Sparkassen Pensionskasse AG
Selbe AdresseKreditinstitute des Sparkassensektors
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katerina Dr. Keunecke seit 27.11.2025 | Prokura |
Thomas Grüntker seit 11.9.2023 | Vorstandsmitglied |
Siegfried Heckel seit 17.5.2021 | Prokura |
Jens Wilhelm Zeller seit 10.5.2019 | Vorstandsmitglied |
Bettina Dölves seit 21.6.2017 | Prokura |
Robert Bielefeld seit 9.6.2008 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkassen Pensionsfonds AGKölnJahresabschluss 2023Geschäftsbericht 2023Entwicklung der Unternehmenskennzahlen
Organe, Treuhänder, Verantwortliche AktuarinAufsichtsratDaniel Kapffer Vorsitzender Mitglied des Vorstands DekaBank Deutsche Girozentrale Wolfgang Wiest stellv. Vorsitzender Hauptgeschäftsführer Verband öffentlicher Versicherer e.V. Manfred Karg Generalbevollmächtigter und Leiter Vorstandsstab und Kommunikation DekaBank Deutsche Girozentrale Holger Knüppe Leiter Beteiligungen DekaBank Deutsche Girozentrale Josef Kreiterling Mitglied des Vorstands Sparkassen-Versicherung Sachsen Dr. Thorsten Wittmann Mitglied des Vorstands SV SparkassenVersicherung VorstandDr. Hans Georg Freiermuth (bis 30.06.2023) Sprecher Thomas Grüntker (seit 01.07.2023) Jens Wilhelm Zeller TreuhänderJohann Pöschl Treuhänder Ralph Vogelgesang Stellvertreter des Treuhänders Verantwortliche AktuarinMartina Mrotzek (bis 31.12.2023) Dr. Katerina Keunecke (seit 01.01.2024) LageberichtGesamtwirtschaftliche SituationDie Erholung der deutschen Wirtschaft setzte sich im Jahr 2023 nicht weiter fort. Die nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen bremsten die Konjunktur. Zugleich reduzierte sich die Nachfrage aus dem In- und Ausland und steigende Zinsen sorgten für ungünstige Finanzierungsbedingungen. Das Bruttoinlandsprodukt ging nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts preisbereinigt um 0,3 % auf 4,12 Billionen Euro zurück. Im Vorjahr war es noch um 1,8 % gestiegen. Verglichen mit 2019, dem Jahr vor Beginn der Pandemie, war das Bruttoinlandsprodukt 2023 um 0,7 % höher. Wie im Vorjahr verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftszweigen unterschiedlich. So ging die Wirtschaftsleistung im produzierenden Gewerbe insgesamt um 2,0 % zurück, was auf die sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung zurückzuführen war. Im Baugewerbe zeigte sich hingegen ein kleines Plus von 0,2 %, obwohl weiterhin hohe Baukosten, der Fachkräftemangel und insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen die Entwicklung hemmten. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten erneut ausweiten und stützten damit erneut die Wirtschaft. Der Zuwachs fiel allerdings deutlich schwächer aus als in den beiden Vorjahren. Während der Bereich Information und Kommunikation mit 2,6 % den größten Zuwachs erzielte, ging die Aktivität im Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe um 1,0 % zurück. Das lag vor allem am Groß- und Einzelhandel, die deutlich nachgaben. Zwar fiel die Inflationsrate leicht auf 5,9 % im Jahresdurchschnitt, nachdem sie im Vorjahr noch bei 6,9 % gelegen hatte, blieb damit aber auf einem hohen Stand. Insbesondere Nahrungsmittel verteuerten sich 2023 stark. Der private Konsum, im Vorjahr noch wichtigste Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft, nahm infolgedessen im Jahr 2023 um 0,8 % ab. Auch die Konsumausgaben des Staates gingen erstmals seit fast 20 Jahren wieder zurück (-1,7 %), was vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Pandemie-Maßnahmen lag. Die Bruttobauinvestitionen sanken im Jahr 2023 um 2,1 %. Die hohen Baupreise und die spürbar gestiegenen Bauzinsen bremsten insbesondere den Wohnungsbau aus. Unter anderem die verhaltene weltwirtschaftliche Entwicklung führte dazu, dass auch der Außenhandel abnahm. Die Importe (-3,0 %) sanken dabei stärker als die Exporte (-1,8 %), so dass der positive Außenbeitrag das Bruttoinlandsprodukt stützte. Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte im Jahr 2023 einen neuen historischen Höchststand und stieg nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 0,7 % auf 45,9 Millionen. Damit waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie noch nie seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990. Der Beschäftigungsaufbau fiel allerdings deutlich geringer aus als im Vorjahr, fand fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt und ging ausschließlich auf die Zunahme der Beschäftigung ausländischer Staatsbürger zurück. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen laut Bundesagentur für Arbeit im Jahresdurchschnitt 2023 auf 2,6 Millionen. Die Arbeitslosenquote stieg damit leicht um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 %. Die staatlichen Haushalte wiesen zum Jahresende 2023 ein Finanzierungsdefizit von 82,7 Mrd. Euro aus. Das waren knapp 14 Mrd. Euro weniger als im Jahr 2022. Vor allem der Bund konnte sein Finanzierungsdefizit deutlich verringern. Zwar wurde der Staatshaushalt durch umfangreiche Zahlungen für die Gas- und Strompreisbremse belastet, doch entfielen größtenteils auch die Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Haushalte der Gemeinden waren vor allem durch gestiegene Ausgaben für die große Zahl an Geflüchteten belastet. Für den deutschen Staat ergab sich eine Defizitquote von 2,0 %, die deutlich niedriger als in den drei vorangegangenen Jahren ausfiel und damit erneut unterhalb des europäischen Referenzwerts von 3,0 % aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt lag. Entwicklung der KapitalmärkteDas Jahr 2023 war geprägt durch die Fortsetzung des Zinserhöhungszyklus der US-amerikanischen Federal Reserve Bank und der Europäischen Zentralbank (EZB). Die US-Notenbank, die bereits im Vorjahr ihren Leitzins um 425 Basispunkte auf 4,50 % gesteigert hatte, hob diesen bis zum Jahresende 2023 um weitere 100 Basispunkte auf 5,50 % an. Die EZB war im Jahr 2022 verhaltener mit ihren Zinserhöhungen, so dass die Zinsanhebung im Jahr 2023 mit 200 Basispunkten auf 4,00 % für den Einlagesatz (deposit facility rate) deutlicher ausfiel. Die restriktive Geldpolitik der Notenbanken konnte die Dynamik der Preissteigerungen mildern, die Inflationsraten bewegen sich jedoch immer noch über den Zielen der Zentralbanken. Die Rendite zehnjähriger US-Treasuries stieg in