GETRÄNKE GRÖSCHKE VERWALTUNGS GMBH
Selbe AdresseGroßhandel mit Getränken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sylvio Gröschke seit 13.5.2024 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Oder-Spree Vertriebs GmbHBeeskowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2016ANWENDUNG DES BILANZRICHTLINIENGESETZESDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes BilMoG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDer vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. ERLÄUTERUNGEN UND ERGÄNZENDE ANGABEN ZU BILANZ UND GUVZum Bilanzstichtag hat die GmbH Forderungen in Form der noch nicht erbrachten Einlagen des Nennkapitals.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. SONSTIGE ANGABENWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Sylvio Gröschke und Herrn Rainer Geins. Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:
Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Beeskow, 28.12.2017 gez. S. Gröschke, GF
Beeskow, 29.12.2017 (Datum der Feststellung) |
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