Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH
Zur Hexenbrücke 16, 27570 Bremerhaven, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Ketteler seit 28.11.2005 | Geschäftsführer |
Addissou Lothar Dr. Makonnen seit 28.11.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 71.16% | |
Stadt Bremerhaven | 25.10% |
| 3.75% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbHBremerhavenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023BREMERHAVENER ENTSORGUNGSGESELLSCHAFT MBH, BREMERHAVENA. Grundlagen B. Geschäft, Marktstruktur und Rahmenbedingungen C. Darstellung und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage D. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken A. Grundlagen Die Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH (BEG) ist mit ihren Tochtergesellschaften BEG logistics GmbH (BELG) und Richard Bauer Rohstoff-Großhandel GmbH & Co. KG (BAUER) ein Dienstleistungsunternehmen in Form einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) zwischen der Stadt Bremerhaven und REMONDIS. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss der BELG fließt gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ebenso wie das Ergebnis der Personengesellschaft BAUER in den Jahresabschluss der BEG ein. Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird gemäß § 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen sowie in den Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG mit Sitz in Selm einbezogen. B. Geschäft, Marktstruktur und Rahmenbedingungen 1. Markt- und Branchenentwicklung Gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften sowie weiteren Unternehmen aus der REMONDIS-Gruppe bietet die BEG umfangreiche Dienstleistungen auf sämtlichen Wertschöpfungsstufen der Wasser- und Kreislaufwirtschaft an. Durch die energetische Verwertung von Abfällen im Müll-Heiz-Kraftwerk sowie die energetische Nutzung des Klärgases auf der Zentralkläranlage erbringt sie zudem einen nennenswerten Beitrag zur Versorgung der Haushalte in der Stadt Bremerhaven mit Strom und Wärme. Der für das Unternehmen relevante Markt erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet der Seestadt Bremerhaven sowie die angrenzenden niedersächsischen Umlandgemeinden. Im Mittelpunkt stehen hierbei die mit einzelnen Gebietskörperschaften geschlossenen Verträge über die Abfallentsorgung und die Abwasserbeseitigung. Die Akquisition von Abfallmengen für die thermische Behandlung im Müll-Heiz-Kraftwerk erstreckt sich darüber hinaus auf das gesamte Bundesgebiet. Nachdem die BEG-Gruppe bereits erfolgreich das erste rein batterieelektrisch betriebene Abfallsammelfahrzeug in der Klimastadt Bremerhaven eingesetzt hat, erfolgte durch die Anschaffung weiterer vollelektrischer LKW und PKW der konsequente Ausbau im Bereich der klimafreundlichen E-Mobilität. Der hierfür verwendete Strom wird im Rahmen der energetischen Abfallverwertung im MHKW sowie der Energieerzeugung in dem mit Klärgas betriebenen BHKW der ZKA produziert. Im Ergebnis erbringt die BEG-Gruppe zunehmend ihre Dienstleistungen durch den Einsatz nachhaltiger Antriebstechniken. Die auch in 2023 an den Standorten weiter ausgebaute Ladeinfrastruktur steht ebenfalls weiteren Unternehmen der Logistikbranche zur Verfügung. Durch die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Kläranlage Nord in 2023 wird die elektrische Grundlast dieser Abwasserreinigungsanlage durch klimafreundliche Sonnenenergie abgedeckt. Zudem sind weitere Maßnahmen der Energieoptimierung geplant, um auch diesen Standort weitestgehend stromautark zu betreiben. Das Projekt zur Modernisierung der drei Verfahrensketten des MHKW ("Retrofit") wurde in 2023 fortgesetzt. Die externen Arbeiten im Zusammenhang mit der für die Kesselsanierung erforderlichen Gebäudeerhöhung konnten abgeschlossen werden. Das Verfahren zur Beauftragung der Modernisierungsarbeiten an den drei Kesseln konnte ebenfalls in 2023 durch die Beauftragung des Bestbieters abgeschlossen werden. Aufgrund der deutlichen Erhöhung des Auftragsvolumens, induziert durch die extreme Preissteigerung aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, wurde zunächst nur der Auftrag für eine Linie beauftragt. Die Fertigung der wesentlichen Bauteile wurden ausgelöst und die Anlieferungen der ersten Komponenten erfolgen