KMA-Holding GmbH
Am Rappenberg 11, 74626 Bretzfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Annette Kramer-Malek seit 11.12.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KMA-Holding GmbHBretzfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2023der KMA Holding GmbH 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 274a und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht; das Prinzip der Darstellungsstetigkeit § 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S 3 HGB verzichtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 266 HGB) hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze § 252 HGB, im Einzelnen § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB (Bilanzidentität), § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Fortführung der Unternehmenstätigkeit), § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB (Grundsatz der Einzelbewertung), § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Vorsichtsprinzip), § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Periodenabgrenzung) und § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (Bilanzkontinuität) wurden angewandt. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs-/ oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde im steuerlich zulässigen Rahmen die degressive, ansonsten die lineare AfA-Methode angewendet. Die Möglichkeit des Übergangs von der degressiven auf die höhere lineare Abschreibung wurde in Anspruch genommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, gegebenenfalls erfolgte unter Beachtung des Niederstwertprinzips, eine Wertkorrektur auf die niedrigeren Wiederbeschaffungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden ausgehend vom Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen, wurden die erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko durch eine angemessene Wertberichtigung berücksichtigt. Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden. Die Steuerrückstellungen beinhalten das voraussichtliche Steuersoll nach Abzug der Vorauszahlungen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 3. Angaben nach § 42 Absatz 3 GmbHG Angaben nach § 42 GmbHG Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag 31.12.2023 Forderungen i.H.v. EUR 10.130,57 (VJ EUR 9.720,92). 4. Geschäftsführer Geschäftsführer der KMA Holding GmbH war im Geschäftsjahr 2023 Frau Annette Kramer-Malek. sonstige BerichtsbestandteileSonstige Berichtsbestandteile der Bilanz zum 31.12.2023 der KMA Holding GmbH Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2024 festgestellt. Geschäftsführer Geschäftsführer der KMA Holding GmbH war im Geschäftsjahr 2023 Frau Annette Kramer-Malek.
Öhringen, den 25.03.2024 Gezeichnet Annette Kramer-Malek, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2024 festgestellt. |
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