Folge der Zinsanhebungen und des Inflationsumfeldes zunächst bis Mitte Oktober in der Spitze auf fast 5,00 % an. Getrieben durch die Zinssenkungsfantasien lag die Rendite am Jahresende jedoch per Saldo unverändert zum Jahresanfang bei 3,87 %. Die Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen stieg zunächst ebenfalls deutlich an und lag im Herbst bei 2,97 %. Zum Jahresende lag die Rendite bei 2,02 % und damit 0,55 %-Punkte unter dem am Jahresanfang erreichten Niveau. An den weltweiten Aktienmärkten kam es per Saldo zu Kursgewinnen. Nach einem guten Start in der ersten Jahreshälfte führten Sorgen um die konjunkturelle Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte zu stärkerer Volatilität. Diese wurde durch den Anfang Oktober wieder aufflammenden Nahostkonflikt im Gazastreifen noch verstärkt. Zum Jahresende überwogen jedoch Hoffnungen auf baldige Zinssenkungen sowie robuste Konjunkturdaten und führten zu steigenden Kursen. Per Saldo gewann der Deutsche Aktienindex (DAX) im Gesamtjahr 20,3 %. Auch andere marktführende Aktienindizes, wie der US-amerikanische Index S&P 500 oder der europäische Index Dow Jones EuroStoxx 50 zeigten eine ähnliche Bewegung. Der S&P 500 stieg im Jahresvergleich um 24,2 % und beendete das Jahr bei 4.769 Punkten. Der Dow Jones EuroStoxx 50 gewann 19,2 % auf 4.521 Punkte. Der Außenwert des Euro stieg gegenüber dem US-Dollar per Saldo an. Der Euro-Wechselkurs begann das Jahr bei rund 1,07 US-Dollar und lag nach stärkeren Schwankungen am Jahresende bei 1,10 US-Dollar. Bei den Rohstoffen zeigten sich im zweiten Halbjahr 2023 im Zuge des Nahostkonfliktes deutliche Preissteigerungen, die jedoch zum Jahresende zum Teil wieder abgegeben wurden. Der Rohölpreis, der zu Jahresbeginn bei rund 86 US-Dollar je Barrel der Sorte Brent gelegen hatte, legte zunächst auf über 96 US-Dollar je Barrel zu und beendete das Jahr bei rund 77 US-Dollar je Barrel. Das ist auf Jahressicht ein Rückgang um rund 10 %. Der Goldpreis zeigte sich nach zwischenzeitlichen Kursschwächen, die den Kurs auf nahezu 1.800 US-Dollar je Feinunze drückten, per Saldo positiv. Im Jahresvergleich stieg der Goldpreis von 1.824 US-Dollar je Feinunze am Jahresanfang auf 2.062 US-Dollar zum Jahresende, per Saldo ein Anstieg von rund 13 %. Entwicklung im VersicherungsmarktNach einem leichten Rückgang im Vorjahr stiegen die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherer nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über alle Sparten wieder leicht um 0,7 % auf 224,9 Mrd. Euro. Während die Beiträge in der Lebensversicherung weiter zurückgingen, zeigten sich in der Schaden- und Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung erneut Beitragszuwächse. In der Lebensversicherung inklusive Pensionskassen und Pensionsfonds gingen die gesamten Beitragseinnahmen (ohne RfB) deutlich um 5,0 % auf 92,2 Mrd. Euro zurück. Das Geschäft wurde durch die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage sowie die schwache Entwicklung der Reallöhne belastet. Während sich das Geschäft mit Verträgen gegen laufenden Beitrag robust entwickelte, kam es im Einmalbeitragsgeschäft erneut zu Rückgängen. Geschäftsentwicklung der Sparkassen Pensionsfonds AGDie Sparkassen Pensionsfonds AG konzentriert sich in ihrem Neugeschäft auf die Auslagerung von Pensionsrückstellungen. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Neuzugänge. Der Vertragsbestand der Sparkassen Pensionsfonds AG verminderte sich um 2,1 % und umfasste zum Jahresende des Berichtsjahres 1.337 Verträge. Die Bewegung des Bestands an Versorgungsverhältnissen ist der Anlage zum Lagebericht auf der Seite 18 zu entnehmen. Die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen verminderten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 1.150 (1.630) Tsd. Euro. Davon entfielen 17 (439) Tsd. Euro auf die leistungsbezogenen Pensionspläne der TransferRente Vario, die zur Auslagerung von Pensionsrückstellungen dienen. 1.133 (1.191) Tsd. Euro laufende Beiträge wurden in das, für das Neugeschäft geschlossene, Entgeltumwandlungsprodukt "FondsRente Strategie" eingezahlt. Für das Jahr 2023 weist die Sparkassen Pensionsfonds AG einen Jahresfehlbetrag von 20 (200) Tsd. Euro aus. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr ergibt sich damit ein Bilanzverlust von 3.233 (3.214) Tsd. Euro. Die gesamten Abschluss- und Verwaltungskosten betrugen 593 (481) Tsd. Euro. Die Verwaltungsaufwendungen von 561 (455) Tsd. Euro resultieren zum größten Teil aus externen Dienstleistungen für die Verwaltung der Auslagerungsprodukte der Sparkassen Pensionsfonds AG. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Zahlungen für Versorgungsfälle (ohne Schadenregulierungskosten) von 1.751 (1.693) Tsd. Euro geleistet. Die gesamte Deckungsrückstellung inklusive der Rückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhöhte sich im Geschäftsjahr um 7,6 % auf 70,0 (65,1) Mio. Euro. Maßgeblich war der Anstieg der Fondskurse, wodurch sich die Deckungsrückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhöhte. In der Deckungsrückstellung enthalten ist eine Zinszusatzreserve gemäß § 23 PFAV mit einem Referenzzins von 1,57 % in Höhe von 361 (375) Tsd. Euro. Die zusätzliche Verwaltungskostenreserve von 1,3 Mio. Euro wurde beibehalten. Im Jahr 2023 hat die S-PensionsManagement GmbH an die Sparkassen Pensionsfonds AG einen Ertragszuschuss in Höhe von 436 (550) Tsd. Euro gezahlt. KapitalanlageDie Kapitalanlagen der Sparkassen Pensionsfonds AG setzen sich aus der Anlage von Beiträgen und Eigenkapital zusammen. Sie sollen daher neben der Rentabilität auch die Kriterien Fungibilität, Liquidität und Sicherheit erfüllen. Die Kapitalanlage erfolgt über ein Direktanlageportfolio sowie einen Masterfonds. Zum Jahresende bestand dieser Masterfonds aufgrund der Reallokation in 2022 zu 93% aus einer sogenannten Basisstrategie mit langlaufenden Anleihen sehr guter Qualität. Die verbleibenden 7% bestehen aus einem breit diversifizierten Risikoertragsportfolio, insbesondere einem Global Bond-Segment, einem Unternehmensanleihe-Segment sowie einem passiven Publikumsfondssegment mit globalen Aktien- und REIT-Investments, die in 2023 neu erworben wurden. Der Bestand an Kapitalanlagen der Sparkassen Pensionsfonds Aktiengesellschaft belief sich auf 12.650 (12.292) Tsd. Euro.