planmäßig im April 2024. Der Ersatz des ersten Kessels erfolgt planmäßig im Zeitraum Mai bis Dezember 2024. Der Hauptgesellschafter REMONDIS ist eines der weltweit größten privaten Dienstleistungsunternehmen für Recycling, Service und Wasser. Über sein globales Standortnetz erbringt REMONDIS an rund 1.000 Standorten in über 30 Ländern professionelle Dienstleistungen für mehr als 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger sowie für eine Vielzahl an Kommunen und Industrieunternehmen. Die weltweite Präsenz der Unternehmensgruppe wird kontinuierlich erweitert. Durch zielgerichtete Akquisitionen im In- und Ausland hat REMONDIS auch in 2023 seine Position konsequent ausgebaut. REMONDIS kooperiert mit dem weltweit führenden Unternehmen der Spezialchemie EVONIK im Bereich des Matratzen-Recyclings. Durch ein spezielles chemisches Hydrolyseverfahren werden die Hauptbestandteile des Polyuretahn-Schaums recycelt und für die Herstellung neuer Matratzen verwendet. Eine weitere Kooperation im Bereich des Recyclings wurde mit der ABB Motion, einem führenden Unternehmen in den Bereichen Elektrifizierung und Automation, eingegangen. Im Mittelpunkt steht das Recycling von Elektromotoren, wobei die durch das Recycling gewonnenen Metalle für die Produktion neuer ABB-Elektromotoren verwendet werden. Gemeinsam mit der Westfalen-Gruppe hat REMONDIS in der Stadt Coesfeld eine öffentliche Bio-CNG-Tankstelle eröffnet. An dieser Station können LKW und PKW Biogas tanken, das aus Abfall- und Reststoffen gewonnen wird. In Polen hat REMONDIS in 2023 100 % der Anteile an der SFW Energia-Gruppe mit Sitz in Gliwice übernommen. Das Unternehmen betreibt eine Reihe von Kraftwerken zur Wärme- und Energieversorgung in verschiedenen polnischen Provinzen. Auch in Finnland und den Niederlanden konnte REMONDIS durch die Übernahme der finnischen Delete Group sowie des niederländischen Containerservices Gebr. Scholten ihre Aktivitäten weiter ausbauen. Neben der Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) in Bremerhaven ist REMONDIS an weiteren erfolgreichen Gemeinschaftsunternehmen beteiligt. Unter anderem erbringt REMONDIS gemeinsam mit den Städten Oberhausen, Frankfurt, Düsseldorf, Freiburg, Kiel, Köln und Schwerin umfangreiche Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine begann vor fast zwei Jahren und dauert mit zunehmender Härte, Zerstörung und menschlichem Leid weiter an. Nach wie vor führt dieser Krieg zu deutlich gestiegenen Marktpreisen für Betriebsmittel, Kraftstoffe, Ersatzteile und Personalkosten. Zudem führen Unterbrechungen in den Lieferketten dazu, dass insbesondere bei Reparaturarbeiten sowie Ersatzbeschaffungen zeitliche Verzögerungen zu verzeichnen sind. Durch das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erfolgt ab dem 1. Januar eine Bepreisung der CO 2-Emissionen aus Brennstoffen, die in Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Abfällen verwendet werden. Die thermische Abfallverwertung wird somit in den nationalen Brennstoffemissionshandel einbezogen, so dass Anlagenbetreiber in Abhängigkeit der jeweiligen thermisch verwerteten Abfallart Zertifikate für die spezifischen CO 2-Emissionen dieser Abfallfraktion erwerben müssen. Der Preis für die Zertifikate ist im BEHG für die ersten Jahre festgelegt und beträgt für das kommende Geschäftsjahr 2024 45,00 €/Mg CO 2. Bezüglich der Umsatzerlöse für die thermische Abfallverwertung ist für das Jahr 2023 ein leichter Rückgang der Marktpreise insbesondere im freien Bereich zu verzeichnen. Positiv auf das Ergebnis ausgewirkt hat sich der Anstieg der Marktpreise für die eingespeiste elektrische Energie. 2. Dienstleistungen Gegenstand der Gesellschaft ist nach dem Gesellschaftsvertrag die am Umweltschutz orientierte Durchführung der Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich der Errichtung und des Betriebes der hierzu erforderlichen Anlagen und Einrichtungen. Zu diesem Zweck betreibt die BEG im Bereich der Abfallentsorgung ein Müll-Heiz-Kraftwerk (MHKW) und die Deponie Grauer Wall sowie im Abwasserbereich die Zentralkläranlage (ZKA) und die Kläranlage Nord (KAN). Wie in den Vorjahren konnte auch im Geschäftsjahr 2023 eine Vollauslastung der verfügbaren Verbrennungskapazität gesichert werden. Die energetische Nutzung der bei der thermischen