CAR-AT GmbHLiquidiert

01139 Dresden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 12894
Vorher
Thermo Rent Kühlfahrzeugvermietung GmbH
Eingetragen
26.3.1996
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingVermietung von Schienenfahrzeugen
Gegenstand
Vermietung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, Fahrzeugtransfer

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Thul
seit 3.1.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

CAR-AT GmbH

(vormals: Thermo Rent Kühlfahrzeugvermietung GmbH)

Dresden

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

CAR-AT GmbH,

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen 160,00 160,00
160,00 160,00
B. Umlaufvermögen
I. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 4.694,30 4.694,30
4.694,30 4.694,30
C. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 25.987,73 25.987,73
Summe Aktiva 30.842,03 30.842,03

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag -51.552,32 -51.329,80
III. Jahresüberschuss -222,52
IV. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 25.987,73 25.987,73
0,00 0,00
B. Rückstellungen 3.648,04 3.648,04
C. Verbindlichkeiten 27.193,99 27.193,99
Summe Passiva 30.842,03 30.842,03

ANHANG ZUM 31.12.2010

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die GmbH ruht!

 

Dresden, den 22.12.2011

CAR-AT GmbH

Andreas Thul

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