Ergebnis aus Kapitalanlagen 1Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen belief sich auf 239 (-92) Tsd. Euro. Bei den Bruttoerträgen konnte die Sparkassen Pensionsfonds AG ein Ergebnis von 524 (343) Tsd. Euro verzeichnen. Darin enthalten waren laufende Erträge in Höhe von 469 (341) Tsd. Euro, Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 53 (2) Tsd. Euro und Erträge auf Zuschreibungen in Höhe von 1 (0) Tsd. Euro. Die Aufwendungen für Kapitalanlagen beliefen sich auf 156 (347) Tsd. Euro. Sie setzten sich im Geschäftsjahr zusammen aus Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 144 (104) Tsd. Euro und Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 12 (203) Tsd. Euro. Die Nettoverzinsung lag bei 1,9 (-0,7) Prozent. Die laufende Durchschnittsverzinsung - berechnet nach der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlenen Methode - belief sich auf 1,6 (1,2) Prozent. Die Bewertungsreserven zum Ende des Geschäftsjahres 2023 liegen bei -291 (-649) Tsd. Euro. Die Reservequote bezogen auf den Buchwert der Kapitalanlagen beträgt -2,3 (-5,3) Prozent. Zusammenarbeit in der Sparkassen-FinanzgruppeNetzwerkDie Sparkassen Pensionsfonds AG mit Sitz in Köln ist eine hundertprozentige Tochter der S-PensionsManagement GmbH, eines Gemeinschaftsunternehmens für betriebliche Altersversorgung der Sparkassen-Finanzgruppe. Eigentümer sind jeweils zur Hälfte die Beteiligungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung der öffentlichen Versicherer mbH sowie die DekaBank Deutsche Girozentrale. Die Sparkassen Pensionsfonds AG setzt im Vertrieb, in der Verwaltung und in der Kapitalanlage auf die Unterstützung ihrer Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe. Die jeweiligen operativen Geschäftsfunktionen sind auf Basis von Ausgliederungsverträgen bzw. Dienstleistungsverträgen ausgelagert. So besteht für die Verwaltung der Verträge und der Kapitalanlage ein Ausgliederungsvertrag mit der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG. Die Landesdirektionen der regional tätigen öffentlichen Lebensversicherer und die S-PensionsManagement GmbH sorgen über die Sparkassen bzw. die eigenen Vertriebe für den bundesweiten Verkauf der Produkte der Sparkassen Pensionsfonds AG. LeistungsspektrumDie Sparkassen Pensionsfonds AG betreibt folgende Pensionspläne:
Unternehmen, die mit der Übertragung ihrer Pensionsverpflichtungen an den Chancen partizipieren wollen, die vom Kapitalmarkt geboten werden, und die realitätsnähere Rechnungsgrundlagen anwenden möchten, bietet die Sparkassen Pensionsfonds AG im Neugeschäft ausschließlich die "TransferRente Vario" an. Darüber hinaus können diese Unternehmen ihre Administrationskosten senken und ihre Bilanzstruktur verbessern. Über das Kollektiv eines Versorgungswerkes erfolgt der Ausgleich der biometrischen Risiken und der Zinsrisiken. MitarbeiterDie Sparkassen Pensionsfonds AG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Aufgaben der Geschäftsbereiche Produktentwicklung und Mathematik, Recht, Kapitalanlage, Asset-Liability-Management, Risikomanagement, Vertriebsunterstützung und Verwaltungstechnik werden von den Beschäftigten der S-PensionsManagement GmbH wahrgenommen. NachhaltigkeitDie Sparkassen Pensionsfonds AG stellt sich im Arbeitsalltag ihrer Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft. Im Rahmen des GoGreen-Programms der Post AG versendet die Sparkassen Pensionsfonds AG sämtliche Post CO 2 -neutral. Durch die digitale Antrags- und Bestandsbearbeitung sowie elektronische Archivierung wird der Papierverbrauch stark reduziert. Die Sparkassen Pensionsfonds AG betreibt mit ihren Pensionsplänen (FondsRente Strategie, TransferRente Garantie und TransferRente Vario) Altersversorgungssysteme und damit Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung. Da in keinem der Finanzprodukte ökologische oder soziale Merkmale gefördert oder nachhaltige Investitionen verfolgt werden, fallen die Pensionspläne weder unter Artikel 8 Absatz 1 noch Artikel 9 Absatz 1, 2 oder 3 der Offenlegungsverordnung. Daher wird gemäß Artikel 7 der Taxonomie-Verordnung für alle Pensionspläne folgende Erklärung abgegeben: "Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten." RisikoberichtÜberblickDie Sparkassen Pensionsfonds AG legt als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung besonderen Wert auf Sicherheit und die Festigung ihrer Finanzkraft. Die Geschäftsstrategie ist auf ertragreiches Wachstum, Qualität und Kostenbewusstsein ausgerichtet. Im Fokus steht deshalb nicht kurzfristige Rendite, sondern langfristiger und nachhaltiger Ertrag. Für den Umgang mit den Risiken dient die vom Unternehmen entwickelte Risikostrategie als Leitfaden. Die Risikostrategie leitet sich aus der Geschäftsstrategie und dem Geschäftsbetrieb ab und bildet die Grundlage für ein professionelles Risikomanagement. Sie bezieht alle mit dem unternehmerischen Handeln der Sparkassen Pensionsfonds AG einhergehenden Risiken ein, gibt den Rahmen für ihre Steuerung vor und wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Der zentrale Risikomanager nimmt die unabhängige Risikokontrollfunktion wahr und trägt die Prozessverantwortung. Die Risikoverantwortlichen identifizieren und quantifizieren Risiken in ihrem Verantwortungsbereich und übernehmen deren Steuerung. Der Vorstand dagegen ist für die grundlegende Steuerung, Überwachung und Planung zuständig. Unterstützt werden die Verantwortlichen über den gesamten Prozessverlauf durch ein Risikokomitee, das im monatlichen Rhythmus stattfindet. Als prozessunabhängige Instanz beurteilt die Interne Revision regelmäßig die Wirksamkeit, Angemessenheit und Effizienz des internen Kontrollsystems. Um die Risikokultur zu stärken, haben alle Mitarbeiter Einblick in die Risikoberichterstattung. RisikoanalyseDie Risikosteuerung vollzieht sich in drei verschiedenen Steuerungskreisen. Der bilanzielle Steuerungskreis bildet die Risikowirkung im GuV-/Bilanzkontext ab, der sich zeitlich auf ein Geschäftsjahr bezieht. Der ALM-Steuerungskreis bildet die Wirkung bezogen auf das Gesamtunternehmen (Aktiva und Passiva) unter einer mehrperiodischen Steuerungsannahme (Asset-Liability-Management) ab. Ergänzend hierzu werden im aufsichtsrechtlichen Steuerungskreis die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Deckungserfordernisse auch unter gestressten Bedingungen überwacht. Dieser Systematik folgend findet die Risikoanalyse weiterhin statt. Ihre Grundlage ist eine kontinuierlich fortgeschriebene Risikoinventur. Im Rahmen dieser Risikoinventur werden die identifizierten Risiken in fünf Kategorien eingeteilt: (1) Pensionsfondstechnische Risiken (2) Risiken aus der Kapitalanlage (3) Operationale Risiken (4) Strategische Risiken (5) Reputationsrisiken Um mit den Risiken verbundene mögliche Auswirkungen messen zu können, bedarf es eines quantitativen Ansatzes. Dieses sogenannte Risikoergebnis wird mit dem "Value-at-Risk-Ansatz" (VaR) zum Ausdruck gebracht. Der VaR gibt das Risiko eines unerwarteten Barwertverlustes einer Risikoposition (Kapitalanlage, versicherungstechnisches Ereignis, Unternehmenswert etc.) zu einer bestimmten Aussagewahrscheinlichkeit, Signifikanz und für eine