da kapo
Communication Experts GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.875,00 |
48.988,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
354,00 |
| II.
Sachanlagen |
62.872,00 |
48.634,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
391.818,46 |
525.858,50 |
| I.
Vorräte |
7.600,00 |
29.640,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
206.789,55 |
188.137,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
177.428,91 |
308.080,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.487,73 |
5.588,76 |
| D.
Aktive latente Steuern |
75.828,00 |
78.893,10 |
| Summe
Aktiva |
544.009,19 |
659.328,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
242.835,27 |
154.926,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
150.000,00 |
150.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
95.073,27 |
150.116,11 |
| IV.
Jahresüberschuss |
87.908,54 |
55.042,84 |
| B.
Rückstellungen |
262.522,00 |
267.506,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.651,92 |
236.895,63 |
| Summe
Passiva |
544.009,19 |
659.328,36 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Das Unternehmen hat seinen Sitz in Fürth und ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter 3773
eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a HGB, §§ 276-277 HGB,
und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften
der §§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB
und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Trotz der bilanziellen Überschuldung geht die
Geschäftsführung von der positiven
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Daher
erfolgt die Bilanzierung unter deren Annahme.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Umlaufvermögen
Vorräte
Die Vorräte wurden mit den
Anschaffungskosten/Herstellungskosten bewertet. Notwendige
Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert
wurden wenn gegeben vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Zukünftige Renten- und Gehaltssteigerungen waren nicht
zu berücksichtigen. Für die Abzinsung wurde
pauschal eine durchschnittliche Restlaufzelt von 15 Jahren
unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der
Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
von 1,82 % angesetzt.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersvorsorgeverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller
Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände
(Deckungsvermögen i. S. d. § 264 Abs. 2 Satz 2
HGB) wurden mit Ihrem beizulegenden Zeitwert mit den
Rückstellungen verrechnet.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- beziehungsweise
Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen
Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von EUR 2.216,75 (Vorjahr: EUR 1.586,73).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Alle
übrigen Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Es bestehen temporäre Differenzen zwischen der
Handels- und Steuerbilanz bezüglich der
Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen in Höhe von EUR 252.760,00 (Vorjahr:
EUR 262.977,00). Bei der Bewertung daraus resultierender
aktiver latenter Steuern wurde ein durchschnittlicher
Steuersatz von 30% zugrunde gelegt.
Hinsichtlich der Rückstellungen für
Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen ergibt sich
durch die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1
EGHGB (Zuführung zur Bewertung der Rückstellungen
für Pensionen nach den Regelungen des BilMoG bis zum
31.12.2014 mit jährlich 1/15) zum Bilanzstichtag ein
ausstehender Zuführungsbetrag (Unterdeckung) In
Höhe von EUR 432,00. Zudem resultiert aus der
Abzinsung dieser Rückstellungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt
sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag In Höhe von EUR
6.492,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
In der Pensionsrückstellung wurde
Deckungsvermögen für Pensionszusagen mit einem
Zeitwert (=Anschaffungskosten) in Höhe von EUR
343.757,00 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
mit dem Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 594.169,00
saldiert ausgewiesen. Weiteres sonstiges
Deckungsvermögen ist in Höhe von EUR 20.189,00
vorhanden.
Kredite, Vorschüsse oder
Haftungsverhältnisse sind der Geschäftsleitung
nicht gewährt worden.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00. Darüber hinaus bestehen
für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang
branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende
Sicherheiten.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR
200.000,00).
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen ist für die Beurteilung der Finanzlage
nicht von Bedeutung.
D. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 10 Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB:
Fürth, den
29.08.2024
Gez.
Thomas Kohl, da kapo Communication Experts GmbH
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2024
festgestellt.
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