Abfallbehandlung anfallenden Hochdruckdampfmenge von 893.650 Mg (Vorjahr 865.657 Mg) führte zu einer Erzeugung von 119.047 MWh Strom (Vorjahr 108.551 MWh) und 153.100 MWh Fernwärme (Vorjahr 160.525 MWh). Der Deponie Grauer Wall wurden 79.468 Mg Abfälle zugeführt, davon 4.320 Mg eigene Reststoffe. Das hierfür beanspruchte Deponievolumen beträgt ca. 31.878 m 3. In der ZKA wurden 16.100.981 m 3 (Vorjahr 13.312.391 m 3 ) und in der KAN 295.328 m 3 (Vorjahr 242.702 m 3 ) Abwasser gereinigt. In die Kläranlagen werden die Abwässer aus der Stadt Bremerhaven, dem Fischereihafen, der Stadt Langen, der Gemeinde Loxstedt sowie Teilbereichen der Gemeinde Schiffdorf zur Reinigung eingeleitet, ebenso das Abwasser aus dem stadtbremischen Überseehafengebiet. Darüber hinaus erfolgt die Übernahme und Behandlung von Fäkalschlämmen und Abwässern aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen aus Bremerhaven und den Umlandgemeinden sowie von Gewerbeunternehmen. Des Weiteren erfolgt die Übernahme von nicht ausgefaulten Klärschlämmen von anderen Behandlungsanlagen zur energetischen Verwertung im BHKW der ZKA. Das bei der Ausfaulung des Klärschlammes anfallende Klärgas von 4.521.506 m 3 (Vorjahr 4.562.577 m 3 ) wurde für die Energieversorgung auf der ZKA eingesetzt. Aufgrund erfolgter Energieoptimierungen konnte der gesamte Wärmebedarf sowie der gesamte Stromeigenbedarf abgedeckt werden. In allen Prozessbereichen der Wasser- und Kreislaufwirtschaft wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Die Analysenzertifikate bestätigen den hohen Standard der einzelnen Reinigungsprozesse. Mittels des von REMONDIS entwickelten Kundenportals bietet die BEG-Gruppe bereits seit Mitte 2019 insbesondere kleinen und mittelgroßen Kunden eine individuelle, papierlose Übersicht ihrer Verträge, Leistungsorte, Aufträge und Rechnungen an. Auch in 2023 erfolgten weitere Schritte in Richtung der Digitalisierung von Prozessen. 3. Personal In unserer Gesellschaft waren per 31.12.2023 einschließlich Auszubildende 140 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 149), davon 50 Angestellte (Vorjahr: 55), 77 Arbeiter (Vorjahr: 80) und 13 Auszubildende (Vorjahr: 14). Entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages gilt für die Beschäftigten der BEG ein Haustarifvertrag. C. Darstellung und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage 1. Ertragslage Der Gesamtumsatz in Höhe von 70,8 Mio. € (Vorjahr: 60,9 Mio. €) wurde mit 49,7 % (Vorjahr 57,0 %) im Bereich der Abfallentsorgung, mit 17,6 % (Vorjahr 19,4 %) im Bereich Abwasserbeseitigung, mit 23,9 % (Vorjahr 13,6 %) im Bereich der Energieerzeugung, mit 4,1 % (Vorjahr 4,5 %) im Bereich der Sonstigen Erlöse und mit 4,7 % (Vorjahr 5,5 %) im Bereich der Schrott- und Mieterlöse erzielt. Den aufgrund zusätzlicher rechtlicher bzw. genehmigungsrechtlicher Auflagen entstehenden Mehraufwendungen bei dem Betrieb der Deponie Grauer Wall stehen aufgrund vertraglicher Regelungen im Wesentlichen Ausgleichszahlungen durch die Gesellschafter entgegen. Der Jahresüberschuss des abgelaufenen Geschäftsjahres hat sich gegenüber dem Vorjahr von rd. 14,2 Mio. € auf rd. 15,2 Mio. € erhöht, entsprechend 7,0 %. Die Rentabilität stellt sich wie folgt dar:
Eigenkapitalrentabilität = (Jahresüberschuss * 100) / Eigenkapital zum Bilanzstichtag Gesamtkapitalrentabilität = (Jahresüberschuss + Zinsaufwand) * 100) / Gesamtkapital zum Bilanzstichtag Die Eigenkapitalrentabilität ist um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr auf 39,0 % gestiegen. Bei der Gesamtkapitalrentabilität ist ein Anstieg von 1,1 Prozentpunkte auf 14,7 % zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte an die Gesellschafter eine Ausschüttung in Höhe des nach Berücksichtigung der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsfähigen Gewinnvortrags- und Jahresüberschusses aus 2022. Finanzlage Für die Finanzierung des operativen Geschäfts standen im Geschäftsjahr 2023 ausreichend Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit zur Verfügung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr werden Zugänge im Anlagevermögen in Höhe von rd. 10,7 Mio. € ausgewiesen. Die Investitionen des Jahres 2023 fanden vor allem unter dem Gesichtspunkt der Substanzerhaltung sowie der Produktivitätssteigerung statt und dienten damit der Festigung der erreichten Marktposition. Die Investitionen beim MHKW belaufen sich auf rd. 10,1 Mio. €, im Bereich der Kläranlagen auf rd. 0,4 Mio. € und im Bereich der Deponie wurden rd. 0,2 Mio. € investiert. Die planmäßigen Darlehenstilgungen führten zu einer Reduzierung der ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf 10,5 Mio. € (Vorjahr: 12,3 Mio. €). Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter erfolgten in Höhe von 13,2 Mio. €. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit reduzierte sich im Geschäftsjahr von 21,8 Mio. € auf 19,1 Mio. €. Der dynamische Verschuldungsgrad (Verschuldung / Cashflow) ist auf 3,2 gestiegen. Er wird als absoluter Wert angegeben und stellt dar, in wie vielen Jahren sich die BEG durch den jeweiligen Cashflow entschulden könnte. Die Cashflow-Verschuldungsquote (Cashflow / Verb. ggü. Kreditinstituten) beträgt 181,3 % (Vorjahr: 177,5 %). Diese Kennzahl gibt an, um welchen Prozentsatz die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch den laufenden Cashflow abgebaut werden können. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um rd. 0,6 % auf 105,9 Mio. € (Vorjahr: 106,6 Mio. €) reduziert. Auf der Aktivseite der Bilanz ist ein Anstieg des Anlagevermögens um 18,9 % sowie eine Reduzierung des Umlaufvermögens um 12,0 % zu verzeichnen. Auf der Passivseite ist ein Anstieg der Rückstellungen um 1,5 % zu verzeichnen, dem gegenüber steht ein Rückgang der gesamten Verbindlichkeiten um 15,8 %. D. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Zur Erfassung der Risiken und Chancen und zum Umgang mit diesen nutzen wir wirksame Steuerungs- und Kontrollinstrumente. Zudem ist unsere Gesellschaft in das konzernweite formalisierte und dokumentierte Risikofrüherkennungssystem der Rethmann SE & Co. KG einbezogen. Zusätzlich zum Ad-hoc-Reporting werden halbjährlich die zum vorhergehenden Halbjahr aufgetretenen Änderungen in das Risikomanagement eingearbeitet, dokumentiert und über das entsprechende Berichtswesen kommuniziert. Unsere Gesellschaft ist in das monatliche Ergebnisreporting und die jährliche Budgetierung inklusive Mittelfristplanung des Hauptgesellschafters eingebunden. Im Rahmen dieser regelmäßigen Prozesse wird die Ergebnis- und Liquiditätssituation der Gesellschaft überwacht, einem Planabgleich unterzogen und eine verbesserte Früherkennung von Fehlentwicklungen ermöglicht. Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf die Unternehmensfortführung haben, sind derzeit nicht bekannt. Der planmäßige Retrofit des Kessels der Verfahrenskette 1 im Zeitraum Mai bis Dezember 2024 führt zu einer spürbar rückläufigen Durchsatzmenge Abfall des MHKW und somit zu deutlich geringeren Umsatzerlösen für die thermische Verwertung von Abfällen. Zudem führt die damit einhergehende rückläufige Dampfproduktion zu einer rückläufigen Stromproduktion, was aufgrund der damit einhergehenden rückläufigen Absatzmenge zu rückläufigen Stromerlösen führt. Für die Sicherstellung der Fernwärmeversorgung ist die rückläufige Dampfmenge aus der thermischen Abfallverwertung durch die Produktion von Fernwärme durch den Einsatz des Ölkessels zu kompensieren. Auch für das Geschäftsjahr 2024 besteht das Risiko weiterer wirtschaftlicher Folgen des Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Marktpreise und Mengen der Gewerbeabfälle, der Preise für Sekundärrohstoffe sowie der Preise und der Verfügbarkeit von Betriebsmitteln und Ersatzteilen. Auch der Mangel an Fachkräften sowie deutlich gestiegene Personalkosten stellen für unser Unternehmen große Herausforderungen dar. Für das Geschäftsjahr 2024 wird von rückläufigen Preisen für die thermische Verwertung von Gewerbeabfällen ausgegangen, bei einer gleichzeitigen spürbaren Erhöhung der Annahmepreise aufgrund der zum 1. Januar 2024 durch die Bundesregierung eingeführten CO 2 -Bepreisung der thermischen Abfallverwertung. Planmäßige Ersatzinvestitionen in die technischen Anlagen und Einrichtungen des MHKW - insbesondere die Ersatzinvestition in den Kessel - und der Kläranlagen führen zu einem Anstieg der Kapitalkosten. Für die Finanzierung ist neben der Inanspruchnahme des bestehenden Revalutierungsvolumens sowie des operativen Cashflows ebenfalls die Aufnahme neuer Kredite erforderlich, was aufgrund des aktuellen Zinsniveaus zu einem spürbaren Anstieg der Zinsaufwendungen führt. Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024 weist im Vergleich zum Jahresergebnis 2023 ein spürbar rückläufiges Jahresergebnis aus. Dies ist insbesondere begründet durch die vorab angeführten Determinanten der Kostenentwicklungen sowie der rückläufigen Marktpreise für Gewerbeabfälle. Bezüglich der Erträge aus der Gewinnabführung der BELG sowie der Firma BAUER sind ebenfalls rückläufige, weiterhin positive Ergebnisse zu erwarten.