bestimmte Fristigkeit bzw. Haltedauer an. So bedeutet z. B. ein Value-at-Risk von 10 Mio. Euro bei einer Haltedauer von einem Jahr und einer Signifikanz von 99 %, dass der potenzielle Verlust der betrachteten Risikoposition über das Jahr mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % den Betrag von 10 Mio. Euro nicht überschreiten wird. Bei der Sparkassen Pensionsfonds AG wird der VaR durchgängig über alle Risiken hinweg mit einer Aussagewahrscheinlichkeit von 99 % bestimmt. Für die Kapitalanlagerisiken beträgt der Zeithorizont für Marktrisiken drei Monate, für Bewertungsrisiken ein Jahr. Für die restlichen Risiken gilt ein Zeithorizont von einem Jahr. Die jeweilige zeitliche Einordnung wird bei der für die Berechnung des VaR jeweils angesetzten Haltedauer berücksichtigt. Pensionsfondstechnische RisikenZinsgarantierisikenSofern eine Mindestverzinsung garantiert wird, muss diese dauerhaft durch die Kapitalanlagen erwirtschaftet werden. Marktrenditen können über einen längeren Zeitraum unter dem Rechnungszins liegen. Hierin liegt das Zinsgarantierisiko. Die Garantieverzinsung wurde gemäß den zulässigen Höchstrechnungszinsen der Pensionsfondsdeckungsrückstellungsverordnung und den aktuariellen Regeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) festgelegt. Nur ein Teil der Pensionsfondsversorgungen ist mit einer Garantieverzinsung ausgestattet. Der Umfang beträgt 7.384 Tsd. Euro mit einem durchschnittlichen Garantiezins von 2,02 %. Sofern eine Garantieverzinsung vereinbart ist, beträgt diese für Versorgungsbeginne
Beim Entgeltumwandlungsprodukt "Lebenszyklusmodell", einer Beitragszusage mit Mindestleistung, wird zum Zeitpunkt der Auszahlungsphase die Garantieverzinsung auf den dann aktuellen Rechnungszins umgestellt. Die Zinsgarantierisiken werden durch ein kontinuierliches Asset-Liability-Management beobachtet. Ausgehend von den erwarteten Erträgen der Kapitalanlagen wird die Sparkassen Pensionsfonds AG die Zinsgarantien in den nächsten Jahren erfüllen können. Eine Zinszusatzreserve gemäß § 23 PFAV wurde für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 361 (375) Tsd. Euro gestellt, für die Verträge im Bestand, die eine Garantieverzinsung von mindestens 1,75 % aufweisen. Die Zinszusatzreserve gemäß Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) muss gebildet werden für Verträge mit einem Garantiezins über einem durchschnittlichen Marktzins, der sich als Mittelwert aus der Umlaufrendite europäischer Staatsanleihen höchster Bonität ergibt. Der Rechnungszins für das Jahr 2023 beträgt demnach unverändert zum Vorjahr 1,57 %. Sollte der Marktzins weiter sinken oder so niedrig bleiben, so wird in den nächsten Jahren voraussichtlich die Zinszusatzreserve weiter auszubauen sein. Biometrische RisikenDer Berechnung der pensionsfondstechnischen Rückstellungen liegen die auf Seite 25 dieses Berichtes unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgeführten Sterbe- und Invalidisierungstafeln zugrunde. Das Risiko besteht darin, dass sich bei garantierten Rechnungsgrundlagen die biometrischen Grunddaten ändern können. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) die Sterbetafeln DAV 2004 R erarbeitet. Diese verwendet die Sparkassen Pensionsfonds AG seit dem 01.01.2005 für garantierte Versorgungsleistungen. Die Wahrscheinlichkeitstafeln reichen laut Aufsichtsbehörde und DAV für die Berechnung der Deckungsrückstellung aus. Nach Einschätzung der Verantwortlichen Aktuarin enthalten die Rechnungsgrundlagen für die Sterblichkeit derzeit für die Gesellschaft angemessene Sicherheitsspannen. StornorisikenDie Bestimmung der pensionsfondstechnischen Rückstellungen erfolgt ohne Berücksichtigung von Stornowahrscheinlichkeiten. Durch Storno können aber Verluste im Bereich der Kapitalanlagen oder der biometrischen Antiselektion entstehen. Zu dessen Ausgleich wird grundsätzlich ein angemessener Stornoabzug erhoben. Sofern Abgänge durch Portabilität entstehen, wird kein Stornoabzug erhoben. KostenrisikenAls Kostenrisiko bezeichnet man das Risiko, dass die in der Prämie enthaltenen Kostenbestandteile nicht ausreichen, um insgesamt alle anfallenden Kosten zu decken, vor allem bei den Verträgen, die beitragsfrei gestellt sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Verwaltungskosten, die insbesondere aufgrund regulatorischer Anforderungen deutlich gestiegen sind. Risiken aus KapitalanlagenDas Management der Kapitalanlagen ist einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren eines Pensionsfonds. Oberstes Ziel ist dabei, gegenwärtige und künftige Zahlungsverpflichtungen sicherzustellen sowie eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. Die Anlagegrundsätze für die Kapitalanlage berücksichtigen eine möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität der Sparkassen Pensionsfonds AG unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung. MarktrisikenDie Werte von Kapitalanlagen unterliegen ständigen Schwankungen der Finanzmärkte. Die Sparkassen Pensionsfonds AG simuliert regelmäßig den Preisverfall von Aktien, Zinsen und Währungen, um mögliche Risikoszenarien darzustellen. Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Kapitalanlagerisiko tragen, sind die Kapitalanlagen in Fonds investiert. Bei den Produkten, die vollständig in Fonds investiert sind und bei denen die Sparkassen Pensionsfonds AG gegebenenfalls eine Garantie für den Beitragserhalt übernommen hat, wird durch eine Allokationsstrategie dem Marktrisiko entgegengewirkt. In Anlehnung an den Stresstest der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für Pensionskassen wurden Szenarien für SPF analysiert. Die im Direktbestand und über den Masterfonds gehaltenen Rentenanlagen werden zum beizulegenden Wert angesetzt. Bei einem reinen Rentenszenario (Zinsanstieg von 200 bp) würden die für die Risikotragfähigkeit anrechenbaren Reserven um 227 Tsd. Euro zurück gehen. Eine Abschreibung auf die Rentenanlagen im Direktbestand und anteilig im Masterfonds wäre aufgrund der Bonität der Investments bei dieser Zinsentwicklung nicht erforderlich. Beim kombinierten Renten-/Aktienszenario (Zinsanstieg von 100 bp / Aktienstress 22%) würde der Rückgang der Reserven bei Zinstiteln 177 Tsd. Euro betragen. Bei einem isolierten Aktienszenario unterstellen wir einen Aktienstress von 38%. Dies würde zu einem Marktwertrückgang der Aktien von 234 Tsd. Euro und damit einer Abschreibung des Masterfonds i. H. v. 245,7 Tsd. Euro führen. Beim kombinierten Szenario würde der Marktwert der Aktien um 136 Tsd. Euro zurückgehen. Dies würde zu einer Abschreibung des Masterfonds i. H. v. 147,7 Tsd. Euro führen. BonitätsrisikenNeben dem Marktrisiko sind die Kapitalanlagen auch dem Bonitätsrisiko der Emittenten unterworfen. Das Bonitätsrisiko für die Sparkassen Pensionsfonds AG wird als gering eingeschätzt, da rund 98% der Rententitel in der gesamten Kapitalanlage ein Rating von AA oder AAA aufweisen. Neben Schuldscheindarlehen bester Adressen investiert das Unternehmen in gedeckte Papiere wie Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Namenspfandbriefe. Insgesamt zeichnet sich das Portfolio durch einen hohen Anteil an Schuldnern aus dem öffentlichen Sektor (Bund und Länder) aus. Die Steuerung der Bonitätsrisiken erfolgt durch interne Bonitätsvorgaben und Streuungsvorschriften. Es findet eine laufende Überwachung der Emittenten, der Ratings sowie der Einhaltung der Limite statt. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken steuert die Sparkassen Pensionsfonds AG direkt durch eine regelmäßige Projektion aller vorhandenen Zahlungsströme aus dem pensionsfondstechnischen Geschäft, den Kapitalanlagen und der allgemeinen Verwaltung. In Verbindung mit einem kontinuierlichen Asset-Liability-Management stellt die Sparkassen Pensionsfonds AG langfristig die Kongruenz der Aktiv- und Passivseite sicher, um das Risiko eines Liquiditätsengpasses zu vermeiden. Operationelle und sonstige RisikenOperationelle Risiken entstehen aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder aber externen Vorfällen. Das operationelle Risiko umfasst auch Rechtsrisiken, jedoch nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken. Die Sparkassen Pensionsfonds AG hat die operativen Aufgaben der Vertragsverwaltung größtenteils an die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG übertragen. Sie ist deshalb in hohem Maße auf die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Verarbeitungsgeschwindigkeit der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG angewiesen. Zudem müssen auch bei stark schwankendem Arbeitsaufkommen die Leistungen vollständig verfügbar sein. Die Sparkassen Pensionsfonds AG wirkt diesen Risiken durch entsprechende Verträge, ständige Kontrolle und Optimierung sowie die Sicherung des Weisungs- und Zugriffsrechtes entgegen. Soweit Mitarbeiter der S-PensionsManagement GmbH für die Sparkassen Pensionsfonds AG tätig sind, sind sie im Falle der Betreuung risikobehafteter Geschäftsbereiche als Risikoverantwortliche in die beschriebenen Prozesse eingebunden. Dies gilt nicht nur für die operationellen Risiken, sondern umfasst alle Risikokategorien. Strategische RisikenStrategische Risiken ergeben sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen. Zu dem strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Strategisches Risiko ist in der Regel ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten. ReputationsrisikenReputationsrisiken resultieren aus der Beschädigung des Rufes des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z. B. bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden). Ebenso wie das strategische Risiko ist das Reputationsrisiko in der Regel ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten. Auswirkungen der hohen Inflation und des damit verbundenen Zinsanstiegs sowie der geopolitischen SpannungenIm Jahr 2023 ähnelten die Auswirkungen der hohen Inflation und des damit verbundenen Zinsanstiegs sowie der geopolitischen Spannungen denen des Jahres 2022. Obwohl eine Stabilisierung auf dem Zinsmarkt und ein Rückgang der Inflation zu beobachten sind, nehmen die geopolitischen Spannungen weiterhin zu. Zum aktuellen Zeitpunkt sind jedoch weder die Folgen des Zinsanstiegs noch der geopolitischen Spannungen vollständig abschätzbar. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich im weiteren Verlauf des Jahres Auswirkungen auf die Leistungsausgaben, das Neugeschäft, den Bestand oder die Kapitalanlagen ergeben. Die Auswirkungen der aktuellen Krise am Immobilienmarkt sind derzeit marginal. Zusammenfassende Darstellung der RisikolageDie Sparkassen Pensionsfonds AG überwacht in einem fortlaufenden Prozess alle identifizierten Risiken und erfasst ihr Schadenpotenzial in allen Risikokategorien mit Hilfe von Value-at-Risk-Analysen. Sie setzt angemessene Reaktionsmaßnahmen ein, um bestandsgefährdenden Risiken entgegenzuwirken. Außerbilanzielle Aktiv-Passiv-Analysen erlauben darüber hinaus die Überwachung des gegebenen langfristigen Risikos des Geschäftsmodells der Sparkassen Pensionsfonds AG auf der Ebene des Gesamtunternehmens. Die über die Prognose des aktuellen Geschäftsjahres hinausgehende mittelfristige Planung für die Sparkassen Pensionsfonds AG weist, bei einem weiteren Verlauf des Geschäftes wie im Jahr 2023 und den Vorjahren, auf ein anhaltendes strukturelles Problem hin. Der Geschäftsumfang ließ sich in den letzten Jahren nicht in dem erforderlichen Umfang steigern, der zu einem in absehbarer Zeit zumindest ausgeglichenen Ergebnis führt. Ausbleibendes Neugeschäft sowie steigende regulatorische Anforderungen erhöhen das Kostenrisiko und führen dazu, dass in den nächsten Jahren Eigenmittel zur Bedeckung der Solvabilitätsmarge zugeführt werden müssen. Zum heutigen Zeitpunkt stehen allen Risiken ausreichend Deckungsmasse entgegen. Die anrechnungsfähigen Eigenmittel in Höhe von rund 3.536 Tsd. Euro übersteigen die zur Erfüllung der Solvabilitätsanforderungen notwendigen Eigenmittel. Prognose- und ChancenberichtDie Nachfrage nach Pensionsfonds ist nach wie vor verhalten. Hinsichtlich der reinen Beitragszusage auf tarifvertraglicher Basis wurden 2022 und 2023 die ersten Modelle im Markt umgesetzt. Allerdings ist die Nachfrage bei den Tarifpartnern nach wie vor verhalten. Die in den letzten beiden Jahren kräftig gestiegenen Lebenshaltungskosten und entsprechend hohe Lohnforderungen beschäftigen die Tarifpartner intensiv und lenken von der bAV eher ab. Daher rechnen wir für das laufende Geschäftsjahr und die Folgejahre mit leicht abnehmenden Beitragseinnahmen und Jahresergebnissen. Aufgrund dessen sind weitere Zuführungen zum Eigenkapital bis zu einer Größenordnung wie im Vorjahr wahrscheinlich. Es ist vorgesehen, diesen Bedarf durch Ertragszuschüsse der Aktionärin abzudecken. Aufgrund der verhaltenen Marktentwicklung bei der reinen Beitragszusage und der vertrieblichen Erfahrungen der letzten Jahre im Geschäft mit der Auslagerung von Einzelzusagen und von Kollektiven wurde ein Projekt zur weiteren strategischen Ausrichtung des Unternehmens aufgesetzt, um mögliche Chancen zu analysieren. Die Ergebnisse der Analyse sollen ab 2024 umgesetzt werden. Aussagen zur erwarteten Geschäftsentwicklung enthalten Einschätzungen für die künftige Entwicklung des Unternehmens, die auf Basis von Planungen, Prognosen und vorsichtiger Abwägung aller bekannten Chancen und Risiken gemacht werden können. Aufgrund unbekannter Risiken, Ungewissheiten und Unsicherheiten, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, erhöhter Inflation und der volatilen Kapitalmarktentwicklung, handelt es sich um Annahmen, die so nicht eintreten oder nicht vollständig eintreffen müssen. Bericht über die Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDie S-PensionsManagement GmbH, Köln, besitzt alle Aktien unserer Gesellschaft. Da weder ein Beherrschungsvertrag noch ein Gewinnabführungsvertrag besteht, sind wir nach den Vorschriften des § 312 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, über unsere Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu berichten. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde vom Vorstand der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt und folgende Erklärung abgegeben: "Wir erklären, dass die Gesellschaft bei allen im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Andere Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen."
