Berücksichtigung
eines Rechnungszinses von 1,9 %.
Der Erfüllungsbetrag für die Handelsbilanz zum 31.12.2024 basierend auf einem zehnjährigen
Durchschnittszinsatz in Höhe von 1,9% beträgt 377.687,00 Euro. Der Referenzwert
basierend aus einen siebenjährigen Durchschnittszinsatz in Höhe von 1,96 % beträgt
373.893,00 Euro. Der Bewertungsgewinn in Höhe von 3.794,00 Euro ist gemäß § 253 Abs.
6 HGB ausschüttungsgesperrt.
Die bei der AachenMünchener Lebensversicherungs AG bestehende Rückdeckungsversicherung
ist an den Versorgungsberechtigten verpfändet. Verpfändete Versicherungen sind nach
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB neue Fassung mit der Pensionsrückstellung zu saldieren.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführer schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
2024 in Höhe von Euro 219.221,84 auf neue Rechnung vorzutragen.
Ort Datum
Ronald Meyer Geschäftsführer
_____________________ Bernd Meyer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabsabschlusss wurde am 29.07.2025 festgestellt.
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