Bremerhaven, den 21. Februar 2024 gez. Stefan Ketteler, Geschäftsführung gez. Dr. Addissou Lothar Makonnen, Geschäftsführung BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023BREMERHAVENER ENTSORGUNGSGESELLSCHAFT MBH, BREMERHAVENAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023BREMERHAVENER ENTSORGUNGSGESELLSCHAFT MBH, BREMERHAVENAmtsgericht Bremen HRB 1376 BHV I. GRUNDLAGEN Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß § 267 Abs. 3 und 4 HGB nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, der weiteren rechtsformspezifischen Vorgaben, etwaigen gesellschaftsindividuellen Vorgaben sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschlägen Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt. Die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHST) zugeteilten Emissionsberechtigungen wurden mit ihren Anschaffungskosten in Höhe von Null bewertet. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Verbindlichkeiten gegenüber demselben Unternehmen miteinander verrechnet. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Einnahmen bzw. Ausgaben, die Erträge bzw. Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Unter den Sonderposten werden erhaltene Zuschüsse zur Anschaffung und Herstellung von Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,22% p.a. (Vorjahr 1,07% p.a.) bewertet. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 6 Jahren (Vorjahr 7 Jahren). Bei Löhnen und Gehältern wird eine dynamische Entwicklung von 3,10% p.a. (Vorjahr 2,90% p.a.) angenommen. Weiterhin wird eine dynamische Entwicklung der Renten in Höhe von 2,60% p.a. (Vorjahr 2,4%) unterstellt. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Die Bildung der Deponierückstellungen erfolgt entsprechend dem Verfüllungsgrad der Deponie. Sonstige langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wird, abgezinst. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Eine Übersicht über die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Anteilsbesitz) nach § 271 Abs. 1 HGB, ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Folgende Forderungen und Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.113.947,12 €. Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 64.144,97 €. Aktive Latente Steuern: Der in der Bilanz gem. § 274 Abs. 1 HGB gesondert ausgewiesene aktive Abgrenzungsposten für latente Steuern setzt sich im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Bereich der sonstigen Rückstellungen, des Sachanlagevermögens und der Pensionsrückstellungen zusammen. Der Posten beinhaltet wie im Vorjahr ausschließlich aktive latente Steuern. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für KSt und GewSt von 31,925%. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 11.044.700,00 €. Der ausgewiesene Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag von 8.245.285,28 €. Im Eigenkapital ist ein Betrag von 10.195.194,54 € aus der Aktivierung latenter Steuern zur Ausschüttung gesperrt. Sonderposten: Die Sonderposten für Investitionszuschüsse enthalten gewährte Zuschüsse für Investitionen ins Anlagevermögen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände. Pensionsrückstellungen: Aus der Bewertungsänderung (Wechsel von dem 7-Jahres-Durchschnitt auf den 10-Jahres-Durchschnitt) bei den Zinssätzen der Pensionsrückstellungen resultiert zum 31.12.2023 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -1.348,00 €. Rückstellungen: Die sonstigen Rückstellungen betreffen überwiegend Verpflichtungen für Deponie-Rekultivierungsmaßnahmen, sonstige Vorsorge für eventuelle Inanspruchnahmen, noch nicht erbrachte Entsorgungsleistung, ausstehende Eingangsrechnungen, Rückbauverpflichtungen, unterlassene Instandhaltung sowie Erbbauzinsen. Verbindlichkeiten: Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor.