Köln, 16.04.2024 Sparkassen Pensionsfonds AG Der Vorstand Thomas Grüntker Jens Wilhelm Zeller Anlage zum LageberichtBewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2023
1) Zum Beispiel Reaktivierung,
Wiederinkraftsetzung sowie Erhöhung der Rente.
JahresabschlussBilanz zum 31. Dezember 2023in EuroAktivseite
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
München, 27.03.2024 Der Treuhänder Johann Pöschl Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B. II. und C. I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Köln, 26.03.2024 Die Verantwortliche Aktuarin Dr. Katerina Keunecke Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangAngabe zur IdentifikationDie Sparkassen Pensionsfonds AG mit Firmensitz im Anna-Schneider-Steig 8-10, 50678 Köln, wird im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregister-Nummer HRB 62141 geführt. RechnungslegungsvorschriftenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) erstellt. Die einzelnen Posten, Zwischen- und Endsummen werden kaufmännisch gerundet. Die Addition der Einzelwerte kann daher von den Zwischen- und Endsummen um Rundungsdifferenzen abweichen. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit erfolgen die Angaben im Anhang - soweit nicht anders angegeben - in Tausend (Tsd.) Euro. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden grundsätzlich gemäß § 341b Abs. 2 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (gemildertes Niederstwertprinzip) bewertet, sofern diese dazu bestimmt wurden, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Andernfalls wurden diese Kapitalanlagen nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet und gemäß § 341b Abs. 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 4 HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Bilanzstichtag (strenges Niederstwertprinzip) bewertet. Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden gemäß § 341b Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei Namensschuldverschreibungen wurde das Wahlrecht der Nennwertbilanzierung gemäß § 341c Abs. 1 HGB nicht angewendet. Die Amortisation der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen (fondsgebundene Versicherungen) wurden gemäß § 341d HGB i. V. m. § 56 RechVersV mit dem Zeitwert (Rücknahmewert) bewertet. Wertaufholungsgebot und Zuschreibungen Das Zuschreibungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurde beachtet. Forderungen aus dem Pensionsfondsgeschäft, sonstige Forderungen sowie andere Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um etwaige Wertberichtigungen, angesetzt. Aktive und passive latente Steuern werden für die Unterschiede in den Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Die Bewertung temporärer bzw. quasi-temporärer Differenzen sowie der steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftssteuer (KSt) und Gewerbesteuer (GewSt) von 32,45 % (Vorjahr 32,45 %). Für den Aktivüberhang wurden entsprechend dem Wahlrecht des § 274 HGB im Berichtsjahr keine latenten Steuern bilanziert. Alle übrigen Aktiva werden mit Nominalbeträgen angesetzt. Die Deckungsrückstellung der versicherungsförmig garantierten Leistungen einschließlich der darin enthaltenen Überschussbeteiligung wurde - bis auf den Teil der Deckungsrückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern - für jede Versorgung einzelvertraglich berechnet. Bei der Berechnung wurden die folgenden Rechnungsgrundlagen verwendet:
mit einem Rechnungszins von 2,25 % für Verträge, die bis Ende 2011 abgeschlossen wurden bzw. 1,75 % für Verträge, die in den Jahren 2012 bis 2014 abgeschlossen wurden bzw. 1,25 % für Verträge, die in den Jahren 2015 bis 2016 abgeschlossen wurden bzw. 0,75 % für Verträge, die ab dem 01.01.2017 abgeschlossen wurden. Für Versorgungen, bei denen der Rechnungszins höher ist als der Referenzzins Ende 2023 in Höhe von 1,57 % gemäß § 23 PFAV, haben wir einzelvertraglich die Differenz zwischen der Soll- und der Ist-Bilanzdeckungsrückstellung ermittelt und als Zinszusatzreserve gestellt. Die Verwaltungskostenrückstellung wurde 2023 unverändert beibehalten. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle wurde für jeden bis zum Abschlussstichtag eingetretenen und bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen und noch nicht abgewickelten Versorgungsfall einzeln in Höhe der zu erwartenden Leistung angesetzt. Die Pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen, bei dem das Anlagerisiko von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird (fondsgebundene Altersvorsorgeverträge), errechnen sich anhand der Aktivwerte des Anlagestocks, der getrennt vom übrigen Vermögen ausgewiesen wird. Die Deckungsrückstellung und die übrige pensionsfondstechnische Rückstellung werden aus dem Rücknahmepreis der gesamten Anteilseinheiten zum Bewertungsstichtag ermittelt. Die Anteilseinheiten wurden zum Bilanzstichtag mit dem Zeitwert bewertet. Sofern Zusagen gemäß § 236 Abs. 2 VAG ohne versicherungsförmige Garantien gegeben wurden, wurde für jeden einzelnen Pensionsfondsvertrag die Deckungsrückstellung entsprechend dem Vermögen gebildet, bei dem das Anlagerisiko von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird (vorhandenes Versorgungsvermögen). Darüber hinaus wurde dieser retrospektiv ermittelten Deckungsrückstellung der prospektiv als Barwert der laufenden Rentenleistungen zu bildenden Deckungsrückstellung (erforderliches Versorgungsvermögen der Leistungsempfänger) gegenübergestellt. Soweit das vorhandene Versorgungsvermögen unterhalb des erforderlichen Versorgungsvermögens der Leistungsempfänger liegt, besteht eine nachschusspflichtige Unterdeckung. Für die Berechnung des erforderlichen Versorgungsvermögens kamen als bester Schätzwert die in der betrieblichen Altersversorgung üblichen Rechnungsgrundlagen nach Dr. Klaus Heubeck 2005 G zur Anwendung. Für das in Rückversicherung gegebene Pensionsfondsgeschäft entsprachen die Anteile des Rückversicherers dem Rückversicherungsvertrag. Soweit die Rückversicherungsanteile in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht gesondert angegeben sind, entspricht der Bruttobetrag dem Nettobetrag der jeweiligen Position. Alle übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundsätzlich werden alle Geschäftsvorgänge in der Originalwährung erfasst und zum jeweiligen Tageskurs (Devisenkassamittelkurs) am Entstehungstag bzw. am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung werden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften zur Währungsumrechnung (§ 256a HGB) erfasst. Am Abschlussstichtag waren keine auf fremde Währung lautende Kapitalanlagen, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten vorhanden. AnhangEntwicklung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023
Entwicklung des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Geschäftsjahr 2023
Erläuterungen zur BilanzAktivaB. Kapitalanlagen
Die Bewertungsreserven beliefen sich auf -291 (-649) Tsd. Euro und lagen bei -2,3 (-5,3) Prozent des Buchwerts der Kapitalanlagen. Für Anteile an Investmentvermögen in Höhe eines Buchwerts von 6.378 Tsd. Euro (Zeitwert: 5.850 Tsd. Euro) wurde von einer Abschreibung auf den Zeitwert abgesehen, da die vorübergehende Wertminderung nicht auf Bonitätsverschlechterung zurückzuführen ist. Die Zeitwerte wurden, abhängig von der jeweiligen Anlagenart, nach folgenden branchenüblich anerkannten Methoden ermittelt: Der Zeitwert von an der Börse notierten Kapitalanlagen wurde mit dem letzten zum Bilanzstichtag verfügbaren Börsenkurs ermittelt. Sofern kein Börsenkurs vorhanden war, erfolgte die Bewertung von Aktien zum Ertragswert oder Nettovermögenswert sowie die Bewertung von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere zu dem von der Kapitalverwaltungsgesellschaft übermittelten Nettovermögenswert. Der Zeitwert von nicht börsennotierten Schuldtiteln wurde mit dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonitäts- und Liquiditätsabschläge ermittelt. Sonstige Kapitalanlagen, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet wurden:
B.III.1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche WertpapiereAngaben zu den Investmentvermögen gem. § 285 Nr. 26 HGB
1) Börsentägliche
Anteilsscheinrückgabe möglich
Die Tabelle enthält auch die Investmentanteile, die unter die Position C.I. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fallen. C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
D. IV. Sonstige ForderungenDer Gesamtbetrag der sonstigen Forderungen entfällt auf Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. E. III. Andere VermögensgegenständeDer Gesamtbetrag der anderen Vermögensgegenstände entfällt auf vorausgezahlte Versicherungsleistungen in Höhe von 60 (58) Tsd. Euro. F. I. Abgegrenzte Zinsen und MietenDie Position enthält abgegrenzte Zinsen aus Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen. PassivaA. I. Eingefordertes KapitalDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 6.000.000 Euro und ist eingeteilt in 120.000 auf den Namen ausgestellte Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Wert von je 50 EUR. Die Einzahlung erfolgte in voller Höhe. A. II. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist in ausreichendem Umfang vorhanden. Die gesonderte Bildung einer gesetzlichen Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 und 2 AktG entfällt somit. B. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung umfasst die für die Überschussbeteiligung der Versorgungsnehmer angesammelten Beträge. Bei der Entnahme handelt es sich um die Überschussanteile für die Versorgungsberechtigten, von denen im Geschäftsjahr 0 Euro ausgezahlt, 303 Euro zur Summenerhöhung verwendet und 2.877 Euro zur verzinslichen Ansammlung gutgeschrieben wurden. Von der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entfallen am Bilanzstichtag:
Der Überschussverteilungsplan mit den einzelnen Überschussanteilsätzen ist auf den Seiten 40 bis 42 angegeben. C. Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und ArbeitgebernUnter den pensionsfondstechnischen Rückstellungen ist eine Deckungsrückstellung in Höhe von 60.950 Tsd. Euro (Vorjahr 55.847 Tsd. Euro) enthalten, deren Wert sich nach dem für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehaltenen Vermögen entsprechend den Festlegungen im Pensionsfondsvertrag bestimmt (§ 17 Abs. 1 RechPensV). Von diesem Betrag entfallen 21.882 Tsd. Euro (Vorjahr 21.332 Tsd. Euro) auf die mindestens zu bildende prospektive Deckungsrückstellung gemäß § 17 Abs. 2 RechPensV. D. III. Sonstige Rückstellungen
Die Bewertung erfolgt in Höhe der voraussichtlichen künftigen Inanspruchnahme. F. I.2. Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft gegenüber Versorgungsberechtigten
F. I.3. Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft gegenüber VermittlernDer Posten beinhaltet die Provisionsabrechnungen für Dezember 2023. F. V. Sonstige Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der sonstigen Verbindlichkeiten entfällt auf Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenVerbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln und Schecks, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, Pfandbestellungen und Sicherheits-übereignungen sowie aus Gewährleistungsverträgen waren nicht vorhanden. Sonstige nicht aus der Bilanz oder dem Anhang ersichtliche Verpflichtungen bestanden nicht. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungI. 1.a) Gebuchte Bruttobeiträge
RückversicherungssaldoDer Saldo aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb ergibt aus Sicht des Rückversicherers ein positives Ergebnis von 858 (652) Euro. I. 3. b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
Die Kapitalanlage des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erfolgt überwiegend in thesaurierenden Fonds. Die Erfassung der Zins- und Dividendenanteile erfolgt durch die Thesaurierung im Rahmen des Ertragsausgleichs-Verfahrens über den Kurs der Anteilscheine. I. 10.a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen
I. 12. Sonstige pensionsfondstechnische AufwendungenDiese Position enthält im Wesentlichen die Beiträge an den Pensionssicherungsverein in Höhe von 10 (7) Tsd. Euro. II. 1. Sonstige ErträgeDer in 2023 gezahlte Ertragszuschuss der S-PensionsManagement GmbH an die Sparkassen Pensionsfonds AG in Höhe von 436 Tsd. Euro ist unter den sonstigen Erträgen erfasst. Sonstige AngabenAnzahl der MitarbeiterDie Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Die Position 1. enthält auch die im jeweiligen Geschäftsjahr zurückgestellte Bestandsprovision, die erst im Folgejahr endgültig berechnet und bezahlt wird. Gesamthonorar des AbschlussprüfersDie Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers erfolgt im Konzernabschluss der S-PensionsManagement GmbH, Köln. GremienDie Bezüge des Vorstands lagen bei 62 Tsd. Euro. Für die Tätigkeit des Aufsichtsrates entstand im Geschäftsjahr 2023 ein Aufwand in Höhe von 28 Tsd. Euro. An den Vorstand und an den Aufsichtsrat wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse für diesen Personenkreis eingegangen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind auf Seite 3 aufgeführt, die Bestandteil des Anhangs ist. KonzernzugehörigkeitDie S-PensionsManagement GmbH, Köln, besitzt seit Gründung der Sparkassen Pensionsfonds AG alle Aktien der Gesellschaft und hat das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt. Die Gesellschaft ist verbundenes Unternehmen i.S.d. § 271 Abs. 2 HGB zu den Unternehmen der S-PensionsManagement GmbH, Köln. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der S-PensionsManagement GmbH, Köln, einbezogen. Der Konzernabschluss und -lagebericht werden im Unternehmensregister bekannt gemacht. VertriebDer Vertrieb der Versorgungsprodukte der Sparkassen Pensionsfonds AG erfolgt über die S-PensionsManagement GmbH und die Landesdirektionen der nachstehend aufgeführten öffentlichen Versicherer auf der Basis gesondert abgeschlossener Verträge:
Vorgänge nach dem 31.12.2023Nach dem Bilanzstichtag sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die zu einer anderen Beurteilung der Lage des Unternehmens führen würden. Überschussverteilung 20241. Abrechnungsverband Fondsgebundene
Versorgungen
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| Altersleistungsbeginn | bis 31.12.2011 | 01.01.2012 bis 31.12.2014 | 01.01.2015 bis 31.12.2016 | ab 01.01.2017 | |
| Garantierter Rechnungszins | 2,25% | 1,75% | 1,25% | 0,75% | |
| jährlicher Zinsüberschuss vor Rentenbeginn | 0,00% | 0,00% | 0,35% | 0,85% | des überschussberechtigten Garantiedeckungskapitals |
| jährlicher Risikoüberschuss vor Rentenbeginn | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | des überschussberechtigten Garantiedeckungskapitals |
| jährliche Verzinsung Bonusguthaben | 1,57% | 1,57% | 1,57% | 1,57% | |
| jährlicher Zinsüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,35% | 0,85% | des überschussberechtigten Garantiedeckungskapitals |
| nach Rentenbeginn | 0,00% | 0,00% | 0,35% | 0,85% | des überschussberechtigten Deckungskapitals der Bonusrente |
| jährlicher Risikoüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | des überschussberechtigten Garantiedeckungskapitals |
| nach Rentenbeginn | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | des überschussberechtigten Deckungskapitals der Bonusrente |
Laufende Überschüsse werden am Ende eines jeden Versorgungsjahres - erstmalig zum Ende des zweiten Versorgungsjahres - zugeteilt. Diese Überschüsse können im Rahmen der zugelassenen Möglichkeiten, entsprechend den Wünschen des Vertragspartners, verwendet werden.
