Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 243246
Eingetragen
25.8.1992
Branche
Herstellung von orthopädischen ErzeugnissenZahntechnische LaboratorienHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Zahnersatz und von kieferorthopädischen Apparaten.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Paulus
seit 7.8.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Andreas Paulus
Am Steinenberg 9, 7049 Steinenbronn
48.000 DM
96.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Paulus Dentaltechnik GmbH

Steinenbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlage

511

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2

2

II. Sachanlagen

2.586

3.760

III. Finanzanlagen

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

19.903

30.211

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

10.099

16.215

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

23.093

26.046

D. Rechnungsabgrenzungsposten

80.686

77.125

I. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

4.195

Summe Aktiva

140.564

153.870



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.565

25.565

II. nicht eingeforderte ausstehende Einlage

511-

III. Kapitalrücklage

IV. Gewinnrücklagen

V. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

29.248-

4.597-

VI. nicht gedeckter Fehlbetrag

4.195

VII. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

140.551

130.866

C. Verbindlichkeiten

13

2.036

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

140.564

153.870

ANHANG

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich an den steuerlichen Bestimmungen.

1.1 Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die Vereinfachungsregel gemäß § 6 Abs. 2 EStG zur vollen Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Jahr der Anschaffung wurde in Anspruch genommen.

1.2 Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

1.3 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken bewertet.

1.4 Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

1.5 Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

 

Andreas Paulus

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.11.2012

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