euroderm
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
9.780,00 |
49.096,00 |
| B.
Anlagevermögen |
71.009,00 |
81.476,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
71.005,00 |
81.472,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
588.564,45 |
400.267,56 |
| I.
Vorräte |
287.520,79 |
169.388,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
150.476,45 |
116.562,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
39.030,00 |
17.325,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
150.567,21 |
114.316,06 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.518,35 |
3.057,46 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
756.489,81 |
1.452.227,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.429.361,61 |
1.986.124,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
37.600,00 |
37.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
987.600,00 |
987.600,00 |
| III.
Verlustvortrag |
2.477.427,69 |
2.249.557,72 |
| IV.
Jahresüberschuss |
695.737,88 |
-227.869,97 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
756.489,81 |
1.452.227,69 |
| B.
Rückstellungen |
288.811,13 |
97.201,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.140.550,48 |
1.888.922,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
728.662,16 |
1.447.922,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.429.361,61 |
1.986.124,71 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der euroderm GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz(BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen
auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Durch das BilMoG sind eine Vielzahl von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert worden.
In diesem Zusammenhang wurden sowohl
das Stetigkeitsgebot gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 6 HGB als auch die grundsätzlichen Pflichten zur
Stetigkeit der Darstellung gemäß § 265
Abs. 1 HGB
einschließlich geforderter Erläuterung im
Anhang nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB durch Art. 67 Abs.
8 EGHGB ausgesetzt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangen Geschäftsjahres
überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschluss-Stichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschluss-Stichtag und
der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Zugänge an geringwertigen
Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis EUR
150,00 wurden im Geschäftsjahr sofort in voller
Höhe
abgeschrieben. Soweit die Anschaffungskosten der
geringwertigen Wirtschaftsgüter über EUR 150,00
bis EUR 1.000,00 lagen, wurde gemäß
§ 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der
über fünf Jahre abgeschrieben wird. Der
Sammelposten ist insgesamt von untergeordneter
Bedeutung.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagespiegel ersichtlich.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsgemäß zum Abschluss-Stichtag
erfasst. Die Gesellschaft bilanziert --soweit
zulässig--
unter Beachtung der steuerlichen
Ansatzvorschriften. Sie hat die
Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht
geändert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden
diese angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie
produktionsbezogene Verwaltungsgemeinkosten
und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen
einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Dem Zins- und Kreditausfallrisiko wurde durch Bildung
einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. Die Forderung gegen verbundene
Unternehmen
besteht gegen die Gesellschafterin Euroderm AG,
Baden, und resultiert aus Lieferungen und
Leistungen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten und der
Kassenbestand sind mit dem Nennwert bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen
geändert.
Die Rückstellungen wurden gegenüber dem
Vorjahr unter Berücksichtigung des BilMoG zum 31.
Dezember 2010 mit dem Erfüllungs-
betrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen
wurden, soweit nicht vom Beibehaltungswahlrecht
gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB
Gebrauch gemacht werden konnte, abgezinst. Die
aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen
resultierenden Erträge betragen im
Geschäftsjahr 2010 insgesamt TEUR 4.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Die Forderungen haben sämtlich eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter in Höhe von EUR 464.372,59.
Die Verbindlichkeit gegenüber
Gesellschafter resultiert im Wesentlichen aus
gewährten Darlehen einschließlich aufgelaufener
Zinsen.
Die Fristigkeit und Zusammensetzung der
Verbindlichkeiten sind aus dem folgenden
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
davon mit einer Restlaufzeit
|
Gesamtbetrag
|
bis zu einem
|
von einem bis
|
über fünf
Jahre
|
|
31.12.2010
|
Jahr
|
zu
fünf Jahren
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
|
47,7
|
47,7
|
0,0
|
0,0
|
|
47,7
|
47,7
|
0,0
|
0,0
|
(Vorjahr)
|
(31,1)
|
(31,1)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
464,4
|
0,0
|
0,0
|
464,4
|
(Vorjahr)
|
(1 .164,0)
|
(1.164,0)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
628,5
|
253,1
|
375,4
|
0,0
|
(Vorjahr)
|
(693,8)
|
(280,9)
|
(412,9)
|
(0,0)
|
|
1.140,60
|
300,8
|
375,4
|
464,4
|
(Vorjahr)
|
(1.888,9)
|
(1.476,0)
|
(412,9)
|
(0,0)
|
Ingangsetzungsaufwendungen und
Ausschüttungssperre
Von der Möglichkeit, Aufwendungen für die
Ingangsetzung gemäß § 269 HGB a. F. zu
aktivieren, wurde in den Jahren bis
einschließlich
dem Geschäftsjahr 2007 Gebrauch gemacht
Die Abschreibung der aktivierten
Ingangsetzungsaufwendungen erfolgt über einen Zeitraum
von vier Jahren. Von den aktivierten Beträgen
aus den Vorjahren wurden EUR 39.316,00 im
Geschäftsjahr abgeschrieben.
Die Entwicklung der Aufwendungen für die
Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes ergibt sich
aus dem Anlagespiegel.
Der Gesamtbetrag, der gemäß § 269
Satz 2 HGB a. F. der Ausschüttungssperre
unterliegt, beträgt EUR 9.780,00.
Sonstige Pflichtangaben
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Der Jahresabschluss weist einen Nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 756
aus. Unter Berücksichtigung
vorliegender Rangrücktrittserklärungen des
stillen Gesellschafters tbg (TEUR 300) sowie nachrangiger
Darlehen (TEUR 87) liegt grund-
sätzlich eine Überschuldung im Rechtssinne
zum Stichtag vor. Entsprechend den Planungsrechnungen der
Gesellschaft wird im Jahr
2011 ein positives Jahresergebnis erwartet
Voraussetzung ist, dass die in der Planung
unterstellten Umsätze realisiert werden
können.
Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass die
Fortführung des Unternehmens nach den gegebenen
Umständen mittelfristig
überwiegend wahrscheinlich ist, so dass im Sinne
des § 19 Abs. 2 Ins() in der Fassung des
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
(FMStG) ein Insolvenzantragsgrund nicht
gegeben ist.
Die Finanzierung der euroderm GmbH ist im
Kalenderjahr 2010 durch vorhandene liquide Mittel
unter Berücksichtigung erfolgter
weiterer Einzahlungen der Gesellschafterin Euroderm
AG gesichert gewesen. Die Sicherstellung der
Liquidität erfolgt durch monatliche
Zahlungen der Euroderm AG, die nach Anforderung auf
Grundlage einzureichender Liquiditätsplanungen an die
euroderm GmbH geleistet
werden. Auch für das Geschäftsjahr 2011 ist
die Gesellschaft zur Sicherstellung der Finanzierung auf
weitere Einzahlungen durch die Gesell-
schafterin angewiesen. Ein vertraglicher
Anspruch auf die Zahlungen der Euroderm AG besteht nicht.
Die Fortführung des Unternehmens ist kurzfristig
bedroht, sofern die notwendige Zuführung liquider
Mittel durch die Euroderm AG
unterbleibt. Darüber hinaus ist der Fortbestand
der Gesellschaft kurzfristig bedroht, sofern unter
Berücksichtigung der Gesamtumstände
von den Prämissen einer positiven
Fortbestehensprognose nicht mehr ausgegangen werden kann.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Sabine Krüger, Berlin - Dipl.- Ing. für
Biotechnologie. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den
Bilanzverlust in Höhe von EUR 1.781.689,81
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung
vorgeschlagenen Ergebnisverwendung
aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.01.2012 festgestellt.
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