Während der Aufschubzeit können für die Hauptversorgung die Überschussanteile als Bonusrente oder als Barauszahlung verwendet werden. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversorgungen besteht die Möglichkeit der Gewinnbeteiligung bei der Hauptversorgung, einem Leistungsbonus oder einer Barauszahlung. Bei der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversorgung sind Bonusrente oder Barauszahlung möglich.
Folgende Überschussanteilsätze sind für 2024 festgelegt:
| Vertragsbeginn | bis 31.12.2011 | 01.01.2012 bis 31.12.2014 | 01.01.2015 bis 31.12.2015 | ab 01.01.2016 | |
| Garantierter | |||||
| Rechnungszins | 2,25% | 1,75% | 1,25% | 0,50% | |
| a) Hauptversorgung | |||||
| jährlicher Zinsüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,35% | 1,10% | des überschussberechtigten Garantiedeckungskapitals |
| jährlicher Risikoüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | des überschussberechtigten Garantiedeckungskapitals |
| jährliche Verzinsung | 2,25% | 1,75% | 1,60% | 1,60% | |
| Bonusguthaben | |||||
| b) Berufsunfähigkeitszusatzversorgung | |||||
| jährlicher Zinsüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,35% | 1,10% | des überschussberechtigten Garantiedeckungskapitals |
| jährlicher Risikoüberschuss | 15% | 15% | 10% | 10% | des Risikobeitrages bei Männern |
| (Barauszahlung und Leistungsbonus) | 5% | 5% | 10% | 10% | des Risikobeitrages bei Frauen |
| c) Hinterbliebenenzusatzversorgung | |||||
| jährlicher Zinsüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,35% | 1,10% | des überschussberechtigten Deckungskapitals |
| jährlicher Risikoüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,00% | 0,00% | des überschussberechtigten Deckungskapitals |
| jährliche Verzinsung | 2,25% | 1,75% | 1,60% | 1,60% | |
| Bonusguthaben |
In der Rentenbezugszeit können die Überschussanteile der Hauptversorgung als Bonusrente, als Überschussrente oder als Barauszahlung verwendet werden. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversorgungen besteht die Möglichkeit der Gewinnbeteiligung bei der Hauptversorgung, einer Bonusrente oder einer Barauszahlung. Bei der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversorgung sind Bonusrente oder Barauszahlung möglich.
Folgende Überschussanteilsätze sind für 2024 festgelegt:
| Vertragsbeginn | bis 31.12.2011 | 01.01.2012 bis 31.12.2014 | 01.01.2015 bis 31.12.2015 |
| Garantierter | |||
| Rechnungszins | 2,25% | 1,75% | 1,25% |
| a) Hauptversorgung | |||
| jährlicher Zinsüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,35% |
| jährlicher Risikoüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,00% |
| Überschussrente | 0% | 0% | 1% |
| 0% | 0% | 1% | |
| b) Berufsunfähigkeitszusatzversorgung | |||
| jährlicher Zinsüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,35% |
| c) Hinterbliebenenzusatzversorgung | |||
| jährlicher Zinsüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,35% |
| jährlicher Risikoüberschuss | 0,00% | 0,00% | 0,00% |
| Vertragsbeginn | ab 01.01.2016 | |
| Garantierter | ||
| Rechnungszins | 0,50% | |
| a) Hauptversorgung | ||
| jährlicher Zinsüberschuss | 1,10% | des überschussberechtigten Garantiedeckungskapitals |
| jährlicher Risikoüberschuss | 0,00% | des überschussberechtigten Garantiedeckungskapitals |
| Überschussrente | 11% | der bei Rentenbeginn garantierten Rente für Männer |
| 11% | der bei Rentenbeginn garantierten Rente für Frauen | |
| b) Berufsunfähigkeitszusatzversorgung | ||
| jährlicher Zinsüberschuss | 1,10% | des überschussberechtigten Garantiedeckungskapitals |
| c) Hinterbliebenenzusatzversorgung | ||
| jährlicher Zinsüberschuss | 1,10% | des überschussberechtigten Deckungskapitals |
| jährlicher Risikoüberschuss | 0,00% | des überschussberechtigten Deckungskapitals |
| Tsd. Euro | |
| Rohergebnis nach Steuern | -18 |
| Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | -2 |
| Jahresfehlbetrag | -20 |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -3.214 |
| Bilanzverlust | -3.233 |
Köln, 16.04.2024
Sparkassen Pensionsfonds AG
Der Vorstand
Thomas Grüntker
Jens Wilhelm Zeller
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkassen Pensionsfonds AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkassen Pensionsfonds AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 7. Juni 2024
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Martin Eibl, Wirtschaftsprüfer
ppa. Matthias Zeitler, Wirtschaftsprüfer
Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens entsprechend der uns nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben beraten, die Geschäftsführung des Vorstands aufgrund schriftlicher und mündlicher Berichte fortlaufend überwacht und uns in mehreren Sitzungen über die Geschäftslage unterrichten lassen. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat regelmäßig insbesondere über die Geschäftsentwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik und die Unternehmensplanung sowie über die Risikosituation und -strategie der Gesellschaft Bericht erstattet.
Den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 haben wir geprüft, Beanstandungen ergaben sich nicht. Wir schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, an. Sie hat dem vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss billigen wir. Er ist damit festgestellt.
Die Verantwortliche Aktuarin hat in der Bilanzsitzung am 04.07.2024 die wesentlichen Ergebnisse ihres Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung, die sie uneingeschränkt erteilt hat, vorgestellt. Die Ausführungen haben wir zur Kenntnis genommen. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung sind gegen den Erläuterungsbericht keine Einwendungen zu erheben.
Den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen haben wir geprüft. Der Abschlussprüfer hat den Bericht mit dem folgenden Vermerk bestätigt:
Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.
Dieser Beurteilung schließen wir uns an. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen zu erheben.
Frankfurt am Main, 04.07.2024
Daniel Kapffer, Vorsitzender
Wolfgang Wiest, Stellv. Vorsitzender
Manfred Karg
Josef Kreiterling
Holger Knüppe
Dr. Thorsten Wittmann
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