Weitere Angaben zur Bilanz: Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 15.184.804,43 € wird zuzüglich der Verringerung des ausschüttungsgesperrten Betrages in Höhe von 12.080,34 € (insgesamt 15.196.884,77 €) zur Ausschüttung vorgeschlagen. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse: Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt nach den geografischen Märkten auf:
Periodenfremde Erträge: In der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in der Position Umsatzerlöse in Höhe von 513.328,03 € und in den sonstigen betrieblichen Erträgen sind in Höhe von 1.958.524,12 € Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen für Vorperioden in Höhe von 471.717,33 € enthalten. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind latente Körperschaftsteuer in Höhe von 534,53 € und latente Gewerbesteuer in Höhe von 543,81 € enthalten. Sonstige Steuern: Die sonstigen Steuern werden nicht mehr als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese sind nun in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen (138.953,98 € in 2023 und 139.138,25 € in 2022) enthalten. V. ERGÄNZENDE ANGABEN Arbeitnehmerzahlen: Im Jahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Haftungsverhältnisse: Folgende Haftungsverhältnisse werden unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten gesondert angegeben:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
Gesamthonorar des Abschlussprüfers: Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN Mitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG mit Sitz in Selm, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. Die Berichtsgesellschaft nimmt die Befreiung von der Aufstellung eines eigenen Teilkonzernabschlusses gem. § 291 Abs. 2 HGB in Anspruch. VII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN Der Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehörten im Berichtsjahr an:
Dem Aufsichtsrat der Berichtsgesellschaft gehörten im Berichtsjahr an:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betragen 12.641,86 €. Auf die Angabe der Vergütung für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines früheren Mitglieds der Geschäftsführung wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Bremerhaven, den 21. Februar 2024 Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH gez. Stefan Ketteler gez. Dr. Addissou Lothar Makonnen
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH, Bremerhaven Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH, Bremerhaven, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH, Bremerhaven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ''Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts'' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremerhaven, den 16. April 2024 FIDES
Treuhand GmbH & Co. KG
gez. Hoppe, Wirtschaftsprüfer gez. Hake-Söhle, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtrates für das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben im Berichtszeitraum in zwei Sitzungen wahrgenommen. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat über die allgemeine Geschäftsentwicklung und über wichtige Einzelvorgänge schriftlich und mündlich unterrichtet. Der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Bremerhaven, geprüft und unter dem 16.04.2024 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht, dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und dem Prüfungsbericht befasst. Er nimmt den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Bremerhaven, über die Prüfung zur Kenntnis und schlägt der Gesellschafterversammlung vor, diese festzustellen. Dem Vorschlag der Geschäftsführung für die Ergebnisverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Geschäftsführung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spricht der Aufsichtsrat seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.
Bremerhaven, 7. Mai 2024 Gez. Georg Jungen, Vorsitzender Der Aufsichtsrat GewinnverwendungAuszug aus der Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung am 7. Mai 2024 in den Geschäftsräumen der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH, Bremerhaven: Feststellung des Jahresabschlusses Die von der Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat vorgelegte Bilanz 2023 wurde festgestellt. Verwendung des Jahresergebnisses Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 15.184.804,43 mit Wirkung zum 01.10.2024 zuzüglich eines Betrages aus der Verringerung es ausschüttungsgesperrten Betrages in Höhe von EUR 12.080,34 wird ein Betrag in Höhe von EUR 15.196.884,77 ausgeschüttet. |
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